Eigentlich ist es ein absolutes “No-Go” von seinen Mitarbeitern zu erwarten, dass diese ihre privaten Gegenstände für die Arbeit nutzen, auch wenn viele natürlich ihr privates Handy, Tablet oder den Computer aus Bequemlichkeit und der teils leider besseren Leistung lieber nutzen, als die betagten und  alten Geräte des Arbeitgebers.
In einigen Situationen ist dies auch gar nicht anders möglich, wenn man von seinem Arbeitgeber kein brauchbares Notebook bekommt, um seine Berufsschulaufgaben oder Testprojekte zu erledigen (so geschehen bei meinem Ehemann in der Ausbildung zum Fachinformatiker).

Besonders zu der heutigen Zeit, in der immer öfter die Möglichkeit von Home-Office-Tagen gefragt ist, setzen die Arbeitgeber oft voraus, dass man seine eigenen Geräte nutzt (“Bring Your Own Device”). Meistens ist dies auch machbar oder lässt sich durch bestimmte Vertragsvereinbarungen regeln, damit eben trotz privater und beruflicher Nutzung die Daten auf den Geräten geschützt bleiben und geregelt ist, wer haftet, wenn etwas kaputt geht. 

Allerdings gibt es eine Sache, die man sich wirklich vorab zweimal überlegen muss:

Sollte man sein privates Fahrzeug im Arbeitsalltag für arbeitsbedingte Fahrten, z. B. zum Kunden, nutzen?

 

Folgende Punkte sollte man sich erst einmal genauer ansehen, ehe man hier eine voreilige Entscheidung trifft:

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