Der 520 Euro Job, auch bekannt als Minijob, hat in Deutschland seit Jahren eine große Bedeutung. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art von Teilzeitarbeit, bei der der Arbeitnehmer monatlich maximal 520 Euro brutto verdient und von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Dieser Job bietet den Vorteil, dass der Arbeitgeber keine oder nur sehr geringe Abgaben zahlen muss, was ihn deutlich attraktiver macht, als eine reguläre Teilzeitstelle.

Der 520 Euro Job ist gerade für viele Mütter und Erziehende eine gute Möglichkeit, recht flexibel die gemeinsame Familienkasse aufzubessern. Ebenso für Studenten, (Langzeit-)Arbeitslose und leider mittlerweile auch für etliche Rentner, bietet ein solcher Job eine Möglichkeit, das Haushaltsgeld zu erhöhen. Außerdem kann der  Minijob von jedem Arbeitnehmer genutzt werden, um die Einnahmen aus einer Vollzeit- oder Teilzeitstelle  zu ergänzen. Das klingt somit an sich erst einmal gut, allerdings ist der 520 Euro Job auch ein Dilemma und schadet dem Arbeitsmarkt. Zudem gibt es, wie es sich öfters schon im Bekanntenkreis gezeigt hat, eine ganze Menge an Irrglauben bzgl. einer solchen geringfügigen Beschäftigung, die sich hartnäckig halten. Wieso das so ist und was genau der 520 Euro Job ist, erkläre ich ausführlicher in diesem Artikel.

Was genau ist ein 520 Euro Job?

Klären wir zuerst einmal, was genau der 520 Euro Job ist.
Entscheidend dafür, ob es sich bei einer Beschäftigung um einen Minijob handelt, ist allein das monatliche Entgelt. Wenn das Gehalt nicht mehr als 520 Euro pro Monat beträgt (bis September 2022 waren es noch 450 Euro), handelt es sich um einen Minijob, der auch als “geringfügig entlohnte Beschäftigung” bezeichnet wird.

Wenn der Minijob zusätzlich zu einer anderen Beschäftigung ausgeübt wird, ist ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung erlaubt. Es ist jedoch nicht möglich, mehr als einen Minijob neben einer Hauptbeschäftigung auszuüben. In diesem Fall müssen alle Beschäftigungen außer dem ersten Minijob als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen abgerechnet werden.

Insbesondere für Arbeitnehmer, die nicht in Vollzeit arbeiten können oder wollen, aber dennoch zusätzliches Einkommen benötigen, ist ein 520 Euro Job geeignet. Typische Tätigkeiten in einem solchen Job können beispielsweise im Verkauf, der Reinigung, als Bürohilfe oder als Botengänger ausgeübt werden.

Wird ein 520-Euro-Job versteuert?

Wenn eine Person als Minijobber beschäftigt wird, muss der Arbeitgeber pauschale Abgaben zur Sozialversicherung leisten, einschließlich 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, Umlagen U1/U2 und Insolvenzgeldumlagen.
Insgesamt belaufen sich die Arbeitgeberanteile auf etwa 30 %, was teurer ist, als die Abgaben in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis mit rund 20 % Arbeitgeberabgaben.

Der Minijobber selbst zahlt 3,6 % des Entgelts als Rentenversicherungsbeitrag, kann aber auf die Rentenversicherungspflicht verzichten, wenn er/sie das schriftlich erklärt. Eine solche Erklärung muss vom Mitarbeiter unterzeichnet und datiert werden, um bei einer Betriebsprüfung vorgelegt werden zu können. Wenn der Minijobber eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, wird der Minijob vollständig in der Rentenberechnung berücksichtigt.

Die Lohnsteuer kann beim Minijob pauschal mit 2 % abgerechnet werden oder mit einer Lohnsteuerklasse, je nach Umständen des Mitarbeiters. Wenn der Minijob die einzige Beschäftigung ist, fallen bis zu einem monatlichen Verdienst von 520 Euro keine Lohnsteuern an. Die zuständige Krankenkasse für einen Minijob ist die Knappschaft-Bahn-See, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse der Minijobber tatsächlich versichert ist. Die Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber müssen ebenfalls an die Knappschaft-Bahn-See abgeführt werden, und die 2 % Pauschsteuer sind im Beitragsnachweis enthalten und werden nicht über die Lohnsteueranmeldung abgeführt.

Wie viel verdiene ich in einem 520 Euro Job?

Die genaue Höhe des Verdienstes hängt von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und dem Stundenlohn ab. Bei dem jetzigen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde, muss man also ca. 43 Stunden im Monat arbeiten, um auf einen Verdienst von 520 Euro zu kommen. Aktuell sind das bei den meisten Arbeitgebern 10 Stunden in der Woche. Bei einem Minijob werden in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer abgezogen, allerdings muss der Arbeitgeber pauschale Abgaben zur Sozialversicherung leisten.

Werden Krankentage bei einem Minijob bezahlt?

Ja, auch bei einem Minijob haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn ein Minijobber aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig wird, hat er oder sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von maximal sechs Wochen. Die Entgeltfortzahlung beträgt dabei in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts.

Allerdings gibt es hierbei eine Besonderheit zu beachten: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei einem Minijob wird nur dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer in den letzten vier Wochen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens 30 Tage bei dem Arbeitgeber beschäftigt war und der Minijobber eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegt.

Bin ich bei einem 520€ Job krankenversichert, wenn ich keinen zusätzlichen Hauptjob habe?

Eine geringfügige Beschäftigung bleibt krankenversicherungsfrei, solange das monatliche Entgelt die Grenze von 520 Euro nicht überschreitet. Der Arbeitnehmer zahlt jedoch einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Verdient der Arbeitnehmer durch einen oder mehrere Minijobs mehr als 520 Euro im Monat, fallen für den Arbeitgeber reguläre Beiträge zur Sozialversicherung an.

Minijobber haben die Wahl, sich entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern zu lassen, beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern zu lassen oder freiwillig in der gesetzlichen/privaten Krankenversicherung versichern zu lassen. Wenn neben dem Minijob ein weiteres versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht, gilt die Krankenversicherung aus dem Hauptberuf auch für den Zweitjob.

Aber Achtung: Wer nur einen einzigen Minijob und sonst keinen Hauptverdienst hat, der muss mit sehr hohen Abgaben für die Krankenkassenbeiträge rechnen. Hier wird sich der Minijob kaum noch lohnen!

Habe ich als Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Auch als Minijobber haben Sie grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage, bei einer 5-Tage-Woche 20 Werktage, jeweils bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung.

Allerdings gibt es eine Besonderheit bei Minijobs: Wenn Sie im Laufe eines Jahres nicht regelmäßig arbeiten, sondern nur unregelmäßig oder auf Abruf beschäftigt sind, dann haben Sie keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. In diesem Fall ist es jedoch möglich, dass Ihnen Urlaubstage aufgrund von tarifvertraglichen Regelungen oder einer individuellen Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber zustehen.

Kann man mehrere 520 € Jobs haben?

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Minijobs mit einem monatlichen Verdienst von bis zu 520 € zu haben. Allerdings gibt es hierbei eine wichtige Regelung zu beachten: Wenn die Summe der Entgelte aus allen Beschäftigungen den monatlichen Verdienst von 520 € übersteigt, gelten diese Beschäftigungen eben nicht mehr als Minijobs, sondern als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. In diesem Fall müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Es ist also wichtig, darauf zu achten, dass die Verdienstgrenze von 520 € pro Monat pro Arbeitgeber nicht überschritten wird, wenn man mehrere Minijobs ausübt. Wenn man mehrere Minijobs hat, sollte man zudem darauf achten, dass man nicht insgesamt mehr verdient, als man in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verdienen würde. Wer auf die Idee kommt, statt einem schlecht bezahlten Hauptjob, drei 520 €-Stellen anzunehmen, um somit besser dazustehen, der wird leider böse erwachen.

Kann man zusätzlich zur Vollzeitstelle, auch einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber annehmen?

Die Praxis der Arbeitgeber, einen Mitarbeiter sowohl als normalen Angestellten als auch als 520€-Kraft über ein anderes Unternehmen einzustellen, ist ein Beispiel dafür, wie Arbeitgeber versuchen, sich Sozialkosten zu sparen. Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen auf der Hand: Durch die Beschäftigung eines Mitarbeiters als 520€-Kraft muss er keine Sozialabgaben auf den Lohn zahlen, was zu einer erheblichen Einsparung führt. Dies ist möglich, da die Beschäftigung als 520€-Kraft unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungsfrei ist.

Ein zweiter Job beim gleichen Arbeitgeber oder einem Partner-/Tochterunternehmen ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen die beiden Jobs voneinander abgegrenzt werden. Es muss sich um einen zweiten Job handeln, der thematisch und im besten Fall auch räumlich abgekapselt ist, um als separater Job zu gelten. Es ist wichtig zu betonen, dass die Aufgaben zwischen den beiden Jobs nicht wild hin- und hergeschoben werden dürfen, da dies die Abgrenzung zwischen den Jobs beeinträchtigen und letztendlich dazu führen würde, dass die beiden Jobs als ein einziger sozialversicherungspflichtiger Job gelten würden.

In der Praxis ist es oft schwierig, die beiden Jobs voneinander abzugrenzen. Dies gilt insbesondere für Bürojobs, bei denen ein Mitarbeiter immer am gleichen Arbeitsplatz sitzt und durchgehend an den gleichen Aufgaben arbeitet. In diesem Fall kann es schwierig sein, die Aufgaben zwischen den beiden Jobs abzugrenzen, da sie inhaltlich eng miteinander verknüpft sind. Wenn die Aufgaben zwischen den beiden Jobs nicht klar abgegrenzt werden können, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Betracht ziehen, die Beschäftigung als einen einzigen sozialversicherungspflichtigen Job anzubieten.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Beschäftigung als 520€-Kraft und die Beschäftigung in einem zweiten Job beim gleichen Arbeitgeber oder einem Partner-/Tochterunternehmen legal sein können, solange eben die Abgrenzung der beiden Jobs klar und deutlich ist und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Arbeitnehmer sollten jedoch sehr genau darauf achten, dass sie nicht ausgebeutet werden und faire Arbeitsbedingungen erhalten.

Wieso ist der 520 Euro Job ein Dilemma?

Einer der Gründe, warum der 520 Euro Job ein Dilemma ist, liegt darin, dass er kaum eine bis keine Perspektive bietet. In der Regel handelt es sich hierbei um einfache Tätigkeiten, die keinerlei Qualifikationen erfordern und oft auch keine Möglichkeit zur Weiterbildung bieten. Dadurch kann der Arbeitnehmer in einer beruflichen Sackgasse landen und auf Dauer keine Aussicht auf Aufstieg haben. Er verbleibt also in seiner Position und wird nur in den seltensten Fällen einen Aufstieg mit einem besseren Lohn erreichen. Das bedeutet auch, dass er im Alter nicht ausreichend abgesichert ist und im schlimmsten Fall auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wird.

Wieso schaden 520 Euro Jobs bzw. Minijobs dem Arbeitsmarkt?

Ein weiterer Nachteil des 520 Euro Jobs ist, dass er den Arbeitsmarkt schädigt. Da die Arbeitgeber keine oder nur sehr geringe Abgaben zahlen müssen, ist der 520 Euro Job für sie attraktiver als eine reguläre Teilzeitstelle. Das führt dazu, dass viele Arbeitgeber bevorzugt auf 520 Euro-Jobber setzen, statt reguläre Teilzeitstellen zu schaffen. Dadurch entsteht eine prekäre Beschäftigungssituation, in der viele Arbeitnehmer aufgrund niedriger Einkommen und fehlender Sozialversicherungsleistungen kaum über die Runden kommen.

Die Tatsache, dass der 520 Euro Job dem Arbeitsmarkt schadet, wird auch dadurch deutlich, dass immer mehr Menschen auf diese Art von Teilzeitarbeit angewiesen sind. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat sich die Zahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor in den letzten Jahren erhöht. Besonders betroffen sind Frauen, die oft aufgrund von Familienpflichten nur in Teilzeit arbeiten können.

Fazit

Insgesamt ist der 520 Euro Job also ein Dilemma, das sowohl für die Arbeitnehmer als auch für den Arbeitsmarkt problematisch ist. Schließlich gibt es in Deutschland um die 8 Millionen sogenannte “geringfügig Beschäftigte”. Davon entfällt bereits mehr als die Hälfte alleine auf Frauen. Um diese Probleme zu lösen, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Eine Möglichkeit wäre, den 520 Euro Job mit Sozialversicherungsbeiträgen zu versehen, um die Absicherung der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Zudem sollten die Arbeitgeber dazu angehalten werden, reguläre Teilzeitstellen zu schaffen, um den Arbeitnehmern eine Perspektive zu bieten. Nur so kann es gelingen, den Arbeitsmarkt langfristig zu stabilisieren und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Um als normaler Arbeitnehmer noch zusätzlich etwas zu verdienen oder als Ehepartner ohne Vollzeitstelle, kann ein Minijob also wirklich sinnvoll sein. Ansonsten ist es leider nur eine Sparmöglichkeit für Firmen und vernichtet mehr Voll- oder Teilzeitstellen und somit auch Steuer- und Sozialeinnahmen als es der Allgemeinheit einen wirklichen Nutzen bringt. Ob sich ein 520 Euro Job für jemanden wirklich lohnt, sollte man genau prüfen, damit man nicht am Ende durch zu viele Stunden oder zu hohe Kosten negativer da steht, als ohne den Job.