Muss ich mein privates Auto für die Arbeit nutzen?

Eigentlich ist es ein absolutes “No-Go” von seinen Mitarbeitern zu erwarten, dass diese ihre privaten Gegenstände für die Arbeit nutzen, auch wenn viele natürlich ihr privates Handy, Tablet oder den Computer aus Bequemlichkeit und der teils leider besseren Leistung lieber nutzen, als die betagten und  alten Geräte des Arbeitgebers.
In einigen Situationen ist dies auch gar nicht anders möglich, wenn man von seinem Arbeitgeber kein brauchbares Notebook bekommt, um seine Berufsschulaufgaben oder Testprojekte zu erledigen (so geschehen bei meinem Ehemann in der Ausbildung zum Fachinformatiker).

Besonders zu der heutigen Zeit, in der immer öfter die Möglichkeit von Home-Office-Tagen gefragt ist, setzen die Arbeitgeber oft voraus, dass man seine eigenen Geräte nutzt (“Bring Your Own Device”). Meistens ist dies auch machbar oder lässt sich durch bestimmte Vertragsvereinbarungen regeln, damit eben trotz privater und beruflicher Nutzung die Daten auf den Geräten geschützt bleiben und geregelt ist, wer haftet, wenn etwas kaputt geht. 

Allerdings gibt es eine Sache, die man sich wirklich vorab zweimal überlegen muss:

Sollte man sein privates Fahrzeug im Arbeitsalltag für arbeitsbedingte Fahrten, z. B. zum Kunden, nutzen?

 

Folgende Punkte sollte man sich erst einmal genauer ansehen, ehe man hier eine voreilige Entscheidung trifft:

Erhalte ich eine Vergütung?

Ohne eine entsprechende Entschädigung sollte man sein privates Fahrzeug nicht für Fahrten, die der Arbeit dienen, bereitstellen. Zumindest die vorgegebenen 30 Cent km-Pauschale pro Kilometer sollte man vom Arbeitgeber verlangen, und zwar nicht nur für die einfache Strecke, wie sie das Finanzamt für die Pendlerpauschale vorsieht, sondern für die gesamten gefahrenen Kilometer! Auch Parkgebühren sollte der Arbeitgeber zahlen, da man dies ja nicht zu seinem Vergnügen macht, sondern weil es eben nötig ist, um das Auto ordnungsgemäß abstellen zu können. Natürlich nur gegen Vorlage der Quittungen!

Hier habe ich bereits haarsträubende Geschichten gehört, von Arbeitgebern die erst ab dem 31. Kilometer die Pauschale übernehmen und auch von Arbeitgebern die lediglich die Fahrtkosten erstatten aber die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit vergüten! Dies ist noch ein Thema für sich, aber natürlich kann der Arbeitgeber Fahrten zu Kunden, insbesondere dann wenn es nicht die erste Fahrt des Tages ist, als Arbeitszeit einfach unter den Tisch fallen lassen. Sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, sollte diese mit dem normalen Stundenlohn vergütet werden müssen.

Tipp: Vor Fahrtbeginn den aktuellen Kilometerstand abfotografieren und ebenfalls, wenn man wieder an der Firma ankommt. Die Differenz dann komplett beim Arbeitgeber geltend machen. Denn hier gilt nicht nur die einfache Strecke, wie in der Steuererklärung, sondern die gesamten zurückgelegten Kilometer! Diese sollte man sich mit mindestens 30 Cent pro Kilometer bezahlen lassen. Zusätzlich auch alle Parktickets und Parkquittungen aufbewahren, um diese ebenfalls dem Arbeitgeber in Rechnung zu stellen.

 

Persönliche Erfahrungen

Mal eben zur Post fahren und ein Paket wegbringen?
Als ich noch kein eigenes Auto, sowie keinen Führerschein hatte und nur mit dem Fahrrad zu einem früheren Arbeitgeber gefahren bin, gab es dort doch wirklich einen Vorgesetzten, der sich dementsprechend geäußert hat, dass die Angestellten sich halt ein Auto anschaffen sollten, wenn man es nicht schafft, eben mal ein paar Pakete für den Arbeitgeber mit dem Fahrrad zur Post zu fahren.
Zum Glück habe ich mit dem Arbeitgeber heute nichts mehr zu tun.

Zu erwarten, dass ein Mitarbeiter ein eigenes Auto hat und dieses auch für Dienstfahrten einsetzt ist eigentlich eine Unverschämt. Insbesondere dann, wenn davon auch während der Vorstellungs- und Einstellungsphase nie die Rede gewesen ist und es auch vertraglich nicht vorgesehen ist.

Wenn bereits in der Stellenausschreibung die Rede davon ist, dass ein Privatfahrzeug für Dienstfahrten genutzt werden muss, sollte man vermutlich direkt Abstand von einer Vorstellung bei dem Unternehmen nehmen.

Komischerweise gibt es sogar bei Stellenanzeigen bei Städten oder Gemeinden solche fragwürdigen Anforderungen, wie das Vorhandensein und Nutzen eines privaten PKWs für die Fahrten des Arbeitgebers. Dies hatte mein Mann bei einer Stelle für einen IT-Systemadministrator so vorgefunden, der zu allen zu betreuenden Außenstellen mit dem eigenen Fahrzeug hätte fahren sollen! Bei seinem Vater, der als Kontrolleur für Bäume bei einer Stadt angestellt war, waren Dienstfahrten zu den zu kontrollierenden Bäumen ebenfalls mit dem Privatfahrzeug zurückzulegen.

Man sollte meinen, dass der Staat genug Geld haben sollte um für Arbeitnehmer desselben Autos zur Verfügung zu stellen. Das müssen auch nicht solche Protzkarren sein, wie sie den Politikern von uns allen gesponsert werden! Wenn es um die Gleichbehandlung geht ist es wohl auch eigentlich nicht tragbar die Vergabe des Jobs neben der fachlichen Qualifikation vom Vorhandensein eines Autos abhängig zu machen.

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Rechtliche Probleme

Gerade bei kleineren Pflegebetrieben war es bei Verwandten, die dort arbeiteten, komischerweise gängige Praxis, das Personal mit eigenen Fahrzeugen zu den Kunden fahren zu lassen. Teilweise sollten die zu pflegenden Kunden sogar von den Mitarbeitern “rumkutschiert” werden, was noch viel problematischer ist, da dies eigentlich eine Bescheinigung zur Beförderung von anderen Personen nötig macht (zum Vergleich kann man hier nach den Streitigkeiten mit dem US-Unternehmen Uber schauen). Ganz davon abgesehen, dass wahrscheinlich keine Insassenversicherung vorhanden ist und es fragwürdig ist, ob die eigene Kfz-Haftpflicht im Falle eines Unfalls dafür aufkommt, wenn man regelmäßig Kunden des Arbeitgebers herumkutschiert. Hier wird vermutlich oben drauf noch die gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs unterstellt, welche meistens zusätzlich versichert werden müsste.

Insbesondere im letzten Beispiel sollte sich vor allem aber der Arbeitgeber fragen, ob es nicht höchst unseriös wirkt, wenn die Mitarbeiter den Kunden im Privat-PKW abholen kommen? Wenn nicht einmal ein paar hundert Euro für das Leasing von günstigen Firmenfahrzeugen vorhanden sind, dann sollte man vielleicht die Geschäftsfähigkeit und Tragfähigkeit des Betriebes in Frage stellen.

Man sollte sich auch die Frage stellen, was eigentlich passiert wenn einem ein Kunde des Arbeitgebers oder ein Kollege ausversehen einen unschönen Kratzer in das Auto macht, eine Beule in die Tür schlägt oder auf andere Art das Auto beschädigt. Dies führt im Zweifel zu Stress. Diesen hätte man vermeiden können, wenn man solche Fahrten einfach unterlassen hätte!


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Wie sieht es eigentlich aus, wenn das Auto zwingend für die Arbeit benötigt wird und dann kaputt geht?

Theoretisch kann der Arbeitgeber ja nicht verlangen, dass man sein privates Auto reparieren lässt oder sich ein neues kauft, um damit für den Arbeitgeber herumzufahren. Vermutlich zumindest dann nicht, wenn die Nutzung des Privatfahrzeuges nicht vertraglich geregelt ist. Insbesondere dann, wenn man z. B. zur Hauptzentrale des Arbeitgebers nur ein paar Minuten Fußweg hat oder sich einfach umweltbewusst entscheidet, privat nur noch E-Bike zu fahren oder das Auto aus Kostengründen einfach loswerden möchte.

In diesem Fall kann man sich sicherlich darauf berufen, dass einem der Arbeitgeber das Arbeitsmittel “Fahrzeug” nicht zur Verfügung stellt und einen trotzdem entlohnen muss, da man ja nichts dafür kann, dass man nicht zu den Kunden fahren kann. Wenn im Büro der Computer kaputt geht, ist es ja auch das Problem des Arbeitgebers, nicht mein eigenes, wenn ich 8 Stunden nichts tun kann. Ist man unbefristet angestellt, kann einen der Arbeitgeber vermutlich auch nicht einfach  wegen des Nicht-Vorhandenseins eines privaten Fahrzeugs kündigen, solange man seine Arbeitskraft anbietet und morgens im Betrieb erscheint.

 

Warum sollte man auf die Nutzung eines Privatfahrzeugs nach Möglichkeit komplett verzichten?

Folgende Punkte sollten im Vorfeld genauestens betrachtet werden, ehe man dem Arbeitgeber die Nutzung des eigenen Fahrzeugs zusagt:

  • Was ist bei einem Unfall? Wer zahlt den Schaden oder die Eigenbeteiligung?
  • Gilt die eigene Kfz-Versicherung überhaupt? Immerhin gibt man bei Abschluss der Kfz-Versicherung im Regelfall an, dass diese normalerweise nur privat und nicht gewerblich genutzt wird. Wenn man zu viel für den Arbeitgeber fährt, könnte es theoretisch problematisch sein, da dies eventuell einer gewerblichen Nutzung zugeordnet werden könnte.
  • Was ist wenn man eine Panne hat? Das ist dann ja auch Arbeitszeit, oder nicht? Wenn der Wagen dann auch am nächsten Tag nicht zur Verfügung steht, ist das dann auch noch Arbeitszeit und man muss nicht im Betrieb erscheinen?
  • Was ist mit der der höheren km-Laufleistung für die Versicherung?
  • Ist ein Personenbeförderungsschein nötig, sollte man eventuell einen Arbeitskollegen oder einen Kunden im Fahrzeug mitnehmen wollen?


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Das gleiche Problem hat man übrigens auch, wenn man das private Handy für den Arbeitgeber nutzen soll. Alles dazu erfahrt Ihr aber in einem weiteren Artikel.

 

Mit einem Neuwagen sollte man solche Späße am besten komplett unterlassen. Denn jede eigentlich unnötige Fahrt die man vermeidet ist gut, um das Risiko eines Unfalls mit dem noch neuwertigen Auto gering zu halten.

Wenn man natürlich eine “abgeranzte” Gurke fährt, wie sie der Pizzalieferant um die Ecke nutzt, muss man für sich selber überlegen, ob man dieses Auto dafür nutzen möchte. Oder falls man das Auto an sich schon “abgeschrieben” hat, kann das natürlich Sinn machen, wenn der Restwert eh nicht mehr nennenswert ist und der Sprit im Auto mehr wert ist, als das Auto. Allerdings sollte man dann damit rechnen, dass der Arbeitgeber es dann als normal ansieht, dass man sein Privatfahrzeug verwendet. Das sollte man am besten von Anfang an verhindern. 

Fazit

Von Arbeitgebern, die bereits im Stellenangebot die Nutzung eines Privatfahrzeugs voraussetzen, sollte man meistens direkt die Finger lassen. Wenn man für Fahrten zu Kunden nicht einmal ein Firmenfahrzeug gestellt bekommt, kann man sich hier schon die Frage stellen, wie langfristig das ganze wohl sein wird. Spätestens bei Problemen mit dem eigenen Auto wird es hier vermutlich sowieso zu einem Streit kommen. Auch wenn es einem gerade in der Probezeit schwer fallen sollte, sollte man sich für die Nachfrage des Arbeitgebers, ob man Fahrten für Firmenzwecke übernehmen kann,  folgende Gegenfrage angewöhnen: “Gerne, welches Firmen-Fahrzeug soll ich dafür nehmen?” – Bei der Bitte den Privatwagen zu nutzen, sollte man dann einfach konsequent “Nein” sagen. 

 

Spaß-Tipp:

Wer eigentlich keine Lust hat zu arbeiten, könnte natürlich z. B. bei einem solchen Pflegedienst anfangen und sich nach der Probezeit bei einer hoffentlich unbefristeten Anstellung den Spaß machen und sein Auto wegen eines Schadens, den man nicht reparieren lassen möchte, oder weil man es selber nicht dauerhaft benötigt und einem Verwandten ausleiht oder dergleichen, einfach nicht mehr für die Arbeit nutzen und schauen wie der Arbeitgeber reagiert 😀
Aber bitte nur, wenn man gekündigt werden will und alle Konsequenzen tragen kann! 

12 Kommentare

  1. Hallo mein name ist Jürgen

    ich arbeite als Zeitungsbote, muss mit meinem eigenen Auto fahren, letzte Woche musste ich während meiner Arbeitszeit mein Auto mit Motorschaden abstellen, da wir eine Kilometerpauschale bekommen (0,30),wurde mir gesagt das ich keine unterstützung(anschaffung eines neues Autos) bekomme , ich bin schon 10 jahre als fahrer in dieser Firma, und habe jetzt schon in dieser zeit drei Autos auf der arbeit verloren..
    Habe ich überhaupt die Chance irgendwie gegen den Arbeitgeber ansprüche zustellen.

    Gruß Jürgen

    • Hallo Jürgen,

      vielen Dank für deinen Kommentar.

      Das tut mir sehr leid zu hören und deine Situation beschreibt leider nur zu gut, wie schnell man ausgenutzt wird von seinem Arbeitgeber.

      Bitte beachte, dass ich dir rechtlich gesehen keine Rechtsberatung geben darf, daher kann ich dir nur im Folgenden meine Meinung erläutern und dir persönliche Tipps geben:

      Zuerst müssen wir deinen Arbeitsvertrag genauer studieren und ausschließen, dass dort nicht vertraglich vereinbart wurde, dass du einen privaten Wagen für die Arbeit bereitstellen musst.
      Ist eine solche Klausel nicht zu finden, dann darf der Arbeitgeber rechtlich auch nicht von dir verlangen, dass du deinen privaten Wagen für die Arbeit nutzt!

      Du könntest ihm in diesem Fall anbieten, weitere Fahrten zu übernehmen, allerdings nur dann, wenn er dir für diese Arbeitsstrecken einen Firmenwagen zur Verfügung stellt.

      Einen rechtlichen Anspruch auf Zuschuss für Reparatur oder Neuanschaffung gibt es leider nicht. In diesem Fall bleiben wir auf den Kosten sitzen.

      Hole dir daher auf jeden Fall rechtlichen Beistand, damit du nicht länger ausgebeutet wirst. Denn nach solch’ einer langen Zeit, die du das “Spielchen” vom Arbeitgeber schon hast durchgehen lassen,
      werden die alles daran setzen, dich mürbe zu machen.

      Halte mich gerne auf dem Laufenden, wenn du magst und ich wünsche dir nur das Beste!

      Ganz Liebe Grüße

      Angeline

  2. Ich werde kommende Woche genau deinen Spaß-Tipp austesten. (Pflege mobil). Auto darf nämlich bald nicht mehr gefahren werden und bei den Spritpreisen momentan will ich sowieso kein eigenes Auto mehr. Mal schauen wie die Reaktion ist 😉
    Ne aber im Ernst, auch wenn ich mir ein neues Auto kaufen würde, will ich keine erneuten Verunreinigungen/Beschädigungen durch Kunden. Verstehe nicht warum das restliche Team so positiv gegenüber dem Privat-PKW eingestellt ist. Auch wenn das Kilometergeld gegenüber DE etwas höher ausfällt mit 0,40 Cent.

    • Hallo Daniel,

      das hört sich ja sehr spannend an bei dir! Es wäre wirklich zu schön zu sehen, wie die Reaktion deines Arbeitgebers ausfallen würde. Halte mich da gerne mal auf dem Laufenden.
      Es ist ja auch schon sehr unverschämt, finde ich, dass die Nutzung des privaten PKW oftmals als Selbstverständlich angenommen wird. Und wie du eben so passend beschrieben hast, gibt es ja auch keine Entschädigung für die Abnutzung / Verunreinigungen, etc.

      Du schreibst, das Kilometergeld sei bei dir höher als in Deutschland. Darf ich fragen, in welchem Land du arbeitest?

      Ich danke dir für den netten Austausch und würde mich sehr freuen, wenn du mich bei Neuigkeiten informieren magst. Gerne hier in den Kommentaren oder auch per E-Mail an info@jobfails.de, falls du es etwas privater halten möchtest.

      Für die Zukunft viel Erfolg und lasse dich nicht unterkriegen!

      Liebste Grüße

      Angeline

  3. Mein Sohn hat einen auch besonders komischen Fall. Er hat eine neue Stelle in einer Brandschutzfirma angefangen. Er sollte ein Auto gestellt bekommen mit Tankkarte.

    Leider ist das Auto im Moment nicht lieferbar, was wir ja noch verstehen können. Ist ja im Moment so.

    Weil mein Sohn die Stelle natürlich gerne haben wollte, hat er angeboten, dass er für eine kurze Übergangszeit unser privates Auto nimmt. Das Auto kommt aber nun schon seit 9 Wochen nicht und er fährt immer noch mit dem privaten Auto. Bislang haben sich 3.500 km Plus Sprit angesammelt. Ein Ende ist nicht in Sicht.

    Der Chef hat ihm hierfür jedoch noch keine Entschädigung angeboten. Es kommt auch keine Aussage, wie lange das so noch weitergehen soll.

    Da er in der Probezeit ist, traut er sich auch nicht viel dazu zu sagen. Der Chef ist jetzt bis nächste Woche im Urlaub. Mein Sohn hat ihm gestern eine WhatsApp geschrieben, dass ich das Auto ab sofort brauche, weil ich Homeoffice gekürzt bekommen habe und wieder zu Arbeit fahren muss. Er möge sich für eine Lösung doch bitte mal melden. Man kann sehen, dass der Chef es gelesen hat aber er antwortet nicht.

    Vertraglich ist nicht geregelt, dass er sein Privatfahrzeug nutzen muss. Seine Arbeitszeit sollte Zuhause beginnen, mit Firmenwagen und Tankkarte, damit er direkt zum Kunden fahren kann.

    Ich weiß langsam nicht mehr was ich dazu sagen soll und was ich ihm raten soll. Hört sich für mich nicht gut an. Er wird auf den Kosten sitzen bleiben, denke ich.

    Bin grade echt ratlos, was er tun soll. Ich würde einfach sagen, dass das Auto ab nächste Woche nicht mehr zur Verfügung steht. Soll er ihn rausschmeißen. Würde er nicht noch Zuhause wohnen, wäre er bei den heutigen Kosten schon bald pleite. Bringt doch nichts.

    Unglaublich was manche Chefs sich erlauben. Wenn er wenigstens den Sprit bezahlt hätte, würden wir ja nichts sagen.
    Ich denke, das Arbeitsverhältnis ist zum scheitern verurteilt.

    • Angeline Langner

      6. September 2022 at 23:01

      Hallo Andrea,

      das ist ja wirklich eine unglaublich unfaire und verzwickte Situation. Danke dafür, dass du sie mit uns teilst!

      Ich verstehe auch gar nicht, wieso der Chef denn dann keine Tankkarte für das private Fahrzeug ausgibt, solange der Firmenwagen noch nicht verfügbar ist. Das wäre ja zumindest schon einmal möglich gewesen, meiner Meinung nach.

      Es ist schwierig, hier einen guten Tipp zu geben, da eben noch die Probezeit besteht, aber man sollte einfach mit einem offenen Gespräch und Menschlichkeit agieren. Dein Sohn hat ja mehr oder weniger alles von seiner Seite aus gegeben, was er konnte, nun ist der Chef dran.

      Klar, im Urlaub mag er eventuell auch nicht sofort die Lösung parat haben, aber er muss zumindest jemanden damit beauftragen, sich umgehend darum zu kümmern.
      Gibt es in der Firma einen Stellvertreter für den Chef oder einen Vorgesetzten, dann unbedingt ansprechen!
      Zur Not müssen sich die Mitarbeiter die verfügbaren Fahrzeuge teilen, bis der neue Firmenwagen da ist, das sollte der Chef ja regeln können.

      Da der Chef ja eh momentan nicht da ist, vielleicht auch einfach zur Sicherheit von jemanden noch unterzeichnen lassen, dass dies alles Fahrten für die Arbeit waren (Fahrtenbuch führen und Unterschrift einholen!), so kann dein Sohn dies auf jeden Fall noch vor Gericht geltend machen, falls absehbar ist, dass der Chef die Kosten nicht tragen wird.

      Ich würde nun aber zuerst definitiv das PERSÖNLICHE Gespräch suchen und ganz in Ruhe die Fakten darlegen, dass das private Auto nun eben leider nicht mehr zur Verfügung stünde und auch Unkosten entstanden sind, die er bittet, mit dem nächsten Gehalt entsprechend zu übernehmen. WICHTIG: sachlich, aber bestimmt bleiben, selbst wenn der Chef ihn in der Probezeit schmeißen sollte, denn wenn ein solches kleines Problem zu diesen unglaublichen Strapazen führt, dann ist der Job es nicht Wert, ganz ehrlich. Dein Sohn muss und sollte das also nicht hinnehmen, man tanzt ihm sonst auch in den nächsten Monaten auf der Nase herum.

      Halte uns da gerne auf dem Laufenden und ich drücke die Daumen, dass es doch ein gutes Ende findet!

      Ganz liebe Grüße

      Angeline

  4. Hallo,

    ich habe ein sehr kniffliges Problem, vielleicht kannst du mir weiterhelfen. Es geht, kurz gesagt, darum, dass ich privat kein Auto habe, aber eines für die Arbeit brauche. Dabei äußert sich der Chef mehr so als Lösungsvorschlag, denn als Befehl, dass ich wirklich eines brauche, um die Arbeit machen zu können, also sollte ich darüber unbedingt nachdenken, eines zu kaufen.

    Für den Job hatte ich im Vorfeld ein sehr starkes Vorstellungsgespräch, bei dem vieles gesagt wurde, aber nicht, dass ich ein Auto haben muss. Mir war bei der Bewerbung durchaus bewusst, dass ich für diesen Arbeitgeber viel mit dem Dienstwagen fahren müsste – ich bin im Zeitungsgeschäft -, deshalb frischte ich im Vorfeld meine Fahrkenntnisse auf. Und offensichtlich war der Arbeitgeber davon automatisch ausgegangen, dass ich selbst ein Auto besitze, mit dem ich für ihn dann im Einsatz bin.
    Die Entscheidung, mich einzustellen, traf er recht schnell. Ich bin für diesen Job 250 Kilometer weit weggezogen, und erst hier vorort sagt er mir im persönlichen Kennenlerngespräch vor Arbeitsantritt, dass ich ja ein eigenes Auto brauche. Zu dem Zeitpunkt waren klar die Gehaltsverhandlungen abgeschlossen, der Arbeitsvertrag beidseitig unterschrieben, mein neuer Mietvertrag auch, ich hatte mich auch bereits in der neuen Stadt angemeldet.
    Dann beginne ich diese Tätigkeit und höre fast täglich von den Kollegen, dass man in dieser Stadt halt ein Auto braucht. Und mich hatte es einfach getroffen zu sehen, dass dieser Arbeitgeber keine Dienstwägen zur Verfügung stellt. Meiner Erfahrung nach ist das untypisch, ehemalige Arbeitgeber im Zeitungswesen stellen immer Autos und Fahrräder. Und diese Stadt hier ist leider sehr ländlich, der ÖPNV fährt nicht oft. Das Fahrradfahren wird mir langsam leid, ich radle auch bei Starkregen.

    Ich bin noch in meiner Probezeit, aber den good will, den ich anfangs zeigte, sportlich einfach einen Gebrauchtwagen kaufen zu wollen, deckt sich nicht mit meiner Gehaltsrealität und der Realität meines Kontostandes.

    Was wäre eine geschickte Lösung?

    Vielen Dank schon mal, vielleicht hast du für mich einen guten Tipp.

    Jana

    • Angeline Langner

      9. November 2023 at 18:53

      Hallo liebe Jana,

      danke für das Teilen deiner Geschichte.

      Diese Situation ist selbstverständlich unangenehm und besonders während der Probezeit machst du dir viele Sorgen. Aber lasse dich unter keinen Umständen unter Druck setzen!

      Meine Ratschläge basieren natürlich nur aus eigener Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung da, aber vielleicht hilft es dir bei deiner Entscheidung:

      An deiner Stelle würde ich direkt das persönliche und offene Gespräch suchen. Du bist bereits ein sehr hohes Risiko eingegangen, indem du für deine neune Stelle den Wohnort gewechselt hast und musst erstmal eine finanzielle Absicherung schaffen. Solange du in der Probezeit bist, wirst und kannst du natürlich nicht einfach ein Auto kaufen oder leasen. Das ist auch sowieso deine persönliche Entscheidung. Solange du ohne Probleme zu deiner Arbeitsstelle pünktlich erscheinen kannst, kann es deinem Chef egal sein, mit welchem Verkehrsmittel du dich fortbewegst.

      Sollte also darauf bestanden werden, dass du ein eigenes Auto besitzt und auch dieses für die Arbeit nutzt, so einige dich auf die sofortige, unbefristete Anstellung und eine Anpassung deines Arbeitsvertrages, dass Dienstwege, etc. entsprechend vergütet werden und du auch mehr Verdienst erhälst. Dies wird dein Arbeitgeber sicherlich ablehnen.

      Du könntest natürlich auch vorschlagen, dass ein Fahrzeug über die Firma geleast wird, wenn du dir die Raten leisten kannst, aber auch hier würde ich auf die Übernahme bestehen und die Beendigung der Probezeit. Schließlich verweigerst du ja nicht, für den Arbeitgeber zu fahren und ein privates Auto war zu keiner Zeit eine Voraussetzung für den Job. Es kann natürlich passieren, dass dein Arbeitgeber da nicht mitmachen möchte und deine Vorschläge ablehnen wird, aber für solch einen Ausbeuter würde ich dann auch nicht arbeiten wollen.

      Versuche also einfach, dem Arbeitgeber freundlich klar zu machen, dass du zu Beginn des Jobs einfach nicht die finanziellen Mittel aufbringen wirst für ein Auto, also soll er dir eins zur Verfügung stellen, wenn er möchte, dass du Fahrten übernimmst. So wie es auch alle anderen Arbeitgeber in der Branche machen.

      Wenn du dreist bist, so sage deinem Chef einfach, dass du gerne ein Auto besorgen wirst, sobald die Probezeit erfolgreich überstanden ist und tue es danach einfach nicht. Du kannst ja immer irgendwelche Ausreden vorschieben: kaputte Waschmaschine, Notfall in der Familie, geplatzter Autokauf, etc. Vielleicht erledigt sich das Ganze dann irgendwann von selbst.

      Sofern du schon eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dir da auch nochmal Ratschläge von einem Fachanwalt geben lassen, bzw. auch Beistand holen, wenn dann eine Kündigung droht.

      Ich wünsche dir das aller Beste und würde mich sehr freuen, wenn du uns daran teilhaben lassen würdest, wie es für dich weitergeht.

      Ganz herzliche Grüße

      Angeline

  5. Bei Betriebsübernahme sagt der neue Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer (AN) zu, binnen weniger Tage eine Tankkarte zur Verfügung zu stellen, und nach kurzer Nutzungszeit des eigenen teuren, privat geleasten AN-Fahrzeugs ein Firmenfahrzeug anzuschaffen.

    Fast in jeder Woche wird vom AN die Frage nach der Karte gestellt, ebenso oft heißt es, diese sei “in der Mache” und bald verfügbar.

    Mal ist der Antrag längst gestellt, dann gibt es angeblich Probleme mit deren Erstellung, ein anderes Mal liegt jene bereits “in der Schublade” und werde bald ausgehändigt.

    So schafft es der AG – ausschließlich intermédiair über eine Mitarbeiterin kommunizierend (er selbst antwortet grundsätzlich nie persönlich-direkt) – den AN zu täuschen/vertrösten und nötigt ihm binnen zweier Jahre insgesamt viele Tausend € für monatliche, privat gezahlte Tankungen ab.

    Da ein Leasing-Kfz i. d. R. vertraglich kilometerlimitiert ist, kommen auf den AN bei Fahrzeugrückgabe deftige Strafkilometerzahlungen zu.

    Aufgrund dessen kann der AN sein Kfz nicht mehr privat nutzen, denn jeder Kilometer über vertragl. vereinbarter Fahrtenleistung wird extrateuer. Er zahlt zudem nicht nur besagten Sprit und Öl, sondern auch Steuern, Versicherung, Bereifung, Bremsbeläge, Wartungen, allg. Wertverlust durch Schäden sowie intensivere Gebrauchsspuren am Neuwagen bei Rückgabe . . . . . . . . .

    Aus dem Background ist zu vernehmen:
    “So alt wie der (AN) ist, wo anders will’n der noch hin? Der kann doch froh sein, dass er diese Stelle weiterhin haben darf :-), haha!”

    Besagter AN ist hochqualifiziert, verrichtet für den AG selbstorganisiert/selbständig Arbeiten welche oft nur aufgrund seiner fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu verrichten möglich sind – ansonsten müsste der AG ständig teure Fachfirmen herbeiholen. Er schafft nicht nur die AN-Zwangslage, sondern nutzt diese auf knallharte Weise aus.

    Alsbaldige Abhilfe:
    – Es folgt sehr zeitnah die öffentliche Spreizung des Falles (zunächst über Printmedien).

    – Ein Anwalt fordert Kompensation

    – Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung
    wird eingereicht

    – zugleich werden Strafanzeigen/Strafanträge
    gestellt
    × wegen Betruges
    x fortgesetzter Nötigung/Erpressung
    unter Ausnutzung einer Notlage

    x Körperverletzung
    da sich der AG scheinbar in einer Art des
    SILENT MOBBINGS übt. So beantwortet er
    weder Emails noch SMS’ des AN, verlässt
    das Büro, sobald der AN dort erscheint,
    spricht sich in keiner Weise mit ihm bzgl.
    dessen Arbeiten und Aufgabengebieten
    sachlich/fachlich/terminlich ab, kurz: er
    lässt ihn in der Luft hängen, quasi am
    langen Arm verhungern.
    Verhungern?

    Ein Fall für das Hauptzollamt!(?)

    Zieht man die monatlichen Netto-Gestehungskosten des AN’s [für betrieblich veranlasste Fahrten] von dessen Netto-Gehalt ab, rangiert dieser schlagartig im Bereich eines Mindereinkommens, weit unter dem gesetzl. garantierten Mindestverdienst. Deshalb mag dies wohl auch ein Fall für – im Vorfeld – das Hauptzollamt, anschließend fürs zuständige Gericht zu sein.

    Nicht selten schafft solche Art von AG auch an anderen betrieblichen Stellen reiche Zahl von Schräglagen, die man mit einem Wort wie “rechtsverfänglich” bezeichnen möchte.

    Sowas reicht gerne mal von
    – nicht erledigten Dokumentationspflichten,
    über

    – Nichterfüllung gesetzl. vorgeschr. Unterneh-
    meraufgaben [allg.]

    – Nichtbestellung von Fachbeauftragten
    und/oder Betriebsärzten

    – Vernachlässigung des Arbeitsschutzes

    – Nichteinhaltung des Datenschutzes bis hin
    zu

    – latenter Gefährdung von Kund*nnn und
    Personal.

    Deshalb sei Menschen in ähnlichen Situationen ggf. angeraten, zu dokumentieren “was das Zeug hält”, dieses per exakter Notizen, Fotos (wenn möglich und rechtl. zulässig), ggf. mittels [von mutigen Kolleg*nnn] geleisteter Unterschriften unter Sachverhaltsnotizen und erst dann zum Anwalt zu gehen, wenn eine runde Sammlung beieinander ist.

    Das mag dem Anwalt helfen, vor Gericht genauer zu belegen, einen wie veranlagten AG-Typus die/der Verhandlungsvorsitzende*r vor sich sitzen sieht – was sicher für “etwas noch” genauere Fragestellung der*s Richters*in sorgen wird.

    Manch einem AG wurde schon die Gewerbeerlaubnis aufgrund charakterlicher Nichteignung zur Gewerbeführung entzogen, u. a. wg. [Zitat IHK Ostbrdbg.] “Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Gewerbeausübung stehen oder Auswirkung auf eine Gewerbetätigkeit haben könnten.”

    In derartigen Unternehmen erscheint selbst die Gründung eines Betriebsrates [zum Selbstschutze der Belegschaft] als ein von vorneherein sinnlos anzusehendes Unterfangen, bei dem jeglich-diesbezüglicher Aufwand an Mühen und Zeit wohl eher
    = für die Katz’ = bleiben würde, oder!?

    In wenigen Tagen aber ist es so weit, dann besteht

    [lausen. c o m, Zitat]
    “Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG
    von Marlene Urek am 17. November 2023

    Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach § 12 Abs. 1 HinSchG für alle Unternehmen, die mindestens 50 Arbeitnehmer:innen beschäftigen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat zwar bereits am 2. Juli 2023 in Kraft. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten galt bislang aber die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle noch nicht. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter:innen sollten nun die verbleibende Zeit nutzen und sicherstellen, dass die interne Meldestelle bis zum 17. Dezember 2023 eingerichtet ist.

    Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
    Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht das HinSchG eine Übergangsfrist vor. Nach § 42 Abs. 1 HinSchG müssen Arbeitgeber abweichend von § 12 Abs. 1 HinSchG erst ab dem 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle einrichten, wenn sie in der Regel 50 bis 249 Beschäftigte haben. Das bedeutet, dass diese Arbeitgeber von der Pflicht befreit sind, direkt mit dem Inkrafttreten des HinSchG am 2. Juli 2023 die interne Meldestelle einzurichten.

    Allerdings läuft diese Schonfrist bald ab. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle für alle Unternehmen, die mindestens 50 Beschäftigte haben. Halten sich Arbeitgeber nicht an diese Pflicht, droht ihnen nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 HinSchG ein Bußgeld. Die Übergangsfrist für das Bußgeld nach § 42 Abs. 2 HinSchG läuft nämlich ebenfalls zeitnah am 1. Dezember 2023 aus.” [Zitat Ende]

    Anmerkung:
    “Fehlende/nicht fristgerechte Umsetzung der „internen Meldestelle“ => ggf. Bußgeld bis 20.000 €”

    • Angeline Langner

      14. Dezember 2023 at 17:43

      Lieber donoyle,

      herzlichen Dank für deinen so wunderbar ausführlichen Bericht!

      Genau solche Erfahrungen sind enorm wichtig zu teilen, denn die Arbeitgeber scheinen immer seltener wirklich zu wissen, was sie dürfen und was nicht.
      Wehrt euch! Anders lernen sie es nicht, traurigerweise.

      Für dich hoffe ich, dass es bald endlich Gerechtigkeit gibt, wenn die gegründete Meldestelle sich dann damit beschäftigen darf.

      Und ein sehr guter Hinweis von dir: NOTIEREN, DOKUMENTIEREN, FOTOGRAFIEREN!!! Haltet immer alles fest und lasst euch alles schriftlich geben! Ein Handschlag oder ein versprochenes Wort sind heute einfach nichts mehr wert.

      Danke nochmals und halte uns sehr gerne auf dem Laufenden!

      Ich wünsche dennoch eine möglichst angenehme Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

      Deine
      Angeline

  6. Hallo,
    also ich hab gerade einen Job in der Alltagshilfe angenommen. Ich bin ja voll motiviert aber jetzt kristallisiert sich doch so einiges heraus, so zum Beispiel dass ich mein privates Handy für die spezielle app zur Kunden und Stundenerfassung benutzen muss. Auch muss ich in meinem Kreis die Kunden mit meinem privaten Auto abfahren, zwar bekomme ich die 0,30 € , aber was bei einem ausfall des Pkw geschieht ist völlig unklar. Bei Nachfrage zu einem Dienstauto wurde alles kategorisch abgelehnt. Eure Meinung?

    • Angeline Langner

      12. März 2024 at 21:21

      Hallo Ellen,

      vielen Dank für deine Anfrage. Die verspätete Rückmeldung bitte ich vielmals zu entschuldigen!

      Das klingt natürlich unschön, insbesondere wenn du motiviert in den Job gestartet bist.
      Leider ist das in den Betrieben wirklich häufig so, das habe ich nun schon öfters mitbekommen.

      Steht denn im Arbeitsvertrag, dass du auf jeden Fall deinen Privatwagen nutzen musst? Wenn nicht und wenn es sonst auch nirgendwo eine Vereinbarung dazu gibt, könntest du vielleicht nach der Probezeit nett mitteilen, dass du ab jetzt nur noch mit einem Firmenwagen fahren kannst, da du dein Privatauto verkaufst, es irreparabel defekt ist oder was auch immer. Es gibt ja keine Pflicht, privat überhaupt ein Auto zu besitzen! Ansonsten kannst du natürlich mal mit einem Anwalt Rücksprache halten. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann man dort oft ohne zusätzliche Kosten über eine App oder eine Servicerufnummer mit einem Anwalt sprechen und zumindest eine Einschätzung einholen.

      Allerdings wird sich wohl die Gesamtsituation bei der Arbeitsstelle durch jegliches Vorgehen auf lange Sicht nicht verbessern. Zähneknirschend hinnehmen würde ich das aber auf keinen Fall, da man sich dadurch ja auch selber finanziell schlecht stellt!

      Ich drücke dir daher ganz fest die Daumen und würde mich freuen, wenn du uns weiterhin hier auf dem Laufenden hältst.

      Alles Gute!

      Angeline Langner

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