Ein Arbeitszeugnis ist ein besonders wichtiger Bestandteil der beruflichen Laufbahn eines Arbeitnehmers. Es dient nicht nur als Nachweis über die erbrachten Leistungen und Qualifikationen, sondern kann auch maßgeblich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen. Sie ist quasi unser Ersatz einer Google-Rezension. Doch wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wie fordert man es am besten ein, und warum sollte man überhaupt ein Arbeitszeugnis anfordern? Schauen wir uns dies doch einmal genauer in diesem Blogartikel an.
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem § 109 Gewerbeordnung (GewO). Sowohl während des laufenden Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis), als auch nach dessen Beendigung (qualifiziertes Zeugnis), besteht dieser Anspruch. Das gilt jedoch nicht für Freelancer oder für freie Angestellte. Man muss sich also in einem festen Angestelltenverhältnis befinden, bzw. befunden haben und man muss das Zeugnis aktiv anfordern.
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- Während des Arbeitsverhältnisses:
Arbeitnehmer haben das Recht, zu jedem Zeitpunkt ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Dies kann beispielsweise nützlich sein, wenn man sich intern um eine neue Position bewirbt oder das Unternehmen wechselt. Ein Zwischenzeugnis dokumentiert die bisherigen Leistungen und Qualifikationen. Sinnvoll ist dies auch, wenn Umstrukturierungen stattfinden oder sogar der Vorgesetzte wechselt. Man kann seinen aktuellen Leistungsstand somit festhalten.
- Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses Zeugnis muss auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt werden und eine detaillierte Beurteilung seiner Leistungen und Verhaltensweisen enthalten. Bei Auszubildenden muss der Arbeitgeber sogar unaufgefordert ein qualifiziertes Zeugnis nach Beendigung der Ausbildung erstellen. Aus Erfahrungen rate ich aber, dass man da lieber wachsam ist und rechtzeitig nachfragt, denn oftmals bekommt man es eben nicht unaufgefordert!
Fristen und Einfordern des Zeugnisses
Es ist wichtig, die Fristen für die Einholung eines Arbeitszeugnisses zu beachten, da diese im Arbeitsvertrag geregelt sein können. Gibt es eine solche Klausel nicht, so hat man als Arbeitnehmer bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit, dieses nachzufordern. Ratsam ist es jedoch, das Zeugnis sofort einzufordern, sobald man gekündigt hat oder gekündigt wurde.
Hat man eine längere Kündigungsfrist, so kann man selbstverständlich auch vorab ein Zwischenzeugnis anfordern, damit man sich damit beispielsweise bei anderen Unternehmen bewerben kann. Für die Anforderung von einem Zwischenzeugnis muss man allerdings Gründe vorbringen. Dies könnten beispielsweise sein:
- Interne Umstrukturierung
- Bisheriger Vorgesetzter verlässt bald das Unternehmen
- Man soll eine neue Aufgabe innerhalb des Unternehmens übernehmen
- Ein Wechsel in eine andere Abteilung
- Bewerbung auf eine neue, interne Stelle
- Es besteht ein mehrjähriges Arbeitsverhältnis, aber es wurde bisher kein Zwischenzeugnis erstellt.
- Bei Planung den Arbeitgeber zu wechseln
Bei einem Abteilungswechsel oder Vorgesetztenwechsel ist es wichtig, dass man sich seine bisherigen “Bonuspunkte” in Form einer guten Bewertung im Zwischenzeugnis sichert, bevor man es sich mit dem neuen, unbeliebten Abteilungsleiter oder Vorgesetzten verscherzt und das Konto auf 0 steht!
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss das Zeugnis in der Regel innerhalb von drei Wochen ausgestellt werden. Diese Frist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Aufforderung zur Zeugniserstellung durch den Arbeitnehmer. Im Idealfall sollte einem das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag bei Verlassen des Unternehmens überreicht werden. Die meisten Arbeitgeber sind aber leider auf Standardfälle, wie die Kündigung durch einen Angestellten, schlecht vorbereitet. Trotz einer Zeitspanne von mindestens einem ganzen Monat zwischen Kündigungseingang und Ausscheiden aus dem Unternehmen, schaffen viele Unternehmen es nicht, dies rechtzeitig hinzubekommen. Deshalb kann man sich schon mal darauf einstellen, dass einem das Zeugnis erst nach Verlassen des Unternehmens per Post zugeschickt wird. Nicht selten ist aber eine freundliche Erinnerung nötig.
Erhält man sein Arbeitszeugnis trotz mehrmaliger Aufforderung nicht, so kann man dies vor Gericht einklagen. Hierzu berät im besten Fall dann ein entsprechender Anwalt für Arbeitsrecht. Kleiner Tipp: VORHER eine Rechtsschutzversicherung vereinbaren, es kann sonst teuer werden!
Wie bitte ich um ein Arbeitszeugnis?
Es mag unangenehm sein, wenn man den Chef direkt und ganz konkret nach einem Arbeitszeugnis fragt. Der einfachste Weg wäre, wenn man dies am Ende seines Kündigungsschreibens mit anfordert.
Beispiel:
Bitte senden Sie mir nach Erhalt dieser Kündigung eine kurze Bestätigung mit dem finalen Kündigungstermin zu. Zudem bitte ich freundlicherweise gleichzeitig um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Wochen, ab Erhalt dieses Kündigungsschreibens.
Aber auch für die Anforderung außerhalb einer Kündigung gilt, dass diese klar und höflich formuliert sein sollte. Hier ist ein Musterbrief für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses:
[Name des Arbeitgebers]
[Adresse des Arbeitgebers]
Betreff: Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses bei [Firmenname] zum [Beendigungsdatum] möchte ich Sie höflich um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bitten, wie es in § 109 GewO vorgesehen ist.
Ich bitte Sie, das Zeugnis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung meiner erbrachten Leistungen und Tätigkeiten auszustellen.
Bitte senden Sie mir das Zeugnis bis spätestens [Frist – drei Wochen nach dem Versand des Schreibens] an meine folgende Adresse: [Ihre Adresse].
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
Warum ein Arbeitszeugnis anfordern?
Die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses sollte nicht unterschätzt werden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann für die berufliche Weiterentwicklung und die Jobsuche durchaus entscheidend sein. Es gibt den potenziellen Arbeitgebern Einblick in unsere Fähigkeiten, Erfahrungen und Verhaltensweisen. Es kann auch eine Bestätigung unserer beruflichen Qualifikationen sein.
Ein Arbeitszeugnis, bzw. ein Zwischenzeugnis sollte angefordert werden, um:
- Die berufliche Weiterentwicklung zu fördern
- Transparenz und Klarheit über erbrachte Leistungen sicherzustellen
- Die Chancen bei Bewerbungen zu steigern, da Arbeitgeber oft Arbeitszeugnisse verlangen
- Sich international bewerben zu können, da ein Zeugnis Ihre Qualifikationen verständlich macht
- Sich rechtlich abzusichern und bei Streitigkeiten oder Diskriminierungsfällen als Beweis zu dienen
- Anerkennung und Belohnung für Ihre Leistungen zu erhalten
- Die berufliche Reputation zu stärken und Erfolge zu dokumentieren
- Eine nachvollziehbare Aufzeichnung Ihrer beruflichen Laufbahn zu haben
Wenn man ein (sehr) gutes Zwischenzeugnis erhalten hat, kann der Arbeitgeber von den Inhalten nicht mehr gravierend abweichen, wenn man kurz darauf seinen Job kündigt. In der Kurzen Zeit ist eine “Verschlechterung” unwahrscheinlich und auch wenig glaubwürdig, sollte der Arbeitgeber aus “Frust” wegen der Kündigung doch ein schlechtes Abschlusszeugnis ausstellen wollen. Man sichert sich hiermit schon einmal den Stand für das Zeugnis bei der Kündigung. Sollte es im Zwischenzeugnis viele Diskussionspunkte geben, kann man diese natürlich noch ausräumen und klären!
Zusammengefasst ist das Arbeitszeugnis ein unverzichtbares Instrument, um Ihre beruflichen Qualifikationen und Ihre berufliche Geschichte zu dokumentieren, was sich direkt auf Ihre Karrierechancen auswirken kann. Deshalb ist es wichtig sicherzustellen, dass Ihr Arbeitszeugnis korrekt und vollständig ist.
Selbstgeschriebenes Arbeitszeugnis oder professionelle Hilfe?
Wenn Sie ein Arbeitszeugnis anfordern, haben Sie in der Regel das Recht, den Inhalt zu überprüfen und ggf. Änderungen oder Ergänzungen vorzuschlagen. Einige Arbeitnehmer ziehen es jedoch vor, ihr Arbeitszeugnis selbst zu verfassen oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass es ihren tatsächlichen Leistungen und Qualifikationen gerecht wird. In kleineren Betrieben wird sogar oft vorgeschlagen, dass man seinen eigenen Entwurf des Arbeitszeugnis der Personalabteilung vorlegt.
Wer selbst noch kein Arbeitszeugnis erstellt hat, der fragt sich natürlich, was alles drinstehen muss und kann schnell überfordert sein. Daher finden Sie hier weitere wichtige Informationen in dem Artikel: Warum sollte ich mir mein Arbeitszeugnis selber schreiben?
Natürlich kann man sich das Arbeitszeugnis aber auch professionell schreiben lassen oder mit Hilfe von entsprechenden Dienstleistern überprüfen lassen, falls man die versteckten Benotungen darin nicht entschlüsseln kann. Einen solchen Service biete ich Ihnen übrigens ebenfalls an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter den Dienstleistungen. Es bietet nämlich den Vorteil, dass man das Zeugnis quasi bei seiner Kündigung nur noch dem Arbeitgeber mit vorlegen muss und er es direkt unterzeichnen kann. Oftmals müssen die Kollegen und Kolleginnen aus der Personalabteilung sowieso bei einem selbst Informationen einholen, welche genauen Aufgaben man übernommen hatte. Wer sein Zeugnis also schon vorher erstellt hat, spart beiden Seiten enorm viel Zeit.
In jedem Fall ist es wichtig, dass Ihr Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert ist, da falsche oder negative Formulierungen rechtliche Konsequenzen haben können.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Arbeitszeugnis ein wichtiger Bestandteil Ihrer beruflichen Unterlagen ist. Sie haben das Recht, dieses Zeugnis einzufordern, und sollten die Fristen dafür einhalten. Die Qualität Ihres Arbeitszeugnisses kann erheblichen Einfluss auf Ihre berufliche Zukunft haben, daher ist es ratsam, dieses sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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