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Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer bei längerer Krankheit?

Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund längerer Krankheit kann für Arbeitnehmer eine enorme Herausforderung darstellen. Neben den persönlichen und gesundheitlichen Belastungen gibt es auch bestimmte Pflichten, die ein Arbeitnehmer in solch einer Situation zu erfüllen hat. In diesem Blogartikel werden wir einen umfassenden Blick auf diese Pflichten werfen und auch anhand von einigen Beispielen näher betrachten.

Wie teile ich meine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mit?

    1. Rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers:

Eine der wichtigsten Pflichten eines Arbeitnehmers bei längerer Krankheit ist die rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers. Dies sollte in der Regel am ersten Krankheitstag oder unmittelbar danach erfolgen. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Unternehmen natürlich etwas unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, sich an die internen Richtlinien und Prozesse zu halten. Eine frühzeitige Information ermöglicht es dem Arbeitgeber, angemessen zu reagieren, zum Beispiel durch die Organisation einer Vertretung oder die Anpassung des Arbeitsplans. Man sollte die Krankmeldung auch im besten Fall telefonisch mitteilen und nicht per WhatsApp. Das wird zwar aktuell gerne häufiger genutzt, aber es ist eigentlich kein offizieller Weg. Natürlich kann man seine Kollegen oder den Vorgesetzten auch per WhatsApp informieren, ein offizieller Anruf zum Abmelden sollte dennoch erfolgen. Das wirkt außerdem seriös.

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Wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist ein besonders wichtiger Bestandteil der beruflichen Laufbahn eines Arbeitnehmers. Es dient nicht nur als Nachweis über die erbrachten Leistungen und Qualifikationen, sondern kann auch maßgeblich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen. Sie ist quasi unser Ersatz einer Google-Rezension. Doch wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wie fordert man es am besten ein, und warum sollte man überhaupt ein Arbeitszeugnis anfordern? Schauen wir uns dies doch einmal genauer in diesem Blogartikel an.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem § 109 Gewerbeordnung (GewO). Sowohl während des laufenden Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis), als auch nach dessen Beendigung (qualifiziertes Zeugnis), besteht dieser Anspruch. Das gilt jedoch nicht für Freelancer oder für freie Angestellte. Man muss sich also in einem festen Angestelltenverhältnis befinden, bzw. befunden haben und man muss das Zeugnis aktiv anfordern.

    1. Während des Arbeitsverhältnisses:

Arbeitnehmer haben das Recht, zu jedem Zeitpunkt ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Dies kann beispielsweise nützlich sein, wenn man sich intern um eine neue Position bewirbt oder das Unternehmen wechselt. Ein Zwischenzeugnis dokumentiert die bisherigen Leistungen und Qualifikationen. Sinnvoll ist dies auch, wenn Umstrukturierungen stattfinden oder sogar der Vorgesetzte wechselt. Man kann seinen aktuellen Leistungsstand somit festhalten.

  • Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

 

Spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses Zeugnis muss auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt werden und eine detaillierte Beurteilung seiner Leistungen und Verhaltensweisen enthalten. Bei Auszubildenden muss der Arbeitgeber sogar unaufgefordert ein qualifiziertes Zeugnis nach Beendigung der Ausbildung erstellen. Aus Erfahrungen rate ich aber, dass man da lieber wachsam ist und rechtzeitig nachfragt, denn oftmals bekommt man es eben nicht unaufgefordert!

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Fristen und Einfordern des Zeugnisses

Es ist wichtig, die Fristen für die Einholung eines Arbeitszeugnisses zu beachten, da diese im Arbeitsvertrag geregelt sein können. Gibt es eine solche Klausel nicht, so hat man als Arbeitnehmer bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit, dieses nachzufordern. Ratsam ist es jedoch, das Zeugnis sofort einzufordern, sobald man gekündigt hat oder gekündigt wurde.

Hat man eine längere Kündigungsfrist, so kann man selbstverständlich auch vorab ein Zwischenzeugnis anfordern, damit man sich damit beispielsweise bei anderen Unternehmen bewerben kann. Für die Anforderung von einem Zwischenzeugnis muss man allerdings Gründe vorbringen. Dies könnten beispielsweise sein:

  • Interne Umstrukturierung
  • Bisheriger Vorgesetzter verlässt bald das Unternehmen
  • Man soll eine neue Aufgabe innerhalb des Unternehmens übernehmen
  • Ein Wechsel in eine andere Abteilung
  • Bewerbung auf eine neue, interne Stelle
  • Es besteht ein mehrjähriges Arbeitsverhältnis, aber es wurde bisher kein Zwischenzeugnis erstellt.
  • Bei Planung den Arbeitgeber zu wechseln

Bei einem Abteilungswechsel oder Vorgesetztenwechsel ist es wichtig, dass man sich seine bisherigen “Bonuspunkte” in Form einer guten Bewertung im Zwischenzeugnis sichert, bevor man es sich mit dem neuen, unbeliebten Abteilungsleiter oder Vorgesetzten verscherzt und das Konto auf 0 steht!

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss das Zeugnis in der Regel innerhalb von drei Wochen ausgestellt werden. Diese Frist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Aufforderung zur Zeugniserstellung durch den Arbeitnehmer. Im Idealfall sollte einem das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag bei Verlassen des Unternehmens  überreicht werden. Die meisten Arbeitgeber sind aber leider auf Standardfälle, wie die Kündigung durch einen Angestellten, schlecht vorbereitet. Trotz einer Zeitspanne von mindestens einem ganzen Monat  zwischen Kündigungseingang und Ausscheiden aus dem Unternehmen, schaffen viele Unternehmen es nicht, dies rechtzeitig hinzubekommen. Deshalb kann man sich schon mal darauf einstellen, dass einem das Zeugnis erst nach Verlassen des Unternehmens per Post zugeschickt wird. Nicht selten ist aber eine freundliche Erinnerung nötig.

Erhält man sein Arbeitszeugnis trotz mehrmaliger Aufforderung nicht, so kann man dies vor Gericht einklagen. Hierzu berät im besten Fall dann ein entsprechender Anwalt für Arbeitsrecht. Kleiner Tipp: VORHER eine Rechtsschutzversicherung vereinbaren, es kann sonst teuer werden!

 

Wie bitte ich um ein Arbeitszeugnis?

Es mag unangenehm sein, wenn man den Chef direkt und ganz konkret nach einem Arbeitszeugnis fragt. Der einfachste Weg wäre, wenn man dies am Ende seines Kündigungsschreibens mit anfordert.

Beispiel:

Bitte senden Sie mir nach Erhalt dieser Kündigung eine kurze Bestätigung mit dem finalen Kündigungstermin zu. Zudem bitte ich freundlicherweise gleichzeitig um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Wochen, ab Erhalt dieses Kündigungsschreibens.

 

Aber auch für die Anforderung außerhalb einer Kündigung gilt, dass diese klar und höflich formuliert sein sollte. Hier ist ein Musterbrief für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses:

[Name des Arbeitgebers]
[Adresse des Arbeitgebers]

Betreff: Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses bei [Firmenname] zum [Beendigungsdatum] möchte ich Sie höflich um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bitten, wie es in § 109 GewO vorgesehen ist.

Ich bitte Sie, das Zeugnis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung meiner erbrachten Leistungen und Tätigkeiten auszustellen.

Bitte senden Sie mir das Zeugnis bis spätestens [Frist – drei Wochen nach dem Versand des Schreibens] an meine folgende Adresse: [Ihre Adresse].

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Warum ein Arbeitszeugnis anfordern?

Die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses sollte nicht unterschätzt werden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann für die berufliche Weiterentwicklung und die Jobsuche durchaus entscheidend sein. Es gibt den potenziellen Arbeitgebern Einblick in unsere Fähigkeiten, Erfahrungen und Verhaltensweisen. Es kann auch eine Bestätigung unserer beruflichen Qualifikationen sein.

Ein Arbeitszeugnis, bzw. ein Zwischenzeugnis sollte angefordert werden, um:

  • Die berufliche Weiterentwicklung zu fördern
  • Transparenz und Klarheit über erbrachte Leistungen sicherzustellen
  • Die Chancen bei Bewerbungen zu steigern, da Arbeitgeber oft Arbeitszeugnisse verlangen
  • Sich international bewerben zu können, da ein Zeugnis Ihre Qualifikationen verständlich macht
  • Sich rechtlich abzusichern und bei Streitigkeiten oder Diskriminierungsfällen als Beweis zu dienen
  • Anerkennung und Belohnung für Ihre Leistungen zu erhalten
  • Die berufliche Reputation zu stärken und Erfolge zu dokumentieren
  • Eine nachvollziehbare Aufzeichnung Ihrer beruflichen Laufbahn zu haben

Wenn man ein (sehr) gutes Zwischenzeugnis erhalten hat, kann der Arbeitgeber von den Inhalten nicht mehr gravierend abweichen, wenn man kurz darauf seinen Job kündigt. In der Kurzen Zeit ist eine “Verschlechterung” unwahrscheinlich und auch wenig glaubwürdig, sollte der Arbeitgeber aus “Frust” wegen der Kündigung doch ein schlechtes Abschlusszeugnis ausstellen wollen. Man sichert sich hiermit schon einmal den Stand für das Zeugnis bei der Kündigung. Sollte es im Zwischenzeugnis viele Diskussionspunkte geben, kann man diese natürlich noch ausräumen und klären!

Zusammengefasst ist das Arbeitszeugnis ein unverzichtbares Instrument, um Ihre beruflichen Qualifikationen und Ihre berufliche Geschichte zu dokumentieren, was sich direkt auf Ihre Karrierechancen auswirken kann. Deshalb ist es wichtig sicherzustellen, dass Ihr Arbeitszeugnis korrekt und vollständig ist.

Selbstgeschriebenes Arbeitszeugnis oder professionelle Hilfe?

Wenn Sie ein Arbeitszeugnis anfordern, haben Sie in der Regel das Recht, den Inhalt zu überprüfen und ggf. Änderungen oder Ergänzungen vorzuschlagen. Einige Arbeitnehmer ziehen es jedoch vor, ihr Arbeitszeugnis selbst zu verfassen oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass es ihren tatsächlichen Leistungen und Qualifikationen gerecht wird. In kleineren Betrieben wird sogar oft vorgeschlagen, dass man seinen eigenen Entwurf des Arbeitszeugnis der Personalabteilung vorlegt.

Wer selbst noch kein Arbeitszeugnis erstellt hat, der fragt sich natürlich, was alles drinstehen muss und kann schnell überfordert sein. Daher finden Sie hier weitere wichtige Informationen in dem Artikel: Warum sollte ich mir mein Arbeitszeugnis selber schreiben?

Natürlich kann man sich das Arbeitszeugnis aber auch professionell schreiben lassen oder mit Hilfe von entsprechenden Dienstleistern überprüfen lassen, falls man die versteckten Benotungen darin nicht entschlüsseln kann. Einen solchen Service biete ich Ihnen übrigens ebenfalls an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter den Dienstleistungen. Es bietet nämlich den Vorteil, dass man das Zeugnis quasi bei seiner Kündigung nur noch dem Arbeitgeber mit vorlegen muss und er es direkt unterzeichnen kann. Oftmals müssen die Kollegen und Kolleginnen aus der Personalabteilung sowieso bei einem selbst Informationen einholen, welche genauen Aufgaben man übernommen hatte. Wer sein Zeugnis also schon vorher erstellt hat, spart beiden Seiten enorm viel Zeit.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Ihr Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert ist, da falsche oder negative Formulierungen rechtliche Konsequenzen haben können.

 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Arbeitszeugnis ein wichtiger Bestandteil Ihrer beruflichen Unterlagen ist. Sie haben das Recht, dieses Zeugnis einzufordern, und sollten die Fristen dafür einhalten. Die Qualität Ihres Arbeitszeugnisses kann erheblichen Einfluss auf Ihre berufliche Zukunft haben, daher ist es ratsam, dieses sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sollte man die eigene Wertung der Fähigkeiten in der Bewerbung angeben?

Wir kennen es alle aus dem ein oder anderen Lebenslauf, den wir bisher erstellt haben, wenn wir dort beispielsweise unsere Sprachkenntnisse auflisten. So geben wir an, dass wir “gute Kenntnisse” in der englischen Sprache haben oder nur “Grundkenntnisse” in Französisch, etc. Auch bei Fähigkeiten im EDV-Bereich geben wir oftmals an, dass wir “sehr gute Kenntnisse” in MS Office Programmen haben, oder ähnliches. Doch ist das eigentlich gut, wenn wir eine eigene Wertung der Fähigkeiten in der Bewerbung angeben oder sollte man da doch lieber drauf verzichten, damit man kein falsches Bild erzeugt? Ist es wirklich sinnvoller, wenn man das etwas neutraler hält? Genau das schauen wir uns doch einmal hier in diesem Artikel genauer an.

Wieso ist es klüger, keine eigene Wertung der Fähigkeiten in der Bewerbung anzugeben?

Wenn du deine Bewerbungsunterlagen erstellst, solltest du meiner Meinung nach in der Regel keine eigene Wertung deiner Fähigkeiten angeben. Es gibt auch sehr gute Gründe dafür, diesen Ansatz zu wählen. Hier zeige ich dir einige Punkte, um es zu verdeutlichen:

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Muss ich mein privates Notebook oder meinen PC für die Arbeit nutzen?

In einer Zeit, in der Technologie allgegenwärtig ist, haben viele Menschen ein eigenes Notebook, einen Laptop oder einen eigenen PC, die für den persönlichen Gebrauch konzipiert sind. Doch was passiert, wenn der Arbeitsplatz nach mehr Flexibilität verlangt und die Grenzen zwischen persönlicher und beruflicher Nutzung verschwimmen? Muss und sollte man sein privates Notebook oder den PC für die Arbeit nutzen? In diesem Artikel werden wir die Vor- und Nachteile dieser Praxis diskutieren und mögliche Lösungen beleuchten.

Wieso möchte mein Chef, dass ich mein privates Notebook für die Arbeit benutze?

Arbeitgeber sind nicht selten froh darüber, wenn die Angestellten auch dazu bereit sind, ihre privaten Handys oder die privaten Fahrzeuge für die Arbeit zu nutzen.
Dies haben wir uns im Detail auch schon genau angesehen und die möglichen Konsequenzen erörtert. Die entsprechenden Artikel könnt ihr hier noch einmal aufrufen: Privates Auto / Privates Handy

Es würde uns also nicht wundern, wenn auch eine Nutzung der privaten Notebooks und PCs für die Arbeitgeber interessant ist. Doch was verspricht sich der Arbeitgeber davon, wenn man seine eignen Gerätschaften benutzt?

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Wiedereingliederung nach Krankheit – ist das sinnvoll?

Bedingt durch eine längere Krankheitsgeschichte können viele Arbeitnehmer nicht sofort zurück in den Beruf und wieder Vollzeit arbeiten. Für die Betroffenen ist es eine sehr schwierige Zeit. Manchmal benötig eine Heilung durchaus intensive Betreuung, ist kostenintensiv und an Arbeit erstmal nicht mehr zu denken. Aus diesem Grund wurde für die angeschlagenen Arbeitnehmer das Konzept der Wiedereingliederung gestaltet, damit diese möglichst schonend in den beruflichen Alltag zurückkehren können, sobald es der gesundheitliche Zustand zulässt.

Die Wiedereingliederung nach langer Krankheit ist für Betroffene und ihre Familien oft eine Herausforderung. Es ist wichtig, dass die Rückkehr in den Arbeitsalltag gut geplant und vorbereitet wird, um einen erfolgreichen Übergang zu gewährleisten. Dazu gibt es verschieden Modelle, die Vor- und Nachteile bringen können.
Die Frage bleibt aber bei allen immer gleich. Ist eine Wiedereingliederung sinnvoll?
Schauen wir uns dafür erst einmal die Modelle an.

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Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich Corona habe?

Besonders aktuell ist es immer noch ein wiederkehrendes Thema: Corona.
Inzwischen sind die Erkrankungen weitestgehend unter Kontrolle und auch die schweren Verläufe häufen sich nicht weiter. Was ist aber, wenn ich mich nun mit Corona angesteckt habe? Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen?

 

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn ich ein Verdachtsfall oder sogar schon infiziert bin?

Hier kommt es nun natürlich in erster Linie drauf an, wo Sie arbeiten. Haben Sie sehr viel Kontakt zu anderen Menschen, eventuell auch zu welchen, denen es gesundheitlich eh nicht sehr gut geht, dann sollten Sie dies unbedingt mitteilen. So zeigen Sie nicht nur Verantwortungsbewusstsein, sondern Sie schützen auch die Gesundheit anderer Menschen enorm. Dies sollte also in erster Linie Ihr persönliches Ziel sein.

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Muss ich mein privates Handy für die Arbeit nutzen?

Natürlich ist es erstmal für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer verlockend, das private Handy auch für die Arbeit zu nutzen. Schließlich hat man es immer dabei, es ist vertraut, man kennt sich damit gut aus und man muss sich nicht auch noch um ein weiteres Gerät kümmern. Es spart somit auch ordentlich Geld für den Arbeitgeber. Doch es gibt einige gute Gründe, warum man sein privates Handy besser nicht für die Arbeit verwenden sollte. Die folgenden Situationen zeigen dies ganz deutlich.

 

 

Der Chef möchte beispielsweise, dass Sie eine App auf Ihrem privaten Smartphone installieren oder Team-Absprachen per WhatsApp vornehmen? Das mag nicht immer aus böswilliger Absicht geschehen, aber die Vermischung von privat und beruflich gefällt aus gutem Grund nicht jedem. Rechtlich gesehen, brauchen Sie einer solchen Anweisung auch nicht Folge zu leisten. Es handelt sich um das private Eigentum und da darf kein Arbeitgeber Ansprüche stellen. Genau dafür gibt es ja sogenannte Firmen-Handys. In diesem Artikel führe ich alle mir bekannten Gründe auf, wieso man also sein privates Handy bloß nicht für die Arbeit nutzen und wieso auch der Arbeitgeber davon Abstand nehmen sollte.

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Ist Fahrtzeit vergütete Arbeitszeit?

Viele Arbeitgeber versuchen leider auch den letzten Euro einzusparen, wenn es darum geht, die Personalkosten gering zu halten. Leider geschieht dies dann auf dem Rücken der oftmals ahnungslosen, bzw. auf den schlechten Job angewiesenen Mitarbeiter. Insbesondere Fahrtzeiten, die beim Besuch von Kunden entstehen, sind dabei oftmals eine gerne in Anspruch genommene Möglichkeit, um dem Mitarbeiter Geld vorzuenthalten. Aber ab wann und in welchen Fällen gilt die Fahrzeit als tatsächliche Arbeitszeit und muss vergütet werden?

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Muss ich mein privates Auto für die Arbeit nutzen?

Eigentlich ist es ein absolutes “No-Go” von seinen Mitarbeitern zu erwarten, dass diese ihre privaten Gegenstände für die Arbeit nutzen, auch wenn viele natürlich ihr privates Handy, Tablet oder den Computer aus Bequemlichkeit und der teils leider besseren Leistung lieber nutzen, als die betagten und  alten Geräte des Arbeitgebers.
In einigen Situationen ist dies auch gar nicht anders möglich, wenn man von seinem Arbeitgeber kein brauchbares Notebook bekommt, um seine Berufsschulaufgaben oder Testprojekte zu erledigen (so geschehen bei meinem Ehemann in der Ausbildung zum Fachinformatiker).

Besonders zu der heutigen Zeit, in der immer öfter die Möglichkeit von Home-Office-Tagen gefragt ist, setzen die Arbeitgeber oft voraus, dass man seine eigenen Geräte nutzt (“Bring Your Own Device”). Meistens ist dies auch machbar oder lässt sich durch bestimmte Vertragsvereinbarungen regeln, damit eben trotz privater und beruflicher Nutzung die Daten auf den Geräten geschützt bleiben und geregelt ist, wer haftet, wenn etwas kaputt geht. 

Allerdings gibt es eine Sache, die man sich wirklich vorab zweimal überlegen muss:

Sollte man sein privates Fahrzeug im Arbeitsalltag für arbeitsbedingte Fahrten, z. B. zum Kunden, nutzen?

 

Folgende Punkte sollte man sich erst einmal genauer ansehen, ehe man hier eine voreilige Entscheidung trifft:

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Jobwechsel während der Corona-Pandemie?

Wenn uns das Jahr 2020 etwas gelehrt hat, dann dass man nicht alle Situationen vorausplanen kann. Somit ist es auch nicht besonders verwunderlich, dass einige Unternehmen sich in der schwierigen Zeit völlig hilflos fühlen und dadurch auch leider Fehlentscheidungen treffen, sich weiter verschulden oder sogar gänzlich bankrott gehen. Dies geschieht natürlich dann auch zu Lasten der Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit geschickt oder sogar gekündigt werden.

Aber auch die Stimmung ist in einigen Betrieben sehr trüb geworden. Es lastet ein höherer Druck auf den Angestellten, die nicht nur zum Einen versuchen müssen, die Aufgaben auch trotz der Kurzarbeit zu erledigen, die ja nicht weniger geworden sind (als Beispiel sei nur mal die Mehrwertsteuer-Senkung zu nennen, die für viele Sonderaufgaben in den Betrieben gesorgt hatte), zum Anderen ist natürlich auch die private Belastung höher, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann oder es den Großeltern gesundheitlich nicht so gut geht, man sie aber leider nicht besuchen kann.

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