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Muss ich mein privates Notebook oder meinen PC für die Arbeit nutzen?

In einer Zeit, in der Technologie allgegenwärtig ist, haben viele Menschen ein eigenes Notebook, einen Laptop oder einen eigenen PC, die für den persönlichen Gebrauch konzipiert sind. Doch was passiert, wenn der Arbeitsplatz nach mehr Flexibilität verlangt und die Grenzen zwischen persönlicher und beruflicher Nutzung verschwimmen? Muss und sollte man sein privates Notebook oder den PC für die Arbeit nutzen? In diesem Artikel werden wir die Vor- und Nachteile dieser Praxis diskutieren und mögliche Lösungen beleuchten.

Wieso möchte mein Chef, dass ich mein privates Notebook für die Arbeit benutze?

Arbeitgeber sind nicht selten froh darüber, wenn die Angestellten auch dazu bereit sind, ihre privaten Handys oder die privaten Fahrzeuge für die Arbeit zu nutzen.
Dies haben wir uns im Detail auch schon genau angesehen und die möglichen Konsequenzen erörtert. Die entsprechenden Artikel könnt ihr hier noch einmal aufrufen: Privates Auto / Privates Handy

Es würde uns also nicht wundern, wenn auch eine Nutzung der privaten Notebooks und PCs für die Arbeitgeber interessant ist. Doch was verspricht sich der Arbeitgeber davon, wenn man seine eignen Gerätschaften benutzt?

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Muss ich mein Nebengewerbe meinem Arbeitgeber mitteilen?

In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann?

Wenn du ein Nebengewerbe oder eine Nebentätigkeit ausübst, stellt sich allerdings oft die Frage, ob du deinen Arbeitgeber auch darüber informieren musst oder nicht. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit dem Thema befassen und einige wichtige Aspekte erläutern, die du dabei berücksichtigen solltest.

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Wann sollte man kündigen?

Der perfekte Zeitpunkt für die Kündigung – gibt es den überhaupt?
Wann sollte man am besten kündigen? Am Anfang oder lieber am Ende des Monats?Diese Fragen beschäftigen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es kann verschiedene Gründe geben, warum jemand seinen Job aufgeben möchte. Doch die Entscheidung zu kündigen, sollte immer gut überlegt sein. Ebenso sollte man auch ganz genau wissen, zu welchem Zeitpunkt man seine Kündigung einreicht. Es könnte sich für einen persönlich lohnen, den Kündigungszeitpunkt etwas zu verschieben. In diesem Blogartikel werden wir uns näher damit beschäftigen, wann es sinnvoll sein kann, den Arbeitsplatz zu verlassen und wann man seine Kündigung am besten einreichen sollte.

Ein Geheimrezept gibt es hierbei selbstverständlich nicht, denn ob es in dem Job gut oder schlecht läuft, das kann nur jeder für sich selbst empfinden. Wer weiß, eventuell war es bei dem vorherigen Arbeitgeber noch viel schlimmer, sodass es einem jetzt trotz vieler Mängel nicht so schlecht ergeht, wie vorher. Oder man hat generell einfach einen neuen Wunsch und möchte sich in einer ganz anderen Branche umsehen. Dies sind alles plausible Gründe und da geht es in erster Linie darum, wie zufrieden man in seinem Job ist.

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Das Minijob-Dilemma: Lohnt sich ein 520 Euro Job?

Der 520 Euro Job, auch bekannt als Minijob, hat in Deutschland seit Jahren eine große Bedeutung. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art von Teilzeitarbeit, bei der der Arbeitnehmer monatlich maximal 520 Euro brutto verdient und von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Dieser Job bietet den Vorteil, dass der Arbeitgeber keine oder nur sehr geringe Abgaben zahlen muss, was ihn deutlich attraktiver macht, als eine reguläre Teilzeitstelle.

Der 520 Euro Job ist gerade für viele Mütter und Erziehende eine gute Möglichkeit, recht flexibel die gemeinsame Familienkasse aufzubessern. Ebenso für Studenten, (Langzeit-)Arbeitslose und leider mittlerweile auch für etliche Rentner, bietet ein solcher Job eine Möglichkeit, das Haushaltsgeld zu erhöhen. Außerdem kann der  Minijob von jedem Arbeitnehmer genutzt werden, um die Einnahmen aus einer Vollzeit- oder Teilzeitstelle  zu ergänzen. Das klingt somit an sich erst einmal gut, allerdings ist der 520 Euro Job auch ein Dilemma und schadet dem Arbeitsmarkt. Zudem gibt es, wie es sich öfters schon im Bekanntenkreis gezeigt hat, eine ganze Menge an Irrglauben bzgl. einer solchen geringfügigen Beschäftigung, die sich hartnäckig halten. Wieso das so ist und was genau der 520 Euro Job ist, erkläre ich ausführlicher in diesem Artikel.

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Bin ich verpflichtet an einer Rufbereitschaft teilzunehmen?

Nach der sogenannten Rufbereitschaft wird sich wohl kaum ein Arbeitnehmer sehnen, bedeutet sie in der Regel zusätzlichen Stress zum normalen Arbeitsalltag. Schließlich muss man jederzeit damit rechnen, dass nach dem Feierabend, während man bereits vor dem Fernseher einschläft, sich ein Kollege oder eine Kollegin aus der Spätschicht meldet, da noch ein Problem aufgetreten ist.  Manch einem macht dies vielleicht nicht so viel aus, für andere stellt dies eine dauerhafte ungesunde Belastung dar.

 

Bin ich verpflichtet an einer Rufbereitschaft teilzunehmen?

Diese durchaus berechtigte Frage lässt sich nach Rücksprache mit einem Anwalt wie folgt beantworten: Solange im vorhandenen Arbeitsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen keine Teilnahme an einer Rufbereitschaft vereinbart wurde, handelt es sich um eine neue Vereinbarung, die auch schriftlich fixiert werden sollte.

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Warum man sich alles schriftlich geben lassen sollte

Können Sie mir das bitte schriftlich geben?

Am Anfang sagt man diesen Satz noch recht ungerne, möchte man nicht unnötig kompliziert wirken. Mit der Zeit werdet ihr jedoch merken, dass dies oftmals der klügere Weg ist. Wie oft ich selbst schon in einer Situation war, wo ich gerne das Vereinbarte vorab in Schriftform gehabt hätte, kann ich gar nicht mehr aufzählen.

Generell sollte man alles schriftlich verlangen und das fängt eigentlich schon mit der Geburtsurkunde an. Ein passendes Sprichwort lautet: “Von der Wiege bis zum Grabe, Formulare, Formulare.”

In brenzlichen Situationen ist es sehr hilfreich, wenn man eben diese schriftlichen Beweise vorlegen kann. Ein gutes Beispiel dafür ist der Arbeitsvertrag:

Zwar kann ein Arbeitsverhältnis gleichermaßen schriftlich, mündlich oder stillschweigend zustande kommen, da das Gesetz hier keine Vorgaben zu der Schriftform macht, jedoch habt ihr dann auch keine Beweise über abgesprochene Vergünstigungen, wie beispielsweise die Sonderzahlung bei Überstunden. Vor dem Gericht seid ihr in der Beweispflicht, daher steht ihr ziemlich im Regen, wenn ihr dann nichts vorweisen könnt.

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