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Gekündigt worden – und nun?

Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!

 

Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber als Person oder der Qualität der eigenen Arbeitsleistung liegen. Eventuell hat sich einfach eine Änderung der betrieblichen Ausrichtung ergeben oder das Geschäft wirft zu wenig Geld ab und man versucht nun, angeblich überflüssiges Personal loszuwerden. Wichtig ist dann jedoch, dass man richtig agiert und einen kühlen Kopf bewahrt, um den möglichen Schaden einzugrenzen.

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Wie funktioniert Kurzarbeit?

Kurzarbeit kennen wir in der Regel bisher nur aus der Saison-Arbeit oder aus Betrieben, die zu bestimmten Jahreszeiten keine Aufträge generieren. Doch besonders in der aktuellen Situation sind auch viele andere Betrieben gezwungen, ihre Arbeitnehmer in die Kurzarbeit zu schicken. Vom großen Bäckereibetrieb, bis hin zur Lieblings-Kneipe um die Ecke, jeder kann betroffen sein.
Zurecht fragen sich nun daher viele Arbeitnehmer, wie funktioniert die Kurzarbeit?

 

 

Was ist eigentlich Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld?

Als Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld bezeichnet man eine Leistung aus seiner Arbeitslosenversicherung, welche den Verdienstausfall zu einem gewissen Teil ausgleichen soll. Um Kurzarbeitergeld erhalten zu können, muss der Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit verkürzen und eine Meldung an die zuständige Agentur für Arbeit geben. Diesen Schritt gehen die Betriebe in der Regel dann, wenn die wirtschaftliche Lage zu schlecht geworden ist, also aus konjunkturellen Gründen. Ziel damit ist es,  den Arbeitsplatz weiterhin zu erhalten, obwohl die finanzielle Situation der Unternehmen Entlassungen als Folge haben würden.

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Sollte man als Arbeitnehmer noch ein Nebengewerbe anmelden?

Ganz einfach gesagt, ja!

Warum man ein Nebengewerbe haben sollte und wie potenzielle Arbeitgeber darauf reagieren, das kann ich euch in diesem Artikel verraten.

Vielen Arbeitnehmern ist die Wirkung der Angabe eines Nebengewerbes im Lebenslauf völlig unbewusst. Dabei kann das ganz tolle Effekte auf den potenziellen Arbeitgeber haben.  Besonders die Personaler stellen dann gerne Fragen dazu, sind interessiert und sehen, dass man sich in seiner Freizeit auch mit dem “Arbeiten” beschäftigt. Zudem kann man als Bewerber mit unternehmerischen Kenntnissen für die Firma durch persönliche Erfahrungen glänzen.

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