Können Sie mir das bitte schriftlich geben?

Am Anfang sagt man diesen Satz noch recht ungerne, möchte man nicht unnötig kompliziert wirken. Mit der Zeit werdet ihr jedoch merken, dass dies oftmals der klügere Weg ist. Wie oft ich selbst schon in einer Situation war, wo ich gerne das Vereinbarte vorab in Schriftform gehabt hätte, kann ich gar nicht mehr aufzählen.

Generell sollte man alles schriftlich verlangen und das fängt eigentlich schon mit der Geburtsurkunde an. Ein passendes Sprichwort lautet: “Von der Wiege bis zum Grabe, Formulare, Formulare.”

In brenzlichen Situationen ist es sehr hilfreich, wenn man eben diese schriftlichen Beweise vorlegen kann. Ein gutes Beispiel dafür ist der Arbeitsvertrag:

Zwar kann ein Arbeitsverhältnis gleichermaßen schriftlich, mündlich oder stillschweigend zustande kommen, da das Gesetz hier keine Vorgaben zu der Schriftform macht, jedoch habt ihr dann auch keine Beweise über abgesprochene Vergünstigungen, wie beispielsweise die Sonderzahlung bei Überstunden. Vor dem Gericht seid ihr in der Beweispflicht, daher steht ihr ziemlich im Regen, wenn ihr dann nichts vorweisen könnt.

Das gleiche gilt übrigens auch bei außervertraglichen Regelungen:

Solltet ihr Beispielsweise eine Gehaltserhöhung nach dem ersten Jahr vereinbaren und ihr habt euch das schriftlich vorab geben lassen, dann wird der Chef oftmals davon nichts mehr wissen wollen und euch vertrösten. Achtet unbedingt auch immer auf ein Fälligkeitsdatum, denn sonst heißt es, dass ihr das irgendwann schon bekommen werdet. Hier spreche ich aus eigener Erfahrung. Da könnt ihr jede Woche nachfragen und es wir immer nur erzählt, dass dies bald umgesetzt werde und man dann ein Gespräch vorab vereinbaren würde. Tatsächlich passieren tut es jedoch nie.

Gleiches kann auch bei Sondergenehmigungen geschehen:

Habt ihr beispielsweise eine Nebentätigkeit oder ein Nebengewerbe angemeldet und dies auch vor Vertragsunterzeichnung erwähnt und genehmigen lassen, dann besteht unbedingt auch auf eine schriftliche Bestätigung. Andernfalls kann man euch sonst unterstellen, dass ihr dies nie erwähnt habt und da es fast immer in allen Arbeitsverträgen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers untersagt, steht ihr am Ende vor dem Gericht und es heißt Aussage gegen Aussage.

Stellt der Arbeitgeber besondere Arbeitsanweisungen, die ihr eventuell wegen einem Gesetzesvertoß ungern ausführen möchtet und euch unsicher seid, ob es euch am Ende Belasten könnte, dann lasst euch auch dies schriftlich geben. Vor allem auch, dass ihr den Arbeitgeber auf den Verstoß hingewiesen habt und alle weiteren Konsequenzen zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Ein besonders wichtiges Thema bei der EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung).
Das hilft euch aber auch, sollte der Arbeitgeber sich nicht mehr erinnern können, euch eine bestimmte Anweisung gegeben zu haben. Sonst heißt es womöglich noch, warum ihr denn etwas auf eine dumme Art und Weise erledigt hättet. Habt ihr es jedoch schriftlich, könnt ihr euch der Verantwortung entziehen und müsst euch nicht unnötig rechtfertigen.

Grade bei sehr harmlos wirkenden Dingen, wie die Schlüsselübergabe, solltet ihr euch mit dem schriftlichen Festhalten absichern. Vor allem auch dann, wenn ihr aus praktischen Gründen die Schlüssel nachmachen lassen möchtet, um diese nicht immer vor Arbeitsbeginn bei einem anderen Geschäft abzuholen und auch oft diejenigen seid, die zuletzt den Laden abschließen müsstet. Denn wenn ihr euch nicht vorab hier eine schriftliche Genehmigung geben lasst, kann der Arbeitgeber euch eine saftige Geldstrafe auferlegen lassen und ihr müsstet auch für einen Schlosswechsel aufkommen.

Tut euch daher einfach selber den Gefallen und sichert euch immer ab, indem ihr euch einfach alles schriftlich geben lasst. Selbstverständlich auch bei Mietverträgen und dem Verkauf von Autos. Auch hier steht ihr am Ende in der Beweispflicht. Zudem verhindert ihr dadurch schon, dass man eure Gutgläubigkeit ausnutzen kann.

Sicher ist sicher.


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