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Das Minijob-Dilemma: Lohnt sich ein 520 Euro Job?

Der 520 Euro Job, auch bekannt als Minijob, hat in Deutschland seit Jahren eine große Bedeutung. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art von Teilzeitarbeit, bei der der Arbeitnehmer monatlich maximal 520 Euro brutto verdient und von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Dieser Job bietet den Vorteil, dass der Arbeitgeber keine oder nur sehr geringe Abgaben zahlen muss, was ihn deutlich attraktiver macht, als eine reguläre Teilzeitstelle.

Der 520 Euro Job ist gerade für viele Mütter und Erziehende eine gute Möglichkeit, recht flexibel die gemeinsame Familienkasse aufzubessern. Ebenso für Studenten, (Langzeit-)Arbeitslose und leider mittlerweile auch für etliche Rentner, bietet ein solcher Job eine Möglichkeit, das Haushaltsgeld zu erhöhen. Außerdem kann der  Minijob von jedem Arbeitnehmer genutzt werden, um die Einnahmen aus einer Vollzeit- oder Teilzeitstelle  zu ergänzen. Das klingt somit an sich erst einmal gut, allerdings ist der 520 Euro Job auch ein Dilemma und schadet dem Arbeitsmarkt. Zudem gibt es, wie es sich öfters schon im Bekanntenkreis gezeigt hat, eine ganze Menge an Irrglauben bzgl. einer solchen geringfügigen Beschäftigung, die sich hartnäckig halten. Wieso das so ist und was genau der 520 Euro Job ist, erkläre ich ausführlicher in diesem Artikel.

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Wenn die Stadt dich hinters Licht führt – Scheinselbstständigkeit

Auch die Stadt ist längst nicht in allen Bereichen ehrlich und versucht oft, durch Gesetzeslücken den Arbeitnehmer auszutricksen, nur um Kosten zu sparen. Da kann es sehr schnell passieren, dass man einen tollen Job über die Stadt ergattert hat und als Honorar-Kraft eingestellt wird. Jetzt sitzt man jedoch bereits in der Falle – ihr seid scheinselbstständig.

Das hat verheerende Auswirkungen, denn ihr habt nun dennoch nur einen Auftraggeber (in dem Beispiel die Stadt), seid aber gleichzeitig selbstständig und somit auch verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Einen freien Mitarbeiter quasi wie einen Arbeitnehmer zu verpflichten, ihm vorschreiben, zu welchen Zeiten gearbeitet wird, aber ihn dann nicht sozialversicherungspflichtig anstellen, sondern nur auf Honorar-Basis bezahlen, das ist neuerdings die Masche der Städte, wie in meinem Bekanntenkreis leider aufgefallen ist.

Bei nahezu jeder zweiten, freiwilligen Statusfestellung entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Im Jahre 2006 war es lediglich jede fünfte Feststellung.

Ihr mögt jetzt denken, dass ihr dem entgehen könnt, wenn ihr einfach verschiedene Auftraggeber wählt und das Gewerbe anmeldet, aber es ist sogar möglich, dass ihr zur gleichen Zeit selbstständig und scheinselbstständig seid. Wenn nur ein Vertragsgegenstand Weisungen enthält, kann das für euch negativ ausgelegt werden. Nehmen wir als Beispiel einfach die Dienstleistung eines Kommunikations-Coachings, welches ihr verschiedenen Firmen anbieten wollt. Dazu legt ihr natürlich Ort und Zeit fest, damit das Coaching auch stattfinden kann. Für die Rentenversicherung wird das jedoch tatsächlich schon als eine Weisungsgebundenheit gezählt und somit als scheinselbstständig gewertet.

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