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Muss ich mein Nebengewerbe meinem Arbeitgeber mitteilen?

In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann?

Wenn du ein Nebengewerbe oder eine Nebentätigkeit ausübst, stellt sich allerdings oft die Frage, ob du deinen Arbeitgeber auch darüber informieren musst oder nicht. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit dem Thema befassen und einige wichtige Aspekte erläutern, die du dabei berücksichtigen solltest.

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Wann sollte man kündigen?

Der perfekte Zeitpunkt für die Kündigung – gibt es den überhaupt?
Wann sollte man am besten kündigen? Am Anfang oder lieber am Ende des Monats?Diese Fragen beschäftigen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand seinen Job aufgeben möchte. Doch die Entscheidung zu kündigen, sollte immer gut überlegt sein. Ebenso sollte man auch ganz genau wissen, zu welchem Zeitpunkt man seine Kündigung einreicht. Es könnte sich für einen persönlich lohnen, den Kündigungszeitpunkt etwas zu verschieben. In diesem Blogartikel werden wir uns näher damit beschäftigen, wann es sinnvoll sein kann, den Arbeitsplatz zu verlassen und wann man seine Kündigung am besten einreichen sollte.

Ein Geheimrezept gibt es hierbei selbstverständlich nicht, denn ob es in dem Job gut oder schlecht läuft, das kann nur jeder für sich selbst empfinden. Wer weiß, eventuell war es bei dem vorherigen Arbeitgeber noch viel schlimmer, sodass es einem jetzt trotz vieler Mängel nicht so schlecht ergeht, wie vorher. Oder man hat generell einfach einen neuen Wunsch und möchte sich in einer ganz anderen Branche umsehen. Dies sind alles plausible Gründe und da geht es in erster Linie darum, wie zufrieden man in seinem Job ist.

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Das Minijob-Dilemma: Lohnt sich ein 520 Euro Job?

Der 520 Euro Job, auch bekannt als Minijob, hat in Deutschland seit Jahren eine große Bedeutung. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art von Teilzeitarbeit, bei der der Arbeitnehmer monatlich maximal 520 Euro brutto verdient und von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Dieser Job bietet den Vorteil, dass der Arbeitgeber keine oder nur sehr geringe Abgaben zahlen muss, was ihn deutlich attraktiver macht, als eine reguläre Teilzeitstelle.

Der 520 Euro Job ist gerade für viele Mütter und Erziehende eine gute Möglichkeit, recht flexibel die gemeinsame Familienkasse aufzubessern. Ebenso für Studenten, (Langzeit-)Arbeitslose und leider mittlerweile auch für etliche Rentner, bietet ein solcher Job eine Möglichkeit, das Haushaltsgeld zu erhöhen. Außerdem kann der  Minijob von jedem Arbeitnehmer genutzt werden, um die Einnahmen aus einer Vollzeit- oder Teilzeitstelle  zu ergänzen. Das klingt somit an sich erst einmal gut, allerdings ist der 520 Euro Job auch ein Dilemma und schadet dem Arbeitsmarkt. Zudem gibt es, wie es sich öfters schon im Bekanntenkreis gezeigt hat, eine ganze Menge an Irrglauben bzgl. einer solchen geringfügigen Beschäftigung, die sich hartnäckig halten. Wieso das so ist und was genau der 520 Euro Job ist, erkläre ich ausführlicher in diesem Artikel.

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Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich Corona habe?

Besonders aktuell ist es immer noch ein wiederkehrendes Thema: Corona.
Inzwischen sind die Erkrankungen weitestgehend unter Kontrolle und auch die schweren Verläufe häufen sich nicht weiter. Was ist aber, wenn ich mich nun mit Corona angesteckt habe? Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen?

 

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wenn ich ein Verdachtsfall oder sogar schon infiziert bin?

Hier kommt es nun natürlich in erster Linie drauf an, wo Sie arbeiten. Haben Sie sehr viel Kontakt zu anderen Menschen, eventuell auch zu welchen, denen es gesundheitlich eh nicht sehr gut geht, dann sollten Sie dies unbedingt mitteilen. So zeigen Sie nicht nur Verantwortungsbewusstsein, sondern Sie schützen auch die Gesundheit anderer Menschen enorm. Dies sollte also in erster Linie Ihr persönliches Ziel sein.

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Muss ich mein privates Handy für die Arbeit nutzen?

Natürlich ist es erstmal für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer verlockend, das private Handy auch für die Arbeit zu nutzen. Schließlich hat man es immer dabei, es ist vertraut, man kennt sich damit gut aus und man muss sich nicht auch noch um ein weiteres Gerät kümmern. Es spart somit auch ordentlich Geld für den Arbeitgeber. Doch es gibt einige gute Gründe, warum man sein privates Handy besser nicht für die Arbeit verwenden sollte. Die folgenden Situationen zeigen dies ganz deutlich.

 

 

Der Chef möchte beispielsweise, dass Sie eine App auf Ihrem privaten Smartphone installieren oder Team-Absprachen per WhatsApp vornehmen? Das mag nicht immer aus böswilliger Absicht geschehen, aber die Vermischung von privat und beruflich gefällt aus gutem Grund nicht jedem. Rechtlich gesehen, brauchen Sie einer solchen Anweisung auch nicht Folge zu leisten. Es handelt sich um das private Eigentum und da darf kein Arbeitgeber Ansprüche stellen. Genau dafür gibt es ja sogenannte Firmen-Handys. In diesem Artikel führe ich alle mir bekannten Gründe auf, wieso man also sein privates Handy bloß nicht für die Arbeit nutzen und wieso auch der Arbeitgeber davon Abstand nehmen sollte.

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Ist Fahrtzeit vergütete Arbeitszeit?

Viele Arbeitgeber versuchen leider auch den letzten Euro einzusparen, wenn es darum geht, die Personalkosten gering zu halten. Leider geschieht dies dann auf dem Rücken der oftmals ahnungslosen, bzw. auf den schlechten Job angewiesenen Mitarbeiter. Insbesondere Fahrtzeiten, die beim Besuch von Kunden entstehen, sind dabei oftmals eine gerne in Anspruch genommene Möglichkeit, um dem Mitarbeiter Geld vorzuenthalten. Aber ab wann und in welchen Fällen gilt die Fahrzeit als tatsächliche Arbeitszeit und muss vergütet werden?

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Falsche Sicherheit? – Der unbefristete Arbeitsvertrag

Wie oft ich jetzt schon von sämtlichen Leuten gehört habe: “Der Arbeitsvertrag ist unbefristet, da habe ich wenigstens eine sichere Arbeitsstelle.”
Und immer denke ich mir dabei, wie naiv die armen Menschen doch leider sind.

 

 

Warum ich das denke?
Das erkläre ich euch gerne anhand persönlicher Erlebnisse.

Kleiner Tipp: Wer an dieser Stelle noch keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich damit einmal näher befassen!

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Muss ich mein privates Auto für die Arbeit nutzen?

Eigentlich ist es ein absolutes “No-Go” von seinen Mitarbeitern zu erwarten, dass diese ihre privaten Gegenstände für die Arbeit nutzen, auch wenn viele natürlich ihr privates Handy, Tablet oder den Computer aus Bequemlichkeit und der teils leider besseren Leistung lieber nutzen, als die betagten und  alten Geräte des Arbeitgebers.
In einigen Situationen ist dies auch gar nicht anders möglich, wenn man von seinem Arbeitgeber kein brauchbares Notebook bekommt, um seine Berufsschulaufgaben oder Testprojekte zu erledigen (so geschehen bei meinem Ehemann in der Ausbildung zum Fachinformatiker).

Besonders zu der heutigen Zeit, in der immer öfter die Möglichkeit von Home-Office-Tagen gefragt ist, setzen die Arbeitgeber oft voraus, dass man seine eigenen Geräte nutzt (“Bring Your Own Device”). Meistens ist dies auch machbar oder lässt sich durch bestimmte Vertragsvereinbarungen regeln, damit eben trotz privater und beruflicher Nutzung die Daten auf den Geräten geschützt bleiben und geregelt ist, wer haftet, wenn etwas kaputt geht. 

Allerdings gibt es eine Sache, die man sich wirklich vorab zweimal überlegen muss:

Sollte man sein privates Fahrzeug im Arbeitsalltag für arbeitsbedingte Fahrten, z. B. zum Kunden, nutzen?

 

Folgende Punkte sollte man sich erst einmal genauer ansehen, ehe man hier eine voreilige Entscheidung trifft:

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Jobwechsel während der Corona-Pandemie?

Wenn uns das Jahr 2020 etwas gelehrt hat, dann dass man nicht alle Situationen vorausplanen kann. Somit ist es auch nicht besonders verwunderlich, dass einige Unternehmen sich in der schwierigen Zeit völlig hilflos fühlen und dadurch auch leider Fehlentscheidungen treffen, sich weiter verschulden oder sogar gänzlich bankrott gehen. Dies geschieht natürlich dann auch zu Lasten der Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit geschickt oder sogar gekündigt werden.

Aber auch die Stimmung ist in einigen Betrieben sehr trüb geworden. Es lastet ein höherer Druck auf den Angestellten, die nicht nur zum Einen versuchen müssen, die Aufgaben auch trotz der Kurzarbeit zu erledigen, die ja nicht weniger geworden sind (als Beispiel sei nur mal die Mehrwertsteuer-Senkung zu nennen, die für viele Sonderaufgaben in den Betrieben gesorgt hatte), zum Anderen ist natürlich auch die private Belastung höher, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann oder es den Großeltern gesundheitlich nicht so gut geht, man sie aber leider nicht besuchen kann.

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Gekündigt worden – und nun?

Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!

 

Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber als Person oder der Qualität der eigenen Arbeitsleistung liegen. Eventuell hat sich einfach eine Änderung der betrieblichen Ausrichtung ergeben oder das Geschäft wirft zu wenig Geld ab und man versucht nun, angeblich überflüssiges Personal loszuwerden. Wichtig ist dann jedoch, dass man richtig agiert und einen kühlen Kopf bewahrt, um den möglichen Schaden einzugrenzen.

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