Auch die Stadt ist längst nicht in allen Bereichen ehrlich und versucht oft, durch Gesetzeslücken den Arbeitnehmer auszutricksen, nur um Kosten zu sparen. Da kann es sehr schnell passieren, dass man einen tollen Job über die Stadt ergattert hat und als Honorar-Kraft eingestellt wird. Jetzt sitzt man jedoch bereits in der Falle – ihr seid scheinselbstständig.

Das hat verheerende Auswirkungen, denn ihr habt nun dennoch nur einen Auftraggeber (in dem Beispiel die Stadt), seid aber gleichzeitig selbstständig und somit auch verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Einen freien Mitarbeiter quasi wie einen Arbeitnehmer zu verpflichten, ihm vorschreiben, zu welchen Zeiten gearbeitet wird, aber ihn dann nicht sozialversicherungspflichtig anstellen, sondern nur auf Honorar-Basis bezahlen, das ist neuerdings die Masche der Städte, wie in meinem Bekanntenkreis leider aufgefallen ist.

Bei nahezu jeder zweiten, freiwilligen Statusfestellung entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Im Jahre 2006 war es lediglich jede fünfte Feststellung.

Ihr mögt jetzt denken, dass ihr dem entgehen könnt, wenn ihr einfach verschiedene Auftraggeber wählt und das Gewerbe anmeldet, aber es ist sogar möglich, dass ihr zur gleichen Zeit selbstständig und scheinselbstständig seid. Wenn nur ein Vertragsgegenstand Weisungen enthält, kann das für euch negativ ausgelegt werden. Nehmen wir als Beispiel einfach die Dienstleistung eines Kommunikations-Coachings, welches ihr verschiedenen Firmen anbieten wollt. Dazu legt ihr natürlich Ort und Zeit fest, damit das Coaching auch stattfinden kann. Für die Rentenversicherung wird das jedoch tatsächlich schon als eine Weisungsgebundenheit gezählt und somit als scheinselbstständig gewertet.

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