Kommentare auf Jobfails https://www.jobfails.de/ Tue, 09 Apr 2024 16:24:54 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Kommentar zu Muss ich mein privates Auto für die Arbeit nutzen? von Angeline Langner https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-privates-auto-fuer-die-arbeit-nutzen/#comment-134 Tue, 12 Mar 2024 20:21:40 +0000 https://www.jobfails.de/?p=820#comment-134 Als Antwort auf Ellen.

Hallo Ellen,

vielen Dank für deine Anfrage. Die verspätete Rückmeldung bitte ich vielmals zu entschuldigen!

Das klingt natürlich unschön, insbesondere wenn du motiviert in den Job gestartet bist.
Leider ist das in den Betrieben wirklich häufig so, das habe ich nun schon öfters mitbekommen.

Steht denn im Arbeitsvertrag, dass du auf jeden Fall deinen Privatwagen nutzen musst? Wenn nicht und wenn es sonst auch nirgendwo eine Vereinbarung dazu gibt, könntest du vielleicht nach der Probezeit nett mitteilen, dass du ab jetzt nur noch mit einem Firmenwagen fahren kannst, da du dein Privatauto verkaufst, es irreparabel defekt ist oder was auch immer. Es gibt ja keine Pflicht, privat überhaupt ein Auto zu besitzen! Ansonsten kannst du natürlich mal mit einem Anwalt Rücksprache halten. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann man dort oft ohne zusätzliche Kosten über eine App oder eine Servicerufnummer mit einem Anwalt sprechen und zumindest eine Einschätzung einholen.

Allerdings wird sich wohl die Gesamtsituation bei der Arbeitsstelle durch jegliches Vorgehen auf lange Sicht nicht verbessern. Zähneknirschend hinnehmen würde ich das aber auf keinen Fall, da man sich dadurch ja auch selber finanziell schlecht stellt!

Ich drücke dir daher ganz fest die Daumen und würde mich freuen, wenn du uns weiterhin hier auf dem Laufenden hältst.

Alles Gute!

Angeline Langner

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Kommentar zu Muss ich mein privates Handy für die Arbeit nutzen? von Angeline Langner https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-privates-handy-fuer-die-arbeit-nutzen/#comment-133 Tue, 12 Mar 2024 20:16:40 +0000 https://www.jobfails.de/?p=981#comment-133 Als Antwort auf Triskele.

Hallo Triskele,

entschuldige bitte die verspätete Antwort und vielen Dank für deine Nachfrage. Das klingt nach einer etwas verzwickten Situation. Allerdings kann ein Arbeitgeber nie verlangen, dass du auf deinem (privaten) Handy Apps installierst. Ob das nicht dein eigenes ist, zumindest anteilig, ist dafür erst einmal egal. Du könntest aber sagen, dass du kein privates Handy besitzt und dieses Handy nur für deinen anderen Arbeitgeber nutzen darfst. Das wäre ja zudem nicht einmal eine Ausrede.

Die einzige Lösung für Arbeitgeber 2 wäre, dir auch ein Handy zur Verfügung zu stellen, wenn er unbedingt auf Nutzung der Apps besteht. Sofern mir bekannt, gibt es keine Pflicht, dass man für Gehaltsabrechnungen eine App nutzen müsste. Vermutlich ist der Arbeitgeber sogar in der Pflicht, die Daten auf eine Art zuzustellen, die auf jeden Fall funktioniert. Als PDF per E-Mail oder eben klassischer Ausdruck per Post, das dürfte wohl für jeden Arbeitgeber zumutbar sein.

Zur Sicherheit kannst du dir hier natürlich noch rechtlichen Beistand holen.

Liebe Grüße

Angeline Langner

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Kommentar zu Muss ich mein privates Handy für die Arbeit nutzen? von Triskele https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-privates-handy-fuer-die-arbeit-nutzen/#comment-128 Fri, 23 Feb 2024 22:28:00 +0000 https://www.jobfails.de/?p=981#comment-128 Hallo,
erst mal vielen Dank für die vielen Informationen.
Ich hätte aber eine Frage, wenn mein Smartphone von Arbeitgeber 1 zum Teil gesponsert worden ist, da ich es für die Arbeit brauche. Bei dem arbeite ich im Mini Job. Jetzt habe ich bei Arbeitgeber 2 einen Midi Job angenommen, der verlangt, das ich eine App zur Kommunikation und für die Lohnabrechnung auf dem gleichen (privatem) Smartphone installiere. Kann ich das irgendwie ablehnen, da ich auf gar keinen Fall eine App vom Arbeitgeber möchte. Kann ich verlangen, das mir die Lohnabrechnung per Mail gesendet wird?

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Kommentar zu Muss ich mein privates Auto für die Arbeit nutzen? von Ellen https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-privates-auto-fuer-die-arbeit-nutzen/#comment-123 Thu, 01 Feb 2024 06:01:36 +0000 https://www.jobfails.de/?p=820#comment-123 Hallo,
also ich hab gerade einen Job in der Alltagshilfe angenommen. Ich bin ja voll motiviert aber jetzt kristallisiert sich doch so einiges heraus, so zum Beispiel dass ich mein privates Handy für die spezielle app zur Kunden und Stundenerfassung benutzen muss. Auch muss ich in meinem Kreis die Kunden mit meinem privaten Auto abfahren, zwar bekomme ich die 0,30 € , aber was bei einem ausfall des Pkw geschieht ist völlig unklar. Bei Nachfrage zu einem Dienstauto wurde alles kategorisch abgelehnt. Eure Meinung?

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Kommentar zu Muss ich mein privates Auto für die Arbeit nutzen? von Angeline Langner https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-privates-auto-fuer-die-arbeit-nutzen/#comment-113 Thu, 14 Dec 2023 16:43:35 +0000 https://www.jobfails.de/?p=820#comment-113 Als Antwort auf d. o..

Lieber donoyle,

herzlichen Dank für deinen so wunderbar ausführlichen Bericht!

Genau solche Erfahrungen sind enorm wichtig zu teilen, denn die Arbeitgeber scheinen immer seltener wirklich zu wissen, was sie dürfen und was nicht.
Wehrt euch! Anders lernen sie es nicht, traurigerweise.

Für dich hoffe ich, dass es bald endlich Gerechtigkeit gibt, wenn die gegründete Meldestelle sich dann damit beschäftigen darf.

Und ein sehr guter Hinweis von dir: NOTIEREN, DOKUMENTIEREN, FOTOGRAFIEREN!!! Haltet immer alles fest und lasst euch alles schriftlich geben! Ein Handschlag oder ein versprochenes Wort sind heute einfach nichts mehr wert.

Danke nochmals und halte uns sehr gerne auf dem Laufenden!

Ich wünsche dennoch eine möglichst angenehme Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Deine
Angeline

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Kommentar zu Muss ich mein privates Auto für die Arbeit nutzen? von d. o. https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-privates-auto-fuer-die-arbeit-nutzen/#comment-112 Thu, 14 Dec 2023 02:51:43 +0000 https://www.jobfails.de/?p=820#comment-112 Bei Betriebsübernahme sagt der neue Arbeitgeber (AG) dem Arbeitnehmer (AN) zu, binnen weniger Tage eine Tankkarte zur Verfügung zu stellen, und nach kurzer Nutzungszeit des eigenen teuren, privat geleasten AN-Fahrzeugs ein Firmenfahrzeug anzuschaffen.

Fast in jeder Woche wird vom AN die Frage nach der Karte gestellt, ebenso oft heißt es, diese sei “in der Mache” und bald verfügbar.

Mal ist der Antrag längst gestellt, dann gibt es angeblich Probleme mit deren Erstellung, ein anderes Mal liegt jene bereits “in der Schublade” und werde bald ausgehändigt.

So schafft es der AG – ausschließlich intermédiair über eine Mitarbeiterin kommunizierend (er selbst antwortet grundsätzlich nie persönlich-direkt) – den AN zu täuschen/vertrösten und nötigt ihm binnen zweier Jahre insgesamt viele Tausend € für monatliche, privat gezahlte Tankungen ab.

Da ein Leasing-Kfz i. d. R. vertraglich kilometerlimitiert ist, kommen auf den AN bei Fahrzeugrückgabe deftige Strafkilometerzahlungen zu.

Aufgrund dessen kann der AN sein Kfz nicht mehr privat nutzen, denn jeder Kilometer über vertragl. vereinbarter Fahrtenleistung wird extrateuer. Er zahlt zudem nicht nur besagten Sprit und Öl, sondern auch Steuern, Versicherung, Bereifung, Bremsbeläge, Wartungen, allg. Wertverlust durch Schäden sowie intensivere Gebrauchsspuren am Neuwagen bei Rückgabe . . . . . . . . .

Aus dem Background ist zu vernehmen:
“So alt wie der (AN) ist, wo anders will’n der noch hin? Der kann doch froh sein, dass er diese Stelle weiterhin haben darf :-), haha!”

Besagter AN ist hochqualifiziert, verrichtet für den AG selbstorganisiert/selbständig Arbeiten welche oft nur aufgrund seiner fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu verrichten möglich sind – ansonsten müsste der AG ständig teure Fachfirmen herbeiholen. Er schafft nicht nur die AN-Zwangslage, sondern nutzt diese auf knallharte Weise aus.

Alsbaldige Abhilfe:
– Es folgt sehr zeitnah die öffentliche Spreizung des Falles (zunächst über Printmedien).

– Ein Anwalt fordert Kompensation

– Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung
wird eingereicht

– zugleich werden Strafanzeigen/Strafanträge
gestellt
× wegen Betruges
x fortgesetzter Nötigung/Erpressung
unter Ausnutzung einer Notlage

x Körperverletzung
da sich der AG scheinbar in einer Art des
SILENT MOBBINGS übt. So beantwortet er
weder Emails noch SMS’ des AN, verlässt
das Büro, sobald der AN dort erscheint,
spricht sich in keiner Weise mit ihm bzgl.
dessen Arbeiten und Aufgabengebieten
sachlich/fachlich/terminlich ab, kurz: er
lässt ihn in der Luft hängen, quasi am
langen Arm verhungern.
Verhungern?

Ein Fall für das Hauptzollamt!(?)

Zieht man die monatlichen Netto-Gestehungskosten des AN’s [für betrieblich veranlasste Fahrten] von dessen Netto-Gehalt ab, rangiert dieser schlagartig im Bereich eines Mindereinkommens, weit unter dem gesetzl. garantierten Mindestverdienst. Deshalb mag dies wohl auch ein Fall für – im Vorfeld – das Hauptzollamt, anschließend fürs zuständige Gericht zu sein.

Nicht selten schafft solche Art von AG auch an anderen betrieblichen Stellen reiche Zahl von Schräglagen, die man mit einem Wort wie “rechtsverfänglich” bezeichnen möchte.

Sowas reicht gerne mal von
– nicht erledigten Dokumentationspflichten,
über

– Nichterfüllung gesetzl. vorgeschr. Unterneh-
meraufgaben [allg.]

– Nichtbestellung von Fachbeauftragten
und/oder Betriebsärzten

– Vernachlässigung des Arbeitsschutzes

– Nichteinhaltung des Datenschutzes bis hin
zu

– latenter Gefährdung von Kund*nnn und
Personal.

Deshalb sei Menschen in ähnlichen Situationen ggf. angeraten, zu dokumentieren “was das Zeug hält”, dieses per exakter Notizen, Fotos (wenn möglich und rechtl. zulässig), ggf. mittels [von mutigen Kolleg*nnn] geleisteter Unterschriften unter Sachverhaltsnotizen und erst dann zum Anwalt zu gehen, wenn eine runde Sammlung beieinander ist.

Das mag dem Anwalt helfen, vor Gericht genauer zu belegen, einen wie veranlagten AG-Typus die/der Verhandlungsvorsitzende*r vor sich sitzen sieht – was sicher für “etwas noch” genauere Fragestellung der*s Richters*in sorgen wird.

Manch einem AG wurde schon die Gewerbeerlaubnis aufgrund charakterlicher Nichteignung zur Gewerbeführung entzogen, u. a. wg. [Zitat IHK Ostbrdbg.] “Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Gewerbeausübung stehen oder Auswirkung auf eine Gewerbetätigkeit haben könnten.”

In derartigen Unternehmen erscheint selbst die Gründung eines Betriebsrates [zum Selbstschutze der Belegschaft] als ein von vorneherein sinnlos anzusehendes Unterfangen, bei dem jeglich-diesbezüglicher Aufwand an Mühen und Zeit wohl eher
= für die Katz’ = bleiben würde, oder!?

In wenigen Tagen aber ist es so weit, dann besteht

[lausen. c o m, Zitat]
“Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG
von Marlene Urek am 17. November 2023

Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach § 12 Abs. 1 HinSchG für alle Unternehmen, die mindestens 50 Arbeitnehmer:innen beschäftigen. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat zwar bereits am 2. Juli 2023 in Kraft. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten galt bislang aber die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle noch nicht. Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiter:innen sollten nun die verbleibende Zeit nutzen und sicherstellen, dass die interne Meldestelle bis zum 17. Dezember 2023 eingerichtet ist.

Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten sieht das HinSchG eine Übergangsfrist vor. Nach § 42 Abs. 1 HinSchG müssen Arbeitgeber abweichend von § 12 Abs. 1 HinSchG erst ab dem 17. Dezember 2023 eine interne Meldestelle einrichten, wenn sie in der Regel 50 bis 249 Beschäftigte haben. Das bedeutet, dass diese Arbeitgeber von der Pflicht befreit sind, direkt mit dem Inkrafttreten des HinSchG am 2. Juli 2023 die interne Meldestelle einzurichten.

Allerdings läuft diese Schonfrist bald ab. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle für alle Unternehmen, die mindestens 50 Beschäftigte haben. Halten sich Arbeitgeber nicht an diese Pflicht, droht ihnen nach § 40 Abs. 2 Nr. 2 HinSchG ein Bußgeld. Die Übergangsfrist für das Bußgeld nach § 42 Abs. 2 HinSchG läuft nämlich ebenfalls zeitnah am 1. Dezember 2023 aus.” [Zitat Ende]

Anmerkung:
“Fehlende/nicht fristgerechte Umsetzung der „internen Meldestelle“ => ggf. Bußgeld bis 20.000 €”

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Kommentar zu Muss ich mein privates Auto für die Arbeit nutzen? von Angeline Langner https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-privates-auto-fuer-die-arbeit-nutzen/#comment-108 Thu, 09 Nov 2023 17:53:53 +0000 https://www.jobfails.de/?p=820#comment-108 Als Antwort auf Jana.

Hallo liebe Jana,

danke für das Teilen deiner Geschichte.

Diese Situation ist selbstverständlich unangenehm und besonders während der Probezeit machst du dir viele Sorgen. Aber lasse dich unter keinen Umständen unter Druck setzen!

Meine Ratschläge basieren natürlich nur aus eigener Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung da, aber vielleicht hilft es dir bei deiner Entscheidung:

An deiner Stelle würde ich direkt das persönliche und offene Gespräch suchen. Du bist bereits ein sehr hohes Risiko eingegangen, indem du für deine neune Stelle den Wohnort gewechselt hast und musst erstmal eine finanzielle Absicherung schaffen. Solange du in der Probezeit bist, wirst und kannst du natürlich nicht einfach ein Auto kaufen oder leasen. Das ist auch sowieso deine persönliche Entscheidung. Solange du ohne Probleme zu deiner Arbeitsstelle pünktlich erscheinen kannst, kann es deinem Chef egal sein, mit welchem Verkehrsmittel du dich fortbewegst.

Sollte also darauf bestanden werden, dass du ein eigenes Auto besitzt und auch dieses für die Arbeit nutzt, so einige dich auf die sofortige, unbefristete Anstellung und eine Anpassung deines Arbeitsvertrages, dass Dienstwege, etc. entsprechend vergütet werden und du auch mehr Verdienst erhälst. Dies wird dein Arbeitgeber sicherlich ablehnen.

Du könntest natürlich auch vorschlagen, dass ein Fahrzeug über die Firma geleast wird, wenn du dir die Raten leisten kannst, aber auch hier würde ich auf die Übernahme bestehen und die Beendigung der Probezeit. Schließlich verweigerst du ja nicht, für den Arbeitgeber zu fahren und ein privates Auto war zu keiner Zeit eine Voraussetzung für den Job. Es kann natürlich passieren, dass dein Arbeitgeber da nicht mitmachen möchte und deine Vorschläge ablehnen wird, aber für solch einen Ausbeuter würde ich dann auch nicht arbeiten wollen.

Versuche also einfach, dem Arbeitgeber freundlich klar zu machen, dass du zu Beginn des Jobs einfach nicht die finanziellen Mittel aufbringen wirst für ein Auto, also soll er dir eins zur Verfügung stellen, wenn er möchte, dass du Fahrten übernimmst. So wie es auch alle anderen Arbeitgeber in der Branche machen.

Wenn du dreist bist, so sage deinem Chef einfach, dass du gerne ein Auto besorgen wirst, sobald die Probezeit erfolgreich überstanden ist und tue es danach einfach nicht. Du kannst ja immer irgendwelche Ausreden vorschieben: kaputte Waschmaschine, Notfall in der Familie, geplatzter Autokauf, etc. Vielleicht erledigt sich das Ganze dann irgendwann von selbst.

Sofern du schon eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dir da auch nochmal Ratschläge von einem Fachanwalt geben lassen, bzw. auch Beistand holen, wenn dann eine Kündigung droht.

Ich wünsche dir das aller Beste und würde mich sehr freuen, wenn du uns daran teilhaben lassen würdest, wie es für dich weitergeht.

Ganz herzliche Grüße

Angeline

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Kommentar zu Muss ich mein privates Auto für die Arbeit nutzen? von Jana https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-privates-auto-fuer-die-arbeit-nutzen/#comment-107 Thu, 09 Nov 2023 12:28:31 +0000 https://www.jobfails.de/?p=820#comment-107 Hallo,

ich habe ein sehr kniffliges Problem, vielleicht kannst du mir weiterhelfen. Es geht, kurz gesagt, darum, dass ich privat kein Auto habe, aber eines für die Arbeit brauche. Dabei äußert sich der Chef mehr so als Lösungsvorschlag, denn als Befehl, dass ich wirklich eines brauche, um die Arbeit machen zu können, also sollte ich darüber unbedingt nachdenken, eines zu kaufen.

Für den Job hatte ich im Vorfeld ein sehr starkes Vorstellungsgespräch, bei dem vieles gesagt wurde, aber nicht, dass ich ein Auto haben muss. Mir war bei der Bewerbung durchaus bewusst, dass ich für diesen Arbeitgeber viel mit dem Dienstwagen fahren müsste – ich bin im Zeitungsgeschäft -, deshalb frischte ich im Vorfeld meine Fahrkenntnisse auf. Und offensichtlich war der Arbeitgeber davon automatisch ausgegangen, dass ich selbst ein Auto besitze, mit dem ich für ihn dann im Einsatz bin.
Die Entscheidung, mich einzustellen, traf er recht schnell. Ich bin für diesen Job 250 Kilometer weit weggezogen, und erst hier vorort sagt er mir im persönlichen Kennenlerngespräch vor Arbeitsantritt, dass ich ja ein eigenes Auto brauche. Zu dem Zeitpunkt waren klar die Gehaltsverhandlungen abgeschlossen, der Arbeitsvertrag beidseitig unterschrieben, mein neuer Mietvertrag auch, ich hatte mich auch bereits in der neuen Stadt angemeldet.
Dann beginne ich diese Tätigkeit und höre fast täglich von den Kollegen, dass man in dieser Stadt halt ein Auto braucht. Und mich hatte es einfach getroffen zu sehen, dass dieser Arbeitgeber keine Dienstwägen zur Verfügung stellt. Meiner Erfahrung nach ist das untypisch, ehemalige Arbeitgeber im Zeitungswesen stellen immer Autos und Fahrräder. Und diese Stadt hier ist leider sehr ländlich, der ÖPNV fährt nicht oft. Das Fahrradfahren wird mir langsam leid, ich radle auch bei Starkregen.

Ich bin noch in meiner Probezeit, aber den good will, den ich anfangs zeigte, sportlich einfach einen Gebrauchtwagen kaufen zu wollen, deckt sich nicht mit meiner Gehaltsrealität und der Realität meines Kontostandes.

Was wäre eine geschickte Lösung?

Vielen Dank schon mal, vielleicht hast du für mich einen guten Tipp.

Jana

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Kommentar zu Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich Corona habe? von Angeline Langner https://www.jobfails.de/muss-ich-dem-arbeitgeber-mitteilen-dass-ich-corona-habe/#comment-94 Thu, 16 Mar 2023 07:31:52 +0000 https://www.jobfails.de/?p=996#comment-94 Als Antwort auf michaela.

Hallo Michaela,

in Deutschland gibt es Regelungen zum Datenschutz, die die Verarbeitung personenbezogener Daten einschränken. Wenn es sich um Informationen handelt, die Sie betreffen und die als personenbezogene Daten gelten, kann Ihre Führungskraft diese Informationen nicht einfach verlangen oder sammeln, ohne dass Sie zustimmen.

Wenn Sie beispielsweise positiv auf COVID-19 getestet wurden, handelt es sich eben um personenbezogene Daten. In diesem Fall sollte Ihre Führungskraft Sie bitten, die Informationen freiwillig mitzuteilen und Ihnen erklären, warum es wichtig ist, diese Informationen zu teilen. Sie sollten auch darüber informiert werden, wer Zugang zu den Informationen hat und wie diese geschützt werden.

Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist es jedoch ratsam, diese Angaben freiwillig seinem Arbeitgeber mitzuteilen, um die Pandemie weiter einzudämmen. Solange aber keine Symptome vorliegen, die es verraten, kann man natürlich auf die Angabe verzichten. Das liegt dann bei jedem selbst.

LG
Angeline

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Kommentar zu Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich Corona habe? von michaela https://www.jobfails.de/muss-ich-dem-arbeitgeber-mitteilen-dass-ich-corona-habe/#comment-93 Thu, 16 Mar 2023 06:58:27 +0000 https://www.jobfails.de/?p=996#comment-93 Meine Führungskraft will, dass ich Ihr melde, wenn ich Erstkontakt hatte oder positiv bin. Kann Sie das verlangen?

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