In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann?

Wenn du ein Nebengewerbe oder eine Nebentätigkeit ausübst, stellt sich allerdings oft die Frage, ob du deinen Arbeitgeber auch darüber informieren musst oder nicht. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit dem Thema befassen und einige wichtige Aspekte erläutern, die du dabei berücksichtigen solltest.

Was ist ein Nebengewerbe?

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, was ein Nebengewerbe überhaupt ist. Ein Nebengewerbe bezeichnet eine selbstständige Tätigkeit, die eine Person neben ihrem Hauptberuf ausübt. Es handelt sich hierbei um eine Erwerbstätigkeit, die neben dem regulären Einkommen erzielt wird. Ein Nebengewerbe kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise das Anbieten von Dienstleistungen oder der Verkauf von Waren. Wichtig ist, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, bei der die Person eigenverantwortlich agiert und nicht in einem Angestelltenverhältnis steht. Um ein Nebengewerbe anzumelden, muss in der Regel ein Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt beantragt werden. Es ist zu beachten, dass dabei bestimmte Regeln und Vorschriften, wie beispielsweise Steuervorschriften, bei der Ausübung eines Nebengewerbes berücksichtigt werden müssen.

Wann muss ich eine Nebentätigkeit anmelden?

Die Anmeldepflicht einer Nebentätigkeit beim Amt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und dem Umfang der Nebentätigkeit sowie der jeweiligen gesetzlichen Regelungen in deinem Land oder Region. In der Regel musst du jedoch eine Nebentätigkeit beim Amt anmelden, wenn diese steuerpflichtig ist oder als Gewerbe angemeldet werden muss.

Im Allgemeinen solltest du also eine Nebentätigkeit beim Amt anmelden, wenn du selbstständig tätig bist und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erzielst. Je nach Art und Umfang der Nebentätigkeit kann es sein, dass du dich als Freiberufler/in, Gewerbetreibende/r oder auch als Kleingewerbetreibende/r anmelden musst. Auch eine Anmeldung als Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r kann von Land zu Land unterschiedlich sein, daher solltest du dich im Zweifelsfall bei deinem  zuständigen Gewerbeamt oder Finanzamt informieren.

Wenn du als Arbeitnehmer/in eine Nebentätigkeit ausübst und neben deinem Gehalt zusätzliche Einkünfte erzielst, musst du diese Einkünfte in der Regel in deiner Steuererklärung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine steuerpflichtige oder eine steuerfreie Tätigkeit handelt. Du musst die Einkünfte angeben und gegebenenfalls Steuern darauf zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich, sich im Vorfeld genau über die Anmeldepflicht und die damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich ein Nebengewerbe habe?

Nun stellt sich zusätzlich die Frage, ob du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen musst. Grundsätzlich gibt es hier keine klare gesetzliche Regelung, die besagt, dass du deinen Arbeitgeber darüber informieren musst. Es kann jedoch sein, dass sich aus deinem Arbeitsvertrag oder aus betrieblichen Regelungen ein Mitteilungs- oder Genehmigungserfordernis ergibt. In diesem Fall solltest du dich auf jeden Fall an diese Vorgaben halten.

Auch wenn du rechtlich nicht dazu verpflichtet bist, dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitzuteilen, kann es dennoch sinnvoll sein, dies zu tun. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber steht oder zeitlich und/oder inhaltlich mit deinem Hauptberuf kollidiert. In diesen Fällen kann es zu Interessenkonflikten kommen, die im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen können.

Indem du deinen Arbeitgeber über dein Nebengewerbe informierst, zeigst du Offenheit und Transparenz und vermeidest mögliche Konflikte im Vorfeld. Zudem kann dein Arbeitgeber in manchen Fällen auch hilfreiche Tipps und Ratschläge geben oder sogar bereit sein, dich bei deinem Nebengewerbe zu unterstützen.

Wie teile ich meinem Arbeitgeber meine Nebentätigkeit mit?

Wenn du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen möchtest, solltest du dies am besten in einem persönlichen Gespräch tun. Erkläre dabei, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt und wie viel Zeit du dafür aufwendest. Zeige auch auf, dass dein Nebengewerbe deine Arbeitsleistung in deinem Hauptberuf nicht beeinträchtigt. Du solltest im besten Fall darauf bestehen, dass ihr schriftlich etwas darüber festhaltet, damit es später nicht irgendwann heißt, der Chef könne sich an das Gespräch nicht erinnern. Hierzu erfährst du auch mehr im Artikel darüber, warum man sich alles schriftlich geben lassen sollte.

Insgesamt lässt sich aber festhalten, dass es keine einheitliche Antwort darauf gibt, ob du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen musst oder nicht. Es hängt immer von den individuellen Umständen ab. Es kann jedoch sinnvoll sein, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden und eine offene Kommunikation zu fördern. Solltest du dir jedoch sicher sein, dass die Tätigkeit keinen Grund zur Diskussion liefert, dann kannst du es auch einfach lassen. Die Entscheidung liegt ganz bei dir.

Muss der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit genehmigen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben oft Interessen und Talente, die nicht unbedingt mit ihrem Job verbunden sind. Möglicherweise möchten sie in ihrer Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen, sei es als Hobby oder um ihr Einkommen zu verbessern. Doch muss der Arbeitgeber eine solche Nebentätigkeit genehmigen?

Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit erlaubt, solange sie nicht mit den Pflichten des Arbeitnehmers im Hauptjob kollidiert oder dem Arbeitgeber schadet. Eine solche Konfliktsituation kann entstehen, wenn die Nebentätigkeit die Arbeitsleistung im Hauptjob beeinträchtigt. Der Arbeitgeber kann dann verlangen, dass der Arbeitnehmer entweder auf die Nebentätigkeit verzichtet oder eine Genehmigung dafür einholt.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Nebentätigkeit mit dem Hauptjob vereinbar ist. Zum Beispiel kann ein Softwareentwickler in seiner Freizeit als Musiklehrer arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf seine Arbeit hat. In diesem Fall ist keine Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich.

Was tun, wenn im Arbeitsvertrag ein Nebengewerbe ausgeschlossen ist?

In manchen Arbeitsverträgen ist jedoch eine Klausel enthalten, die den Arbeitnehmer verpflichtet, Nebentätigkeiten anzumelden oder Genehmigung einzuholen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitzuteilen und um Genehmigung zu bitten. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden, ob die Nebentätigkeit mit dem Hauptjob vereinbar ist und ob sie genehmigt wird oder nicht.

Wichtig ist außerdem zu beachten, dass der Arbeitgeber in der Regel kein Recht hat, eine Nebentätigkeit grundsätzlich zu verbieten, es sei denn, sie beeinträchtigt die Arbeitsleistung im Hauptjob oder stellt ein Konkurrenzgeschäft dar. Eine solche Einschränkung muss jedoch klar im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Ein generelles Verbot von jeglichen Nebentätigkeiten in einer Vertragsklausel ist zu scharf formuliert und kann angefochten werden.

Wenn der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit trotz einer Vertragsklausel ohne Genehmigung ausübt und der Arbeitgeber davon erfährt, kann dies Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer abmahnen oder sogar fristlos kündigen, wenn die Nebentätigkeit dadurch einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellt.

In jedem Fall ist es ratsam, die eigene Nebentätigkeit mit dem Arbeitgeber zu besprechen und sich eine Genehmigung einzuholen, wenn dies erforderlich ist. Dies schafft Klarheit und vermeidet mögliche Konflikte und negative Konsequenzen.

Welche Vorteile hat es, eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung genehmigen zu lassen?

Es gibt mehrere Vorteile, eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung genehmigen zu lassen:

    1. Rechtliche Klarheit

Wird eine Nebentätigkeit bereits vor Vertragsunterzeichnung genehmigt, gibt es keine Unsicherheit darüber, ob die Tätigkeit erlaubt ist oder nicht. Dies kann dazu beitragen, mögliche Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden.

    1. Vermeidung von Interessenskonflikten

Eine Genehmigung der Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung kann auch dazu beitragen, Interessenkonflikte zu vermeiden. Wenn eine Nebentätigkeit während der Arbeitszeit des Hauptjobs ausgeübt wird oder das Potenzial hat, den Hauptjob zu beeinträchtigen, kann dies zu Problemen führen. Wenn die Nebentätigkeit jedoch vor Vertragsunterzeichnung genehmigt wurde, kann dies dazu beitragen, solche Konflikte zu vermeiden.

    1. Vermeidung von Vertragsverletzungen

Enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel, die den Arbeitnehmer verpflichtet, Nebentätigkeiten anzumelden oder eine Genehmigung einzuholen, kann das Unterlassen dieser Anmeldung oder Genehmigung zu Vertragsverletzungen führen. Wenn die Nebentätigkeit jedoch vor Vertragsunterzeichnung genehmigt wurde, kann dies dazu beitragen, Vertragsverletzungen zu vermeiden.

    1. Vertrauensbasis schaffen

Holt der Arbeitnehmer die Genehmigung für eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung ein, kann dies dazu beitragen, eine Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubauen. Der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer transparent und verantwortungsbewusst handelt und der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber ihm bei der Ausübung einer Nebentätigkeit entgegenkommt.

Fazit:

Insgesamt kann eine Genehmigung der Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung dazu beitragen, eine klare und transparente Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert und mögliche Konflikte vermeidet. Wer jedoch damit rechnet, dass der Chef ablehnend reagieren wird, der sollte sich überlegen, ob er seine Nebentätigkeit überhaupt erwähnt.