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Warum man sich alles schriftlich geben lassen sollte

Können Sie mir das bitte schriftlich geben?

Am Anfang sagt man diesen Satz noch recht ungerne, möchte man nicht unnötig kompliziert wirken. Mit der Zeit werdet ihr jedoch merken, dass dies oftmals der klügere Weg ist. Wie oft ich selbst schon in einer Situation war, wo ich gerne das Vereinbarte vorab in Schriftform gehabt hätte, kann ich gar nicht mehr aufzählen.

Generell sollte man alles schriftlich verlangen und das fängt eigentlich schon mit der Geburtsurkunde an. Ein passendes Sprichwort lautet: “Von der Wiege bis zum Grabe, Formulare, Formulare.”

In brenzlichen Situationen ist es sehr hilfreich, wenn man eben diese schriftlichen Beweise vorlegen kann. Ein gutes Beispiel dafür ist der Arbeitsvertrag:

Zwar kann ein Arbeitsverhältnis gleichermaßen schriftlich, mündlich oder stillschweigend zustande kommen, da das Gesetz hier keine Vorgaben zu der Schriftform macht, jedoch habt ihr dann auch keine Beweise über abgesprochene Vergünstigungen, wie beispielsweise die Sonderzahlung bei Überstunden. Vor dem Gericht seid ihr in der Beweispflicht, daher steht ihr ziemlich im Regen, wenn ihr dann nichts vorweisen könnt.

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Kündigung per WhatsApp gültig?

Ganz kurz und knapp gesagt: NEIN

Natürlich ist eine Kündigung, die über WhatsApp kommuniziert wird nicht rechtskräftig. Dabei ist es auch egal, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber diese Kündigung ausspricht. Gerade jetzt ist das Thema wieder sehr aktuell, da viele junge Unternehmer gerne auf die schnelle, unkomplizierte Kommunikationsmöglichkeit zurückgreifen.

Vor dem Gesetz ist lediglich eine in Schriftform und unterschriebene Kündigung gültig, die elektronische Form ist dabei ausgeschlossen (§623 BGB). Gleiches gilt also dann auch für E-Mails, Faxe oder ähnliches.

Was genau bedeutet denn “Schriftform”?
Gemäß §126 Absatz 1 BGB bedeutet die Schriftform eben, dass eine Urkunde eigenhändig durch die Namensunterschrift des Erstellers zu unterzeichnen ist.
Somit sind weder abfotografierte Kündigungen, noch als PDF verschickte oder gar mündliche per Sprachnachricht verschickte Kündigungen, wirksam.

Auch die Übergabe der Kündigung im Original ist unerlässlich und diese solltet ihr euch unbedingt bestätigen lassen, um im Fall der Fälle einen Beweis vorlegen zu können.

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