Nicht immer hat man rechtzeitig ein Arbeitszeugnis beantragt und eventuell intern auch die Stelle gewechselt oder ist in seinem Ausbildungsbetrieb geblieben, sodass nun zwei Arbeitszeugnisse nötig wären.

Doch kann man nicht einfach mehrere Positionen auch in einem Arbeitszeugnis aufführen?

 

 

Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit, die einfach und elegant eine Lösung herbeibringen kann, seinen beruflichen Aufstieg in einem Arbeitszeugnis aufzeigen zu können. In dem Fall muss man jedoch darauf achten, dass die Aufgabenbereiche getrennt voneinander aufgezählt werden und somit auch die berufliche Weiterentwicklung deutlich zu erkennen ist! Wie man hierbei vorgehen kann, könnt ihr in diesem Artikel erfahren.


Zeugnisse, die auf diese Art und Weise erstellt werden, enthalten dadurch zwei verschiedene Aufgabenblöcke, beginnend mit der niedrigeren Position und der anschließenden höheren Position. Somit ist direkt auf dem ersten Blick zu erkennen, dass es eine Beförderung gab, bzw. eine Weiterentwicklung stattfand.

Wie beginnt ein solches Arbeitszeugnis?

Es gibt verschiedene Verbindungsformulierungen, die man verwenden kann, sowohl im Endzeugnis, dem qualifizierten Arbeitszeugnis, als auch in einem Zwischenzeugnis.

Beispiel im Endzeugnis / qualifizierten Arbeitszeugnis

“In der Zeit vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX, war Herr/Frau XYZ für uns zunächst als XXX tätig. Wegen seiner/ihrer außerordentlichen Leistungen und Erfolge, konnten wir Herr/Frau XYZ zum XX.XX.XXXX zum/zur XXX befördern…”

Beispiel im Zwischenzeugnis

“Herr/Frau XYZ, geboren am XX.XX.XXXX, ist seit dem XX.XX.XXXX in unserem Unternehmen tätig. Zu Beginn arbeitete Herr/Frau XYZ als Mitarbeiter/Mitarbeiterin im Bereich XXX für uns. Bedingt durch seine/ihre hervorragenden Leistungen, wechselte Herr/Frau XYZ zum XX.XX.XXXX in eine  höhere Position und ist seitdem als XXX für uns tätig…”

Was sollte im Zeugnis hervorgebracht werden?

Da man in der Regel in dem Zeugnis auf die höhere Position aufmerksam machen möchte, ist es unverzichtbar, dass auch die passenden beruflichen Erfolge aus der zuletzt genannten Position aufgeführt werden. Man möchte schließlich vermeiden, dass man erst von einer Beförderung spricht wegen herausragenden Leistungen und anschließend nur noch mittelmäßige Ergebnisse erzielen konnte. Das weckt bei dem zukünftigen Arbeitgeber kein gutes Gefühl.

Wichtig ist es also, dass man eine stetige Verbesserung herauslesen kann und somit signalisiert, dass man immer bereit ist, seine Leistungen zu steigern und besser zu werden. Dies kann man auch gut nutzen, wenn man beispielsweise den Bereich innerhalb der Firma gewechselt hat, sofern dieser nicht deutlich schlechter im Rang steht, beispielsweise vom Filialleiter zum Verpacker im Lager. In dem Fall eignet es sich nicht, dies im Zeugnis zusammenfassen zu lassen.

Und wenn ich mehr als zwei Positionen im Zeugnis benötige?

Es kann auch vorkommen, dass man sogar drei oder vier verschiedene Positionen im Unternehmen angenommen hat, das ist besonders bei Managern öfters der Fall.
Die Flut an Informationen bei solchen umfangreichen Zeugnissen nimmt dann jedoch ein zu großes Ausmaß an und kann dem Leser, in der Regel den Personalern, nicht zur Last gelegt werden. Die Aufmerksamkeitsspanne sinkt nämlich mit dem Alter bei Erwachsenen Personen enorm und so können wichtige und herausragende Informationen schnell überlesen werden. Genau das soll nicht passieren, wenn man sich bei einem neuen Arbeitgeber bewerben möchte.

Somit sollte man im Idealfall für jede Position ein einzelnes, aussagekräftiges Zeugnis vorlegen können, bzw. sich dann auf maximal zwei Positionen pro Zeugnis beschränken. Dies unterstützt die bessere Lesbarkeit enorm und kann auch mithilfe eines Einleitungssatzes im Endzeugnis elegant und aussagekräftig erwähnt werden.

Beispiel Hinweis auf weiteres Zeugnis

“Für den Zeitraum vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX liegt bereits ein separates Zwischenzeugnis vor…”

 

Wenn es sich allerdings nicht vermeiden lässt und der Arbeitgeber nur ein zusammengefasstes Zeugnis ausstellen möchte, dann wäre die sinnvollste Variante, sich auf die höchste Position zu fokussieren und die vorherigen Stellen und Aufgabenbereiche nur kurz zu erwähnen. Dies kann man am besten in einem Fließtext beschreiben, sodass die letzten zwei oder maximal drei Funktionen bzw. Positionen besonders gut zur Geltung kommen. Für den potentiellen neuen Arbeitgeber ist dann auch besonders einfach die Entwicklung nachzuvollziehen und er erkennt direkt, dass man sich nicht auf seiner Position ausruht, sonders durchaus bereit ist, sich weiterzuentwickeln und die Karriere-Leiter zu erklimmen.

 

Welche Informationen gehören generell in ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis?

Es schadet natürlich nicht, wenn man generell einen Überblick darüber hat, welche Informationen in ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis gehören, daher schauen wir uns das hier einmal etwas genauer an. Ganz genaue festgelegte Regeln gibt es zwar nicht, aber es existieren einige Faustregeln, die man berücksichtigen sollte, damit das Zeugnis in einem angenehmen lesbaren Rahmen bleibt und auch vertraut wirkt, wenn es dann im Personalbüro vorliegt. Daher ist es ratsam, in einer bekannten Form zu bleiben.

Die Gliederung bei den Arbeitszeugnissen ist im Allgemeinen sehr gleich, egal wie viele Seiten es umfasst. Mehrseitige Arbeitszeugnisse sollte man jedoch nur dann erhalten, wenn man auch entsprechend länger angestellt und auch in verschiedenen Positionen tätig gewesen ist. Mehr als drei Seiten sind jedoch wirklich nicht ratsam, denn es hat niemand Lust, einen ganzen Roman zu lesen. Optimal ist daher, alles auf eine Seite zusammenzufassen oder sonst auf verschiedene Arbeitszeugnisse aufzuteilen.

Gliederung eines qualifizierten Arbeitszeugnis

Die folgende Gliederung stellt die grundlegenden Elemente eines qualifizierendes Arbeitszeugnisses dar:

  1. Überschrift
  2. Einleitung
  3. kurze Unternehmensbeschreibung
  4. Tätigkeitsbeschreibung
  5. Beurteilung der Leistung
  6. Beurteilung des Verhaltens
  7. Beendigungsgrund
  8. Schlussformel
  9. Unterschrift und Ausstellungsdatum

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beginnt natürlich mit einer Überschrift. Es folgt eine Einleitung, die kurz darüber Auskunft gibt, für welche Person das Arbeitszeugnis ausgestellt wurde und in welchem Zeitraum das Arbeitsverhältnis bei der entsprechenden Firma bestand. Anschließend folgt oftmals eine kurze Beschreibung des Unternehmens, damit der Zeugnisleser natürlich auch informiert darüber ist, welches Kerngeschäft das Unternehmen verfolgt, in dem sein potentieller neuer Mitarbeiter tätig war.

Im nächsten Abschnitt folgt die Beschreibung der Tätigkeiten, welche meistens in Form einer kurzen stichpunktartigen Liste dargestellt wird. Danach wird direkt die Ausführung der zuvor genannten Tätigkeiten beschrieben, inklusive der entsprechenden Leistungsbewertungen. Hier befindet sich auch der bekannte Satz “Die von uns gestellten Aufgaben wurden stets zu unserer vollen (oder vollsten) Zufriedenheit erledigt.”, welcher die Gesamtnote verbirgt. Wichtig ist, dass auf folgende Punkte in der Bewertung eingegangen wird: Arbeitsweise, Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft, Fachwissen, Führungsleistungen, Gesamtleistung. Die Benotung findet hier innerhalb der entsprechenden Sätze durch gezielte Formulierungen statt. Wie dies übrigens zu Werten ist, könnt ihr in meinem Artikel nachlesen, welche Note das Arbeitszeugnis hat.

 

Abschließend folgt eine Bewertung des Verhaltens gegenüber seinen Kunden, Vorgesetzten und Kollegen, sowie eine kurze Begründung, weshalb das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Handelt es sich um eine fristlose Kündigung kann dies am ungeraden Austrittsdatum erkannt werden. Bei Arbeitsverhältnissen die beispielsweise nicht zum 15. oder zum Ende des Monats (30. / 31.) beendet wurden, lag in der Regel eine fristlose Kündigung vor.

In der darauf folgenden Schlussformel werden Danksagungen und Zukunftswünsche ausgesprochen, worin auch nochmal deutlich werden kann, wie zufrieden der Arbeitgeber mit einem gewesen ist und welcher Gesamteindruck somit zurückbleibt.

Genau wie bei der Danksagung, existiert kein allgemeines Recht auf die Nennung von Zunkunftswünschen. Selbst wenn man dies richterlich Einklagen wollen würde, so besteht keine Pflicht, dies dem Arbeitszeugnis anzufügen. Jedoch können Personaler nicht nur anhand der Sätze die Schlussformel beurteilen, sie erhalten zusätzlich wichtige Informationen über das Verhältnis des Arbeitnehmers und Ex-Arbeitgebers durch das Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein von Zukunftswünschen!

Selbstverständlich schließt das Zeugnis mit Unterschriften (mindestens vom Geschäftsführer oder auch einem Vertreter, sowie gerne auch zusätzlich von einem Befugten, ranghöheren Angestellten) und dem Ausstellungsdatum ab.

Diese Gliederung sollte auch zwingend eingehalten werden, damit das Zeugnis von anderen Firmen ohne Komplikationen verstanden und interpretiert werden kann. Mehr muss und sollte nicht in ein Arbeitszeugnis, aber eben auch nicht weniger, denn fehlende Aussagen gelten tückischerweise auch als versteckte Bewertung!
Es macht daher Sinn, dass ihr eurer Zeugnis selber formuliert und dem Arbeitgeber einreicht. Mehr Infos dazu findet ihr übrigens in meinem anderen Beitrag darüber, weshalb man sein Zeugnis selber schreiben sollte.

Fazit:

Hat man die Möglichkeit, sich für jede Position ein einzelnes Zeugnis rechtzeitig (innerhalb von drei Jahren, danach ist die Frist verstrichen!) ausstellen zu lassen, so ist dies der bessere Weg. Aber es können auch zwei Positionen, wie beispielsweise der Aufstieg nach der Ausbildung in eine Fachabteilung oder der Wechsel in einen anderen Bereich,  prima in einem Zeugnis untergebracht werden. Bei drei oder mehr Positionen wird dann der Umfang zu groß, hier sind definitiv einzelne Zeugnisse empfehlenswert, wenn man einen guten Überblick liefern möchte.

PS.: Benötigst du Hilfe bei deinem Arbeitszeugnis? Hast du bereits ein Zeugnis erhalten und bist dir unsicher, ob es deinen Leistungen entspricht?  Gerne helfe ich euch dabei. Schaut einfach auf meine Dienstleistungs-Seite, dort findet ihr einen umfassenden Überblick meiner Angebote. Ich freue mich auf eure Nachricht!