Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund längerer Krankheit kann für Arbeitnehmer eine enorme Herausforderung darstellen. Neben den persönlichen und gesundheitlichen Belastungen gibt es auch bestimmte Pflichten, die ein Arbeitnehmer in solch einer Situation zu erfüllen hat. In diesem Blogartikel werden wir einen umfassenden Blick auf diese Pflichten werfen und auch anhand von einigen Beispielen näher betrachten.

Wie teile ich meine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber mit?

    1. Rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers:

Eine der wichtigsten Pflichten eines Arbeitnehmers bei längerer Krankheit ist die rechtzeitige Benachrichtigung des Arbeitgebers. Dies sollte in der Regel am ersten Krankheitstag oder unmittelbar danach erfolgen. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Unternehmen natürlich etwas unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, sich an die internen Richtlinien und Prozesse zu halten. Eine frühzeitige Information ermöglicht es dem Arbeitgeber, angemessen zu reagieren, zum Beispiel durch die Organisation einer Vertretung oder die Anpassung des Arbeitsplans. Man sollte die Krankmeldung auch im besten Fall telefonisch mitteilen und nicht per WhatsApp. Das wird zwar aktuell gerne häufiger genutzt, aber es ist eigentlich kein offizieller Weg. Natürlich kann man seine Kollegen oder den Vorgesetzten auch per WhatsApp informieren, ein offizieller Anruf zum Abmelden sollte dennoch erfolgen. Das wirkt außerdem seriös.

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