Eine eigene Kündigung kann verschiedene Gründe haben, sei es eine berufliche Neuorientierung oder allgemeine Unzufriedenheit am Arbeitsplatz. Doch bei einer selbstverschuldeten Kündigung besteht bedauerlicherweise auch die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitsamt, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld mindert. Diese Sperrzeit umfasst in der Regel ganze drei Monate. Wer hier nicht ausreichend Geld gespart hat, wird in der Zeit ordentlich ins Schwitzen kommen, denn Rechnungen müssen ja trotzdem bezahlt werden. In diesem Artikel erfährst du allerdings, wie du trotz eigener Kündigung eine Sperrzeit vermeiden kannst und welche wichtigen Schritte du dabei beachten solltest.

Kann ich selbst kündigen, ohne beim Arbeitsamt eine Sperre zu bekommen?

Um die Frage kurz und direkt zu beantworten: Ja, aber es ist nicht immer so einfach!
Folgende Punkte werden dir helfen, diese Sperrzeit möglichst zu umgehen und das Risiko dafür zu minimieren. Eine “Gelinggarantie” gibt es natürlich leider nicht, da jedes Amt auch etwas anders “gestrickt” ist. Es ist aber immer ein Versuch wert!

  1. Rechtzeitige Information des Arbeitsamts:
    Sobald du die Entscheidung zur Kündigung getroffen hast, informiere umgehend das Arbeitsamt darüber. Dadurch zeigst du Transparenz und signalisierst dein Interesse an einer baldigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Mache dies auch auf jeden Fall schriftlich, denn eine telefonische Bekanntgabe kann leicht “vergessen” werden.
  2. Gute Gründe für die Kündigung:
    Es ist wichtig, plausible und nachvollziehbare Gründe für deine Kündigung anzugeben. Zum Beispiel eine unzumutbare Arbeitsbelastung, Mobbing oder gesundheitliche Probleme, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Sammle entsprechende Nachweise und belege deine Gründe, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Wenn man beispielsweise vor seiner Kündigung eine schriftliche Bestätigung vom Arzt einholt und er einem aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt, den Job / die Arbeit aufzugeben, dann kann man damit meist die Sperre umgehen.
  3. Beratung durch einen Fachanwalt:
    Konsultiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der deine Situation einschätzen und rechtliche Ratschläge geben kann. Ein Experte kann helfen, mögliche Risiken zu erkennen und geeignete Vorgehensweisen zu empfehlen. Besonders in Härtefällen ist dieser Schritt ratsam, damit auch der Arbeitgeber nicht überraschenderweise mit Klagen um die Ecke kommt.
  4. Aktive Arbeitssuche:
    Beginne schon frühzeitig aktiv mit der Suche nach einer neuen Beschäftigung, noch vor Ablauf der Kündigungsfrist. Halte Bewerbungen und Absagen sorgfältig dokumentiert, um dies bei Bedarf dem Arbeitsamt vorlegen zu können. Eine aktive Arbeitssuche zeigt dein Bemühen, schnellstmöglich wieder eine neue Stelle zu finden.
  5. Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung:
    Nutze die Zeit nach der Kündigung, um dich weiterzubilden. Teilnahme an Kursen, Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen zeigt dein Engagement, dich beruflich weiterzuentwickeln und deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Einige dieser Weiterbildungsmaßnahmen werden sogar vom Amt angeboten und auch übernommen! Lasse dich da von deinem Betreuer oder deiner Betreuerin bei deinem zuständigen Amt informieren. Besonders in Bereichen, in denen sehr viele Stellenangebote ausgeschrieben sind in deiner Stadt, zu der dir aber etwas Wissen fehlt, können diese Weiterbildungen dafür Sorge tragen, dich schneller wieder in einen neuen Job zu vermitteln.
  6. Arbeitgeber bitten, die Kündigung auszustellen:
    Wer sich mit seinem Arbeitgeber einigen kann, der könnte natürlich versuchen, eine Kündigung vom Arbeitgeber anzufragen, um nicht selbst kündigen zu müssen. In diesem Fall wäre gut, wenn die Kündigung einen Hinweis auf eine betriebsbedingte Entscheidung enthält, damit das Arbeitsamt nicht davon ausgehen kann, dass man diese Kündigung absichtlich mit seinem Verhalten herbeigeführt hat. Dies ist natürlich ein rechtlicher Graubereich und zwar eine Lösung, jedoch nicht die Beste.
  7. Suche dir einen neuen Job und kündige erst dann:
    Du kannst dir natürlich auch erstmal irgendeinen neuen Job suchen, bevor du deine Kündigung bei deinem jetzigen Arbeitgeber einreichst. In der Probezeit vom neuen Job lässt du dich dann einfach kündigen, beispielsweise durch häufige Fehltage. Eine wirklich sehr unelegante Lösung, aber manchmal muss man eben kreativ sein. Lasse dies aber niemanden wissen, denn wenn sowas beim Amt herauskommt, dann wird man dir auch zukünftig wenig Vertrauen schenken und bei allem ganz genau hinsehen!
    Du fühlst dich auf der Arbeit überfordert und auch sonst gestresst wegen solcher nervigen Themen? Vereinbare jetzt ein Coaching bei mir unter: https://www.seelenhilfe-brueggen.de/

Was kann ich tun, wenn die Sperrzeit beim Amt bereits eingetreten ist?

Wenn eine Sperrzeit beim Arbeitsamt eingetreten ist, gibt es dennoch Maßnahmen, die du ergreifen kannst:

  1. Widerspruch einlegen:
    Lege innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch gegen die Sperrzeit ein. Begründe den Widerspruch ausführlich und beziehe dich auf relevante Gesetze oder Bestimmungen, die deine Situation unterstützen.
  2. Fachanwalt konsultieren:
    Suche einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, um deine Situation zu besprechen und rechtliche Unterstützung zu erhalten. Ein Anwalt kann den Widerspruch formulieren und deine Interessen vertreten.
  3. Nachträgliche Anfechtung der Kündigung:
    Überlege, ob eine nachträgliche Anfechtung deiner eigenen Kündigung möglich ist. Wenn du beispielsweise beweisen kannst, dass es Umstände gab, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machten (z. B. Mobbing oder unzumutbare Arbeitsbedingungen), könnte dies zu einer Aufhebung der Sperrzeit führen.
  4. Aktive Arbeitssuche fortsetzen:
    Setze deine aktive Arbeitssuche fort, auch während der Sperrzeit. Halte alle Bewerbungsaktivitäten und Jobangebote sorgfältig dokumentiert. Dies kann helfen, deine Bemühungen nachzuweisen und deine Chancen auf Unterstützung nach Ablauf der Sperrzeit zu erhöhen.
  5. Weiterbildungsmaßnahmen nutzen:
    Nutze die Zeit der Sperrzeit, um dich weiterzubilden und deine beruflichen Fähigkeiten zu verbessern. Teilnahmebescheinigungen von Kursen oder Weiterbildungsmaßnahmen können deine Bemühungen und dein Engagement unterstreichen.
  6. Sozialberatung in Anspruch nehmen:
    Informiere dich über die Möglichkeit einer Sozialberatung bei einer entsprechenden Stelle oder Organisation. Dort kannst du Unterstützung bei der Bewältigung finanzieller Schwierigkeiten während der Sperrzeit erhalten.

Wie läuft eine Sperrzeit beim Arbeitsamt ab?

Eine Sperrzeit beim Arbeitsamt tritt in der Regel ein, wenn du selbst gekündigt hast oder dein Arbeitsverhältnis aus eigenem Verschulden beendet wurde. Hier sind die grundlegenden Schritte, wie eine Sperrzeit abläuft:

  1. Benachrichtigung über die Sperrzeit:
    Das Arbeitsamt wird dich schriftlich über die Sperrzeit informieren. Dabei wird angegeben, für welchen Zeitraum das Arbeitslosengeld gekürzt wird und welche Gründe dafür vorliegen.
  2. Begründung der Sperrzeit:
    Das Arbeitsamt wird in der Benachrichtigung die Gründe für die Sperrzeit angeben, beispielsweise eine eigenverschuldete Kündigung ohne wichtigen Grund oder das Ablehnen einer zumutbaren Beschäftigung.
  3. Beginn und Dauer der Sperrzeit:
    Die Sperrzeit beginnt in der Regel ab dem Tag nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dauert in der Regel 12 Wochen. In einigen Fällen kann die Sperrzeit auch länger sein, zum Beispiel bei wiederholten Verstößen gegen die Arbeitsaufnahme.
  4. Aussetzung der Arbeitslosengeldzahlungen:
    Während der Sperrzeit wird das Arbeitslosengeld nicht ausgezahlt. Die Leistungen ruhen für den festgelegten Zeitraum, und du erhältst keine finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt.
  5. Widerspruchsmöglichkeit:
    Du hast das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen die Sperrzeit einzulegen. Dies sollte schriftlich und mit ausführlicher Begründung erfolgen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dich bei der Formulierung des Widerspruchs unterstützen.

Welche Gründe kann ich angeben, damit eine Sperrzeit beim Arbeitsamt wieder aufgehoben wird?

Um eine Sperrzeit beim Arbeitsamt aufzuheben, müssen plausible Gründe vorliegen, die deine eigenverschuldete Kündigung rechtfertigen. Hier sind einige Gründe, die in bestimmten Fällen zur Aufhebung einer Sperrzeit führen könnten:

  1. Unzumutbare Arbeitsbedingungen:
    Wenn du nachweisen kannst, dass deine Arbeitsbedingungen unzumutbar waren, beispielsweise aufgrund von Mobbing, Diskriminierung, Belästigung oder gesundheitlichen Risiken, kann dies als Grund dienen, die Sperrzeit aufzuheben.
  2. Arbeitsplatzverlust durch Umstrukturierungen oder Betriebsbedingungen:
    Wenn dein Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen hat oder du aufgrund von Umstrukturierungen deinen Arbeitsplatz verloren hast, kann dies als berechtigter Grund angesehen werden, um eine Sperrzeit aufzuheben.
  3. Nachweisbare Bemühungen zur Fortsetzung der Beschäftigung:
    Wenn du nachweisen kannst, dass du aktiv versucht hast, deine Beschäftigung fortzusetzen, indem du dich beispielsweise intern um eine Versetzung bemüht hast oder alternative Stellenangebote innerhalb des Unternehmens gesucht hast, kann dies als Grund dienen, die Sperrzeit aufzuheben.
  4. Gesundheitliche Gründe:
    Wenn du aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hast und dies durch ärztliche Atteste oder Gutachten belegt werden kann, kann dies als ausreichender Grund dienen, um die Sperrzeit aufzuheben.
  5. Einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber:
    Wenn du eine einvernehmliche Lösung oder einen Aufhebungsvertrag mit deinem Arbeitgeber erzielt hast, der die Kündigung regelt, kann dies als Grund dienen, um die Sperrzeit aufzuheben.

Es ist wichtig, dass du diese Gründe mit entsprechenden Nachweisen und Belegen unterstützt. Jeder Fall wird individuell bewertet, und die letztendliche Entscheidung liegt beim Arbeitsamt. Es wird empfohlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um deine Situation zu bewerten und den Antrag auf Aufhebung der Sperrzeit zu unterstützen.

Fazit:

Eine eigene Kündigung kann eben immer zu einer Sperrzeit beim Arbeitsamt führen, doch mit einer strategischen Herangehensweise und rechtzeitigen Maßnahmen, lässt sich diese in den häufigsten Fällen vermeiden. Informiere das Arbeitsamt frühzeitig, liefere plausible Gründe, hole dir entsprechende Atteste von deinem Arzt ein, suche aktiv nach einer neuen Stelle und nutze die Zeit für Weiterbildungsmaßnahmen. Konsultiere bei Unsicherheiten unbedingt auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um deine Situation individuell zu bewerten. Mit diesen Schritten minimierst du das Risiko einer Sperrzeit und sicherst dir weiterhin Unterstützung durch das Arbeitsamt während der Arbeitssuche.


(Affiliate-Link)