AutorAngeline Langner

Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich Corona habe?

Besonders aktuell ist es immer noch ein wiederkehrendes Thema: Corona.
Inzwischen sind die Erkrankungen weitestgehend unter Kontrolle und auch die schweren Verläufe häufen sich nicht weiter. Was ist aber, wenn ich mich nun mit Corona angesteckt habe? Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen?

 

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn ich ein Verdachtsfall oder sogar schon infiziert bin?

Hier kommt es nun natürlich in erster Linie drauf an, wo Sie arbeiten. Haben Sie sehr viel Kontakt zu anderen Menschen, eventuell auch zu welchen, denen es gesundheitlich eh nicht sehr gut geht, dann sollten Sie dies unbedingt mitteilen. So zeigen Sie nicht nur Verantwortungsbewusstsein, sondern Sie schützen auch die Gesundheit anderer Menschen enorm. Dies sollte also in erster Linie Ihr persönliches Ziel sein.

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Muss ich mein privates Handy für die Arbeit nutzen?

Natürlich ist es erstmal für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer verlockend, das private Handy auch für die Arbeit zu nutzen. Schließlich hat man es immer dabei, es ist vertraut, man kennt sich damit gut aus und man muss sich nicht auch noch um ein weiteres Gerät kümmern. Es spart somit auch ordentlich Geld für den Arbeitgeber. Doch es gibt einige gute Gründe, warum man sein privates Handy besser nicht für die Arbeit verwenden sollte. Die folgenden Situationen zeigen dies ganz deutlich.

 

 

Der Chef möchte beispielsweise, dass Sie eine App auf Ihrem privaten Smartphone installieren oder Team-Absprachen per WhatsApp vornehmen? Das mag nicht immer aus böswilliger Absicht geschehen, aber die Vermischung von privat und beruflich gefällt aus gutem Grund nicht jedem. Rechtlich gesehen, brauchen Sie einer solchen Anweisung auch nicht Folge zu leisten. Es handelt sich um das private Eigentum und da darf kein Arbeitgeber Ansprüche stellen. Genau dafür gibt es ja sogenannte Firmen-Handys. In diesem Artikel führe ich alle mir bekannten Gründe auf, wieso man also sein privates Handy bloß nicht für die Arbeit nutzen und wieso auch der Arbeitgeber davon Abstand nehmen sollte.

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Ist Fahrtzeit vergütete Arbeitszeit?

Viele Arbeitgeber versuchen leider auch den letzten Euro einzusparen, wenn es darum geht, die Personalkosten gering zu halten. Leider geschieht dies dann auf dem Rücken der oftmals ahnungslosen, bzw. auf den schlechten Job angewiesenen Mitarbeiter. Insbesondere Fahrtzeiten, die beim Besuch von Kunden entstehen, sind dabei oftmals eine gerne in Anspruch genommene Möglichkeit, um dem Mitarbeiter Geld vorzuenthalten. Aber ab wann und in welchen Fällen gilt die Fahrzeit als tatsächliche Arbeitszeit und muss vergütet werden?

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Falsche Sicherheit? – Der unbefristete Arbeitsvertrag

Wie oft ich jetzt schon von sämtlichen Leuten gehört habe: “Der Arbeitsvertrag ist unbefristet, da habe ich wenigstens eine sichere Arbeitsstelle.” Dafür werden oftmals sogar Einschnitte beim Gehalt in Kauf genommen bzw. besser bezahlte Jobangebote abgelehnt, aus Angst eine unbefristete Stelle für das Ungewisse aufzugeben und beim neuen Arbeitgeber die Probezeit nicht zu überstehen. Und immer denke ich mir dabei, wie naiv die armen Menschen doch leider sind.

 

 

Warum ich das denke?
Das erkläre ich euch gerne anhand persönlicher Erlebnisse.

Kleiner Tipp: Wer an dieser Stelle noch keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich damit einmal näher befassen!

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Muss ich mein privates Auto für die Arbeit nutzen?

Eigentlich ist es ein absolutes “No-Go” von seinen Mitarbeitern zu erwarten, dass diese ihre privaten Gegenstände für die Arbeit nutzen, auch wenn viele natürlich ihr privates Handy, Tablet oder den Computer aus Bequemlichkeit und der teils leider besseren Leistung lieber nutzen, als die betagten und  alten Geräte des Arbeitgebers.
In einigen Situationen ist dies auch gar nicht anders möglich, wenn man von seinem Arbeitgeber kein brauchbares Notebook bekommt, um seine Berufsschulaufgaben oder Testprojekte zu erledigen (so geschehen bei meinem Ehemann in der Ausbildung zum Fachinformatiker).

Besonders zu der heutigen Zeit, in der immer öfter die Möglichkeit von Home-Office-Tagen gefragt ist, setzen die Arbeitgeber oft voraus, dass man seine eigenen Geräte nutzt (“Bring Your Own Device”). Meistens ist dies auch machbar oder lässt sich durch bestimmte Vertragsvereinbarungen regeln, damit eben trotz privater und beruflicher Nutzung die Daten auf den Geräten geschützt bleiben und geregelt ist, wer haftet, wenn etwas kaputt geht. 

Allerdings gibt es eine Sache, die man sich wirklich vorab zweimal überlegen muss:

Sollte man sein privates Fahrzeug im Arbeitsalltag für arbeitsbedingte Fahrten, z. B. zum Kunden, nutzen?

 

Folgende Punkte sollte man sich erst einmal genauer ansehen, ehe man hier eine voreilige Entscheidung trifft:

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Jobwechsel während der Corona-Pandemie?

Wenn uns das Jahr 2020 etwas gelehrt hat, dann dass man nicht alle Situationen vorausplanen kann. Somit ist es auch nicht besonders verwunderlich, dass einige Unternehmen sich in der schwierigen Zeit völlig hilflos fühlen und dadurch auch leider Fehlentscheidungen treffen, sich weiter verschulden oder sogar gänzlich bankrott gehen. Dies geschieht natürlich dann auch zu Lasten der Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit geschickt oder sogar gekündigt werden.

Aber auch die Stimmung ist in einigen Betrieben sehr trüb geworden. Es lastet ein höherer Druck auf den Angestellten, die nicht nur zum Einen versuchen müssen, die Aufgaben auch trotz der Kurzarbeit zu erledigen, die ja nicht weniger geworden sind (als Beispiel sei nur mal die Mehrwertsteuer-Senkung zu nennen, die für viele Sonderaufgaben in den Betrieben gesorgt hatte), zum Anderen ist natürlich auch die private Belastung höher, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann oder es den Großeltern gesundheitlich nicht so gut geht, man sie aber leider nicht besuchen kann.

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Gekündigt worden – und nun?

Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!

 

Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber als Person oder der Qualität der eigenen Arbeitsleistung liegen. Eventuell hat sich einfach eine Änderung der betrieblichen Ausrichtung ergeben oder das Geschäft wirft zu wenig Geld ab und man versucht nun, angeblich überflüssiges Personal loszuwerden. Wichtig ist dann jedoch, dass man richtig agiert und einen kühlen Kopf bewahrt, um den möglichen Schaden einzugrenzen.

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Wie kann man mehrere Positionen in einem Arbeitszeugnis darstellen?

Nicht immer hat man rechtzeitig ein Arbeitszeugnis beantragt und eventuell intern auch die Stelle gewechselt oder ist in seinem Ausbildungsbetrieb geblieben, sodass nun zwei Arbeitszeugnisse nötig wären.

Doch kann man nicht einfach mehrere Positionen auch in einem Arbeitszeugnis aufführen?

 

 

Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, die einfach und elegant eine Lösung herbeibringen kann, seinen beruflichen Aufstieg in einem Arbeitszeugnis aufzeigen zu können. In dem Fall muss man jedoch darauf achten, dass die Aufgabenbereiche getrennt voneinander aufgezählt werden und somit auch die berufliche Weiterentwicklung deutlich zu erkennen ist! Wie man hierbei vorgehen kann, könnt ihr in diesem Artikel erfahren.

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Bin ich verpflichtet an einer Rufbereitschaft teilzunehmen?

Nach der sogenannten Rufbereitschaft wird sich wohl kaum ein Arbeitnehmer sehnen, bedeutet sie in der Regel zusätzlichen Stress zum normalen Arbeitsalltag. Schließlich muss man jederzeit damit rechnen, dass nach dem Feierabend, während man bereits vor dem Fernseher einschläft, sich ein Kollege oder eine Kollegin aus der Spätschicht meldet, da noch ein Problem aufgetreten ist.  Manch einem macht dies vielleicht nicht so viel aus, für andere stellt dies eine dauerhafte ungesunde Belastung dar.

 

Bin ich verpflichtet an einer Rufbereitschaft teilzunehmen?

Diese durchaus berechtigte Frage lässt sich nach Rücksprache mit einem Anwalt wie folgt beantworten: Solange im vorhandenen Arbeitsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen keine Teilnahme an einer Rufbereitschaft vereinbart wurde, handelt es sich um eine neue Vereinbarung, die auch schriftlich fixiert werden sollte.

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Wie funktioniert Kurzarbeit?

Kurzarbeit kennen wir in der Regel bisher nur aus der Saison-Arbeit oder aus Betrieben, die zu bestimmten Jahreszeiten keine Aufträge generieren. Doch besonders in der aktuellen Situation sind auch viele andere Betrieben gezwungen, ihre Arbeitnehmer in die Kurzarbeit zu schicken. Vom großen Bäckereibetrieb, bis hin zur Lieblings-Kneipe um die Ecke, jeder kann betroffen sein.
Zurecht fragen sich nun daher viele Arbeitnehmer, wie funktioniert die Kurzarbeit?

 

 

Was ist eigentlich Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld?

Als Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld bezeichnet man eine Leistung aus seiner Arbeitslosenversicherung, welche den Verdienstausfall zu einem gewissen Teil ausgleichen soll. Um Kurzarbeitergeld erhalten zu können, muss der Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit verkürzen und eine Meldung an die zuständige Agentur für Arbeit geben. Diesen Schritt gehen die Betriebe in der Regel dann, wenn die wirtschaftliche Lage zu schlecht geworden ist, also aus konjunkturellen Gründen. Ziel damit ist es,  den Arbeitsplatz weiterhin zu erhalten, obwohl die finanzielle Situation der Unternehmen Entlassungen als Folge haben würden.

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