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Muss ich mein Nebengewerbe meinem Arbeitgeber mitteilen?

In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann?

Wenn du ein Nebengewerbe oder eine Nebentätigkeit ausübst, stellt sich allerdings oft die Frage, ob du deinen Arbeitgeber auch darüber informieren musst oder nicht. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit dem Thema befassen und einige wichtige Aspekte erläutern, die du dabei berücksichtigen solltest.

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IHK – Wofür ist die Kammer eigentlich gut und ist sie so hilfreich, wie versprochen wird?

Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind seit etlichen Jahren ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Berufswelt. Es gibt insgesamt 79 Kammern in Deutschland, die für verschiedene Regionen verantwortlich sind und dort selbstverantwortlich die Aufgaben der regionalen Wirtschaft übernehmen.

Aber was genau macht die IHK für uns?

Es ist sehr schwer zu sagen, welche Aufgaben explizit von der IHK ausgeführt werden und wieso das gut für uns sein soll. Dennoch gibt es einige Punkte, bei denen wir die Arbeit der IHK wahrnehmen:

In Deutschland fungieren die Kammern als zentrales Organ für die Berufsausbildungen und setzen unter anderem die Lerninhalte fest, oder nehmen Prüfungen ab. Sie fördern zudem die gewerbliche Wirtschaft und beraten auch bei Existenzgründungen. Man ist in Deutschland automatisch in einer Pflichtmitgliedschaft der Industrie- und Handelskammer gefangen, sobald man ein Gewerbe anmeldet. Die Unternehmensgröße ist hierbei irrelevant, denn es trifft auch die nebenberuflichen Tätigkeiten, die als Gewerbe angemeldet wurden. Der zu zahlende Beitrag bemisst sich dann anhand des Umsatzes. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden vom Beitrag befreit, sofern sich der jährliche Gewinn aus Gewerbeertrag und -gewinn unter 5.200 Euro beläuft.

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Sollte man als Arbeitnehmer noch ein Nebengewerbe anmelden?

Ganz einfach gesagt, ja!

Warum man ein Nebengewerbe haben sollte und wie potenzielle Arbeitgeber darauf reagieren, das kann ich euch in diesem Artikel verraten.

Vielen Arbeitnehmern ist die Wirkung der Angabe eines Nebengewerbes im Lebenslauf völlig unbewusst. Dabei kann das ganz tolle Effekte auf den potenziellen Arbeitgeber haben.  Besonders die Personaler stellen dann gerne Fragen dazu, sind interessiert und sehen, dass man sich in seiner Freizeit auch mit dem “Arbeiten” beschäftigt. Zudem kann man als Bewerber mit unternehmerischen Kenntnissen für die Firma durch persönliche Erfahrungen glänzen.

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