Bedingt durch eine längere Krankheitsgeschichte können viele Arbeitnehmer nicht sofort zurück in den Beruf und wieder Vollzeit arbeiten. Für die Betroffenen ist es eine sehr schwierige Zeit. Manchmal benötig eine Heilung durchaus intensive Betreuung, ist kostenintensiv und an Arbeit erstmal nicht mehr zu denken. Aus diesem Grund wurde für die angeschlagenen Arbeitnehmer das Konzept der Wiedereingliederung gestaltet, damit diese möglichst schonend in den beruflichen Alltag zurückkehren können, sobald es der gesundheitliche Zustand zulässt.

Die Wiedereingliederung nach langer Krankheit ist für Betroffene und ihre Familien oft eine Herausforderung. Es ist wichtig, dass die Rückkehr in den Arbeitsalltag gut geplant und vorbereitet wird, um einen erfolgreichen Übergang zu gewährleisten. Dazu gibt es verschieden Modelle, die Vor- und Nachteile bringen können.
Die Frage bleibt aber bei allen immer gleich. Ist eine Wiedereingliederung sinnvoll?
Schauen wir uns dafür erst einmal die Modelle an.

Hamburger Modell

So bezeichnet man die stufenweise Wiedereingliederung die helfen soll, sich wieder an die frühere Arbeit heranzutasten. Der Erfolg ist jedoch stark davon abhängig, wie gut die Personalabteilung des Arbeitgebers diese Maßnahme umsetzen kann.
Eine Wiedereingliederung beginnt noch während der offiziellen Krankschreibung des Arbeitnehmers. Dieser wird vorerst stundenweise wieder an seinen alten Job herangeführt, ohne ihn zu sehr zu stressen. Dadurch kann der Arbeitgeber sich die Mühe sparen, die Stelle neu zu besetzen und hat eine günstige Arbeitskraft, denn während der Wiedereingliederung innerhalb der Krankschreibung, erhält der Arbeitnehmer noch Krankengeld bzw. Übergangsgeld, jedoch nicht sein vorheriges Gehalt und das hat somit auch weitere Nachteile. Dies betrifft z. B. die Fahrtkosten zu seinen Lasten, wie auch Einbußen bei den gesammelten Rentenpunkten.
Anders als das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), zu dessen Angebot Unternehmen verpflichtet sind, sobald ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt, ist die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell bisher noch eine freiwillige Maßnahme und muss vom Arbeitgeber auch nicht genehmigt werden. Immer mehr Gerichtsurteile zeigen jedoch deutlich, dass es für den Arbeitgeber meist keine andere Wahl gibt. Schon gar nicht, wenn dies auch mit einem Attest vorliegt.

Probleme

Im Internet liest man viele Geschichten von Personen, die eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell angefangen haben und nach relativ kurzer Zeit von ihrem Arbeitgeber als Teilzeit- oder wieder als Vollzeitkraft behandelt wurden und auch relativ schnell Termine, die nach dem eigentlich vorgesehenen stark verkürzten Tag lagen, angesetzt wurden. Dass diese Personen derzeit nicht da sind, um wieder vollwertig zu arbeiten, geht je nach Job relativ schnell unter. Man sollte nicht vergessen, dass es einem keiner dankt, wenn man sich überanstrengt und die Genesung gefährdet. Finanziell bringt einem dies auch nichts, da man trotzdem nur das Krankengeld bekommt. Je nachdem wie der Arbeitgeber tickt und wie die eigene Arbeit normalerweise organisiert ist, kann man eventuell schon im Vorfeld gut abschätzen, ob eine solche Wiedereingliederung in einem Fiasko enden wird.

Krankengeldbezug

Ebenfalls sollte man bedenken, dass die Zeit in der man für ein- und dieselbe Krankheit Krankengeld beziehen kann, bei maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren beträgt. Diese wird durch den Versuch der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell nicht unterbrochen! Das heißt, wenn man sechs Monate versucht die Wiedereingliederung zu machen, aber feststellt, dass es gesundheitlich doch nichts mehr wird mit der Berufstätigkeit, dass man diese sechs Monate nicht wieder für die Fortzahlung des Krankengeldes zurück bekommt. Je nach der persönlichen Situation (z. B. ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung) kann dies eine schlechte Entscheidung gewesen sein, da man dadurch einige Monate an Krankengeld nach hinten hin verliert, obwohl man eigentlich gearbeitet hat. Besser wäre es dann unter Umständen gewesen, man hätte versucht ohne Krankschreibung in Teilzeit wieder ins Berufsleben einzusteigen, sofern man so viele Stunden arbeiten würde und der Arbeitgeber dies mitmacht, dass man finanziell nicht schlechter da stünde, als mit dem Krankengeld. In diesem Fall würde man wohl, wenn man nach einigen Monaten in Teilzeit doch merkt dass es nichts wird, wieder krank geschrieben werden und hätte noch den verbliebenen Anteil der drei Jahre Anspruch auf das Krankengeld. Wenn dieses irgendwann endet, würde man Arbeitslosengeld bekommen, aber nur sofern man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Ansonsten liefe man Gefahr die schlechte Erwerbsminderungsrente zu bekommen und dies trotz einiger Monate Arbeit eher, als es sein müsste.

Teilzeitarbeit

Diese Option haben wir oben bereits schon ein paar Mal erwähnt, aber gehen wir nun etwas genauer darauf ein.
Die Teilzeitarbeit kann durchaus einige Vorteile bieten, sofern es der gesundheitliche Zustand zulässt, dass man eben weniger lange arbeitet. Somit können beispielsweise Therapien am Nachmittag wahrgenommen werden oder auch wichtige Arztbesuche am Tag stattfinden. Zu beachten ist jedoch, dass man zwar nicht mehr so lange arbeitet wie vorher, allerdings wird die Arbeitslast dadurch nicht geringer.
So kommen wir zum ersten und sehr ernsten Nachteil, denn bedauerlicherweise geschieht es schnell, dass man die gleiche Menge an Aufgaben erhält, wie vor der Erkrankung. So kommt es unweigerlich dazu, dass man diese ganzen Aufgaben nicht mehr in 40 Stunden, sondern dann in 25 oder 30 Stunden schaffen “darf”. Ob es dann eine tatsächliche Erleichterung für die Betroffenen ist, wage ich zu bezweifeln. Das Modell sollte dadurch auch nur wahrgenommen werden, wenn es einem schon gut genug geht.

Teilzeitarbeit mit Verlängerung

Die Teilzeitarbeit kann man auch für einen vorübergehenden Zeitraum ausüben mit dem Ziel, nach angemessener Zeit wieder auf Vollzeitarbeit umzusteigen.  Dies nennt man dann “Teilzeitarbeit mit Verlängerung”. Hierbei wird zunächst mit einer reduzierten Arbeitszeit begonnen, die schrittweise erhöht wird, bis die volle Arbeitszeit wieder erreicht ist. Je nach Ausgangslage kann dies innerhalb weniger Wochen, Monate oder auch über mehrere Jahre hinweg gezogen werden. Da sollte man jedoch vorsichtig mit sein. Schließlich wird man bei Teilzeit auch weniger verdienen und da sollte man gut mit dem Arbeitgeber verhandeln, um nicht noch schlechter da zu stehen, als mit seinem Krankengeld. Das Modell der Teilzeitarbeit wird zudem auch nicht in allen Berufen möglich sein.

Rehabilitationsmaßnahmen

Nicht immer werden Rehabilitationsmaßnahmen von der Krankenkasse verordnet und bezahlt. In einigen Fällen zahlt sogar der Arbeitgeber diese Reha-Maßnahmen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Betroffenen wieder fit für den Arbeitsalltag zu machen. Zum Beispiel durch gezielten Sport, Physiotherapie oder berufliche Weiterbildungen. Je nach Krankheit wird auch mal der komplette Arbeitsplatz neu gestaltet, damit die Arbeit in Zukunft wieder ausgeübt werden kann. Beispielsweise sorgt man für Barrierefreiheiten und Rollstuhlgerechte Schreibtische, etc.

Der Vorteil von Rehabilitationsmaßnahmen ist, dass sie sehr individuell auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt werden können und somit eine gezielte Unterstützung bieten. Ein Nachteil ist jedoch, dass solche Maßnahmen nicht immer angeboten werden können und auch nicht immer zum gewünschten Erfolg führen. Sie werden dadurch wenig genutzt und von immer weniger Arbeitgebern finanziell unterstützt.

Eingliederungshilfen

Neben den zuvor genannten Möglichkeiten gibt es auch die Option einer sogenannten Eingliederungshilfe.  Diese kann in Form von finanziellen Leistungen oder auch in Form von Hilfe zur Pflege und Betreuung gewährt werden. Sie soll dazu beitragen, eine weitestgehend selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Hierbei erhält man die Unterstützung von “Case Managern”, die sich den persönlichen Fall vornehmen und als Ansprechpartner unterstützend die Eingliederung begleiten. So können sie auch Kontakte zu bestimmten Fachärzten vermitteln, Rehabilitationsmaßnahmen einleiten oder anderweitig behilflich sein.

Es gibt außerdem auch spezielle Wiedereingliederungsprogramme, die von einigen Sozialversicherungsträgern angeboten werden. Diese Programme können besonders individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst werden. Eine Wiedereingliederung nach langer Krankheit kann also durchaus auch durch externe Dienstleister unterstützt werden.

Mobile Wiedereingliederung

Dank der immer modernen Technik, kann die Rückkehr in den Arbeitsalltag auch in Form von Homeoffice oder in einem anderen geeigneten Ort außerhalb des Unternehmens erfolgen. Diese Methode kann für Betroffene besonders geeignet sein, die noch nicht in der Lage sind, den Anforderungen eines regulären Arbeitsplatzes gerecht zu werden, bzw. spezielle bauliche Voraussetzungen benötigen, um die Arbeit ausführen zu können.

Auch eine Arbeit in einer sogenannten “Werkstatt für behinderte Menschen” kann bei der mobilen Wiedereingliederung eine Option sein. Hier werden Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigt, die aufgrund ihrer Einschränkungen nicht in der Lage sind, einer regulären Arbeit nachzugehen. Je nach Krankheitsverlauf der Betroffenen, können diese somit gut ermitteln, welche Arbeiten körperlich noch gut erledigt werden können und entsprechend mit dem Arbeitgeber nach einer langfristigen Lösung suchen.

Die Gefahr, dass man jedoch nicht ohne enorme Einbußen in seinen “alten Job” zurückkehren kann, sind enorm groß. Nicht zu unrecht sagt man auch “einmal raus und aus”.

Fazit

Es gibt also viele verschiedene Möglichkeiten, um eine Wiedereingliederung nach langer Krankheit zu ermöglichen. Zunächst kann eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Umschulung in einen anderen Beruf helfen, wieder in das Berufsleben zurückzukehren. In vielen Fällen kann auch die Unterstützung durch Rehabilitationseinrichtungen oder eine ambulante Rehabilitation sinnvoll sein. Hier werden gezielt therapeutische Maßnahmen angeboten, um körperliche und psychische Fähigkeiten zu verbessern und die Wiedereingliederung in den Alltag zu erleichtern. Welche Option am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Einschränken ab.

Allgemein sollte man sich gut überlegen, ob man einer Wiedereingliederung offen gegenübersteht und wertvolle Zeit im Krankengeldbezug damit opfern möchte. Man kann sich ja immer noch direkt gesund schreiben lassen und erstmal nur noch Teilzeitarbeit vollziehen. Entweder beim alten Arbeitgeber oder eben bei einem neuen, wenn der alte Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht bieten kann oder möchte.
Es muss gut überlegt werden.