Ganz einfach gesagt, ja!

Warum man ein Nebengewerbe haben sollte und wie potenzielle Arbeitgeber darauf reagieren, das kann ich euch in diesem Artikel verraten.

Vielen Arbeitnehmern ist die Wirkung der Angabe eines Nebengewerbes im Lebenslauf völlig unbewusst. Dabei kann das ganz tolle Effekte auf den potenziellen Arbeitgeber haben.  Besonders die Personaler stellen dann gerne Fragen dazu, sind interessiert und sehen, dass man sich in seiner Freizeit auch mit dem “Arbeiten” beschäftigt. Zudem kann man als Bewerber mit unternehmerischen Kenntnissen für die Firma durch persönliche Erfahrungen glänzen.

Das Nebengewerbe muss auch keine so hohen Einnahmen erzielen, aber ein passives Einkommen wäre natürlich immer schöner. Und das kann in den verschiedensten Formen geführt werden: sei es als Food-Blogger, Sozial-Media-Kanäle verwalten, neue Spiele-Apps testen, Lets-Play auf YouTube, etc. Die Hauptsache ist, dass ihr das gut neben dem Hauptberuf ausführen könnt und euch nicht  zu sehr anstrengen müsst. Wenn es euer Hobby ist, um so leichter fällt es euch auch.

Natürlich kann man dann auch irgendwann einmal an den Punkt kommen, wo man in seinem Nebengewerbe die Chance bekommt, doch etwas großes daraus zu machen, sowie auch etliche YouTube-Stars, wie beispielsweise “pewdiepie” oder “Bibis Beauty Palace”, es geschafft haben. Doch wer nicht vor hat, sich nur mit seinem Nebengewerbe zu finanzieren, der kann auch für seinen Hauptjob weiterhin profitieren.

Wie bereits erwähnt, freuen sich grade auch Personaler beim Vorstellungsgespräch, wenn sie interessante Punkte im Lebenslauf ansprechen können und euch somit besser kennen lernen. Hier könnt ihr ordentlich Sympathie-Punkte sammeln und auch euren Arbeitswillen unterstreichen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es mir bisher bei meinen Vorstellungsgesprächen nur Gutes gebracht hat und ich immer ein Thema zum “Eisbrechen” hatte. Danach fiel es mir auch leichter, frei und ehrlich zu sprechen. Zudem wirkt es auf die Personaler sehr authentisch, sofern ihr wirklich im Nebengewerbe tätig seid und auch etwas von eurer Arbeit präsentieren könnt (wie z. B. Webseiten).

Es gibt aber weitere Vorteile:

Wenn man einmal ein Einkommen im Nebengewerbe hat, darf man dieses zusätzlich zum ALG1 (Arbeitslosengeld) weiterhin beziehen. Ansonsten jedoch darf man lediglich 165,00 Euro im Monat hinzuverdienen, wenn man das Nebengewerbe während der Arbeitslosigkeit neu anmeldet. Das heißt also, habt ihr in der Zeit ein Nebengewerbe angemeldet, in der ihr noch ganz normal angestellt gewesen seid, dann kann euch das in der Arbeitslosigkeit keiner mehr nehmen.

Zudem lässt sich auch eine Lücke im Lebenslauf retuschieren, sofern man wirklich etwas im Nebengewerbe getan hat, da sicherlich Fragen dazu aufkommen werden. Ihr könntet dann einfach sagen, dass ihr euch dort stärker um das Nebengewerbe gekümmert habt oder etwas neues darin ausprobieren wolltet. Seid nur gut auf etliche Fragen gefasst, sicherlich wollt ihr ja nicht, dass man euch einen Strick daraus drehen kann.

Bis auf die Mehrarbeit nebenbei und die Anmeldegebühren von rund 20 – 40 Euro (je nach Gemeinde), kenne ich nur einen Nachteil des Nebengewerbes:

Ihr müsst dann zwangsläufig eine Steuererklärung abgeben. Da kommt ihr dann nicht mehr drum rum.

Obwohl der Nachteil Steuererklärung eigentlich wiederum ein Vorteil ist, denn so ist man gezwungen, diese endlich mal zu machen und man kann auch ordentlich Geld zurück bekommen. Somit kann es euch tatsächlich nur weiter bringen, wenn ihr auch eine Nebentätigkeit anmeldet und diese zu eurem Hauptberuf ausübt.

Tipp:

Lasst euch von eurem zukünftigen Arbeitgeber allerdings unbedingt eine schriftliche Genehmigung ausstellen, dass dieser von eurer Nebentätigkeit informiert ist und euch erlaubt, diese weiterhin auszuführen. Damit könnt ihr euch im Streitfall großen Ärger ersparen.

Eine Mustervorlage kann ich euch hier zur Verfügung stellen:

Wie sieht es denn mit euren Erfahrungen aus? Habt ihr bereits ein Nebengewerbe und arbeitet hauptberuflichfür einen Arbeitgeber oder wollt ihr bald ein Nebengewerbe anmelden?