Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich Corona habe?

Besonders aktuell ist es immer noch ein wiederkehrendes Thema: Corona.
Inzwischen sind die Erkrankungen weitestgehend unter Kontrolle und auch die schweren Verläufe häufen sich nicht weiter. Was ist aber, wenn ich mich nun mit Corona angesteckt habe? Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen?

 

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn ich ein Verdachtsfall oder sogar schon infiziert bin?

Hier kommt es nun natürlich in erster Linie drauf an, wo Sie arbeiten. Haben Sie sehr viel Kontakt zu anderen Menschen, eventuell auch zu welchen, denen es gesundheitlich eh nicht sehr gut geht, dann sollten Sie dies unbedingt mitteilen. So zeigen Sie nicht nur Verantwortungsbewusstsein, sondern Sie schützen auch die Gesundheit anderer Menschen enorm. Dies sollte also in erster Linie Ihr persönliches Ziel sein.

Grundsätzlich müssen Sie jedoch weder dem Arbeitgeber, noch Ihren Kollegen oder Kolleginnen sagen, wieso Sie krank geschrieben sind. Auch nicht, wenn es sich um Corona handelt. Es sind sensible Gesundheitsdaten und Sie werden in der Regel vom Arzt und dem Gesundheitsamt Anweisungen bekommen, wie Sie sich zu verhalten haben. Das braucht aber außer diesen Organisationen niemand wissen. Im Zuge der behördlichen Meldepflicht bei Corona-Erkrankungen, werden aber selbstverständlich auch in den Betrieben alle Maßnahmen getroffen, um das Virus weiterhin bestmöglich zu bekämpfen. So wird eventuell der Arbeitgeber informiert, dass es positive Corona-Fälle in seinem Betrieb gibt. Seien Sie in diesem Fall daher vorsichtig, was Sie dem Arbeitgeber mitteilen. Im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), sollten Sie daher ihren Arbeitgeber unverzüglich über eine COVID-19-Erkrankung informieren. Dieser wird es wahrscheinlich sonst vom Gesundheitsamt gemeldet bekommen.

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Wird man krank geschrieben wenn man Corona hat?

Sofern bei Ihnen ein positiver Schnelltest, ein PCR-Test oder sogar Symptome vorliegen, wird Sie der Arzt oder die Ärztin selbstverständlich krank schreiben. Geht es Ihnen gesundheitlich gut und Sie haben die Möglichkeit, vom Homeoffice aus Ihre Arbeit zu erledigen, dann benötigen Sie keine Krankschreibung. In dem Fall können Sie dem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie zur Vorsicht und zum Schutz von zu Hause aus arbeiten werden. In wenigen Fällen möchte der Arbeitgeber das nicht und fordert dennoch eine offizielle Krankmeldung. Dies können Sie dann mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen.

Was passiert wenn ich trotz Corona arbeiten gehe?

Witzigerweise besteht derzeit in einigen Bundesländern keine generelle Isolationspflicht mehr. Dies bedeutet dann, dass man trotz positivem Test zur Arbeit gehen kann, wenn man symptomfrei ist. In NRW sieht das allerdings anders aus, denn hier wurde die 5-tägige Isolationspflicht nicht aufgehoben. Auch kann man sich erst nach den 5 Tagen frei testen, davor kommt man nicht raus. Geht man also dennoch zur Arbeit und es liegt dem Gesundheitsamt eine Meldung über einen positiven PCR-Test vor, so wird auch der Arbeitgeber darüber informiert werden. Zwar mit einer deutlichen Verzögerung, aufgrund von Personalmangel, aber irgendwann taucht diese Info mal auf. Ob es dann rechtliche Schritte geben kann, sollten Sie weitere Mitarbeiter angesteckt haben, würde sich dann erst zeigen. Zum Glück gab es solche derartigen Fälle noch nicht.

Es ist natürlich generell wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammenarbeiten, damit die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter gewahrt bleibt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer offen und ehrlich über ihre Corona-Erkrankung sprechen sollten, damit der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Welche Krankheiten muss ich meinem Arbeitgeber melden?

Es gibt unglaublich viele sensible Krankheiten, bei denen es eine Überlegung wert ist, diese dem Arbeitgeber mitzuteilen. Zum eigenen Schutz und natürlich auch zum Schutz seiner Mitmenschen. Sicherlich ist es ein heikles Thema. Man mag nicht gerne drüber sprechen, befürchtet Ausgrenzungen, eine krankheitsbedingte Kündigung oder fürchtet sich im Allgemeinen “ausgemustert” zu werden. Wie soll man es also dem Arbeitgeber sagen? Muss ich es überhaupt sagen? Welche Krankheiten sollte ich lieber offen mitteilen? Fragen über Fragen und nicht eine davon ist leicht zu beantworten. Gibt man zu viel von sich Preis und der Arbeitgeber kenn die gesamte Krankenakte, ist man schnell aussortiert und steht auf der Abschusskante.
Aber es gibt Krankheiten, die eben auch für andere gefährlich sein könnten und da muss man abwägen, ob einem seine Mitmenschen wichtig genug sind, sie zu schützen.

Ein Beispiel wäre für mich ganz klar eine HIV-Erkrankung. Auch wenn das Risiko im Alltag eher gering ist, kann man diese Viren über offene Wunden weitertragen. Arbeitet man beispielsweise im Baugewerbe oder in der Medizin, kann eine solche Situation durchaus real werden. Es mag zwar super selten vorkommen, weil es eher über den sexuellen Weg übertragen wird oder beim gemeinsamen Gebrauch von Spritzen, dennoch ist es ein vermeidbares Risiko, wenn man genügend Sicherheitsmaßnahmen einführt. Dies könnten beispielsweise besondere Sicherheitshandschuhe sein, um Verletzungen zu vermeiden. Auch Schulungen und Aufklärungen zum Thema wären ein wichtiger Schritt, da es immer noch viele Menschen gibt, die darüber zu wenig wissen. Ob Sie es mitteilen, liegt dann in Ihrer persönlichen Verantwortung. Zwingen kann Sie niemand und Sie sollten dabei ein gutes Gefühl haben.

Falls es jedoch eine kritische Erkrankung ist, bei der Sie mehrere Pausen am Tag verteilt einlegen müssen oder bei der Sie spezielle Medikamente kühl lagern müssen, sollten Sie sich ein Herz fassen und es offen ansprechen. Sehen Sie es mal so, dass man dann auch besonders zügig reagieren kann, wenn es Ihnen mal plötzlich schlechter gehen sollte auf der Arbeit. Weihen Sie daher zumindest einen kleinen Kreis ein, der Sie auch im Alltag unterstützen kann. Fragen Sie gerne zur Not vorher auch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, wie diese dazu stehen.

Diese Krankheiten sollten Sie unbedingt melden!

Manchmal muss man jedoch leider bestimmte Krankheiten sofort und offen mitteilen. Nämlich bei Infektionskrankheiten, die der Meldepflicht angehören, wie beispielsweise bei den Masern. Nur dann ist gewährleistet, dass eine weitere Ausbreitung eingedämmt wird. Besonders in Bildungseinrichtungen, die Kinder besuchen, ein heikles Thema. Hier steht das Wohl aller eben über der eigenen Privatsphäre.

Was man auch nicht verschweigen sollte, meiner Meinung nach, ist die Alkoholsucht.
Wieso nicht? Aus einem ganz einfachen Grund.

Nehmen wir mal an, Sie wären Alkoholiker oder Alkoholikerin gewesen und erst seit kurzer Zeit wieder trocken. Sie haben eine neue Stelle angefangen und alles läuft prima bisher. Nun gibt es aber eine Firmenfeier und natürlich wollen Sie diese als Frischling nicht verpassen. Es kommt also wie es kommen muss, Sektempfang!
Sie wünschen aber nur ein Glas Orangensaft, sie bleiben standhaft.
Später am Abend, wenn die Stimmung aufgelockert ist, die erste privateren Gespräche anfangen, kommen immer wieder Mitarbeiter zu Ihnen und wollen mit Ihnen anstoßen. Es riecht nach köstlich fruchtigen Cocktails und Sie können kaum noch widerstehen. Wenn Sie nur einen trinken, dann geht es vielleiht noch gut, aber man war sehr krank und der Körper kann diese Grenzen noch nicht wahren. So passiert es schnell, dass Sie verleitet werden, wieder zu trinken. Der klassische Gruppenzwang.

Eine solche Situation kann man leicht vermeiden. In einer meiner bisherigen Anstellungen, gab es verschiedenfarbige Armbänder auf Firmenfeiern.
Niemand, außer der Personalabteilung, wusste von der Bedeutung. Wenn Sie mit dem Armband dann zur Theke etwas alkoholisches bestellen wollten, wurde es Ihnen freundlich abgelehnt und etwas alkoholfreies angeboten. Sicherlich kann man das System umgehen und jemand anderen zur Theke schicken, damit er etwas mitbringt, aber da hatte die Personalabteilung immer einen guten Blick drauf.

Es ist vielleicht unangenehm, aber es kann das Leben des Betroffenen retten!

Was kann passieren, wenn ich niemandem von meiner Krankheit erzähle?

Da es unzählige verschieden Krankheiten gibt, ist dies sehr schwer zu beantworten.
Ich versuche es aber gerne einmal anhand eines sehr drastischen Beispiels:

Ein Pilot litt viele Jahre unter Depressionen. Er musste wegen dieser Erkrankung sogar seine Ausbildung für mehrere Monate unterbrechen. Nach seiner depressiven Episode, nahm er seine Ausbildung weiter auf und wurde eben zum Piloten. Nach einigen Jahren jedoch erlitt er einen Rückfall. Traurigerweise nicht selten bei depressiven Menschen. Dies war jedoch so schlimm, dass er ein voll besetztes Flugzeug absichtlich zum Absturz brachte. Mit ihm starben rund 150 Menschen. Eventuell erinnern Sie sich an diesen tragischen Fall aus dem Jahr 2015.

Seine Krankheit hat dazu geführt, dass er seinen Beruf nicht ohne Ausfallerscheinungen ausüben konnte. Hätten mehr Leute davon gewusst, so wäre es sicherlich vermeidbar gewesen, indem regelmäßige Therapiesitzungen verordnet worden wären. Ich spreche hier bedauerlicherweise aus Erfahrung. Selbst wenn es einem etliche Jahre gut ergeht, kann die Depression durch eine Kleinigkeit wie ein Faustschlag zurück kommen. Wer hier nicht regelmäßig betreut wird, kann dann eben schnell auch zur Gefahr für andere Menschen werden.

Es ist ein abschreckendes Beispiel, welche Auswirkungen eine verschwiegene Krankheit haben können, aber sie zeigt auch deutlich, dass es eben je nach Beruf sehr wichtig ist, darüber zu sprechen. Im schlimmsten Fall muss eben ein anderer Beruf gefunden werden, bei dem nicht weitere Leben in die eigenen Hände gelegt werden.

Fazit

Ansonsten gilt jedoch, wie oben bereits beschrieben, keine generelle Pflicht, den Arbeitgeber über irgendwelche Krankheiten zu informieren. Und Sie sollten auch sehr vorsichtig sein, welche Sie dem Arbeitgeber mitteilen. Sofern Sie Ihren Beruf trotz der Krankheit problemlos ausüben können und es auch aus ärztlicher Sicht keine Beanstandungen gibt, dann sollten Sie es am besten verschweigen. Sie dürfen sogar im Bewerbungsgespräch lügen wenn danach gefragt wird!


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2 Kommentare

  1. Meine Führungskraft will, dass ich Ihr melde, wenn ich Erstkontakt hatte oder positiv bin. Kann Sie das verlangen?

    • Angeline Langner

      16. März 2023 at 8:31

      Hallo Michaela,

      in Deutschland gibt es Regelungen zum Datenschutz, die die Verarbeitung personenbezogener Daten einschränken. Wenn es sich um Informationen handelt, die Sie betreffen und die als personenbezogene Daten gelten, kann Ihre Führungskraft diese Informationen nicht einfach verlangen oder sammeln, ohne dass Sie zustimmen.

      Wenn Sie beispielsweise positiv auf COVID-19 getestet wurden, handelt es sich eben um personenbezogene Daten. In diesem Fall sollte Ihre Führungskraft Sie bitten, die Informationen freiwillig mitzuteilen und Ihnen erklären, warum es wichtig ist, diese Informationen zu teilen. Sie sollten auch darüber informiert werden, wer Zugang zu den Informationen hat und wie diese geschützt werden.

      Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist es jedoch ratsam, diese Angaben freiwillig seinem Arbeitgeber mitzuteilen, um die Pandemie weiter einzudämmen. Solange aber keine Symptome vorliegen, die es verraten, kann man natürlich auf die Angabe verzichten. Das liegt dann bei jedem selbst.

      LG
      Angeline

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