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Muss ich mein Nebengewerbe meinem Arbeitgeber mitteilen?

In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann?

Wenn du ein Nebengewerbe oder eine Nebentätigkeit ausübst, stellt sich allerdings oft die Frage, ob du deinen Arbeitgeber auch darüber informieren musst oder nicht. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit dem Thema befassen und einige wichtige Aspekte erläutern, die du dabei berücksichtigen solltest.

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Bin ich verpflichtet an einer Rufbereitschaft teilzunehmen?

Nach der sogenannten Rufbereitschaft wird sich wohl kaum ein Arbeitnehmer sehnen, bedeutet sie in der Regel zusätzlichen Stress zum normalen Arbeitsalltag. Schließlich muss man jederzeit damit rechnen, dass nach dem Feierabend, während man bereits vor dem Fernseher einschläft, sich ein Kollege oder eine Kollegin aus der Spätschicht meldet, da noch ein Problem aufgetreten ist.  Manch einem macht dies vielleicht nicht so viel aus, für andere stellt dies eine dauerhafte ungesunde Belastung dar.

 

Bin ich verpflichtet an einer Rufbereitschaft teilzunehmen?

Diese durchaus berechtigte Frage lässt sich nach Rücksprache mit einem Anwalt wie folgt beantworten: Solange im vorhandenen Arbeitsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen keine Teilnahme an einer Rufbereitschaft vereinbart wurde, handelt es sich um eine neue Vereinbarung, die auch schriftlich fixiert werden sollte.

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