Jobfails https://www.jobfails.de/ Tue, 09 Apr 2024 16:16:05 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.1 Welche Pflichten hat ein Arbeitnehmer bei längerer Krankheit? https://www.jobfails.de/welche-pflichten-hat-ein-arbeitnehmer-bei-laengerer-krankheit/ https://www.jobfails.de/welche-pflichten-hat-ein-arbeitnehmer-bei-laengerer-krankheit/#respond Thu, 02 Nov 2023 13:26:52 +0000 https://www.jobfails.de/?p=1117 Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund längerer Krankheit kann für Arbeitnehmer eine enorme Herausforderung darstellen. Neben den persönlichen und gesundheitlichen Belastungen gibt es auch bestimmte Pflichten, die ein Arbeitnehmer in solch einer Situation zu erfüllen hat. In diesem Blogartikel werden wir einen umfassenden Blick auf diese Pflichten werfen und auch anhand von einigen Beispielen näher betrachten. Wie teile […]

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Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund längerer Krankheit kann für Arbeitnehmer eine enorme Herausforderung darstellen. Neben den persönlichen und gesundheitlichen Belastungen gibt es auch bestimmte Pflichten, die ein Arbeitnehmer in solch einer Situation zu erfüllen hat. In diesem Blogartikel werden wir einen umfassenden Blick auf diese Pflichten werfen und auch anhand von einigen Beispielen näher betrachten.

Wie teile ich meine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mit?

    1. Rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers:

Eine der wichtigsten Pflichten eines Arbeitnehmers bei längerer Krankheit ist die rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers. Dies sollte in der Regel am ersten Krankheitstag oder unmittelbar danach erfolgen. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Unternehmen natürlich etwas unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, sich an die internen Richtlinien und Prozesse zu halten. Eine frühzeitige Information ermöglicht es dem Arbeitgeber, angemessen zu reagieren, zum Beispiel durch die Organisation einer Vertretung oder die Anpassung des Arbeitsplans. Man sollte die Krankmeldung auch im besten Fall telefonisch mitteilen und nicht per WhatsApp. Das wird zwar aktuell gerne häufiger genutzt, aber es ist eigentlich kein offizieller Weg. Natürlich kann man seine Kollegen oder den Vorgesetzten auch per WhatsApp informieren, ein offizieller Anruf zum Abmelden sollte dennoch erfolgen. Das wirkt außerdem seriös.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer schweren Grippe für mehrere Wochen arbeitsunfähig ist, ruft seinen Vorgesetzten am ersten Krankheitstag an und informiert ihn über seine Situation. Er bespricht auch, wie die anstehenden Aufgaben während seiner Abwesenheit gemanagt werden können. Er teilt zudem mit, wie lange er voraussichtlich ausfallen wird und meldet sich natürlich, sobald sich Änderungen ergeben.

  • Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

 

Um die Arbeitsunfähigkeit rechtlich zu dokumentieren, ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Diese Bescheinigung bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Abwesenheit und gibt Auskunft über den voraussichtlichen Zeitraum der Krankheit. Die Bescheinigung sollte so bald wie möglich eingereicht werden und die geltenden Regeln des Unternehmens oder der nationalen Gesetzgebung beachten. Bei den meisten Unternehmen wird eine solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) ab dem dritten Krankheitstag benötigt. Einige Arbeitgeber fordern allerdings bereits ab dem ersten Tag eine Bescheinung. Hier sollte man sich frühzeitig darüber informieren, was der Arbeitsvertrag im Krankheitsfall vorgibt.

Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin, die aufgrund einer chronischen Erkrankung für mehrere Monate nicht arbeiten kann, stellt sicher, dass sie ihrem Arbeitgeber die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb der vorgegebenen Frist vorlegt. Diese Bescheinigung enthält klare Informationen über die voraussichtliche Dauer ihrer Abwesenheit.

Welche Pflichten muss ich im längeren Krankheitsfall beachten?

    1. Mitwirkungspflicht bei der Genesung und Wiedereingliederung:

Ein Arbeitnehmer hat die Pflicht, aktiv an seiner Genesung und Wiedereingliederung mitzuwirken. Dies beinhaltet die Einhaltung der ärztlichen Anweisungen, die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen und die regelmäßige Kommunikation mit dem Arbeitgeber über den Gesundheitszustand und die voraussichtliche Rückkehr in den Arbeitsalltag. Durch eine offene und ehrliche Kommunikation kann der Arbeitgeber angemessene Unterstützung bereitstellen und gegebenenfalls Anpassungen am Arbeitsplatz vornehmen.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer, der eine Operation hatte und sich in der Rehabilitationsphase befindet, nimmt aktiv an den vorgeschriebenen Therapiesitzungen teil und teilt seinem Arbeitgeber regelmäßig Updates über seinen Genesungsfortschritt mit. Er nimmt auch an Besprechungen teil, um mögliche Anpassungen am Arbeitsplatz zu besprechen, die seine Rückkehr erleichtern können.

  • Einhaltung von Melde- und Nachweispflichten:

 

In einigen Arbeitsverträgen oder nationalen Gesetzen können Melde- und Nachweispflichten festgelegt sein, die ein Arbeitnehmer während längerer Krankheitszeiten erfüllen muss. Diese können beispielsweise regelmäßige Updates über den Gesundheitszustand, geplante Arztbesuche oder die Einreichung von Zwischenbescheinigungen beinhalten. Es ist wichtig, diese Pflichten zu kennen und gewissenhaft zu erfüllen, um Missverständnisse zu vermeiden und den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer langwierigen Verletzung arbeitsunfähig ist, hält seinen Arbeitgeber regelmäßig über den Stand seiner Genesung auf dem Laufenden. Er reicht auch alle erforderlichen Zwischenbescheinigungen fristgerecht ein, um die Arbeitsunfähigkeit fortlaufend zu dokumentieren.

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Was ist für den Arbeitnehmer bei längerer Erkrankung noch wichtig zu beachten?

Abgesehen von den oben genannten Pflichten gibt es noch weitere Aspekte, die Arbeitnehmer bei einer längeren Erkrankung beachten sollten:

    1. Krankenversicherung:

Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie während ihrer Krankheitszeit weiterhin über eine angemessene Krankenversicherung verfügen. Es ist wichtig, die Bedingungen der Krankenversicherung zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Versicherungsanbieter zu kommunizieren, um mögliche Leistungen und Abdeckungen zu klären.

  • Krankengeld:

 

In einigen Ländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld, wenn sie längerfristig arbeitsunfähig sind. Es ist ratsam, sich über die Voraussetzungen und den Antragsprozess für Krankengeld zu informieren. Gegebenenfalls sollte man sich frühzeitig mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.

  • Rehabilitation und Unterstützung:

 

Arbeitnehmer sollten sich über mögliche Rehabilitationsprogramme oder Unterstützungsangebote informieren, die ihnen bei der Genesung und Wiedereingliederung helfen können. Dies kann physiotherapeutische Behandlungen, psychologische Unterstützung oder andere spezifische Programme umfassen, die je nach Art und Schwere der Erkrankung variieren können.

  • Kontakt zum Arbeitgeber aufrechterhalten:

 

Auch während der Krankheitszeit ist es wichtig, den Kontakt zum Arbeitgeber aufrechtzuerhalten. Arbeitnehmer sollten regelmäßig über ihren Gesundheitszustand informieren und mögliche Rückkehrpläne besprechen, um eine reibungslose Wiedereingliederung zu ermöglichen. Offene Kommunikation kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufrechtzuerhalten.

  • Rechte und Schutz:

 

Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte und des gesetzlichen Schutzes bewusst sein, die sie während ihrer Krankheitszeit haben. Dazu gehören beispielsweise der Kündigungsschutz, das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Krankheit. Es ist ratsam, sich über die einschlägigen Arbeitsgesetze und Bestimmungen zu informieren, um sicherzustellen, dass die eigenen Rechte gewahrt werden.

Was darf man als Arbeitnehmer während einer Krankschreibung nicht tun?

Als Arbeitnehmer gibt es auch bestimmte Dinge, die Sie während einer ärztlichen Krankschreibung besser vermeiden sollten, um rechtliche Probleme und Konflikte am Arbeitsplatz zu vermeiden. Hier sind einige allgemeine Verhaltensweisen, die vermieden werden sollten, um die Krankschreibung nicht fragwürdig erscheinen zu lassen:

    1. Arbeitsleistung:

Während einer ärztlichen Krankschreibung sollten Sie nicht versuchen, zu arbeiten oder Ihre beruflichen Pflichten zu erfüllen. Dies kann nicht nur Ihre Genesung verzögern, sondern auch gegen ärztliche Anweisungen und möglicherweise gegen Ihren Arbeitsvertrag verstoßen. Versicherungstechnisch kann dies ebenfalls ein Problem darstellen.

  • Andere Arbeitstätigkeiten:

 

Es ist üblicherweise nicht gestattet, während einer Krankschreibung einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dies könnte als Betrug oder Vertragsverletzung angesehen werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart. Passive Einnahmen zählen hier natürlich nicht zu, aber alles, wofür Sie tatsächliche Arbeitsleistungen ausüben müssen, die Ihrer Genesung schaden könnten.

  • Arbeitsplatzbesuch:

 

Unangekündigte Besuche am Arbeitsplatz können negative Konsequenzen haben, es sei denn, dies wurde zuvor mit dem Arbeitgeber abgesprochen. Wenn Ihr Arzt oder Ihre Krankheit Sie nicht in die Lage versetzt, am Arbeitsplatz zu erscheinen, sollten Sie sich auf die Genesung konzentrieren und nicht selbstständig vor Ort erscheinen. Bestenfalls können Sie also mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie die Krankschreibungen per E-Mail zusenden und die Originale notfalls per Post nachreichen.

  • Übermäßige Freizeitaktivitäten:

 

Während einer Krankschreibung sollten Sie keine Aktivitäten unternehmen, die Ihren Gesundheitszustand verschlechtern oder die Heilung behindern könnten. Dies kann als Missbrauch gesehen werden und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. In einigen Fällen kann Ihnen der Arzt aber auch einen Kurzurlaub oder Kuren empfehlen. Lassen Sie sich dies zur Absicherung dann schriftlich geben. Einkaufen oder Spazierengehen dürfen Sie natürlich dennoch, sofern es Ihnen gesundheitlich gut genug geht.

  • Mangelnde Kommunikation:

 

Es ist wichtig, die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber aufrechtzuerhalten. Sie sollten regelmäßig über Ihren Gesundheitszustand und die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankschreibung informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.Sie müssen aber nicht 24/7 für den Arbeitgeber erreichbar sein, schließlich liegt der Fokus auf Ihre Genesung.

  • Fehlende ärztliche Bescheinigungen:

 

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen, um Ihre Krankschreibung zu dokumentieren und rechtliche Ansprüche auf Lohnfortzahlung zu sichern. Notfalls senden Sie ihm vorab eine Kopie per E-Mail zu, falls Sie es nicht rechtzeitig zur Post schaffen.

  • Arbeitsplatzdiskussionen:

 

Während Ihrer Krankschreibung sollten Sie Vermeiden, sich in arbeitsbezogene Diskussionen oder Konflikte zu involvieren, sei es persönlich oder über elektronische Kommunikation wie E-Mail oder Chat. Dies kann Stress verursachen und Ihre Genesung beeinträchtigen. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber behutsam darauf hin, sollte man Sie unter Druck setzen und besprechen Sie dies im Besten Fall mit Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse.

Fazit

Zusammenfassend ist es für Arbeitnehmer bei einer längeren Erkrankung wichtig, nicht nur ihre spezifischen Pflichten zu erfüllen, sondern auch weitere relevante Aspekte zu berücksichtigen. Dies umfasst den Umgang mit der Krankenversicherung, den möglichen Bezug von Krankengeld, die Nutzung von Rehabilitations- und Unterstützungsangeboten, die Aufrechterhaltung des Kontakts zum Arbeitgeber, sowie das Wissen um die eigenen Rechte und den gesetzlichen Schutz. Durch eine umfassende Kenntnis dieser Punkte können Arbeitnehmer ihre Situation besser bewältigen und eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsalltag vorbereiten.

Arbeitnehmer haben bei längerer Krankheit bestimmte Pflichten zu erfüllen, um eine transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber aufrechtzuerhalten und einen reibungslosen Ablauf während der Abwesenheit zu ermöglichen. Dazu gehören die rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers, die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Mitwirkungspflicht bei der Genesung und Wiedereingliederung sowie die Einhaltung von Melde- und Nachweispflichten. Indem Arbeitnehmer diese Pflichten erfüllen, tragen sie zur effektiven Organisation des Arbeitsplatzes und zur reibungslosen Zusammenarbeit bei.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jeder Fall individuell sein kann und die genauen Pflichten eines Arbeitnehmers bei längerer Krankheit von Unternehmen zu Unternehmen und von Land zu Land unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam, die spezifischen Vorgaben des Arbeitgebers und die geltenden Gesetze zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Pflichten erfüllt werden. Insgesamt sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer während längerer Krankheitszeiten in einem partnerschaftlichen und verständnisvollen Austausch stehen, um eine erfolgreiche Genesung und Wiedereingliederung zu fördern.

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Wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? https://www.jobfails.de/arbeitszeugnis-wann-hat-man-anspruch-auf-ein-arbeitszeugnis/ https://www.jobfails.de/arbeitszeugnis-wann-hat-man-anspruch-auf-ein-arbeitszeugnis/#respond Thu, 02 Nov 2023 11:34:46 +0000 https://www.jobfails.de/?p=1154 Ein Arbeitszeugnis ist ein besonders wichtiger Bestandteil der beruflichen Laufbahn eines Arbeitnehmers. Es dient nicht nur als Nachweis über die erbrachten Leistungen und Qualifikationen, sondern kann auch maßgeblich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen. Sie ist quasi unser Ersatz einer Google-Rezension. Doch wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wie fordert man es am besten […]

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Ein Arbeitszeugnis ist ein besonders wichtiger Bestandteil der beruflichen Laufbahn eines Arbeitnehmers. Es dient nicht nur als Nachweis über die erbrachten Leistungen und Qualifikationen, sondern kann auch maßgeblich die Chancen auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen. Sie ist quasi unser Ersatz einer Google-Rezension. Doch wann hat man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wie fordert man es am besten ein, und warum sollte man überhaupt ein Arbeitszeugnis anfordern? Schauen wir uns dies doch einmal genauer in diesem Blogartikel an.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem § 109 Gewerbeordnung (GewO). Sowohl während des laufenden Arbeitsverhältnisses (Zwischenzeugnis), als auch nach dessen Beendigung (qualifiziertes Zeugnis), besteht dieser Anspruch. Das gilt jedoch nicht für Freelancer oder für freie Angestellte. Man muss sich also in einem festen Angestelltenverhältnis befinden, bzw. befunden haben und man muss das Zeugnis aktiv anfordern.

    1. Während des Arbeitsverhältnisses:

Arbeitnehmer haben das Recht, zu jedem Zeitpunkt ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Dies kann beispielsweise nützlich sein, wenn man sich intern um eine neue Position bewirbt oder das Unternehmen wechselt. Ein Zwischenzeugnis dokumentiert die bisherigen Leistungen und Qualifikationen. Sinnvoll ist dies auch, wenn Umstrukturierungen stattfinden oder sogar der Vorgesetzte wechselt. Man kann seinen aktuellen Leistungsstand somit festhalten.

  • Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

 

Spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses Zeugnis muss auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgestellt werden und eine detaillierte Beurteilung seiner Leistungen und Verhaltensweisen enthalten. Bei Auszubildenden muss der Arbeitgeber sogar unaufgefordert ein qualifiziertes Zeugnis nach Beendigung der Ausbildung erstellen. Aus Erfahrungen rate ich aber, dass man da lieber wachsam ist und rechtzeitig nachfragt, denn oftmals bekommt man es eben nicht unaufgefordert!

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Fristen und Einfordern des Zeugnisses

Es ist wichtig, die Fristen für die Einholung eines Arbeitszeugnisses zu beachten, da diese im Arbeitsvertrag geregelt sein können. Gibt es eine solche Klausel nicht, so hat man als Arbeitnehmer bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit, dieses nachzufordern. Ratsam ist es jedoch, das Zeugnis sofort einzufordern, sobald man gekündigt hat oder gekündigt wurde.

Hat man eine längere Kündigungsfrist, so kann man selbstverständlich auch vorab ein Zwischenzeugnis anfordern, damit man sich damit beispielsweise bei anderen Unternehmen bewerben kann. Für die Anforderung von einem Zwischenzeugnis muss man allerdings Gründe vorbringen. Dies könnten beispielsweise sein:

  • Interne Umstrukturierung
  • Bisheriger Vorgesetzter verlässt bald das Unternehmen
  • Man soll eine neue Aufgabe innerhalb des Unternehmens übernehmen
  • Ein Wechsel in eine andere Abteilung
  • Bewerbung auf eine neue, interne Stelle
  • Es besteht ein mehrjähriges Arbeitsverhältnis, aber es wurde bisher kein Zwischenzeugnis erstellt.
  • Bei Planung den Arbeitgeber zu wechseln

Bei einem Abteilungswechsel oder Vorgesetztenwechsel ist es wichtig, dass man sich seine bisherigen “Bonuspunkte” in Form einer guten Bewertung im Zwischenzeugnis sichert, bevor man es sich mit dem neuen, unbeliebten Abteilungsleiter oder Vorgesetzten verscherzt und das Konto auf 0 steht!

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss das Zeugnis in der Regel innerhalb von drei Wochen ausgestellt werden. Diese Frist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Aufforderung zur Zeugniserstellung durch den Arbeitnehmer. Im Idealfall sollte einem das Arbeitszeugnis am letzten Arbeitstag bei Verlassen des Unternehmens  überreicht werden. Die meisten Arbeitgeber sind aber leider auf Standardfälle, wie die Kündigung durch einen Angestellten, schlecht vorbereitet. Trotz einer Zeitspanne von mindestens einem ganzen Monat  zwischen Kündigungseingang und Ausscheiden aus dem Unternehmen, schaffen viele Unternehmen es nicht, dies rechtzeitig hinzubekommen. Deshalb kann man sich schon mal darauf einstellen, dass einem das Zeugnis erst nach Verlassen des Unternehmens per Post zugeschickt wird. Nicht selten ist aber eine freundliche Erinnerung nötig.

Erhält man sein Arbeitszeugnis trotz mehrmaliger Aufforderung nicht, so kann man dies vor Gericht einklagen. Hierzu berät im besten Fall dann ein entsprechender Anwalt für Arbeitsrecht. Kleiner Tipp: VORHER eine Rechtsschutzversicherung vereinbaren, es kann sonst teuer werden!

 

Wie bitte ich um ein Arbeitszeugnis?

Es mag unangenehm sein, wenn man den Chef direkt und ganz konkret nach einem Arbeitszeugnis fragt. Der einfachste Weg wäre, wenn man dies am Ende seines Kündigungsschreibens mit anfordert.

Beispiel:

Bitte senden Sie mir nach Erhalt dieser Kündigung eine kurze Bestätigung mit dem finalen Kündigungstermin zu. Zudem bitte ich freundlicherweise gleichzeitig um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Wochen, ab Erhalt dieses Kündigungsschreibens.

 

Aber auch für die Anforderung außerhalb einer Kündigung gilt, dass diese klar und höflich formuliert sein sollte. Hier ist ein Musterbrief für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses:

[Name des Arbeitgebers]
[Adresse des Arbeitgebers]

Betreff: Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses bei [Firmenname] zum [Beendigungsdatum] möchte ich Sie höflich um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bitten, wie es in § 109 GewO vorgesehen ist.

Ich bitte Sie, das Zeugnis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung meiner erbrachten Leistungen und Tätigkeiten auszustellen.

Bitte senden Sie mir das Zeugnis bis spätestens [Frist – drei Wochen nach dem Versand des Schreibens] an meine folgende Adresse: [Ihre Adresse].

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

Warum ein Arbeitszeugnis anfordern?

Die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses sollte nicht unterschätzt werden. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann für die berufliche Weiterentwicklung und die Jobsuche durchaus entscheidend sein. Es gibt den potenziellen Arbeitgebern Einblick in unsere Fähigkeiten, Erfahrungen und Verhaltensweisen. Es kann auch eine Bestätigung unserer beruflichen Qualifikationen sein.

Ein Arbeitszeugnis, bzw. ein Zwischenzeugnis sollte angefordert werden, um:

  • Die berufliche Weiterentwicklung zu fördern
  • Transparenz und Klarheit über erbrachte Leistungen sicherzustellen
  • Die Chancen bei Bewerbungen zu steigern, da Arbeitgeber oft Arbeitszeugnisse verlangen
  • Sich international bewerben zu können, da ein Zeugnis Ihre Qualifikationen verständlich macht
  • Sich rechtlich abzusichern und bei Streitigkeiten oder Diskriminierungsfällen als Beweis zu dienen
  • Anerkennung und Belohnung für Ihre Leistungen zu erhalten
  • Die berufliche Reputation zu stärken und Erfolge zu dokumentieren
  • Eine nachvollziehbare Aufzeichnung Ihrer beruflichen Laufbahn zu haben

Wenn man ein (sehr) gutes Zwischenzeugnis erhalten hat, kann der Arbeitgeber von den Inhalten nicht mehr gravierend abweichen, wenn man kurz darauf seinen Job kündigt. In der Kurzen Zeit ist eine “Verschlechterung” unwahrscheinlich und auch wenig glaubwürdig, sollte der Arbeitgeber aus “Frust” wegen der Kündigung doch ein schlechtes Abschlusszeugnis ausstellen wollen. Man sichert sich hiermit schon einmal den Stand für das Zeugnis bei der Kündigung. Sollte es im Zwischenzeugnis viele Diskussionspunkte geben, kann man diese natürlich noch ausräumen und klären!

Zusammengefasst ist das Arbeitszeugnis ein unverzichtbares Instrument, um Ihre beruflichen Qualifikationen und Ihre berufliche Geschichte zu dokumentieren, was sich direkt auf Ihre Karrierechancen auswirken kann. Deshalb ist es wichtig sicherzustellen, dass Ihr Arbeitszeugnis korrekt und vollständig ist.

Selbstgeschriebenes Arbeitszeugnis oder professionelle Hilfe?

Wenn Sie ein Arbeitszeugnis anfordern, haben Sie in der Regel das Recht, den Inhalt zu überprüfen und ggf. Änderungen oder Ergänzungen vorzuschlagen. Einige Arbeitnehmer ziehen es jedoch vor, ihr Arbeitszeugnis selbst zu verfassen oder professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass es ihren tatsächlichen Leistungen und Qualifikationen gerecht wird. In kleineren Betrieben wird sogar oft vorgeschlagen, dass man seinen eigenen Entwurf des Arbeitszeugnis der Personalabteilung vorlegt.

Wer selbst noch kein Arbeitszeugnis erstellt hat, der fragt sich natürlich, was alles drinstehen muss und kann schnell überfordert sein. Daher finden Sie hier weitere wichtige Informationen in dem Artikel: Warum sollte ich mir mein Arbeitszeugnis selber schreiben?

Natürlich kann man sich das Arbeitszeugnis aber auch professionell schreiben lassen oder mit Hilfe von entsprechenden Dienstleistern überprüfen lassen, falls man die versteckten Benotungen darin nicht entschlüsseln kann. Einen solchen Service biete ich Ihnen übrigens ebenfalls an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter den Dienstleistungen. Es bietet nämlich den Vorteil, dass man das Zeugnis quasi bei seiner Kündigung nur noch dem Arbeitgeber mit vorlegen muss und er es direkt unterzeichnen kann. Oftmals müssen die Kollegen und Kolleginnen aus der Personalabteilung sowieso bei einem selbst Informationen einholen, welche genauen Aufgaben man übernommen hatte. Wer sein Zeugnis also schon vorher erstellt hat, spart beiden Seiten enorm viel Zeit.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Ihr Arbeitszeugnis wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert ist, da falsche oder negative Formulierungen rechtliche Konsequenzen haben können.

 

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Arbeitszeugnis ein wichtiger Bestandteil Ihrer beruflichen Unterlagen ist. Sie haben das Recht, dieses Zeugnis einzufordern, und sollten die Fristen dafür einhalten. Die Qualität Ihres Arbeitszeugnisses kann erheblichen Einfluss auf Ihre berufliche Zukunft haben, daher ist es ratsam, dieses sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Sollte man die eigene Wertung der Fähigkeiten in der Bewerbung angeben? https://www.jobfails.de/sollte-man-die-eigene-wertung-der-faehigkeiten-in-der-bewerbung-angeben/ https://www.jobfails.de/sollte-man-die-eigene-wertung-der-faehigkeiten-in-der-bewerbung-angeben/#respond Fri, 16 Jun 2023 21:09:35 +0000 https://www.jobfails.de/?p=1108 Wir kennen es alle aus dem ein oder anderen Lebenslauf, den wir bisher erstellt haben, wenn wir dort beispielsweise unsere Sprachkenntnisse auflisten. So geben wir an, dass wir “gute Kenntnisse” in der englischen Sprache haben oder nur “Grundkenntnisse” in Französisch, etc. Auch bei Fähigkeiten im EDV-Bereich geben wir oftmals an, dass wir “sehr gute Kenntnisse” […]

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Wir kennen es alle aus dem ein oder anderen Lebenslauf, den wir bisher erstellt haben, wenn wir dort beispielsweise unsere Sprachkenntnisse auflisten. So geben wir an, dass wir “gute Kenntnisse” in der englischen Sprache haben oder nur “Grundkenntnisse” in Französisch, etc. Auch bei Fähigkeiten im EDV-Bereich geben wir oftmals an, dass wir “sehr gute Kenntnisse” in MS Office Programmen haben, oder ähnliches. Doch ist das eigentlich gut, wenn wir eine eigene Wertung der Fähigkeiten in der Bewerbung angeben oder sollte man da doch lieber drauf verzichten, damit man kein falsches Bild erzeugt? Ist es wirklich sinnvoller, wenn man das etwas neutraler hält? Genau das schauen wir uns doch einmal hier in diesem Artikel genauer an.

Wieso ist es klüger, keine eigene Wertung der Fähigkeiten in der Bewerbung anzugeben?

Wenn du deine Bewerbungsunterlagen erstellst, solltest du meiner Meinung nach in der Regel keine eigene Wertung deiner Fähigkeiten angeben. Es gibt auch sehr gute Gründe dafür, diesen Ansatz zu wählen. Hier zeige ich dir einige Punkte, um es zu verdeutlichen:

  1. Subjektivität:
    Deine eigene Wertung von Fähigkeiten kann subjektiv sein und von Person zu Person unterschiedlich interpretiert werden. Zum Beispiel könntest du deine Kommunikationsfähigkeiten als “ausgezeichnet” bewerten, während der Arbeitgeber möglicherweise andere Erwartungen an das erforderliche Kommunikationsniveau hat. Anstatt deine Fähigkeiten subjektiv zu bewerten, kannst du konkrete Beispiele in deinem Lebenslauf oder Anschreiben aufführen, die deine Fähigkeiten demonstrieren. Du könntest beispielsweise erwähnen, dass du regelmäßig Präsentationen vor größeren Gruppen gehalten hast oder erfolgreich an Kundenverhandlungen beteiligt warst. Dadurch erhält der Arbeitgeber einen konkreten Einblick in deine Fähigkeiten, ohne dass eine subjektive Wertung notwendig ist.
  2. Glaubwürdigkeit:
    Indem du deine eigenen Fähigkeiten bewertest, könntest du den Eindruck erwecken, dass du voreingenommen oder übertrieben selbstbewusst bist. Es ist daher ratsam, auf solche Selbstbewertungen zu verzichten. Stattdessen kannst du objektive Informationen verwenden, um deine Fähigkeiten zu untermauern. Zum Beispiel könntest du Arbeitszeugnisse oder Referenzen von früheren Arbeitgebern oder Vorgesetzten anführen, die deine Leistungen und Fähigkeiten bestätigen. Diese externen Quellen verleihen deinen Bewerbungsunterlagen mehr Glaubwürdigkeit und zeigen, dass andere Fachleute deine Fähigkeiten anerkennen. Generell solltest du diese eh immer anfordern und deiner Bewerbung beifügen. Mehr dazu erfährst du übrigens hier!
  3. Vergleichbarkeit:
    Eine einheitliche Bewertung von Fähigkeiten erleichtert den Vergleich der Bewerber. Wenn jeder Bewerber seine eigenen Fähigkeiten bewertet, kann dies zu einer unübersichtlichen Situation führen. Um die Vergleichbarkeit zu verbessern, solltest du dich auf objektive Informationen konzentrieren. Beispielsweise könntest du relevante Zertifizierungen oder Abschlüsse angeben, um deine Kompetenz in einem bestimmten Bereich zu demonstrieren. Wenn du beispielsweise eine Zertifizierung in Projektmanagement besitzt, könntest du diese als Nachweis für deine Projektmanagement-Fähigkeiten anführen. Dadurch wird es Arbeitgebern leichter fallen, dich mit anderen Bewerbern zu vergleichen.
  4. Interviewprozess:
    Der Interviewprozess bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, deine Fähigkeiten genauer zu bewerten und gezielte Fragen zu stellen. Während des Interviews kannst du deine Fähigkeiten anhand konkreter Beispiele aus deiner beruflichen Laufbahn erläutern. Du könntest von herausfordernden Projekten berichten, an denen du gearbeitet hast, und wie du erfolgreich Hindernisse überwunden hast. Indem du dem Interviewprozess die Möglichkeit gibst, deine Fähigkeiten zu evaluieren, zeigst du deine Selbstreflexion und Offenheit, statt dich selbst zu bewerten.

Du siehst also, dass es stattdessen besser ist, den Lebenslauf und das Anschreiben dazu zu nutzen, die relevanten Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten aufzuführen und konkrete Beispiele für deine Leistungen zu liefern. Dadurch können Arbeitgeber ein klareres Bild deiner Fähigkeiten und Erfahrungen erhalten, ohne dass du eine subjektive Wertung abgeben musst. Konzentriere dich darauf, wie du deine Fähigkeiten in der Vergangenheit erfolgreich eingesetzt hast und wie sie zu den Anforderungen der Stelle passen. Das ermöglicht es Arbeitgebern, sich ein objektiveres Bild von dir und deinen Fähigkeiten zu machen.

Wie kann man seine Bewerbungsunterlagen besser aufbauen?

Bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen solltest du dich auf konkrete Beispiele und Leistungen konzentrieren, um deine Fähigkeiten zu veranschaulichen. Hier sind einige Tipps, wie du das erreichen kannst:

  1. Verwende Erfolgsbeispiele:
    Statt deine Fähigkeiten subjektiv zu bewerten, beschreibe konkrete Erfolge und Leistungen, die deine Fähigkeiten unterstreichen. Zum Beispiel könntest du angeben, dass du ein Team von fünf Personen geleitet und erfolgreich ein Projekt innerhalb des Zeitplans und Budgets abgeschlossen hast. Durch die Darstellung von Erfolgen zeigst du dem Arbeitgeber, dass du über die erforderlichen Fähigkeiten verfügst, um Ergebnisse zu erzielen. Eine eigene Wertung ist dann sogar überflüssig.
  2. Nenne relevante Projekte oder Aufgaben:
    Gehe in deinem Lebenslauf und Anschreiben spezifisch auf Projekte oder Aufgaben ein, die deine Fähigkeiten betonen. Beschreibe die Art der Projekte oder Aufgaben und die Rolle, die du dabei gespielt hast. Wenn du zum Beispiel über fundierte Kenntnisse im Bereich Datenanalyse verfügst, könntest du erwähnen, dass du komplexe Datenmodelle entwickelt und wertvolle Erkenntnisse für das Unternehmen abgeleitet hast.
  3. Verwende quantitative Angaben:
    Wo möglich, ergänze deine Aussagen mit Zahlen, um deine Fähigkeiten zu untermauern. Zum Beispiel könntest du angeben, dass du die Kundenzufriedenheit um 20% gesteigert oder die Produktivität des Teams um 15% gesteigert hast. Quantitative Angaben vermitteln einen objektiven Eindruck von deinen Fähigkeiten und Leistungen. Mache das aber nicht willkürlich, denn Zahlen brauchen auch Belege, also sollten die Angaben von dir auch wirklich stimmen. Beispielsweise kann dir da das Qualitätsmanagement im Unternehmen eine entsprechende Grafik zur Verfügung stellen, auf der die Steigerung der Kundenzufriedenheit oder ähnliches gut zu erkennen sind.
  4. Berücksichtige Referenzen und Empfehlungsschreiben:
    Wenn möglich, füge deinen Bewerbungsunterlagen Referenzen oder Empfehlungsschreiben hinzu. Diese können von früheren Arbeitgebern, Vorgesetzten oder Kunden stammen und deine Fähigkeiten und Leistungen bestätigen. Solche externen Beurteilungen verleihen deinen Bewerbungsunterlagen zusätzliche Glaubwürdigkeit und stärken dein Profil.

Welche Fähigkeiten sollte man besonders hervorheben in einer Bewerbung und welche sollte man lieber nicht erwähnen?

Bei der Erstellung deiner Bewerbung ist es wichtig, diejenigen Fähigkeiten hervorzuheben, die für die angestrebte Position relevant sind und dich als Kandidaten auszeichnen. Hier sind einige Fähigkeiten, die oft in Bewerbungen positiv bewertet werden:

  1. Fachliche Kompetenzen:
    Je nach Stellenbeschreibung solltest du fachliche Fähigkeiten betonen, die für die Position wichtig sind. Dazu gehören spezifische Kenntnisse in Bereichen wie Projektmanagement, Kundenbetreuung, Vertrieb, Datenanalyse, Programmierung oder Finanzwesen. Hervorheben solltest du Fähigkeiten, die für den Erfolg in der angestrebten Position entscheidend sind.
  2. Soft Skills:
    Soft Skills sind persönliche Eigenschaften, die deine Arbeitsweise und Interaktionen mit anderen prägen. Beispiele für Soft Skills sind Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Führungsqualitäten, Problemlösungsfähigkeiten, Organisationsfähigkeit und Flexibilität. Es ist sinnvoll, diejenigen Soft Skills zu betonen, die in der Stellenbeschreibung als wichtig erwähnt werden oder die deinen Erfolg in der Position unterstützen können.
  3. Sprachkenntnisse:
    Falls Sprachkenntnisse für die Position von Bedeutung sind, solltest du diese angeben. Insbesondere wenn es sich um spezifische Sprachen handelt, die für die Aufgaben relevant sind, wie zum Beispiel Englisch, Französisch, Spanisch oder Chinesisch.

Es gibt jedoch auch Fähigkeiten, die in Bewerbungen möglicherweise weniger relevant oder nicht angemessen sind. Hier sind einige Beispiele:

  1. Allgemeine Fähigkeiten ohne Kontext:
    Das bloße Auflisten von allgemeinen Fähigkeiten wie “Kommunikationsfähigkeit” oder “Teamfähigkeit” ohne konkrete Beispiele oder Belege kann wenig aussagekräftig sein. Es ist besser, diese Fähigkeiten durch konkrete Erfahrungen oder Leistungen zu demonstrieren.
  2. Irrelevante Fähigkeiten:
    Vermeide das Hervorheben von Fähigkeiten, die für die angestrebte Position nicht relevant sind. Beispielsweise ist es nicht notwendig, deine Fähigkeiten im Klavierspielen zu erwähnen, wenn du dich für eine Stelle als Softwareentwickler bewirbst, es sei denn, dies ist direkt mit der Position verbunden.
  3. Selbstverständlichkeiten:
    Vermeide das Hervorheben von Fähigkeiten, die in den meisten Berufen als selbstverständlich gelten, wie beispielsweise die Fähigkeit, mit Computern umzugehen oder grundlegende Office-Programme zu nutzen.

Fazit:

Es ist wichtig, dass du deine Fähigkeiten entsprechend der Stellenbeschreibung und den Anforderungen des Arbeitgebers auswählst. Konzentriere dich auf diejenigen Fähigkeiten, die einen Mehrwert für die angestrebte Position bieten und die dich von anderen Bewerbern abheben. Denke daran, dass die Qualität deiner Bewerbungsunterlagen und die Präsentation deiner Erfahrungen und Fähigkeiten entscheidend sind. Indem du konkrete Beispiele, Erfolge und objektive Informationen in den Vordergrund stellst, erhöhst du die Chance, dass Arbeitgeber deine Fähigkeiten besser verstehen und bewerten können.

Benötigst du Unterstützung bei deinen Bewerbungsunterlagen? Möchtest du, dass jemand sich mal deinen Lebenslauf anschaut und eventuell verbessert? Dann bist du natürlich bei mir genau richtig! Schaue einfach hier bei meinen Dienstleistungen nach und schreibe mir gerne, wenn ich behilflich sein kann.

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Wie vermeide ich eine Sperrzeit beim Arbeitsamt trotz eigener Kündigung? https://www.jobfails.de/wie-vermeide-ich-eine-sperrzeit-beim-arbeitsamt-bei-eigener-kuendigung/ https://www.jobfails.de/wie-vermeide-ich-eine-sperrzeit-beim-arbeitsamt-bei-eigener-kuendigung/#respond Wed, 14 Jun 2023 17:53:25 +0000 https://www.jobfails.de/?p=1098 Eine eigene Kündigung kann verschiedene Gründe haben, sei es eine berufliche Neuorientierung oder allgemeine Unzufriedenheit am Arbeitsplatz. Doch bei einer selbstverschuldeten Kündigung besteht bedauerlicherweise auch die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitsamt, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld mindert. Diese Sperrzeit umfasst in der Regel ganze drei Monate. Wer hier nicht ausreichend Geld gespart hat, wird in […]

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Eine eigene Kündigung kann verschiedene Gründe haben, sei es eine berufliche Neuorientierung oder allgemeine Unzufriedenheit am Arbeitsplatz. Doch bei einer selbstverschuldeten Kündigung besteht bedauerlicherweise auch die Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitsamt, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld mindert. Diese Sperrzeit umfasst in der Regel ganze drei Monate. Wer hier nicht ausreichend Geld gespart hat, wird in der Zeit ordentlich ins Schwitzen kommen, denn Rechnungen müssen ja trotzdem bezahlt werden. In diesem Artikel erfährst du allerdings, wie du trotz eigener Kündigung eine Sperrzeit vermeiden kannst und welche wichtigen Schritte du dabei beachten solltest.

Kann ich selbst kündigen, ohne beim Arbeitsamt eine Sperre zu bekommen?

Um die Frage kurz und direkt zu beantworten: Ja, aber es ist nicht immer so einfach!
Folgende Punkte werden dir helfen, diese Sperrzeit möglichst zu umgehen und das Risiko dafür zu minimieren. Eine “Gelinggarantie” gibt es natürlich leider nicht, da jedes Amt auch etwas anders “gestrickt” ist. Es ist aber immer ein Versuch wert!

  1. Rechtzeitige Information des Arbeitsamts:
    Sobald du die Entscheidung zur Kündigung getroffen hast, informiere umgehend das Arbeitsamt darüber. Dadurch zeigst du Transparenz und signalisierst dein Interesse an einer baldigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Mache dies auch auf jeden Fall schriftlich, denn eine telefonische Bekanntgabe kann leicht “vergessen” werden.
  2. Gute Gründe für die Kündigung:
    Es ist wichtig, plausible und nachvollziehbare Gründe für deine Kündigung anzugeben. Zum Beispiel eine unzumutbare Arbeitsbelastung, Mobbing oder gesundheitliche Probleme, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen. Sammle entsprechende Nachweise und belege deine Gründe, um eine Sperrzeit zu vermeiden. Wenn man beispielsweise vor seiner Kündigung eine schriftliche Bestätigung vom Arzt einholt und er einem aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt, den Job / die Arbeit aufzugeben, dann kann man damit meist die Sperre umgehen.
  3. Beratung durch einen Fachanwalt:
    Konsultiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der deine Situation einschätzen und rechtliche Ratschläge geben kann. Ein Experte kann helfen, mögliche Risiken zu erkennen und geeignete Vorgehensweisen zu empfehlen. Besonders in Härtefällen ist dieser Schritt ratsam, damit auch der Arbeitgeber nicht überraschenderweise mit Klagen um die Ecke kommt.
  4. Aktive Arbeitssuche:
    Beginne schon frühzeitig aktiv mit der Suche nach einer neuen Beschäftigung, noch vor Ablauf der Kündigungsfrist. Halte Bewerbungen und Absagen sorgfältig dokumentiert, um dies bei Bedarf dem Arbeitsamt vorlegen zu können. Eine aktive Arbeitssuche zeigt dein Bemühen, schnellstmöglich wieder eine neue Stelle zu finden.
  5. Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung:
    Nutze die Zeit nach der Kündigung, um dich weiterzubilden. Teilnahme an Kursen, Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen zeigt dein Engagement, dich beruflich weiterzuentwickeln und deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Einige dieser Weiterbildungsmaßnahmen werden sogar vom Amt angeboten und auch übernommen! Lasse dich da von deinem Betreuer oder deiner Betreuerin bei deinem zuständigen Amt informieren. Besonders in Bereichen, in denen sehr viele Stellenangebote ausgeschrieben sind in deiner Stadt, zu der dir aber etwas Wissen fehlt, können diese Weiterbildungen dafür Sorge tragen, dich schneller wieder in einen neuen Job zu vermitteln.
  6. Arbeitgeber bitten, die Kündigung auszustellen:
    Wer sich mit seinem Arbeitgeber einigen kann, der könnte natürlich versuchen, eine Kündigung vom Arbeitgeber anzufragen, um nicht selbst kündigen zu müssen. In diesem Fall wäre gut, wenn die Kündigung einen Hinweis auf eine betriebsbedingte Entscheidung enthält, damit das Arbeitsamt nicht davon ausgehen kann, dass man diese Kündigung absichtlich mit seinem Verhalten herbeigeführt hat. Dies ist natürlich ein rechtlicher Graubereich und zwar eine Lösung, jedoch nicht die Beste.
  7. Suche dir einen neuen Job und kündige erst dann:
    Du kannst dir natürlich auch erstmal irgendeinen neuen Job suchen, bevor du deine Kündigung bei deinem jetzigen Arbeitgeber einreichst. In der Probezeit vom neuen Job lässt du dich dann einfach kündigen, beispielsweise durch häufige Fehltage. Eine wirklich sehr unelegante Lösung, aber manchmal muss man eben kreativ sein. Lasse dies aber niemanden wissen, denn wenn sowas beim Amt herauskommt, dann wird man dir auch zukünftig wenig Vertrauen schenken und bei allem ganz genau hinsehen!
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Was kann ich tun, wenn die Sperrzeit beim Amt bereits eingetreten ist?

Wenn eine Sperrzeit beim Arbeitsamt eingetreten ist, gibt es dennoch Maßnahmen, die du ergreifen kannst:

  1. Widerspruch einlegen:
    Lege innerhalb der vorgegebenen Frist Widerspruch gegen die Sperrzeit ein. Begründe den Widerspruch ausführlich und beziehe dich auf relevante Gesetze oder Bestimmungen, die deine Situation unterstützen.
  2. Fachanwalt konsultieren:
    Suche einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, um deine Situation zu besprechen und rechtliche Unterstützung zu erhalten. Ein Anwalt kann den Widerspruch formulieren und deine Interessen vertreten.
  3. Nachträgliche Anfechtung der Kündigung:
    Überlege, ob eine nachträgliche Anfechtung deiner eigenen Kündigung möglich ist. Wenn du beispielsweise beweisen kannst, dass es Umstände gab, die eine Weiterbeschäftigung unmöglich machten (z. B. Mobbing oder unzumutbare Arbeitsbedingungen), könnte dies zu einer Aufhebung der Sperrzeit führen.
  4. Aktive Arbeitssuche fortsetzen:
    Setze deine aktive Arbeitssuche fort, auch während der Sperrzeit. Halte alle Bewerbungsaktivitäten und Jobangebote sorgfältig dokumentiert. Dies kann helfen, deine Bemühungen nachzuweisen und deine Chancen auf Unterstützung nach Ablauf der Sperrzeit zu erhöhen.
  5. Weiterbildungsmaßnahmen nutzen:
    Nutze die Zeit der Sperrzeit, um dich weiterzubilden und deine beruflichen Fähigkeiten zu verbessern. Teilnahmebescheinigungen von Kursen oder Weiterbildungsmaßnahmen können deine Bemühungen und dein Engagement unterstreichen.
  6. Sozialberatung in Anspruch nehmen:
    Informiere dich über die Möglichkeit einer Sozialberatung bei einer entsprechenden Stelle oder Organisation. Dort kannst du Unterstützung bei der Bewältigung finanzieller Schwierigkeiten während der Sperrzeit erhalten.

Wie läuft eine Sperrzeit beim Arbeitsamt ab?

Eine Sperrzeit beim Arbeitsamt tritt in der Regel ein, wenn du selbst gekündigt hast oder dein Arbeitsverhältnis aus eigenem Verschulden beendet wurde. Hier sind die grundlegenden Schritte, wie eine Sperrzeit abläuft:

  1. Benachrichtigung über die Sperrzeit:
    Das Arbeitsamt wird dich schriftlich über die Sperrzeit informieren. Dabei wird angegeben, für welchen Zeitraum das Arbeitslosengeld gekürzt wird und welche Gründe dafür vorliegen.
  2. Begründung der Sperrzeit:
    Das Arbeitsamt wird in der Benachrichtigung die Gründe für die Sperrzeit angeben, beispielsweise eine eigenverschuldete Kündigung ohne wichtigen Grund oder das Ablehnen einer zumutbaren Beschäftigung.
  3. Beginn und Dauer der Sperrzeit:
    Die Sperrzeit beginnt in der Regel ab dem Tag nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dauert in der Regel 12 Wochen. In einigen Fällen kann die Sperrzeit auch länger sein, zum Beispiel bei wiederholten Verstößen gegen die Arbeitsaufnahme.
  4. Aussetzung der Arbeitslosengeldzahlungen:
    Während der Sperrzeit wird das Arbeitslosengeld nicht ausgezahlt. Die Leistungen ruhen für den festgelegten Zeitraum, und du erhältst keine finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt.
  5. Widerspruchsmöglichkeit:
    Du hast das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch gegen die Sperrzeit einzulegen. Dies sollte schriftlich und mit ausführlicher Begründung erfolgen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dich bei der Formulierung des Widerspruchs unterstützen.

Welche Gründe kann ich angeben, damit eine Sperrzeit beim Arbeitsamt wieder aufgehoben wird?

Um eine Sperrzeit beim Arbeitsamt aufzuheben, müssen plausible Gründe vorliegen, die deine eigenverschuldete Kündigung rechtfertigen. Hier sind einige Gründe, die in bestimmten Fällen zur Aufhebung einer Sperrzeit führen könnten:

  1. Unzumutbare Arbeitsbedingungen:
    Wenn du nachweisen kannst, dass deine Arbeitsbedingungen unzumutbar waren, beispielsweise aufgrund von Mobbing, Diskriminierung, Belästigung oder gesundheitlichen Risiken, kann dies als Grund dienen, die Sperrzeit aufzuheben.
  2. Arbeitsplatzverlust durch Umstrukturierungen oder Betriebsbedingungen:
    Wenn dein Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen hat oder du aufgrund von Umstrukturierungen deinen Arbeitsplatz verloren hast, kann dies als berechtigter Grund angesehen werden, um eine Sperrzeit aufzuheben.
  3. Nachweisbare Bemühungen zur Fortsetzung der Beschäftigung:
    Wenn du nachweisen kannst, dass du aktiv versucht hast, deine Beschäftigung fortzusetzen, indem du dich beispielsweise intern um eine Versetzung bemüht hast oder alternative Stellenangebote innerhalb des Unternehmens gesucht hast, kann dies als Grund dienen, die Sperrzeit aufzuheben.
  4. Gesundheitliche Gründe:
    Wenn du aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hast und dies durch ärztliche Atteste oder Gutachten belegt werden kann, kann dies als ausreichender Grund dienen, um die Sperrzeit aufzuheben.
  5. Einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber:
    Wenn du eine einvernehmliche Lösung oder einen Aufhebungsvertrag mit deinem Arbeitgeber erzielt hast, der die Kündigung regelt, kann dies als Grund dienen, um die Sperrzeit aufzuheben.

Es ist wichtig, dass du diese Gründe mit entsprechenden Nachweisen und Belegen unterstützt. Jeder Fall wird individuell bewertet, und die letztendliche Entscheidung liegt beim Arbeitsamt. Es wird empfohlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um deine Situation zu bewerten und den Antrag auf Aufhebung der Sperrzeit zu unterstützen.

Fazit:

Eine eigene Kündigung kann eben immer zu einer Sperrzeit beim Arbeitsamt führen, doch mit einer strategischen Herangehensweise und rechtzeitigen Maßnahmen, lässt sich diese in den häufigsten Fällen vermeiden. Informiere das Arbeitsamt frühzeitig, liefere plausible Gründe, hole dir entsprechende Atteste von deinem Arzt ein, suche aktiv nach einer neuen Stelle und nutze die Zeit für Weiterbildungsmaßnahmen. Konsultiere bei Unsicherheiten unbedingt auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um deine Situation individuell zu bewerten. Mit diesen Schritten minimierst du das Risiko einer Sperrzeit und sicherst dir weiterhin Unterstützung durch das Arbeitsamt während der Arbeitssuche.


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In einer Zeit, in der Technologie allgegenwärtig ist, haben viele Menschen ein eigenes Notebook, einen Laptop oder einen eigenen PC, die für den persönlichen Gebrauch konzipiert sind. Doch was passiert, wenn der Arbeitsplatz nach mehr Flexibilität verlangt und die Grenzen zwischen persönlicher und beruflicher Nutzung verschwimmen? Muss und sollte man sein privates Notebook oder den PC für die Arbeit nutzen? In diesem Artikel werden wir die Vor- und Nachteile dieser Praxis diskutieren und mögliche Lösungen beleuchten.

Wieso möchte mein Chef, dass ich mein privates Notebook für die Arbeit benutze?

Arbeitgeber sind nicht selten froh darüber, wenn die Angestellten auch dazu bereit sind, ihre privaten Handys oder die privaten Fahrzeuge für die Arbeit zu nutzen.
Dies haben wir uns im Detail auch schon genau angesehen und die möglichen Konsequenzen erörtert. Die entsprechenden Artikel könnt ihr hier noch einmal aufrufen: Privates Auto / Privates Handy

Es würde uns also nicht wundern, wenn auch eine Nutzung der privaten Notebooks und PCs für die Arbeitgeber interessant ist. Doch was verspricht sich der Arbeitgeber davon, wenn man seine eignen Gerätschaften benutzt?

Der Fall für die Nutzung des privaten Notebooks:

  1. Vertrautheit und Benutzerfreundlichkeit:
    Ein privates Notebook bietet natürlich den Vorteil, dass der Benutzer bereits mit dem Gerät vertraut ist. Die individuellen Einstellungen, installierte Programme und gespeicherten Dateien können ein nahtloses Arbeitsumfeld schaffen und die Produktivität steigern. Besonders beim Hybrid-Arbeitsmodell, wo ein Teil zu Hause und ein Teil in der Firma gearbeitet wird, sehen Arbeitgeber einen Vorteil. Da der Mitarbeiter sein persönliches Notebook kennt, entfallen mögliche Lernkurven und der Arbeitsfluss wird weniger gestört.
  2. Kosteneffizienz:
    Es ist selbstverständlich auch die Frage des Geldes, denn wenn Arbeitgeber für alle Mitarbeiter die Hardware zur Verfügung stellen müssen, fallen enorme Kosten an. Für jedes Gerät selbst und auch für die entsprechende Wartung und IT-Administration. Doch auch für den Arbeitnehmer kann es Kosten sparen.
    Wenn der Arbeitgeber nämlich keine spezifische Hardware zur Verfügung stellen will, kann die Verwendung des privaten Notebooks eine kostengünstige Alternative sein. Es entfallen mögliche Ausgaben für den Kauf eines zusätzlichen Geräts, das ausschließlich für die Arbeit genutzt wird. Außerdem können steuerliche Vorteile genutzt werden, um die Kosten für das private Notebook abzusetzen.
  3. Flexibilität und Mobilität:
    Das Arbeiten mit dem eigenen Notebook ermöglicht Flexibilität und Mobilität. Egal ob im Büro, zu Hause oder unterwegs, das private Notebook erlaubt es dem Benutzer, nahtlos zwischen verschiedenen Arbeitsumgebungen zu wechseln. Dies kann insbesondere für Personen von Vorteil sein, die häufig reisen oder per remote arbeiten. Ein besonders fieser Arbeitgeber wird es zudem freuen, dass man eventuell dann im Urlaub “mal eben” noch etwas für die Arbeit erledigen kann, da man das Notebook ja eh zur Verfügung hat.

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Was spricht gegen die Nutzung eines privaten Notebooks für die Arbeit?

Selbstverständlich sind diese Punkte nur einige Beispiele dafür, wieso ein Chef sich darüber freut, wenn man sein privates Notebook oder seinen privaten PC nutzt. Denn wie immer, gibt es auch etliche Nachteile, die sorgfältig beachtet werden sollten.

Die Argumente gegen die Nutzung des privaten Notebooks:

  1. Sicherheitsbedenken:
    Ein Hauptgrund, warum Arbeitgeber die Nutzung privater Notebooks nicht bevorzugen, sind Sicherheitsbedenken. Der Schutz sensibler Unternehmensdaten und Informationen ist von größter Bedeutung. Privat genutzte Notebooks könnten möglicherweise nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen und ein höheres Risiko für Datenlecks oder Datenverluste darstellen. Die IT-Administration verursacht enorme Kosten, da es auch verschiedene Betriebssysteme geben wird, die jene Mitarbeiter auf den privaten Notebooks und PCs nutzen. Auch die Software darauf abzustimmen, wird viel Zeit in Anspruch nehmen.
  2. Mangelnde Trennung von Arbeit und Privatleben:
    Die Nutzung des privaten Notebooks für die Arbeit kann dazu führen, dass die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmen. Das ständige Vorhandensein von Arbeitsdateien und -programmen auf dem persönlichen Gerät kann zu einer kontinuierlichen Erreichbarkeit und Überlastung führen. Es ist wichtig, eine klare Trennung zwischen Arbeit und Freizeit aufrechtzuerhalten, um ein gesundes Gleichgewicht zu gewährleisten. Zudem ist natürlich auch die Ablenkungsgefahr höher, wenn man seine privaten Programme, wie beispielsweise Games, etc. auf dem Gerät jederzeit verfügbar hat.
  3. Geräteverschleiß und mangelnde Aktualität:
    Die Verwendung des privaten Notebooks für die Arbeit kann zu einem erhöhten Verschleiß führen. Berufliche Anforderungen können die Lebensdauer des Geräts verkürzen oder es schneller veralten lassen. Dies kann zu zusätzlichen Kosten für Reparaturen oder den Kauf eines neuen Notebooks führen. Zumal es besonders auch für die IT-Abteilung schwierig werden kann, wenn Notebooks und Betriebssoftware nicht mehr aktuell sind und erhöhten Arbeitsaufwand bedeuten, falls man die firmeninterne Software mit geeigneten Schnittstellen einbinden muss.

Was sollte man beachten, wenn man sein privates Notebook für die Arbeit nutzen möchte?

Doch all diese Punkte müssen nicht bedeuten, dass es nicht möglich ist, auch private Geräte für die Arbeit zu nutzen. Schauen wir uns doch einmal an, wie so etwas aussehen könnte.

Lösungen und Alternativen:

  1. Bring your own device (BYOD) Richtlinien:
    Viele Unternehmen haben erkannt, dass Mitarbeiter ihre eigenen Geräte für die Arbeit nutzen möchten. Um Sicherheitsbedenken zu minimieren, können Unternehmen BYOD-Richtlinien implementieren. Diese Richtlinien legen klare Regeln fest, wie persönliche Notebooks sicher in die Arbeitsumgebung integriert werden können. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Sicherheitsupdates, die Verwendung von Antiviren-Software und die Verschlüsselung von sensiblen Daten. Hierzu sollte man jedoch beachten, dass alle Daten auf dem Gerät auch bei der IT-Abteilung einsehbar wären, also immer schön darauf achten, was man so alles auf dem Gerät gespeichert hat!
  2. Firmeneigene Geräte:
    Eine Alternative zur Nutzung des privaten Notebooks besteht darin, dass der Arbeitgeber firmeneigene Geräte zur Verfügung stellt. Dies gewährleistet eine einheitliche Arbeitsumgebung und ermöglicht es dem Unternehmen, die Sicherheit und Wartung der Geräte zu kontrollieren. Es gibt jedoch finanzielle und administrative Überlegungen, die bei der Implementierung dieser Lösung berücksichtigt werden müssen. Der Arbeitgeber hat jedoch somit in der Regel eine bessere Kontrolle über die Aktualität der Geräte und der Software.
  3. Virtuelle Desktop-Infrastruktur (VDI):
    Eine weitere Möglichkeit besteht darin, auf eine virtuelle Desktop-Infrastruktur (VDI) zurückzugreifen. Dabei wird die gesamte Arbeitsumgebung in der Cloud gehostet und kann von jedem Gerät aus über eine sichere Verbindung abgerufen werden. Auf diese Weise können Mitarbeiter ihre persönlichen Notebooks verwenden, während die Unternehmensdaten und -anwendungen sicher in der Cloud bleiben. VDI-Lösungen bieten eine gute Balance zwischen Sicherheit und Flexibilität. Die Kosten sind leider nicht sehr gering, doch sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber eine angenehme Lösung.

 

Wer zahlt das Notebook bzw. den Laptop für das Home-Office?

Die Frage, wer das Notebook oder den Laptop für das Home-Office bezahlt, hängt, wie immer, von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Arbeitgeber, den geltenden Arbeitsverträgen oder der rechtlichen Situation in Ihrem Land. Im Allgemeinen gibt es aber folgende, verschiedene Möglichkeiten:

  1. Arbeitgeber stellt das Gerät zur Verfügung:
    Einige Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern die erforderliche Ausrüstung, wie Laptops, Notebooks oder PCs, für das Home-Office zur Verfügung. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber natürlich auch die Kosten.
  2. Bring Your Own Device (BYOD):
    Bei der BYOD-Politik erlaubt der Arbeitgeber den Mitarbeitern, ihre eigenen Geräte für das Home-Office zu verwenden. In diesem Fall wäre es die Verantwortung des Arbeitnehmers, das Gerät zu kaufen und zu warten. Auch ein defektes Gerät zu ersetzen, wäre dann die Aufgabe des Arbeitnehmers und die Kosten dafür gehen auch ihm zu Lasten.
  3. Kostenbeteiligung:
    Es gibt auch Arbeitgeber, die eine Kostenbeteiligung anbieten, bei der sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer einen Teil der Kosten tragen. Dies sollte man aber natürlich entsprechend auch schriftlich festhalten, sowie auch vorab klären, ob der Arbeitgeber bei einer Neuanschaffung sich ebenfalls erneut an den Kosten beteiligt. Geräte gehen ja leider irgendwann auch mal kaputt.

Es ist wichtig, die individuellen Richtlinien und Vereinbarungen Ihres Arbeitgebers zu überprüfen. Wenn Sie unsicher sind, wer für das Notebook oder den Laptop verantwortlich ist, sollten Sie sich an Ihre Personalabteilung oder Ihren Vorgesetzten wenden, um dies zu klären.

Fazit zur Nutzung eines eigenen Computers

Die Entscheidung, das private Notebook für die Arbeit zu nutzen, ist eine persönliche und unternehmensspezifische Frage. Es gibt Vor- und Nachteile, die abgewogen werden müssen. Wichtig ist, dass sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter die Sicherheitsaspekte berücksichtigen und Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit von Unternehmensdaten zu gewährleisten.

Idealerweise sollten klare Richtlinien und Vereinbarungen getroffen werden, um den Arbeitsfluss und die Sicherheit zu optimieren. Unternehmen können BYOD-Richtlinien implementieren, firmeneigene Geräte bereitstellen oder auf VDI-Lösungen zurückgreifen. Letztendlich sollte das Ziel darin bestehen, sowohl die Produktivität als auch die Sicherheit zu maximieren und ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben zu finden.

Die gesündeste Lösung meiner Meinung nach wird es daher sein, wenn die Firmen die entsprechende Hard- und Software zur Verfügung stellen und auch gleichzeitig auf VDI-Lösungen zurückgreifen. Dies bietet den besten Schutz, erhöht die Effizienz der Heimarbeit und ist auch für die Arbeitnehmer am angenehmsten.

 


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Muss ich mein Nebengewerbe meinem Arbeitgeber mitteilen? https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-nebengewerbe-meinem-arbeitgeber-melden/ https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-nebengewerbe-meinem-arbeitgeber-melden/#respond Fri, 05 May 2023 18:41:09 +0000 https://www.jobfails.de/?p=1064 In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann? Wenn […]

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In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann?

Wenn du ein Nebengewerbe oder eine Nebentätigkeit ausübst, stellt sich allerdings oft die Frage, ob du deinen Arbeitgeber auch darüber informieren musst oder nicht. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit dem Thema befassen und einige wichtige Aspekte erläutern, die du dabei berücksichtigen solltest.

Was ist ein Nebengewerbe?

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, was ein Nebengewerbe überhaupt ist. Ein Nebengewerbe bezeichnet eine selbstständige Tätigkeit, die eine Person neben ihrem Hauptberuf ausübt. Es handelt sich hierbei um eine Erwerbstätigkeit, die neben dem regulären Einkommen erzielt wird. Ein Nebengewerbe kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise das Anbieten von Dienstleistungen oder der Verkauf von Waren. Wichtig ist, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, bei der die Person eigenverantwortlich agiert und nicht in einem Angestelltenverhältnis steht. Um ein Nebengewerbe anzumelden, muss in der Regel ein Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt beantragt werden. Es ist zu beachten, dass dabei bestimmte Regeln und Vorschriften, wie beispielsweise Steuervorschriften, bei der Ausübung eines Nebengewerbes berücksichtigt werden müssen.

Wann muss ich eine Nebentätigkeit anmelden?

Die Anmeldepflicht einer Nebentätigkeit beim Amt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und dem Umfang der Nebentätigkeit sowie der jeweiligen gesetzlichen Regelungen in deinem Land oder Region. In der Regel musst du jedoch eine Nebentätigkeit beim Amt anmelden, wenn diese steuerpflichtig ist oder als Gewerbe angemeldet werden muss.

Im Allgemeinen solltest du also eine Nebentätigkeit beim Amt anmelden, wenn du selbstständig tätig bist und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erzielst. Je nach Art und Umfang der Nebentätigkeit kann es sein, dass du dich als Freiberufler/in, Gewerbetreibende/r oder auch als Kleingewerbetreibende/r anmelden musst. Auch eine Anmeldung als Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r kann von Land zu Land unterschiedlich sein, daher solltest du dich im Zweifelsfall bei deinem  zuständigen Gewerbeamt oder Finanzamt informieren.

Wenn du als Arbeitnehmer/in eine Nebentätigkeit ausübst und neben deinem Gehalt zusätzliche Einkünfte erzielst, musst du diese Einkünfte in der Regel in deiner Steuererklärung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine steuerpflichtige oder eine steuerfreie Tätigkeit handelt. Du musst die Einkünfte angeben und gegebenenfalls Steuern darauf zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich, sich im Vorfeld genau über die Anmeldepflicht und die damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich ein Nebengewerbe habe?

Nun stellt sich zusätzlich die Frage, ob du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen musst. Grundsätzlich gibt es hier keine klare gesetzliche Regelung, die besagt, dass du deinen Arbeitgeber darüber informieren musst. Es kann jedoch sein, dass sich aus deinem Arbeitsvertrag oder aus betrieblichen Regelungen ein Mitteilungs- oder Genehmigungserfordernis ergibt. In diesem Fall solltest du dich auf jeden Fall an diese Vorgaben halten.

Auch wenn du rechtlich nicht dazu verpflichtet bist, dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitzuteilen, kann es dennoch sinnvoll sein, dies zu tun. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber steht oder zeitlich und/oder inhaltlich mit deinem Hauptberuf kollidiert. In diesen Fällen kann es zu Interessenkonflikten kommen, die im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen können.

Indem du deinen Arbeitgeber über dein Nebengewerbe informierst, zeigst du Offenheit und Transparenz und vermeidest mögliche Konflikte im Vorfeld. Zudem kann dein Arbeitgeber in manchen Fällen auch hilfreiche Tipps und Ratschläge geben oder sogar bereit sein, dich bei deinem Nebengewerbe zu unterstützen.

Wie teile ich meinem Arbeitgeber meine Nebentätigkeit mit?

Wenn du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen möchtest, solltest du dies am besten in einem persönlichen Gespräch tun. Erkläre dabei, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt und wie viel Zeit du dafür aufwendest. Zeige auch auf, dass dein Nebengewerbe deine Arbeitsleistung in deinem Hauptberuf nicht beeinträchtigt. Du solltest im besten Fall darauf bestehen, dass ihr schriftlich etwas darüber festhaltet, damit es später nicht irgendwann heißt, der Chef könne sich an das Gespräch nicht erinnern. Hierzu erfährst du auch mehr im Artikel darüber, warum man sich alles schriftlich geben lassen sollte.

Insgesamt lässt sich aber festhalten, dass es keine einheitliche Antwort darauf gibt, ob du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen musst oder nicht. Es hängt immer von den individuellen Umständen ab. Es kann jedoch sinnvoll sein, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden und eine offene Kommunikation zu fördern. Solltest du dir jedoch sicher sein, dass die Tätigkeit keinen Grund zur Diskussion liefert, dann kannst du es auch einfach lassen. Die Entscheidung liegt ganz bei dir.

Muss der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit genehmigen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben oft Interessen und Talente, die nicht unbedingt mit ihrem Job verbunden sind. Möglicherweise möchten sie in ihrer Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen, sei es als Hobby oder um ihr Einkommen zu verbessern. Doch muss der Arbeitgeber eine solche Nebentätigkeit genehmigen?

Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit erlaubt, solange sie nicht mit den Pflichten des Arbeitnehmers im Hauptjob kollidiert oder dem Arbeitgeber schadet. Eine solche Konfliktsituation kann entstehen, wenn die Nebentätigkeit die Arbeitsleistung im Hauptjob beeinträchtigt. Der Arbeitgeber kann dann verlangen, dass der Arbeitnehmer entweder auf die Nebentätigkeit verzichtet oder eine Genehmigung dafür einholt.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Nebentätigkeit mit dem Hauptjob vereinbar ist. Zum Beispiel kann ein Softwareentwickler in seiner Freizeit als Musiklehrer arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf seine Arbeit hat. In diesem Fall ist keine Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich.

Was tun, wenn im Arbeitsvertrag ein Nebengewerbe ausgeschlossen ist?

In manchen Arbeitsverträgen ist jedoch eine Klausel enthalten, die den Arbeitnehmer verpflichtet, Nebentätigkeiten anzumelden oder Genehmigung einzuholen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitzuteilen und um Genehmigung zu bitten. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden, ob die Nebentätigkeit mit dem Hauptjob vereinbar ist und ob sie genehmigt wird oder nicht.

Wichtig ist außerdem zu beachten, dass der Arbeitgeber in der Regel kein Recht hat, eine Nebentätigkeit grundsätzlich zu verbieten, es sei denn, sie beeinträchtigt die Arbeitsleistung im Hauptjob oder stellt ein Konkurrenzgeschäft dar. Eine solche Einschränkung muss jedoch klar im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Ein generelles Verbot von jeglichen Nebentätigkeiten in einer Vertragsklausel ist zu scharf formuliert und kann angefochten werden.

Wenn der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit trotz einer Vertragsklausel ohne Genehmigung ausübt und der Arbeitgeber davon erfährt, kann dies Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer abmahnen oder sogar fristlos kündigen, wenn die Nebentätigkeit dadurch einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellt.

In jedem Fall ist es ratsam, die eigene Nebentätigkeit mit dem Arbeitgeber zu besprechen und sich eine Genehmigung einzuholen, wenn dies erforderlich ist. Dies schafft Klarheit und vermeidet mögliche Konflikte und negative Konsequenzen.

Welche Vorteile hat es, eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung genehmigen zu lassen?

Es gibt mehrere Vorteile, eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung genehmigen zu lassen:

    1. Rechtliche Klarheit

Wird eine Nebentätigkeit bereits vor Vertragsunterzeichnung genehmigt, gibt es keine Unsicherheit darüber, ob die Tätigkeit erlaubt ist oder nicht. Dies kann dazu beitragen, mögliche Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden.

    1. Vermeidung von Interessenskonflikten

Eine Genehmigung der Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung kann auch dazu beitragen, Interessenkonflikte zu vermeiden. Wenn eine Nebentätigkeit während der Arbeitszeit des Hauptjobs ausgeübt wird oder das Potenzial hat, den Hauptjob zu beeinträchtigen, kann dies zu Problemen führen. Wenn die Nebentätigkeit jedoch vor Vertragsunterzeichnung genehmigt wurde, kann dies dazu beitragen, solche Konflikte zu vermeiden.

    1. Vermeidung von Vertragsverletzungen

Enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel, die den Arbeitnehmer verpflichtet, Nebentätigkeiten anzumelden oder eine Genehmigung einzuholen, kann das Unterlassen dieser Anmeldung oder Genehmigung zu Vertragsverletzungen führen. Wenn die Nebentätigkeit jedoch vor Vertragsunterzeichnung genehmigt wurde, kann dies dazu beitragen, Vertragsverletzungen zu vermeiden.

    1. Vertrauensbasis schaffen

Holt der Arbeitnehmer die Genehmigung für eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung ein, kann dies dazu beitragen, eine Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubauen. Der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer transparent und verantwortungsbewusst handelt und der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber ihm bei der Ausübung einer Nebentätigkeit entgegenkommt.

Fazit:

Insgesamt kann eine Genehmigung der Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung dazu beitragen, eine klare und transparente Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert und mögliche Konflikte vermeidet. Wer jedoch damit rechnet, dass der Chef ablehnend reagieren wird, der sollte sich überlegen, ob er seine Nebentätigkeit überhaupt erwähnt.

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Wann sollte man kündigen? https://www.jobfails.de/wann-sollte-man-kuendigen/ https://www.jobfails.de/wann-sollte-man-kuendigen/#respond Fri, 28 Apr 2023 16:18:35 +0000 https://www.jobfails.de/?p=1056 Der perfekte Zeitpunkt für die Kündigung – gibt es den überhaupt? Wann sollte man am besten kündigen? Am Anfang oder lieber am Ende des Monats?Diese Fragen beschäftigen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand seinen Job aufgeben möchte. Doch die Entscheidung zu kündigen, sollte immer gut überlegt sein. Ebenso sollte man […]

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Der perfekte Zeitpunkt für die Kündigung – gibt es den überhaupt?
Wann sollte man am besten kündigen? Am Anfang oder lieber am Ende des Monats?Diese Fragen beschäftigen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand seinen Job aufgeben möchte. Doch die Entscheidung zu kündigen, sollte immer gut überlegt sein. Ebenso sollte man auch ganz genau wissen, zu welchem Zeitpunkt man seine Kündigung einreicht. Es könnte sich für einen persönlich lohnen, den Kündigungszeitpunkt etwas zu verschieben. In diesem Blogartikel werden wir uns näher damit beschäftigen, wann es sinnvoll sein kann, den Arbeitsplatz zu verlassen und wann man seine Kündigung am besten einreichen sollte.

Ein Geheimrezept gibt es hierbei selbstverständlich nicht, denn ob es in dem Job gut oder schlecht läuft, das kann nur jeder für sich selbst empfinden. Wer weiß, eventuell war es bei dem vorherigen Arbeitgeber noch viel schlimmer, sodass es einem jetzt trotz vieler Mängel nicht so schlecht ergeht, wie vorher. Oder man hat generell einfach einen neuen Wunsch und möchte sich in einer ganz anderen Branche umsehen. Dies sind alles plausible Gründe und da geht es in erster Linie darum, wie zufrieden man in seinem Job ist.

Bist du unzufrieden in deinem Job? Dann kündige!

Einer der häufigsten Gründe für eine Kündigung ist natürlich die allgemeine Unzufriedenheit im Job. Das kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel eine schlechte Arbeitsatmosphäre, unangenehme Kolleginnen und Kollegen oder ein überfordernder Arbeitsalltag. Wenn man das Gefühl hat, dass man nicht mehr gerne zur Arbeit geht und dass der Job einen mehr belastet, als dass er Erfüllung bietet, so sollte man sich überlegen, ob es nicht besser wäre, einen neuen Job zu suchen.

Man kann natürlich auch erst einmal versuchen, die Probleme in einem persönlichen Gespräch zu erläutern und gemeinsam nach Lösungen suchen. Erfahrungsgemäß muss ich jedoch leider zugeben, dass das nur eine kurzfristige Lösung ist. Spätestens dann, wenn wieder neue Strukturen eingeführt werden, sich neue Mitarbeiter, Teamleiter oder Geschäftsführer einbringen, kann es wieder in alte Muster verfallen. Mein Rat daher: Immer auf das Bauchgefühl verlassen!

Kannst du dich in deinem Job nicht weiterentwickeln? Dann kündige!

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Frage nach den Karrieremöglichkeiten im aktuellen Job. Wenn man das Gefühl hat, dass man in seiner derzeitigen Position keine Perspektiven hat und auch in Zukunft nicht weiterkommen wird, kann eine Kündigung sinnvoll sein. In diesem Fall kann es besser sein, den Arbeitsplatz zu wechseln, um neue berufliche Chancen zu nutzen.

Als bestes Beispiel kann ich hier die Festanstellung nach einer Ausbildung nennen. Selbst wenn man nach der Ausbildung übernommen wurde und nun ein vollwertiges Teammitglied darstellen sollte, wird man im gleichen Betrieb meist seinen “Azubi-Status” nicht mehr los.

Man bekommt deutlich weniger spannende Aufgaben, als seine Kollegen und auch die Verantwortung wächst nicht weiter mit an. Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur sagen, man wird weiterhin den Kaffee kochen oder unliebsame Botengänge erledigen dürfen, wenn man sich nicht knallhart durchsetzt. Aber hat man immer die Kraft dazu? Will man sich überhaupt immer wieder beweisen müssen? Selbstverständlich nicht und darum sollte man sich seiner eigenen Werte und Fähigkeiten bewusst werden und lieber den Arbeitgeber wechseln, wenn dieser keine Lust hat, dass wir uns weiterentwickeln.

Hindern dich persönliche Gründe an deinem Job? Dann kündige!

Es kann auch persönliche Gründe geben, die zu einer Kündigung führen. Zum Beispiel, wenn man aus familiären Gründen umziehen muss oder wenn man gesundheitliche Probleme hat, die eine Fortsetzung der Arbeit erschweren. In solchen Fällen kann eine Kündigung die beste Entscheidung sein.

Man sollte immer einen Job haben, der zu einem persönlich passt und sich gut in das Leben integrieren lässt. Wenn sich unsere persönlichen Umstände ändern, kann es extrem anstrengend werden, den Job weiterhin auszuüben. Wir geraten in eine gefährliche Situation der Überbelastung und ernste Krankheiten, wie Depressionen, sind dann eine mögliche Folge. Darum ist es wichtig, dass man den Job an seinen Alltag anpasst, und nicht sich selbst an seinen Job!

Durchschnittlich zieht man alle 7 Jahre in ein neues Heim, also wieso dann nicht auch gleich den Tapetenwechsel mit einem neuen Arbeitgeber. Obwohl ich hier sogar noch öfter wechseln würde, aber das ist eine andere Geschichte.

Hast du ständig Ärger mit dem Arbeitgeber? Dann kündige!

Konflikte mit dem Arbeitgeber können ebenfalls ein Grund für eine Kündigung sein. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt oder wenn es Differenzen in der Arbeitsweise gibt. Wenn man das Gefühl hat, dass man mit dem Arbeitgeber nicht mehr zusammenarbeiten kann und dass die Konflikte unüberwindbar sind, kann eine Kündigung die beste Lösung sein.

Oftmals dauert es eine Weile, bis man erkennt, dass der Chef beispielsweise cholerisch ist, oder man von seinen Vorgesetzten gemobbt wird. Doch sobald es einem auffällt, sollte man direkt die Punkte ansprechen. Erfahrungsgemäß jedoch, wird danach alles schlimmer. Kommt man also nicht mehr auf einen gemeinsamen Nenner, sollte man einfach direkt die Sachen packen und gehen.

Du erhältst eine einmalige Chance? Dann kündige!

Manchmal ergeben sich auch ganz einfach neue Chancen, die man nutzen möchte. Zum Beispiel, wenn man ein attraktives Jobangebot bekommt oder wenn man sich selbstständig machen möchte. In solchen Fällen kann eine Kündigung der erste Schritt in eine neue berufliche Zukunft sein.

Wir haben schließlich nur dieses eine Leben und nicht unbegrenzt viel Zeit. Daher sollte man sich niemals nur mit dem wenigen zufrieden geben, wenn man auch mehr erreichen könnte. Und wenn man wirklich eine einmalige Chance erhält, dann sollte man diese nutzen. In der Regel ist es nämlich viel leichter, in den alten Job zurückzukehren (wenn auch nicht beim gleichen Arbeitgeber), als irgendwo anders neu Fuß zu fassen.

Wann sollte ich meine Kündigung abgeben?

Die Entscheidung, eine Kündigung einzureichen, ist also eine schwierige und oft emotional belastende Angelegenheit. Es gibt viele Gründe, warum jemand seinen Job kündigen möchte, sei es wegen persönlicher Probleme, einem schlechten Arbeitsumfeld oder der Suche nach neuen Herausforderungen. Unabhängig von den oben genannten Gründen ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt für die Kündigung zu wählen, um die Auswirkungen auf Ihre Karriere und Ihr Leben zu minimieren.

Ein guter Zeitpunkt, um eine Kündigung einzureichen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind einige Faktoren, die Sie bei der Entscheidung berücksichtigen sollten:

  1. Berufliche Projekte

Wenn Sie an einem wichtigen Projekt arbeiten, das kurz vor dem Abschluss steht, sollten Sie in Betracht ziehen, die Kündigung zu verschieben, bis das Projekt abgeschlossen ist. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass Ihre Aufgaben erfolgreich abgeschlossen werden, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitgeber oder Ihre Kollegen Ihre Arbeit schätzen, sofern Ihnen wichtig ist, was man im Arbeitszeugnis über Sie schreiben wir. Andernfalls kann man diesen Punkt hier natürlich auch ignorieren.

  1. Jahreszeiten

Ein guter Zeitpunkt für eine Kündigung kann auch von der Jahreszeit abhängen. Zum Beispiel kann es schwierig sein, in den Sommermonaten eine neue Stelle zu finden, da viele Arbeitgeber in dieser Zeit ihre Rekrutierungsprozesse verlangsamen. Die Urlaubszeit ist hier am höchsten und somit sind etliche Betriebe nur noch halb besetzt. Somit kann es einfacher sein, im Herbst oder Winter eine neue Stelle zu finden, da viele Unternehmen in dieser Zeit ihre neuen Mitarbeiter einstellen, Ausbildungsstellen vergeben, etc.

  1. Kündigungsfristen

Es ist wichtig, Ihre Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu überprüfen, bevor Sie eine Kündigung einreichen. Eine Kündigung kann dazu führen, dass Sie bestimmte Vorteile oder Zahlungen verlieren, wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten. In einigen Fällen kann eine längere Kündigungsfrist auch dazu führen, dass Sie Ihre Arbeit länger ausüben müssen, als Sie möchten.

Kleiner Tipp:

Sind bei Ihrem Arbeitgeber Freistellungen üblich, so können Sie die Kündigung geschickt am Anfang des Monats einreichen, wenn man die Kündigungsfrist nicht mehr einhalten kann. Somit erzielen Sie im besten Fall eine längere Freistellung.
Dieses Vorgehen lohnt sich allerdings nur dann für Sie, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass eine Freistellung durch den Arbeitgeber erfolgt.

  1. Persönliche Umstände

Ihre persönlichen Umstände spielen auch eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, wann Sie kündigen sollten. Wenn Sie zum Beispiel ein neues Baby haben oder sich um ein krankes Familienmitglied kümmern, kann es schwierig sein, eine Kündigung einzureichen. In solchen Fällen ist es oft besser, Ihre Kündigung zu verschieben, bis Ihre persönlichen Umstände stabilisiert sind.

  1. Neue Stelle

Wenn Sie bereits eine neue Stelle gefunden haben, ist dies ein guter Zeitpunkt, um Ihre Kündigung einzureichen. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Schritte unternommen haben, um sicherzustellen, dass die neue Stelle gesichert ist, bevor Sie Ihre Kündigung einreichen. Es ist auch wichtig, sicherzustellen, dass die Kündigungsfristen des aktuellen Arbeitgebers eingehalten werden, um Probleme zu vermeiden. Bei der Bewerbung daher immer einen Monat mehr angeben, als die tatsächliche Kündigungsfrist wäre, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten und die Kündigung wieder zurückziehen müssen, falls sich der neue Arbeitgeber doch umentscheiden sollte.

Fazit

Eine Kündigung sollte immer gut überlegt sein. Bevor man eine Entscheidung trifft, sollte man sich Gedanken über die Gründe machen, die zu einer Kündigung führen. Wenn man das Gefühl hat, dass man unglücklich im Job ist, keine Perspektiven hat oder persönliche Gründe vorliegen, kann eine Kündigung sinnvoll sein. Es ist jedoch wichtig, dass man sich vorher ausreichend informiert und gegebenenfalls auch Rat bei Freunden oder Fachleuten einholt, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Insgesamt gibt es keinen perfekten Zeitpunkt, um eine Kündigung einzureichen. Es hängt von Ihren individuellen Umständen und Bedürfnissen ab. Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zu prüfen, wann der beste Zeitpunkt ist, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Karriere und Ihr Leben nicht negativ beeinflussen. Wenn Sie eine neue Stelle gefunden haben, sollten Sie auch bedenken, dass Sie möglicherweise eine Kündigungsfrist bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber einhalten müssen. Informieren Sie Ihren neuen Arbeitgeber über Ihre Kündigungsfrist und bitten Sie um eine klare Bestätigung des Starttermins Ihrer neuen Stelle. Achten Sie auch darauf, dass Sie Ihre aktuelle Position mit Respekt und Professionalität verlassen. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber genügend Zeit, um eine Ersatzkraft einzustellen und übergeben Sie alle wichtigen Aufgaben oder Projekte an Ihre Nachfolger. Eine positive und reibungslose Kündigung kann nicht nur Ihre Karriere, sondern auch Ihre Reputation und Ihr Netzwerk positiv beeinflussen.

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Das Minijob-Dilemma: Lohnt sich ein 520 Euro Job? https://www.jobfails.de/das-minijob-dilemma-lohnt-sich-ein-520-euro-job/ https://www.jobfails.de/das-minijob-dilemma-lohnt-sich-ein-520-euro-job/#respond Thu, 27 Apr 2023 17:45:41 +0000 https://www.jobfails.de/?p=1043 Der 520 Euro Job, auch bekannt als Minijob, hat in Deutschland seit Jahren eine große Bedeutung. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art von Teilzeitarbeit, bei der der Arbeitnehmer monatlich maximal 520 Euro brutto verdient und von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Dieser Job bietet den Vorteil, dass der Arbeitgeber keine oder nur sehr geringe […]

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Der 520 Euro Job, auch bekannt als Minijob, hat in Deutschland seit Jahren eine große Bedeutung. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art von Teilzeitarbeit, bei der der Arbeitnehmer monatlich maximal 520 Euro brutto verdient und von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Dieser Job bietet den Vorteil, dass der Arbeitgeber keine oder nur sehr geringe Abgaben zahlen muss, was ihn deutlich attraktiver macht, als eine reguläre Teilzeitstelle.

Der 520 Euro Job ist gerade für viele Mütter und Erziehende eine gute Möglichkeit, recht flexibel die gemeinsame Familienkasse aufzubessern. Ebenso für Studenten, (Langzeit-)Arbeitslose und leider mittlerweile auch für etliche Rentner, bietet ein solcher Job eine Möglichkeit, das Haushaltsgeld zu erhöhen. Außerdem kann der  Minijob von jedem Arbeitnehmer genutzt werden, um die Einnahmen aus einer Vollzeit- oder Teilzeitstelle  zu ergänzen. Das klingt somit an sich erst einmal gut, allerdings ist der 520 Euro Job auch ein Dilemma und schadet dem Arbeitsmarkt. Zudem gibt es, wie es sich öfters schon im Bekanntenkreis gezeigt hat, eine ganze Menge an Irrglauben bzgl. einer solchen geringfügigen Beschäftigung, die sich hartnäckig halten. Wieso das so ist und was genau der 520 Euro Job ist, erkläre ich ausführlicher in diesem Artikel.

Was genau ist ein 520 Euro Job?

Klären wir zuerst einmal, was genau der 520 Euro Job ist.
Entscheidend dafür, ob es sich bei einer Beschäftigung um einen Minijob handelt, ist allein das monatliche Entgelt. Wenn das Gehalt nicht mehr als 520 Euro pro Monat beträgt (bis September 2022 waren es noch 450 Euro), handelt es sich um einen Minijob, der auch als “geringfügig entlohnte Beschäftigung” bezeichnet wird.

Wenn der Minijob zusätzlich zu einer anderen Beschäftigung ausgeübt wird, ist ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung erlaubt. Es ist jedoch nicht möglich, mehr als einen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung auszuüben. In diesem Fall müssen alle Beschäftigungen außer dem ersten Minijob als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen abgerechnet werden.

Insbesondere für Arbeitnehmer, die nicht in Vollzeit arbeiten können oder wollen, aber dennoch zusätzliches Einkommen benötigen, ist ein 520 Euro Job geeignet. Typische Tätigkeiten in einem solchen Job können beispielsweise im Verkauf, der Reinigung, als Bürohilfe oder als Botengänger ausgeübt werden.

Wird ein 520-Euro-Job versteuert?

Wenn eine Person als Minijobber beschäftigt wird, muss der Arbeitgeber pauschale Abgaben zur Sozialversicherung leisten, einschließlich 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlagen.
Insgesamt belaufen sich die Arbeitgeberanteile auf etwa 30 %, was teurer ist, als die Abgaben in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit rund 20 % Arbeitgeberabgaben.

Der Minijobber selbst zahlt 3,6 % des Entgelts als Rentenversicherungsbeitrag, kann aber auf die Rentenversicherungspflicht verzichten, wenn er/sie das schriftlich erklärt. Eine solche Erklärung muss vom Mitarbeiter unterzeichnet und datiert werden, um bei einer Betriebsprüfung vorgelegt werden zu können. Wenn der Minijobber eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, wird der Minijob vollständig in der Rentenberechnung berücksichtigt.

Die Lohnsteuer kann beim Minijob pauschal mit 2 % abgerechnet werden oder mit einer Lohnsteuerklasse, je nach Umständen des Mitarbeiters. Wenn der Minijob die einzige Beschäftigung ist, fallen bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro keine Lohnsteuern an. Die zuständige Krankenkasse für einen Minijob ist die Knappschaft-Bahn-See, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Minijobber tatsächlich versichert ist. Die Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber müssen ebenfalls an die Knappschaft-Bahn-See abgeführt werden, und die 2 % Pauschsteuer sind im Beitragsnachweis enthalten und werden nicht über die Lohnsteueranmeldung abgeführt.

Wie viel verdiene ich in einem 520 Euro Job?

Die genaue Höhe des Verdienstes hängt von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und dem Stundenlohn ab. Bei dem jetzigen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde, muss man also ca. 43 Stunden im Monat arbeiten, um auf einen Verdienst von 520 Euro zu kommen. Aktuell sind das bei den meisten Arbeitgebern 10 Stunden in der Woche. Bei einem Minijob werden in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer abgezogen, allerdings muss der Arbeitgeber pauschale Abgaben zur Sozialversicherung leisten.

Werden Krankentage bei einem Minijob bezahlt?

Ja, auch bei einem Minijob haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn ein Minijobber aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig wird, hat er oder sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von maximal sechs Wochen. Die Entgeltfortzahlung beträgt dabei in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts.

Allerdings gibt es hierbei eine Besonderheit zu beachten: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei einem Minijob wird nur dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer in den letzten vier Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens 30 Tage bei dem Arbeitgeber beschäftigt war und der Minijobber eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegt.

Bin ich bei einem 520€ Job krankenversichert, wenn ich keinen zusätzlichen Hauptjob habe?

Eine geringfügige Beschäftigung bleibt krankenversicherungsfrei, solange das monatliche Entgelt die Grenze von 520 Euro nicht überschreitet. Der Arbeitnehmer zahlt jedoch einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Verdient der Arbeitnehmer durch einen oder mehrere Minijobs mehr als 520 Euro im Monat, fallen für den Arbeitgeber reguläre Beiträge zur Sozialversicherung an.

Minijobber haben die Wahl, sich entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern zu lassen, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern zu lassen oder freiwillig in der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung versichern zu lassen. Wenn neben dem Minijob ein weiteres versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, gilt die Krankenversicherung aus dem Hauptberuf auch für den Zweitjob.

Aber Achtung: Wer nur einen einzigen Minijob und sonst keinen Hauptverdienst hat, der muss mit sehr hohen Abgaben für die Krankenkassenbeiträge rechnen. Hier wird sich der Minijob kaum noch lohnen!

Habe ich als Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Auch als Minijobber haben Sie grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage, bei einer 5-Tage-Woche 20 Werktage, jeweils bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung.

Allerdings gibt es eine Besonderheit bei Minijobs: Wenn Sie im Laufe eines Jahres nicht regelmäßig arbeiten, sondern nur unregelmäßig oder auf Abruf beschäftigt sind, dann haben Sie keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. In diesem Fall ist es jedoch möglich, dass Ihnen Urlaubstage aufgrund von tarifvertraglichen Regelungen oder einer individuellen Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber zustehen.

Kann man mehrere 520 € Jobs haben?

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Minijobs mit einem monatlichen Verdienst von bis zu 520 € zu haben. Allerdings gibt es hierbei eine wichtige Regelung zu beachten: Wenn die Summe der Entgelte aus allen Beschäftigungen den monatlichen Verdienst von 520 € übersteigt, gelten diese Beschäftigungen eben nicht mehr als Minijobs, sondern als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. In diesem Fall müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Es ist also wichtig, darauf zu achten, dass die Verdienstgrenze von 520 € pro Monat pro Arbeitgeber nicht überschritten wird, wenn man mehrere Minijobs ausübt. Wenn man mehrere Minijobs hat, sollte man zudem darauf achten, dass man nicht insgesamt mehr verdient, als man in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verdienen würde. Wer auf die Idee kommt, statt einem schlecht bezahlten Hauptjob, drei 520 €-Stellen anzunehmen, um somit besser dazustehen, der wird leider böse erwachen.

Kann man zusätzlich zur Vollzeitstelle, auch einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber annehmen?

Die Praxis der Arbeitgeber, einen Mitarbeiter sowohl als normalen Angestellten als auch als 520€-Kraft über ein anderes Unternehmen einzustellen, ist ein Beispiel dafür, wie Arbeitgeber versuchen, sich Sozialkosten zu sparen. Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen auf der Hand: Durch die Beschäftigung eines Mitarbeiters als 520€-Kraft muss er keine Sozialabgaben auf den Lohn zahlen, was zu einer erheblichen Einsparung führt. Dies ist möglich, da die Beschäftigung als 520€-Kraft unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungsfrei ist.

Ein zweiter Job beim gleichen Arbeitgeber oder einem Partner-/Tochterunternehmen ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen die beiden Jobs voneinander abgegrenzt werden. Es muss sich um einen zweiten Job handeln, der thematisch und im besten Fall auch räumlich abgekapselt ist, um als separater Job zu gelten. Es ist wichtig zu betonen, dass die Aufgaben zwischen den beiden Jobs nicht wild hin- und hergeschoben werden dürfen, da dies die Abgrenzung zwischen den Jobs beeinträchtigen und letztendlich dazu führen würde, dass die beiden Jobs als ein einziger sozialversicherungspflichtiger Job gelten würden.

In der Praxis ist es oft schwierig, die beiden Jobs voneinander abzugrenzen. Dies gilt insbesondere für Bürojobs, bei denen ein Mitarbeiter immer am gleichen Arbeitsplatz sitzt und durchgehend an den gleichen Aufgaben arbeitet. In diesem Fall kann es schwierig sein, die Aufgaben zwischen den beiden Jobs abzugrenzen, da sie inhaltlich eng miteinander verknüpft sind. Wenn die Aufgaben zwischen den beiden Jobs nicht klar abgegrenzt werden können, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Betracht ziehen, die Beschäftigung als einen einzigen sozialversicherungspflichtigen Job anzubieten.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Beschäftigung als 520€-Kraft und die Beschäftigung in einem zweiten Job beim gleichen Arbeitgeber oder einem Partner-/Tochterunternehmen legal sein können, solange eben die Abgrenzung der beiden Jobs klar und deutlich ist und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Arbeitnehmer sollten jedoch sehr genau darauf achten, dass sie nicht ausgebeutet werden und faire Arbeitsbedingungen erhalten.

Wieso ist der 520 Euro Job ein Dilemma?

Einer der Gründe, warum der 520 Euro Job ein Dilemma ist, liegt darin, dass er kaum eine bis keine Perspektive bietet. In der Regel handelt es sich hierbei um einfache Tätigkeiten, die keinerlei Qualifikationen erfordern und oft auch keine Möglichkeit zur Weiterbildung bieten. Dadurch kann der Arbeitnehmer in einer beruflichen Sackgasse landen und auf Dauer keine Aussicht auf Aufstieg haben. Er verbleibt also in seiner Position und wird nur in den seltensten Fällen einen Aufstieg mit einem besseren Lohn erreichen. Das bedeutet auch, dass er im Alter nicht ausreichend abgesichert ist und im schlimmsten Fall auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wird.

Wieso schaden 520 Euro Jobs bzw. Minijobs dem Arbeitsmarkt?

Ein weiterer Nachteil des 520 Euro Jobs ist, dass er den Arbeitsmarkt schädigt. Da die Arbeitgeber keine oder nur sehr geringe Abgaben zahlen müssen, ist der 520 Euro Job für sie attraktiver als eine reguläre Teilzeitstelle. Das führt dazu, dass viele Arbeitgeber bevorzugt auf 520 Euro-Jobber setzen, statt reguläre Teilzeitstellen zu schaffen. Dadurch entsteht eine prekäre Beschäftigungssituation, in der viele Arbeitnehmer aufgrund niedriger Einkommen und fehlender Sozialversicherungsleistungen kaum über die Runden kommen.

Die Tatsache, dass der 520 Euro Job dem Arbeitsmarkt schadet, wird auch dadurch deutlich, dass immer mehr Menschen auf diese Art von Teilzeitarbeit angewiesen sind. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat sich die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in den letzten Jahren erhöht. Besonders betroffen sind Frauen, die oft aufgrund von Familienpflichten nur in Teilzeit arbeiten können.

Fazit

Insgesamt ist der 520 Euro Job also ein Dilemma, das sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Arbeitsmarkt problematisch ist. Schließlich gibt es in Deutschland um die 8 Millionen sogenannte “geringfügig Beschäftigte”. Davon entfällt bereits mehr als die Hälfte alleine auf Frauen. Um diese Probleme zu lösen, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Eine Möglichkeit wäre, den 520 Euro Job mit Sozialversicherungsbeiträgen zu versehen, um die Absicherung der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Zudem sollten die Arbeitgeber dazu angehalten werden, reguläre Teilzeitstellen zu schaffen, um den Arbeitnehmern eine Perspektive zu bieten. Nur so kann es gelingen, den Arbeitsmarkt langfristig zu stabilisieren und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Um als normaler Arbeitnehmer noch zusätzlich etwas zu verdienen oder als Ehepartner ohne Vollzeitstelle, kann ein Minijob also wirklich sinnvoll sein. Ansonsten ist es leider nur eine Sparmöglichkeit für Firmen und vernichtet mehr Voll- oder Teilzeitstellen und somit auch Steuer- und Sozialeinnahmen als es der Allgemeinheit einen wirklichen Nutzen bringt. Ob sich ein 520 Euro Job für jemanden wirklich lohnt, sollte man genau prüfen, damit man nicht am Ende durch zu viele Stunden oder zu hohe Kosten negativer da steht, als ohne den Job.

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Krankenkassenbeiträge rückwirkend zahlen? https://www.jobfails.de/krankenkassenbeitraege-rueckwirkend-zahlen/ https://www.jobfails.de/krankenkassenbeitraege-rueckwirkend-zahlen/#respond Wed, 15 Mar 2023 19:44:37 +0000 https://www.jobfails.de/?p=326 Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, der ist in diesem Sozialstaat auch verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies kann entweder über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder über eine Private Krankenversicherung (PKV) geschehen, je nachdem, wie man im System zuzuordnen ist. Die meisten von uns sind jedoch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet. Mitglieder der GKV unterliegen zudem […]

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Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, der ist in diesem Sozialstaat auch verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies kann entweder über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder über eine Private Krankenversicherung (PKV) geschehen, je nachdem, wie man im System zuzuordnen ist. Die meisten von uns sind jedoch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet. Mitglieder der GKV unterliegen zudem der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

Wer zeitweise nicht versichert war bzw. ist, kann und muss seinen Versicherungsschutz unbedingt wieder erneuern. Das bedeutet auch, dass ausstehende Beiträge rückwirkend nachgezahlt werden müssen, jedoch nicht zwingend in voller Höhe. In Deutschland ist es möglich, Krankenkassenbeiträge rückwirkend zu zahlen. Dies kann vor allem dann von Bedeutung sein, wenn man erst zu einem späteren Zeitpunkt erfährt, dass man versicherungspflichtig war oder wenn es Probleme bei der Beitragszahlung gab.

Was tun bei Beitragsrückständen in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Beitragsschulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung verjähren in der Regel nach 4 Jahren. Das bedeutet, auch wenn man längere Zeit nicht krankenversichert war, kann die Krankenkasse nur die Beiträge für das laufende Kalenderjahr, sowie die vergangenen vier Jahre nachfordern. Betroffene sollten daher vorab prüfen, ob die Krankenkasse verjährte Forderungen bereits herausgerechnet hat. Ist dies nicht der Fall, muss man nämlich einen sogenannten “Einwand der Verjährung” gegenüber der Krankenkasse erheben. Das gilt allerdings nur, wenn die Beiträge nicht vorsätzlich vorenthalten wurden. Sobald die Krankenkasse die Beitragsrückstände bemerkt und Mahnungen verschickt hat, sind rückwirkende Beitragszahlungen in der Regel nicht mehr möglich.

Oftmals ist es möglich, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, um die Rückstände abzubauen. Es ist wichtig, offen und ehrlich mit der Krankenkasse zu kommunizieren und zu erklären, warum es zu den Beitragsrückständen gekommen ist. Sollte es nicht möglich sein, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, kann die Krankenkasse auch einen Antrag auf Stundung der Beitragszahlungen prüfen. Eine Stundung ist jedoch in der Regel nur in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Falls alle Maßnahmen zur Beitragsrückzahlung scheitern, kann die Krankenkasse im schlimmsten Fall die Zwangsvollstreckung der Beitragsrückstände einleiten. Das kann zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen, wie zum Beispiel Gerichtskosten oder Anwaltsgebühren. Um Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, die Beiträge rechtzeitig und regelmäßig zu bezahlen. Wer Schwierigkeiten hat, seine Beiträge zu zahlen, sollte frühzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und eine Lösung suchen.

Gibt es eine rückwirkenden Erstattung von Beiträgen bei den Krankenkassen?

Im Allgemeinen gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen keine Möglichkeit zur rückwirkenden Erstattung von Beiträgen. Der Grund dafür ist, dass die Beiträge in der Regel im Voraus fällig werden und die Krankenkassen in der Regel keine rückwirkende Beitragsanpassung vornehmen.

Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen eine rückwirkende Erstattung von Beiträgen möglich ist. Beispielsweise kann eine Beitragsrückerstattung erfolgen, wenn man im Laufe des Jahres einen Wechsel der Krankenversicherung vornimmt oder wenn man unverschuldet längerfristig arbeitsunfähig ist und Krankengeld bezieht. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass man zu viel gezahlte Beiträge zurückbekommt.

Bei den privaten Krankenversicherungen hängt es vom individuellen Vertrag ab, ob eine rückwirkende Erstattung von Beiträgen möglich ist. In der Regel sind hier aber auch keine rückwirkenden Erstattungen vorgesehen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag vereinbart.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich jedoch nur raten, dass man darauf bestehen sollte, dass die eigenen Leistungen aus der Zeit, die man nun rückwirkend versichern lässt und für die man die Beiträge rückwirkend zahlt, ebenso dann von der Krankenkasse berücksichtigt werden. Ganz nach dem Motto: “Rückwirkend versichert, also kann kann auch rückwirkend erstattet werden!”
Es ist selbstverständlich in jedem individuellen Fall unterschiedlich, aber Hartnäckigkeit zahlt sich hier aus, also unbedingt dranbleiben.

Wie kann man sich wieder in der privaten Krankenversicherung versichern?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich wieder in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern:

  1. Einkommensgrenze erreicht: Wenn man als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, kann man sich freiwillig in der PKV versichern.
  2. Freiwilliger Verbleib: Auch wer bei Überschreiten der Einkommensgrenze bereits in der PKV versichert war, kann sich weiterhin in der PKV versichern.
  3. Rückkehrrecht: Wenn man zuvor in der GKV versichert war und bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. Ende einer selbstständigen Tätigkeit), hat man unter bestimmten Bedingungen ein Rückkehrrecht in die PKV.
  4. Familienangehörige: Auch Familienangehörige von PKV-Versicherten können sich unter bestimmten Voraussetzungen in der PKV versichern.

Es ist jedoch zu beachten, dass die PKV eine Risikoprüfung durchführt und eine Gesundheitsprüfung verlangen kann. Dabei wird geprüft, ob Vorerkrankungen oder Risikofaktoren bestehen, die zu einem höheren Risiko für die Versicherung führen könnten. Diese können dazu führen, dass der Versicherer einen Risikozuschlag erhebt oder bestimmte Leistungen ausschließt.

Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren und gegebenenfalls Angebote von verschiedenen Versicherern einzuholen, um die Bedingungen und Kosten für eine Rückkehr in die PKV zu vergleichen.

Wie kann man sich von der privaten wieder in die gesetzliche Krankenversicherung versichern?

Um von der privaten Krankenversicherung (PKV) wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Grundsätzlich können nur Personen wieder in die GKV wechseln, die zuvor schon einmal gesetzlich versichert waren oder die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Wenn das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt: Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2023: 64.350 Euro jährlich) liegt, können sich wieder gesetzlich versichern lassen.
  • Wenn man Arbeitslosengeld I bezieht: Arbeitslose, die zuvor gesetzlich versichert waren und Arbeitslosengeld I beziehen, können wieder in die GKV zurückkehren.
  • Wenn man bestimmte Selbstständigkeit aufgibt: Selbstständige, die zuvor gesetzlich versichert waren und ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben, können ebenfalls wieder in die GKV zurückkehren.
  • Wenn man ein Kind bekommt: Familienangehörige von GKV-Versicherten, die ein Kind bekommen, können unter bestimmten Voraussetzungen in die GKV wechseln.

Um wieder in die GKV zurückzukehren, muss man sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Die gesetzliche Krankenkasse prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllt sind und teilt dem Antragsteller mit, ob eine Mitgliedschaft möglich ist.

Ist eine Rückkehr aus dem Ausland in die Krankenversicherung möglich?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, nach einem Auslandsaufenthalt wieder in die Krankenversicherung in Deutschland zurückzukehren. Hierbei gibt es allerdings Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Für die gesetzliche Krankenversicherung ist es in der Regel notwendig, dass man während des Auslandsaufenthalts in Deutschland gemeldet war oder eine versicherungspflichtige Tätigkeit im Ausland ausgeübt hat. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden und in die Krankenversicherung zurückkehren.

Für die private Krankenversicherung gibt es keine allgemein gültigen Regeln. Hier hängt es von den individuellen Vertragsbedingungen ab, ob eine Rückkehr in die private Krankenversicherung möglich ist und unter welchen Voraussetzungen dies geschieht.

Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren und gegebenenfalls mit der Krankenversicherung in Kontakt zu treten, um die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Rückkehr aus dem Ausland in die Krankenversicherung zu klären.

Kann man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Krankenversicherungspflicht gilt grundsätzlich für alle Personen, die in Deutschland wohnen oder arbeiten und ein bestimmtes Einkommen erreichen. Die Versicherungspflicht besteht sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht kann in der Regel nur auf Antrag erfolgen und muss von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel:

  • Wenn man als Selbstständiger ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient und sich privat versichern möchte.
  • Wenn man als Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt ist und dort sozialversicherungspflichtig ist oder wenn man als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird und dort einer vergleichbaren Absicherung unterliegt.
  • Wenn man Beamter ist oder eine vergleichbare Tätigkeit ausübt und durch die Dienstherrn eine entsprechende Absicherung erhält.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nicht automatisch zur Befreiung von der Pflicht zur Versicherung in der Pflegeversicherung führt. Hierfür müssen gegebenenfalls separate Anträge gestellt werden.

Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld von einem Experten beraten zu lassen, um die individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht zu klären.


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Wiedereingliederung nach Krankheit – ist das sinnvoll? https://www.jobfails.de/wiedereingliederung-nach-krankheit-ist-das-sinnvoll/ https://www.jobfails.de/wiedereingliederung-nach-krankheit-ist-das-sinnvoll/#respond Sun, 08 Jan 2023 15:23:16 +0000 https://www.jobfails.de/?p=516 Bedingt durch eine längere Krankheitsgeschichte können viele Arbeitnehmer nicht sofort zurück in den Beruf und wieder Vollzeit arbeiten. Für die Betroffenen ist es eine sehr schwierige Zeit. Manchmal benötig eine Heilung durchaus intensive Betreuung, ist kostenintensiv und an Arbeit erstmal nicht mehr zu denken. Aus diesem Grund wurde für die angeschlagenen Arbeitnehmer das Konzept der […]

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Bedingt durch eine längere Krankheitsgeschichte können viele Arbeitnehmer nicht sofort zurück in den Beruf und wieder Vollzeit arbeiten. Für die Betroffenen ist es eine sehr schwierige Zeit. Manchmal benötig eine Heilung durchaus intensive Betreuung, ist kostenintensiv und an Arbeit erstmal nicht mehr zu denken. Aus diesem Grund wurde für die angeschlagenen Arbeitnehmer das Konzept der Wiedereingliederung gestaltet, damit diese möglichst schonend in den beruflichen Alltag zurückkehren können, sobald es der gesundheitliche Zustand zulässt.

Die Wiedereingliederung nach langer Krankheit ist für Betroffene und ihre Familien oft eine Herausforderung. Es ist wichtig, dass die Rückkehr in den Arbeitsalltag gut geplant und vorbereitet wird, um einen erfolgreichen Übergang zu gewährleisten. Dazu gibt es verschieden Modelle, die Vor- und Nachteile bringen können.
Die Frage bleibt aber bei allen immer gleich. Ist eine Wiedereingliederung sinnvoll?
Schauen wir uns dafür erst einmal die Modelle an.

Hamburger Modell

So bezeichnet man die stufenweise Wiedereingliederung die helfen soll, sich wieder an die frühere Arbeit heranzutasten. Der Erfolg ist jedoch stark davon abhängig, wie gut die Personalabteilung des Arbeitgebers diese Maßnahme umsetzen kann.
Eine Wiedereingliederung beginnt noch während der offiziellen Krankschreibung des Arbeitnehmers. Dieser wird vorerst stundenweise wieder an seinen alten Job herangeführt, ohne ihn zu sehr zu stressen. Dadurch kann der Arbeitgeber sich die Mühe sparen, die Stelle neu zu besetzen und hat eine günstige Arbeitskraft, denn während der Wiedereingliederung innerhalb der Krankschreibung, erhält der Arbeitnehmer noch Krankengeld bzw. Übergangsgeld, jedoch nicht sein vorheriges Gehalt und das hat somit auch weitere Nachteile. Dies betrifft z. B. die Fahrtkosten zu seinen Lasten, wie auch Einbußen bei den gesammelten Rentenpunkten.
Anders als das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), zu dessen Angebot Unternehmen verpflichtet sind, sobald ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt, ist die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell bisher noch eine freiwillige Maßnahme und muss vom Arbeitgeber auch nicht genehmigt werden. Immer mehr Gerichtsurteile zeigen jedoch deutlich, dass es für den Arbeitgeber meist keine andere Wahl gibt. Schon gar nicht, wenn dies auch mit einem Attest vorliegt.

Probleme

Im Internet liest man viele Geschichten von Personen, die eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell angefangen haben und nach relativ kurzer Zeit von ihrem Arbeitgeber als Teilzeit- oder wieder als Vollzeitkraft behandelt wurden und auch relativ schnell Termine, die nach dem eigentlich vorgesehenen stark verkürzten Tag lagen, angesetzt wurden. Dass diese Personen derzeit nicht da sind, um wieder vollwertig zu arbeiten, geht je nach Job relativ schnell unter. Man sollte nicht vergessen, dass es einem keiner dankt, wenn man sich überanstrengt und die Genesung gefährdet. Finanziell bringt einem dies auch nichts, da man trotzdem nur das Krankengeld bekommt. Je nachdem wie der Arbeitgeber tickt und wie die eigene Arbeit normalerweise organisiert ist, kann man eventuell schon im Vorfeld gut abschätzen, ob eine solche Wiedereingliederung in einem Fiasko enden wird.

Krankengeldbezug

Ebenfalls sollte man bedenken, dass die Zeit in der man für ein- und dieselbe Krankheit Krankengeld beziehen kann, bei maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren beträgt. Diese wird durch den Versuch der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell nicht unterbrochen! Das heißt, wenn man sechs Monate versucht die Wiedereingliederung zu machen, aber feststellt, dass es gesundheitlich doch nichts mehr wird mit der Berufstätigkeit, dass man diese sechs Monate nicht wieder für die Fortzahlung des Krankengeldes zurück bekommt. Je nach der persönlichen Situation (z. B. ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung) kann dies eine schlechte Entscheidung gewesen sein, da man dadurch einige Monate an Krankengeld nach hinten hin verliert, obwohl man eigentlich gearbeitet hat. Besser wäre es dann unter Umständen gewesen, man hätte versucht ohne Krankschreibung in Teilzeit wieder ins Berufsleben einzusteigen, sofern man so viele Stunden arbeiten würde und der Arbeitgeber dies mitmacht, dass man finanziell nicht schlechter da stünde, als mit dem Krankengeld. In diesem Fall würde man wohl, wenn man nach einigen Monaten in Teilzeit doch merkt dass es nichts wird, wieder krank geschrieben werden und hätte noch den verbliebenen Anteil der drei Jahre Anspruch auf das Krankengeld. Wenn dieses irgendwann endet, würde man Arbeitslosengeld bekommen, aber nur sofern man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Ansonsten liefe man Gefahr die schlechte Erwerbsminderungsrente zu bekommen und dies trotz einiger Monate Arbeit eher, als es sein müsste.

Teilzeitarbeit

Diese Option haben wir oben bereits schon ein paar Mal erwähnt, aber gehen wir nun etwas genauer darauf ein.
Die Teilzeitarbeit kann durchaus einige Vorteile bieten, sofern es der gesundheitliche Zustand zulässt, dass man eben weniger lange arbeitet. Somit können beispielsweise Therapien am Nachmittag wahrgenommen werden oder auch wichtige Arztbesuche am Tag stattfinden. Zu beachten ist jedoch, dass man zwar nicht mehr so lange arbeitet wie vorher, allerdings wird die Arbeitslast dadurch nicht geringer.
So kommen wir zum ersten und sehr ernsten Nachteil, denn bedauerlicherweise geschieht es schnell, dass man die gleiche Menge an Aufgaben erhält, wie vor der Erkrankung. So kommt es unweigerlich dazu, dass man diese ganzen Aufgaben nicht mehr in 40 Stunden, sondern dann in 25 oder 30 Stunden schaffen “darf”. Ob es dann eine tatsächliche Erleichterung für die Betroffenen ist, wage ich zu bezweifeln. Das Modell sollte dadurch auch nur wahrgenommen werden, wenn es einem schon gut genug geht.

Teilzeitarbeit mit Verlängerung

Die Teilzeitarbeit kann man auch für einen vorübergehenden Zeitraum ausüben mit dem Ziel, nach angemessener Zeit wieder auf Vollzeitarbeit umzusteigen.  Dies nennt man dann “Teilzeitarbeit mit Verlängerung”. Hierbei wird zunächst mit einer reduzierten Arbeitszeit begonnen, die schrittweise erhöht wird, bis die volle Arbeitszeit wieder erreicht ist. Je nach Ausgangslage kann dies innerhalb weniger Wochen, Monate oder auch über mehrere Jahre hinweg gezogen werden. Da sollte man jedoch vorsichtig mit sein. Schließlich wird man bei Teilzeit auch weniger verdienen und da sollte man gut mit dem Arbeitgeber verhandeln, um nicht noch schlechter da zu stehen, als mit seinem Krankengeld. Das Modell der Teilzeitarbeit wird zudem auch nicht in allen Berufen möglich sein.

Rehabilitationsmaßnahmen

Nicht immer werden Rehabilitationsmaßnahmen von der Krankenkasse verordnet und bezahlt. In einigen Fällen zahlt sogar der Arbeitgeber diese Reha-Maßnahmen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Betroffenen wieder fit für den Arbeitsalltag zu machen. Zum Beispiel durch gezielten Sport, Physiotherapie oder berufliche Weiterbildungen. Je nach Krankheit wird auch mal der komplette Arbeitsplatz neu gestaltet, damit die Arbeit in Zukunft wieder ausgeübt werden kann. Beispielsweise sorgt man für Barrierefreiheiten und Rollstuhlgerechte Schreibtische, etc.

Der Vorteil von Rehabilitationsmaßnahmen ist, dass sie sehr individuell auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt werden können und somit eine gezielte Unterstützung bieten. Ein Nachteil ist jedoch, dass solche Maßnahmen nicht immer angeboten werden können und auch nicht immer zum gewünschten Erfolg führen. Sie werden dadurch wenig genutzt und von immer weniger Arbeitgebern finanziell unterstützt.

Eingliederungshilfen

Neben den zuvor genannten Möglichkeiten gibt es auch die Option einer sogenannten Eingliederungshilfe.  Diese kann in Form von finanziellen Leistungen oder auch in Form von Hilfe zur Pflege und Betreuung gewährt werden. Sie soll dazu beitragen, eine weitestgehend selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Hierbei erhält man die Unterstützung von “Case Managern”, die sich den persönlichen Fall vornehmen und als Ansprechpartner unterstützend die Eingliederung begleiten. So können sie auch Kontakte zu bestimmten Fachärzten vermitteln, Rehabilitationsmaßnahmen einleiten oder anderweitig behilflich sein.

Es gibt außerdem auch spezielle Wiedereingliederungsprogramme, die von einigen Sozialversicherungsträgern angeboten werden. Diese Programme können besonders individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst werden. Eine Wiedereingliederung nach langer Krankheit kann also durchaus auch durch externe Dienstleister unterstützt werden.

Mobile Wiedereingliederung

Dank der immer modernen Technik, kann die Rückkehr in den Arbeitsalltag auch in Form von Homeoffice oder in einem anderen geeigneten Ort außerhalb des Unternehmens erfolgen. Diese Methode kann für Betroffene besonders geeignet sein, die noch nicht in der Lage sind, den Anforderungen eines regulären Arbeitsplatzes gerecht zu werden, bzw. spezielle bauliche Voraussetzungen benötigen, um die Arbeit ausführen zu können.

Auch eine Arbeit in einer sogenannten “Werkstatt für behinderte Menschen” kann bei der mobilen Wiedereingliederung eine Option sein. Hier werden Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigt, die aufgrund ihrer Einschränkungen nicht in der Lage sind, einer regulären Arbeit nachzugehen. Je nach Krankheitsverlauf der Betroffenen, können diese somit gut ermitteln, welche Arbeiten körperlich noch gut erledigt werden können und entsprechend mit dem Arbeitgeber nach einer langfristigen Lösung suchen.

Die Gefahr, dass man jedoch nicht ohne enorme Einbußen in seinen “alten Job” zurückkehren kann, sind enorm groß. Nicht zu unrecht sagt man auch “einmal raus und aus”.

Fazit

Es gibt also viele verschiedene Möglichkeiten, um eine Wiedereingliederung nach langer Krankheit zu ermöglichen. Zunächst kann eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Umschulung in einen anderen Beruf helfen, wieder in das Berufsleben zurückzukehren. In vielen Fällen kann auch die Unterstützung durch Rehabilitationseinrichtungen oder eine ambulante Rehabilitation sinnvoll sein. Hier werden gezielt therapeutische Maßnahmen angeboten, um körperliche und psychische Fähigkeiten zu verbessern und die Wiedereingliederung in den Alltag zu erleichtern. Welche Option am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Einschränken ab.

Allgemein sollte man sich gut überlegen, ob man einer Wiedereingliederung offen gegenübersteht und wertvolle Zeit im Krankengeldbezug damit opfern möchte. Man kann sich ja immer noch direkt gesund schreiben lassen und erstmal nur noch Teilzeitarbeit vollziehen. Entweder beim alten Arbeitgeber oder eben bei einem neuen, wenn der alte Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht bieten kann oder möchte.
Es muss gut überlegt werden.

 

Der Beitrag Wiedereingliederung nach Krankheit – ist das sinnvoll? erschien zuerst auf Jobfails.

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