Auch die Stadt ist längst nicht in allen Bereichen ehrlich und versucht oft, durch Gesetzeslücken den Arbeitnehmer auszutricksen, nur um Kosten zu sparen. Da kann es sehr schnell passieren, dass man einen tollen Job über die Stadt ergattert hat und als Honorar-Kraft eingestellt wird. Jetzt sitzt man jedoch bereits in der Falle – ihr seid scheinselbstständig.

Das hat verheerende Auswirkungen, denn ihr habt nun dennoch nur einen Auftraggeber (in dem Beispiel die Stadt), seid aber gleichzeitig selbstständig und somit auch verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Einen freien Mitarbeiter quasi wie einen Arbeitnehmer zu verpflichten, ihm vorschreiben, zu welchen Zeiten gearbeitet wird, aber ihn dann nicht sozialversicherungspflichtig anstellen, sondern nur auf Honorar-Basis bezahlen, das ist neuerdings die Masche der Städte, wie in meinem Bekanntenkreis leider aufgefallen ist.

Bei nahezu jeder zweiten, freiwilligen Statusfestellung entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Im Jahre 2006 war es lediglich jede fünfte Feststellung.

Ihr mögt jetzt denken, dass ihr dem entgehen könnt, wenn ihr einfach verschiedene Auftraggeber wählt und das Gewerbe anmeldet, aber es ist sogar möglich, dass ihr zur gleichen Zeit selbstständig und scheinselbstständig seid. Wenn nur ein Vertragsgegenstand Weisungen enthält, kann das für euch negativ ausgelegt werden. Nehmen wir als Beispiel einfach die Dienstleistung eines Kommunikations-Coachings, welches ihr verschiedenen Firmen anbieten wollt. Dazu legt ihr natürlich Ort und Zeit fest, damit das Coaching auch stattfinden kann. Für die Rentenversicherung wird das jedoch tatsächlich schon als eine Weisungsgebundenheit gezählt und somit als scheinselbstständig gewertet.

Dies bedroht natürlich die Existenz der Selbstständigen oder sorgt dafür, dass kleine Angestellte sich selbstständig machen müssen, obwohl sie dies nicht wollten.
Eine Möglichkeit, dem zu entgehen wäre natürlich, solche Stellenangebote abzulehnen und sich nicht darauf einzulassen. Aber was ist, wenn ihr doch Gefallen daran gefunden haben solltet, euch selbstständig zu machen. Könnt ihr der Falle der Scheinselbstständigkeit entkommen?

Hier nenne ich euch 3 Tipps, wie ihr euch besser schützen könnt:

  1. Die Stundenfalle vermeiden:
    Viele bieten ihre Leistungen in Form von Arbeitsstunden oder Tagen an, was eine hohe Ähnlichkeit zum Angestelltendasein hat.  Die Rentenversicherung sieht das natürlich nicht gerne. Also bietet doch lieber das Endprodukt direkt an. Bietet ihr beispielsweise die Reinigung von Büroräumen an, dann lasst euch keine Stunden pro Woche aufschwatzen, sondern einigt euch lieber auf 15 Büroräume pro Tag. Den Lohn gebt übrigens ihr vor, da auch ihr eine Rechnung schreiben werdet. Dazu stellt vorab am besten einen Kostenvoranschlag für den Auftraggeber zusammen.
  2. Unabhängigkeit publizieren:
    Zeigt auch nach außen hin, dass ihr extern für das Unternehmen arbeitet und auf eine selbstbestimmte Arbeitsweise achtet. Arbeitet ihr in den Räumen des Auftraggebers oder habt sogar sein Logo mit auf eurer Visitenkarte, erweckt ihr bereits den Eindruck der Scheinselbstständigkeit. Zeigt also deutlich, dass ihr nicht angestellt seid und nutzt die Macht als Unternehmer, Entscheidungen über Personal und Kosten treffen zu können.
  3. Rentenversicherungspflicht 3 Jahre stilllegen:
    Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit ist es oft nicht möglich, mehr als einen Auftraggeber zu bedienen oder gar Mitarbeiter einzustellen. Somit fällt man automatisch in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Damit euch zu Beginn nicht gleich der Untergang droht, könnt ihr euch als Existenzgründer für 3 Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das gilt auch dann, solltet ihr eine zweite selbstständige Tätigkeit ausüben wollen, die sich nicht grundlegend von der ersten Tätigkeit unterscheidet oder unter einem anderen Namen geführt werden soll. In solchen Fällen stehen euch nochmals 3 Jahre Befreiung zu.

Wenn nichts mehr helfen sollte und ihr unbedingt aus der Selbstständigkeitsfalle raus wollt, dann reicht beispielsweise schon die Gründung einer UG mit 1,00 Euro Stammkapital und schon fallt ihr aus der Scheinselbstständigkeit raus.

Im Zweifelsfall lasst euch aber direkt von einem Sachverständigen beraten, damit ihr den Schaden gering halten könnt. Denn die Stadt selbst hat lediglich die Info geben, man solle sich beim Finanzamt melden. Dass ihr aber ein Gewerbe haben müsst, erzählt sie euch nicht und zieht sich somit aus der Verantwortung.

Oftmals versäumen die Honorarkräfte die Meldung beim Finanzamt und hinterziehen dadurch Steuern. Für die fehlende Steuerzahlung kann im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe folgen. Wenn keine Gewerbeanmeldung erfolgte und somit eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, drohen zusätzlich saftige Geldstrafen bis zu 1.000 Euro.