Viele Arbeitgeber versuchen leider auch den letzten Euro einzusparen, wenn es darum geht, die Personalkosten gering zu halten. Leider geschieht dies dann auf dem Rücken der oftmals ahnungslosen, bzw. auf den schlechten Job angewiesenen Mitarbeiter. Insbesondere Fahrtzeiten, die beim Besuch von Kunden entstehen, sind dabei oftmals eine gerne in Anspruch genommene Möglichkeit, um dem Mitarbeiter Geld vorzuenthalten. Aber ab wann und in welchen Fällen gilt die Fahrzeit als tatsächliche Arbeitszeit und muss vergütet werden?

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