Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, der ist in diesem Sozialstaat auch verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies kann entweder über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder über eine Private Krankenversicherung (PKV) geschehen, je nachdem, wie man im System zuzuordnen ist. Die meisten von uns sind jedoch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet. Mitglieder der GKV unterliegen zudem der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

Wer zeitweise nicht versichert war bzw. ist, kann und muss seinen Versicherungsschutz unbedingt wieder erneuern. Das bedeutet auch, dass ausstehende Beiträge rückwirkend nachgezahlt werden müssen, jedoch nicht zwingend in voller Höhe. In Deutschland ist es möglich, Krankenkassenbeiträge rückwirkend zu zahlen. Dies kann vor allem dann von Bedeutung sein, wenn man erst zu einem späteren Zeitpunkt erfährt, dass man versicherungspflichtig war oder wenn es Probleme bei der Beitragszahlung gab.

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