Kategorie: freiberufliche Arbeit

5 Gründe, schnell wieder den Arbeitgeber zu wechseln

Das ein oder andere Mal kann es tatsächlich vorkommen, dass ihr erst soeben einen neuen Job angefangen habt und euch eigentlich sehr wohl fühlt, sodass ihr die offensichtlichen Warnzeichen nicht wahrnehmen könnt.
Ihr lasst euch blenden und glaubt, dass dieses Mal alles besser kommen wird, als beim vorherigen Arbeitgeber. Natürlich wünsche ich euch das, dennoch solltet ihr sehr wachsam sein und sensibel gegenüber einigen, sehr offensichtlichen Gründen, schnell wieder den Arbeitgeber zu wechseln.

Das Dilemma beginnt alleine schon bei der Firmenpräsenz. Oftmals sagt alleine schon der Internetauftritt viel über einen potenziellen Arbeitgeber aus. Besonders, wenn im  Bereich des Marketings oder der IT gesucht wird, jedoch die Webseite in einem alten Design mit sämtlichen Rechtschreibfehlern und einem schlechten Quellcode ausgestattet ist. Nun denkt man sich, dass man sich lieber ein persönliches Bild von dem Unternehmen macht und lässt sich auf ein Vorstellungsgespräch ein.

Der ein oder andere ist glücklicherweise mit der Fähigkeit geboren worden, andere Menschen direkt zu durchschauen und Unwahrheiten direkt zu erkennen, den meisten von uns ergeht es aber eher so, dass man eben nur vor den Kopf gucken kann. So lassen wir uns erstmal viel erzählen und ansprechend reden. Unser Interesse wurde geweckt und man hat richtig Lust auf die neue Stelle bekommen.
Einige mögen eventuell aus Freude und Berufung arbeiten, andere jedoch nur, weil das Portemonnaie es sagt. Um nicht wieder ins Klo gegriffen zu haben, sollten wir also die Warnzeichen vorab erkennen und im Zweifel den Arbeitgeber wieder wechseln. Schließlich ist das Leben zu kurz, um sich mit einem schlechten Arbeitgeber zufrieden zu geben.

5 Gründe für den Wechsel:

Weiterlesen

Wenn die Stadt dich hinters Licht führt – Scheinselbstständigkeit

Auch die Stadt ist längst nicht in allen Bereichen ehrlich und versucht oft, durch Gesetzeslücken den Arbeitnehmer auszutricksen, nur um Kosten zu sparen. Da kann es sehr schnell passieren, dass man einen tollen Job über die Stadt ergattert hat und als Honorar-Kraft eingestellt wird. Jetzt sitzt man jedoch bereits in der Falle – ihr seid scheinselbstständig.

Das hat verheerende Auswirkungen, denn ihr habt nun dennoch nur einen Auftraggeber (in dem Beispiel die Stadt), seid aber gleichzeitig selbstständig und somit auch verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Einen freien Mitarbeiter quasi wie einen Arbeitnehmer zu verpflichten, ihm vorschreiben, zu welchen Zeiten gearbeitet wird, aber ihn dann nicht sozialversicherungspflichtig anstellen, sondern nur auf Honorar-Basis bezahlen, das ist neuerdings die Masche der Städte, wie in meinem Bekanntenkreis leider aufgefallen ist.

Bei nahezu jeder zweiten, freiwilligen Statusfestellung entscheidet die Deutsche Rentenversicherung, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Im Jahre 2006 war es lediglich jede fünfte Feststellung.

Ihr mögt jetzt denken, dass ihr dem entgehen könnt, wenn ihr einfach verschiedene Auftraggeber wählt und das Gewerbe anmeldet, aber es ist sogar möglich, dass ihr zur gleichen Zeit selbstständig und scheinselbstständig seid. Wenn nur ein Vertragsgegenstand Weisungen enthält, kann das für euch negativ ausgelegt werden. Nehmen wir als Beispiel einfach die Dienstleistung eines Kommunikations-Coachings, welches ihr verschiedenen Firmen anbieten wollt. Dazu legt ihr natürlich Ort und Zeit fest, damit das Coaching auch stattfinden kann. Für die Rentenversicherung wird das jedoch tatsächlich schon als eine Weisungsgebundenheit gezählt und somit als scheinselbstständig gewertet.

Weiterlesen