Kündigung Archive - Jobfails Sun, 07 Jan 2024 13:28:27 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Muss ich mein Nebengewerbe meinem Arbeitgeber mitteilen? https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-nebengewerbe-meinem-arbeitgeber-melden/ https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-nebengewerbe-meinem-arbeitgeber-melden/#respond Fri, 05 May 2023 18:41:09 +0000 https://www.jobfails.de/?p=1064 In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann? Wenn […]

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In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann?

Wenn du ein Nebengewerbe oder eine Nebentätigkeit ausübst, stellt sich allerdings oft die Frage, ob du deinen Arbeitgeber auch darüber informieren musst oder nicht. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit dem Thema befassen und einige wichtige Aspekte erläutern, die du dabei berücksichtigen solltest.

Was ist ein Nebengewerbe?

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, was ein Nebengewerbe überhaupt ist. Ein Nebengewerbe bezeichnet eine selbstständige Tätigkeit, die eine Person neben ihrem Hauptberuf ausübt. Es handelt sich hierbei um eine Erwerbstätigkeit, die neben dem regulären Einkommen erzielt wird. Ein Nebengewerbe kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise das Anbieten von Dienstleistungen oder der Verkauf von Waren. Wichtig ist, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, bei der die Person eigenverantwortlich agiert und nicht in einem Angestelltenverhältnis steht. Um ein Nebengewerbe anzumelden, muss in der Regel ein Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt beantragt werden. Es ist zu beachten, dass dabei bestimmte Regeln und Vorschriften, wie beispielsweise Steuervorschriften, bei der Ausübung eines Nebengewerbes berücksichtigt werden müssen.

Wann muss ich eine Nebentätigkeit anmelden?

Die Anmeldepflicht einer Nebentätigkeit beim Amt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und dem Umfang der Nebentätigkeit sowie der jeweiligen gesetzlichen Regelungen in deinem Land oder Region. In der Regel musst du jedoch eine Nebentätigkeit beim Amt anmelden, wenn diese steuerpflichtig ist oder als Gewerbe angemeldet werden muss.

Im Allgemeinen solltest du also eine Nebentätigkeit beim Amt anmelden, wenn du selbstständig tätig bist und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erzielst. Je nach Art und Umfang der Nebentätigkeit kann es sein, dass du dich als Freiberufler/in, Gewerbetreibende/r oder auch als Kleingewerbetreibende/r anmelden musst. Auch eine Anmeldung als Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r kann von Land zu Land unterschiedlich sein, daher solltest du dich im Zweifelsfall bei deinem  zuständigen Gewerbeamt oder Finanzamt informieren.

Wenn du als Arbeitnehmer/in eine Nebentätigkeit ausübst und neben deinem Gehalt zusätzliche Einkünfte erzielst, musst du diese Einkünfte in der Regel in deiner Steuererklärung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine steuerpflichtige oder eine steuerfreie Tätigkeit handelt. Du musst die Einkünfte angeben und gegebenenfalls Steuern darauf zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich, sich im Vorfeld genau über die Anmeldepflicht und die damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich ein Nebengewerbe habe?

Nun stellt sich zusätzlich die Frage, ob du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen musst. Grundsätzlich gibt es hier keine klare gesetzliche Regelung, die besagt, dass du deinen Arbeitgeber darüber informieren musst. Es kann jedoch sein, dass sich aus deinem Arbeitsvertrag oder aus betrieblichen Regelungen ein Mitteilungs- oder Genehmigungserfordernis ergibt. In diesem Fall solltest du dich auf jeden Fall an diese Vorgaben halten.

Auch wenn du rechtlich nicht dazu verpflichtet bist, dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitzuteilen, kann es dennoch sinnvoll sein, dies zu tun. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber steht oder zeitlich und/oder inhaltlich mit deinem Hauptberuf kollidiert. In diesen Fällen kann es zu Interessenkonflikten kommen, die im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen können.

Indem du deinen Arbeitgeber über dein Nebengewerbe informierst, zeigst du Offenheit und Transparenz und vermeidest mögliche Konflikte im Vorfeld. Zudem kann dein Arbeitgeber in manchen Fällen auch hilfreiche Tipps und Ratschläge geben oder sogar bereit sein, dich bei deinem Nebengewerbe zu unterstützen.

Wie teile ich meinem Arbeitgeber meine Nebentätigkeit mit?

Wenn du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen möchtest, solltest du dies am besten in einem persönlichen Gespräch tun. Erkläre dabei, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt und wie viel Zeit du dafür aufwendest. Zeige auch auf, dass dein Nebengewerbe deine Arbeitsleistung in deinem Hauptberuf nicht beeinträchtigt. Du solltest im besten Fall darauf bestehen, dass ihr schriftlich etwas darüber festhaltet, damit es später nicht irgendwann heißt, der Chef könne sich an das Gespräch nicht erinnern. Hierzu erfährst du auch mehr im Artikel darüber, warum man sich alles schriftlich geben lassen sollte.

Insgesamt lässt sich aber festhalten, dass es keine einheitliche Antwort darauf gibt, ob du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen musst oder nicht. Es hängt immer von den individuellen Umständen ab. Es kann jedoch sinnvoll sein, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden und eine offene Kommunikation zu fördern. Solltest du dir jedoch sicher sein, dass die Tätigkeit keinen Grund zur Diskussion liefert, dann kannst du es auch einfach lassen. Die Entscheidung liegt ganz bei dir.

Muss der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit genehmigen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben oft Interessen und Talente, die nicht unbedingt mit ihrem Job verbunden sind. Möglicherweise möchten sie in ihrer Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen, sei es als Hobby oder um ihr Einkommen zu verbessern. Doch muss der Arbeitgeber eine solche Nebentätigkeit genehmigen?

Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit erlaubt, solange sie nicht mit den Pflichten des Arbeitnehmers im Hauptjob kollidiert oder dem Arbeitgeber schadet. Eine solche Konfliktsituation kann entstehen, wenn die Nebentätigkeit die Arbeitsleistung im Hauptjob beeinträchtigt. Der Arbeitgeber kann dann verlangen, dass der Arbeitnehmer entweder auf die Nebentätigkeit verzichtet oder eine Genehmigung dafür einholt.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Nebentätigkeit mit dem Hauptjob vereinbar ist. Zum Beispiel kann ein Softwareentwickler in seiner Freizeit als Musiklehrer arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf seine Arbeit hat. In diesem Fall ist keine Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich.

Was tun, wenn im Arbeitsvertrag ein Nebengewerbe ausgeschlossen ist?

In manchen Arbeitsverträgen ist jedoch eine Klausel enthalten, die den Arbeitnehmer verpflichtet, Nebentätigkeiten anzumelden oder Genehmigung einzuholen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitzuteilen und um Genehmigung zu bitten. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden, ob die Nebentätigkeit mit dem Hauptjob vereinbar ist und ob sie genehmigt wird oder nicht.

Wichtig ist außerdem zu beachten, dass der Arbeitgeber in der Regel kein Recht hat, eine Nebentätigkeit grundsätzlich zu verbieten, es sei denn, sie beeinträchtigt die Arbeitsleistung im Hauptjob oder stellt ein Konkurrenzgeschäft dar. Eine solche Einschränkung muss jedoch klar im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Ein generelles Verbot von jeglichen Nebentätigkeiten in einer Vertragsklausel ist zu scharf formuliert und kann angefochten werden.

Wenn der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit trotz einer Vertragsklausel ohne Genehmigung ausübt und der Arbeitgeber davon erfährt, kann dies Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer abmahnen oder sogar fristlos kündigen, wenn die Nebentätigkeit dadurch einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellt.

In jedem Fall ist es ratsam, die eigene Nebentätigkeit mit dem Arbeitgeber zu besprechen und sich eine Genehmigung einzuholen, wenn dies erforderlich ist. Dies schafft Klarheit und vermeidet mögliche Konflikte und negative Konsequenzen.

Welche Vorteile hat es, eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung genehmigen zu lassen?

Es gibt mehrere Vorteile, eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung genehmigen zu lassen:

    1. Rechtliche Klarheit

Wird eine Nebentätigkeit bereits vor Vertragsunterzeichnung genehmigt, gibt es keine Unsicherheit darüber, ob die Tätigkeit erlaubt ist oder nicht. Dies kann dazu beitragen, mögliche Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden.

    1. Vermeidung von Interessenskonflikten

Eine Genehmigung der Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung kann auch dazu beitragen, Interessenkonflikte zu vermeiden. Wenn eine Nebentätigkeit während der Arbeitszeit des Hauptjobs ausgeübt wird oder das Potenzial hat, den Hauptjob zu beeinträchtigen, kann dies zu Problemen führen. Wenn die Nebentätigkeit jedoch vor Vertragsunterzeichnung genehmigt wurde, kann dies dazu beitragen, solche Konflikte zu vermeiden.

    1. Vermeidung von Vertragsverletzungen

Enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel, die den Arbeitnehmer verpflichtet, Nebentätigkeiten anzumelden oder eine Genehmigung einzuholen, kann das Unterlassen dieser Anmeldung oder Genehmigung zu Vertragsverletzungen führen. Wenn die Nebentätigkeit jedoch vor Vertragsunterzeichnung genehmigt wurde, kann dies dazu beitragen, Vertragsverletzungen zu vermeiden.

    1. Vertrauensbasis schaffen

Holt der Arbeitnehmer die Genehmigung für eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung ein, kann dies dazu beitragen, eine Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubauen. Der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer transparent und verantwortungsbewusst handelt und der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber ihm bei der Ausübung einer Nebentätigkeit entgegenkommt.

Fazit:

Insgesamt kann eine Genehmigung der Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung dazu beitragen, eine klare und transparente Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert und mögliche Konflikte vermeidet. Wer jedoch damit rechnet, dass der Chef ablehnend reagieren wird, der sollte sich überlegen, ob er seine Nebentätigkeit überhaupt erwähnt.

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Falsche Sicherheit? – Der unbefristete Arbeitsvertrag https://www.jobfails.de/falsche-sicherheit-der-unbefristete-arbeitsvertrag/ https://www.jobfails.de/falsche-sicherheit-der-unbefristete-arbeitsvertrag/#comments Sat, 27 Mar 2021 23:36:20 +0000 https://www.jobfails.de/?p=834 Wie oft ich jetzt schon von sämtlichen Leuten gehört habe: “Der Arbeitsvertrag ist unbefristet, da habe ich wenigstens eine sichere Arbeitsstelle.” Dafür werden oftmals sogar Einschnitte beim Gehalt in Kauf genommen bzw. besser bezahlte Jobangebote abgelehnt, aus Angst eine unbefristete Stelle für das Ungewisse aufzugeben und beim neuen Arbeitgeber die Probezeit nicht zu überstehen. Und […]

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Wie oft ich jetzt schon von sämtlichen Leuten gehört habe: “Der Arbeitsvertrag ist unbefristet, da habe ich wenigstens eine sichere Arbeitsstelle.” Dafür werden oftmals sogar Einschnitte beim Gehalt in Kauf genommen bzw. besser bezahlte Jobangebote abgelehnt, aus Angst eine unbefristete Stelle für das Ungewisse aufzugeben und beim neuen Arbeitgeber die Probezeit nicht zu überstehen. Und immer denke ich mir dabei, wie naiv die armen Menschen doch leider sind.

 

 

Warum ich das denke?
Das erkläre ich euch gerne anhand persönlicher Erlebnisse.

Kleiner Tipp: Wer an dieser Stelle noch keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich damit einmal näher befassen!

Blicken wir einmal auf die Tatsache zurück, dass man besonders heute in “modernen” Jobs, bei denen man von einem Meeting ins nächste hetzt, Notizbücher vollkritzelt und seine 20 E-Mails schreibt, wirklich viele sinnlose Aufgaben hat, die nahezu nur zur Zeit-Überbrückung taugen. Sinnvolle Aufgaben werden nur selten vergeben und somit sind die Arbeitnehmer in diesen Jobs leichter austauschbar.

Und genau das ist es auch, was viele Arbeitgeber insgeheim wollen: Leicht austauschbare Mitarbeiter, die man sofort ersetzen kann, wenn einem das Gesicht nicht mehr passt oder der Mitarbeiter nicht die gewünschten Zahlen liefert. Einfach auswechseln, wie eine Glühbirne.

Das ist auch einer der Gründe, wieso immer weniger Firmen sofort unbefristet einstellen. Meist wird der Vertrag vorher zwei Mal verlängert, damit hält sich der Arbeitgeber die Option offen, die Mitarbeiter einfach zum Ablauf des befristeten Vertrags auszutauschen, ohne einen triftigen Kündigungsgrund nennen zu müssen. Man macht sich das Leben halt so unkompliziert wie möglich. Auf der einen Seite verständlich, auf der anderen ziemlich hinterlistig.

Aber auch als hochqualifizierter Arbeitnehmer in einer Führungsposition, darf man sich nicht auf seinem Status ausruhen. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist nämlich nicht mit einem Beamtenstatus auf Lebenszeit gleichzustellen. Das darf man nicht verwechseln. Am Ende des Tages ist auch jeder Mitarbeiter ersetzbar. Selbst dann, wenn man dafür fünf neue unterbezahlte Personen einstellen muss um die Arbeit aufzufangen.

 

Arbeitsplatz-Sicherheit ist ein Märchen!

Wenn man ehrlich ist, dann muss man schon sagen, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag nur ein weiteres wertloses Stück Papier ist, welches sich im Fall einer ungerechtfertigten Kündigung bestenfalls zum Abwischen des Allerwertesten eignen würde.

Ein Beispiel, warum das so ist:

Stellen wir uns einmal vor, dass ich in einem kleinen Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern angestellt bin, mit einem unbefristeten Vertrag. Ich bin nun aufgrund eines Unfalls länger erkrankt, meine Arbeit häuft sich allerdings und das Unternehmen kommt langsam ins Schwitzen, da ihnen eine wichtige Arbeitskraft fehlt.

Für dieses Unternehmen ist es also wirtschaftlich nicht mehr tragbar, dass ihnen diese eine Arbeitskraft fehlt, weshalb sie mir trotz meines unbefristeten Arbeitsvertrags kündigen können. Und glaubt mir, das werden sie auch! Bei einem sehr kleinen Betrieb bringt einem ein unbefristeter Vertrag im Krankheitsfall schon einmal gar nichts.

 

Wieso man besser eine Rechtsschutzversicherung haben sollte!

Will ein Betrieb einen unbefristeten Arbeitsvertrag auflösen und den Mitarbeiter wieder los werden, gibt es noch die beliebten “betriebsbedingten” Kündigungsgründe, die nur zu gerne vorgeschoben werden. Dann heißt es beispielsweise “Kündigung wegen Wegfall einer Abteilung” oder “bedingt durch eine Sozialauswahl” und noch mehr solcher oftmals blödsinnigen Aussagen. Oftmals sind die Gründe nur bedingt gerechtfertigt, aber Recht haben und Recht bekommen, das sind immer zwei Seiten einer Medaille.

In den meisten Fällen muss man sein Recht dann leider vor einem Gericht mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage durchsetzen und ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung kann das auch ziemlich teuer werden. Die Gebühren bemessen sich nämlich in Abhängigkeit des Gehalts, was eine ordentliche Summe für den Durchschnittsverdiener ist.

Wer nun denkt, dass sei nicht schlimm, da man das Geld bei einem Sieg vor Gericht zurück bekommt, den muss ich leider enttäuschen. Denn selbst wenn man gewinnt, bekommt man die Prozesskosten nicht zurück. Wenn man es schaffen sollte, eine Abfindung vor Gericht zu erwirken, kann man davon also erst einmal diese zahlen. Und die unbefristete Arbeitsstelle ist man zudem trotzdem los.

 

Das Ass im Ärmel der Geschäftsleitung – Der Anwalt

Geht der unbefristet angestellte Mitarbeiter nicht von selber und kommt nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage tatsächlich zurück an seinen Arbeitsplatz, dann fährt man eben die harten Geschütze auf und bestellt sich den schmierigsten und besten Anwalt ins Haus. Das ist an dieser Stelle leider kein Witz, sondern bittere harte und traurige Wahrheit.

Einige von euch haben sicherlich schon einmal in Fernsehreportagen von Anwälten gehört, die sich mit ihren Kündigungstaktiken einen bestimmten Ruf angeeignet haben und eher auf Seiten der Arbeitgeber stehen, ganz getrost dem Motto “Rausschmeißen um jedem Preis”. Und wie soll man als kleiner Arbeitnehmer gegen eine solche Macht ankommen? Genau, es ist ein fast unmöglicher Kampf, der einige Angestellte in Depressionen und finanziellen Ruin geschickt hat.

Also wie kann man nur so leichtsinnig sein und glauben, dass der unbefristete Arbeitsvertrag Sicherheiten bietet? Wenn man selber mitbekommen hat, was diese Menschen alles machen und seit Ewigkeiten erfolgreich Angestellte, sogar Personen aus dem Betriebsrat oder behinderte Mitarbeiter, abserviert werden und auch noch versucht wird, um die Zahlung von Abfindungen herum zu kommen, kann einem nur schlecht werden

Betriebsbedingte Kündigung

Auch ich musste schon eine betriebsbedingte Kündigung hinnehmen, obwohl ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag hatte und ich kann euch sagen, den Stress, den man damit hat, wenn es ungerechtfertigt ist und man sein Recht vor Gericht durchsetzen will, spürt man noch lange Zeit danach. Und obwohl ich Recht bekommen habe, habe ich einige Tausend Euro investieren müssen und habe im Endeffekt trotzdem meinen Arbeitsplatz verloren. Bei so einem Arbeitgeber wollte ich einfach nicht mehr sein, das Verhältnis war gestört und jegliches Vertrauen verloren. Dies wird wohl in den meisten Fällen das Ergebnis sein. Das Schreiben des Anwalts der Firma auf die Kündigungsschutzklage war übrigens ungefähr 10 Seiten lang mit einer Aneinanderreihung absolut fadenscheiniger Argumente warum die betriebsbedingte Kündigung nötig sei.

Mitarbeiter zum Kündigen animieren

Schafft man es doch, seine Stelle zu behalten und sich nicht so leicht kündigen zu lassen, werden einige Arbeitgeber unmenschlich und machen dem “Noch”-Angestellten das Arbeitsleben so unangenehm wie nur eben möglich. Sei es, ihm unliebsame Aufgaben aufzuhalsen oder nur noch Nachtschichten zu vergeben oder seine Arbeitszeiten immer wieder zu verändern, es wird nur gehofft, dass du die Schnauze voll hast und das Handtuch wirfst, also selber kündigst und dabei auch noch auf einen Abfindung verzichtest. Wenn du Glück hast legt man dir einen Aufhebungsvortag mit einer Abfindung vor, mit dem du das ganze dann “im Einvernehmen” beenden sollst.

Abmahnungen aussprechen

Es werden alle Fehler addiert und jeder Verstoß direkt abgemahnt. Das geht auch ziemlich schnell, denn nahezu jeder Mitarbeiter hat schon einmal gegen irgendwelche vertraglichen Bedingungen verstoßen und sei es nur, das private Surfen am Arbeitsplatz während der Mittagspause, sofern dies im Vertrag untersagt wurde. In den meisten Fällen wird sogar täglich gegen eine Vielzahl von Vereinbarungen verstoßen.

In einem Fall bekam ein Mitarbeiter sogar gleich drei Abmahnungen an einem Tag überreicht und sollte fortan nur noch unter Beaufsichtigung des Chefs in seinem Büro arbeiten. Die Abmahnungen wurden wegen völlig belangloser Dinge ausgesprochen und würden vermutlich vor keinem Gericht standhalten. Aber man müsste im Fall einer fristlosen Kündigung, zu der der Arbeitgeber nach diesen Abmahnungen berechtigt wäre, erst einmal den Weg vor das Gericht antreten.

Wiederkehrende Kündigung

In einem anderen Fall bekam eine leitende Angestellte eine fristlose Kündigung wegen angeblichem personenbedingten Fehlverhaltens. Sie gewann vor Gericht gegen den Arbeitgeber. Allerdings hat ihr der Arbeitgeber quasi sofort nach Beendigung des Gerichtsverfahrens wieder fristlos gekündigt. Und eine neue Kündigung bedeutet eine neue Kündigungsschutzklage, wenn der Arbeitnehmer dagegen vorgehen will. Wenn es dem Arbeitgeber egal ist, wie viel Geld für verlorene Prozesse aufzuwenden ist, kann er dieses Spiel vermutlich regelmäßig wiederholen.

Kündigung während Probezeit

Während der meist sechsmonatigen Probezeit ist man ohne Angabe von Gründen kündbar. Daran kann man auch nichts ändern, selbst wenn man einen unbefristeten Vertrag unterzeichnet hat. In einem Fall hat der Arbeitgeber leider mit einem üppigen Gehalt und unbefristetem Arbeitsvertrag eine qualifizierte Person für eine bestimmte Aufgabe eingestellt und dann leider vor Ablauf der Probezeit wieder gekündigt, da man sie nur kurzfristig brauchte. Warum man für so etwas nicht mit offenen Karten spielt und einfach einen Freelancer beauftragt bleibt dabei wohl ein Rätsel. Vermutlich wäre dieser einfach zu teuer gewesen und man hatte nicht die Gewissheit, dass man ihn ein paar Monate ausquetschen kann.

Kündigung während Krankheit

Wer schwer erkrankt hat oftmals keine Kraft und auch keine Nerven sich mit solchen Dingen wie einer ungerechtfertigten Kündigung zusätzlich zu beschäftigen und nimmt diese eventuell einfach hin. Immerhin bleiben einem, zumindest wenn man keine Verhinderung vorlegen kann, nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung um die Kündigungsschutzklage zu erheben. Arbeitgeber spielen vermutlich gerne mit Unwissenheit und auf Zeit.

 

Wo ist der unbefristete Arbeitsvertrag noch etwas Wert?

In Deutschland nicht, das ist meine feste Meinung!

In den Niederlanden beispielsweise ist es deutlich schwieriger,  Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag zu kündigen. Dafür ist nach niederländischem Arbeitsrecht zunächst eine Zustimmung der niederländischen Arbeitnehmer-Behörde “UWV” notwendig oder der Arbeitsvertrag muss durch einen Bezirksrichter (niederländisch kantonrechter) aufgelöst werden.

In den ersten beiden Jahren darf der Arbeitgeber laut niederländischem Recht nicht wegen Krankheit kündigen und ist sogar auch innerhalb dieser Zeit zu einer Lohnfortzahlung von mindestens 70% des Gehalts verpflichtet.

Das Gesetz ist hier also ganz klar auf Seiten der Arbeitnehmer und hat hier eine genaue Vorgehensweise.

In den Niederlanden werden daher in der Regel die meisten Arbeitsverträge mit einem Aufhebungsvertrag aufgelöst, da der normale Weg einfach viel zu lange braucht und die Genehmigungen nicht leicht zu bekommen sind. Dort ist außerdem eine Abfindung gesetzlich vorgeschrieben, weshalb man hier zumindest in einer guten Verhandlungsposition ist, sollte es soweit kommen.

 

Gibt es überhaupt Vorteile, einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu haben?

Tatsächlich gibt es einige Situationen, in denen man mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bessere Chancen hat. Das merkt man spätestens bei der Wohnungssuche, wenn der Vermieter die Selbstauskunft studiert und dann skeptisch ist, sofern man eventuell nur befristet angestellt ist oder eventuell selbstständig. Die Gefahr, dass man mal keine Aufträge hat und somit schwankende Einnahmen oder der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, schreckt oft etwas ab. Vermieter sehen daher gerne, wenn jemand einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorlegen kann.

Das gleiche Spiel hat man übrigens auch bei Dispo-Anträgen bei der Bank, bei Kredit-Anfragen, Hausfinanzierungen etc. Natürlich macht es sich zusätzlich auch noch in einem Lebenslauf gut, wenn man dort damit prahlen kann, dass man unbefristet angestellt wurde.

Fazit zum unbefristeten Arbeitsvertrag

In Deutschland bedeutet also ein unbefristeter Arbeitsvertrag immer weniger Sicherheit und kann dank vieler Möglichkeiten auch dennoch leicht oder zumindest umständlich und durch Kosten für den Arbeitgeber beendet werden. Man ist zwar noch weit von einer “Termination at will”-Klausel wie in amerikanischen Unternehmen, die eine Kündigung jederzeit unkompliziert ermöglicht, entfernt. Jedoch kann es stattdessen zu einem langwierigen Prozess werden, indem man aus seinem Job geschmissen wird. Lediglich bei Mietverträgen, Krediten etc., eröffnen sich mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag mehr Möglichkeiten.

Schaut man sich beispielsweise die Niederlande an, so sieht man eben klare Unterschiede und merkt schnell, dass es deutlich besser geht. Deutschland kann sich hier mal wieder eine Scheibe von abschneiden.

 

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Jobwechsel während der Corona-Pandemie? https://www.jobfails.de/jobwechsel-waehrend-der-corona-pandemie/ https://www.jobfails.de/jobwechsel-waehrend-der-corona-pandemie/#respond Mon, 04 Jan 2021 20:58:49 +0000 https://www.jobfails.de/?p=796 Wenn uns das Jahr 2020 etwas gelehrt hat, dann dass man nicht alle Situationen vorausplanen kann. Somit ist es auch nicht besonders verwunderlich, dass einige Unternehmen sich in der schwierigen Zeit völlig hilflos fühlen und dadurch auch leider Fehlentscheidungen treffen, sich weiter verschulden oder sogar gänzlich bankrott gehen. Dies geschieht natürlich dann auch zu Lasten […]

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Wenn uns das Jahr 2020 etwas gelehrt hat, dann dass man nicht alle Situationen vorausplanen kann. Somit ist es auch nicht besonders verwunderlich, dass einige Unternehmen sich in der schwierigen Zeit völlig hilflos fühlen und dadurch auch leider Fehlentscheidungen treffen, sich weiter verschulden oder sogar gänzlich bankrott gehen. Dies geschieht natürlich dann auch zu Lasten der Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit geschickt oder sogar gekündigt werden.

Aber auch die Stimmung ist in einigen Betrieben sehr trüb geworden. Es lastet ein höherer Druck auf den Angestellten, die nicht nur zum Einen versuchen müssen, die Aufgaben auch trotz der Kurzarbeit zu erledigen, die ja nicht weniger geworden sind (als Beispiel sei nur mal die Mehrwertsteuer-Senkung zu nennen, die für viele Sonderaufgaben in den Betrieben gesorgt hatte), zum Anderen ist natürlich auch die private Belastung höher, wenn die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden kann oder es den Großeltern gesundheitlich nicht so gut geht, man sie aber leider nicht besuchen kann.

Corona hat uns alle fest im Griff, das kann man nicht mehr abstreiten. Aus diesem Grund ist auch die Entscheidung, ob man den Job wechseln sollte, in der aktuellen Situation umso schwieriger. Zu einer Zeit, in der fast nichts mehr im Voraus planbar ist, möchte man verständlicherweise nicht noch ein unbekanntes Gewässer erobern müssen. Doch was sollte man tun, wenn man nun eben trotzdem den Job wechseln muss oder will?

Welche Stellenangebote gibt es aktuell?

Verschafft euch erst einmal einen groben Überblick darüber, was es derzeit für Stellenangebote gibt und vor allem, welche Firmen derzeit überhaupt suchen. Es kann nämlich sinnvoll sein, auch nähere Informationen über die einzelnen Unternehmen zu sammeln. Somit kann man auch durchaus auf Portalen wie “Kununu” oder auch “Xing” und “LinkedIn” erkennen, ob derzeit viele Kündigungen ausgesprochen wurden und ob derzeit die Stimmung durch Kurzarbeit, etc. umgeschlagen ist. Teilweise findet sich auch auf Facebook die ein oder andere Information, da sollte man einfach mal ausgiebig recherchieren.

Welche Branchen sind in der Krise stark?

Wir alle mussten leider feststellen, dass einige Branchen besonders unter der Corona-Krise leiden und eine Besserung ist da derzeit noch nicht in Sicht. Gastronomie, Reise- und Eventbranche, sicherlich auch viele Betriebe, die von der Kurzarbeiterregelung Gebrauch machen müssen, werden eventuell bei einem weiteren Lockdown oder einer Verlängerung der Maßnahmen das Tuch an den Nagel hängen müssen. Somit macht es durchaus Sinn, auch zu überlegen, ob eine andere Branche für einen selber in Frage kommen könnte. Schließlich wäre es die Mühe nicht Wert, wenn man bei einem neuen Arbeitgeber anfangen würde und dieser dann direkt schließen muss und man arbeitslos wird. Hier zeichnen sich aktuell besonders die Unternehmen aus, die nicht nur innovative Ideen haben, sondern eventuell auch finanziell gut aufgestellt sind, um das Geschäftsmodell auch innerhalb von Krisen aufrecht zu erhalten.

Einige Unternehmen schaffen auch völlig neue Berufsfelder und schöpfen alle Möglichkeiten aus, die Digitalisierung voran zu treiben. Viele Online-Shops sind in letzter Zeit aufgestellt worden, sowie auch etliche Lieferdienste. Ganz klar gehen hier die Online-Händler alle mit einem großen Umsatz an die Führungsspitze. Generell besteht in der IT- und der Digitalisierungs-Branche auch aufgrund von Corona weiterhin viel Bedarf an gutem Personal. So sind im Verwandten- und Bekanntenkreis trotz Corona Jobwechsel in diesen Bereichen während der Pandemie kein Problem gewesen.

Mit welchen Risiken muss man rechnen?

Eines der größten Risiken, auch außerhalb der Pandemie, ist das Risiko einer Erkrankung innerhalb der ersten 4 Wochen bei dem neuen Arbeitgeber. Während einer Pandemie könnte dies natürlich noch leichter eintreten als sonst. Denn innerhalb dieser Zeit wird der Arbeitgeber von seiner Lohnfortzahlungspflicht befreit und man erhält stattdessen direkt Krankengeld bis zu einer Dauer von 28 Tagen. Anschließend würde dann jedoch der Arbeitgeber wieder für bis zu 6 Wochen 100% Lohn fortzahlen müssen, nur um dann die Zahlung anschließend wieder an die Krankenkasse und das Krankengeld weiter zu geben. Den dadurch entstehenden Papierkram möchte sicherlich niemand übernehmen.

Ebenso gilt natürlich wie sonst auch während der Probezeit, dass eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von normalerweise zwei Wochen ohne Grund möglich ist. Von dieser könnte ein Arbeitgeber also auch Gebrauch machen wenn es z. B. finanziell schlechter werden sollte. Und was würde sich besser anbieten, als die Leute, die zuletzt gekommen sind und noch leicht zu kündigen sind, wieder nach Hause zu schicken?

Wem es eventuell schwer fallen sollte, sich direkt selber in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten, der könnte es zudem in einem neuen Job schwer haben Fuß zu fassen. Denn dieser beginnt aufgrund der aktuellen Lage auch nicht selten direkt im Home-Office. Somit fehlt einem grade zu Beginn der direkte und persönliche Kontakt mit seinen neuen Kollegen. Man kann sich auch schnell einsam fühlen.

 

Fazit:  Jobwechsel während Corona?

Ja, aber nur, wenn man es sich leisten kann wenn es am Ende doch nicht klappt!

Wer sowieso aktuell einen gesicherten Arbeitsplatz hat und sich eigentlich noch recht wohl fühlt, der sollte den Jobwechsel gut überlegt angehen oder aufschieben.
Die Pandemie zeigt uns grade, dass man tatsächlich froh sein kann, aktuell überhaupt eine Arbeit zu haben, mag sie auch noch so nervig sein.

Alles auf eine Karte setzen und dann eventuell mit leeren Händen da zu stehen sollte aber gut überlegt sein, grade dann wenn man eine Familie ernähren muss und kein finanzielles Polster hat um mit dem Arbeitslosengeld über die Runden zu kommen.

Also, eventuell besser noch einmal die Zähne zusammenbeißen und abwarten oder jetzt den Sprung wagen, neue Wege zu gehen? Das muss leider jeder für sich selber wissen…

 

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Gekündigt worden – und nun? https://www.jobfails.de/gekuendigt-worden-und-nun/ https://www.jobfails.de/gekuendigt-worden-und-nun/#respond Sun, 11 Oct 2020 18:48:17 +0000 https://www.jobfails.de/?p=768 Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!   Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber […]

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Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!

 

Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber als Person oder der Qualität der eigenen Arbeitsleistung liegen. Eventuell hat sich einfach eine Änderung der betrieblichen Ausrichtung ergeben oder das Geschäft wirft zu wenig Geld ab und man versucht nun, angeblich überflüssiges Personal loszuwerden. Wichtig ist dann jedoch, dass man richtig agiert und einen kühlen Kopf bewahrt, um den möglichen Schaden einzugrenzen.

Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung kann man einfach entgegen nehmen. Einen Aufhebungsvertrag sollte man allerdings nie einfach unterschreiben! Hierzu habe ich auch selbst eine unschöne Erfahrung gemacht, als ich mich in der Ausbildung befand und habe das richtige getan: Nicht unterschrieben! Den entsprechenden Artikel findet ihr hier.

Selbst wenn einem eine Abfindung laut Aufhebungsvertrag zugesprochen wird, sollte man sich davon nicht blenden lassen. Durch eure Unterschrift stimmt ihr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Gegenwehr zu und das ist aus Sicht des Arbeitsamtes gleich zu stellen mit einer Kündigung eurerseits. Dadurch wird das Arbeitsamt für den Bezug des Arbeitslosengeldes eine Sperre verhängen. 

Hier gibt es allerdings noch Unterschiede, wenn durch den Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist wie bei der ordentlichen Kündigung nicht unterschritten wird.  In jedem Fall sollte man sich am besten Beratung holen und den Vertrag erst einmal mitnehmen und sich gut überlegen ob man diesem zustimmt. Hier kann im Zweifel auch der Betriebsrat unterstützen, sofern vorhanden. Vor Ort sollte man dies auf keinen Fall sofort machen!

Tipp:
Hat man natürlich schon eine neue Stelle nahtlos an das Ende des Beschäftigungsverhältnisses laut dem Aufhebungsvertrag sicher, z. B. weil man geahnt hat, dass man entlassen werden soll, so kann man natürlich dem Vertrag zustimmen und eine etwaige Abfindung noch mitnehmen, da man nicht auf das Arbeitsamt und das Arbeitslosengeld angewiesen ist.
Der neue Arbeitsvertrag solle allerdings dann auch schon unterschrieben worden sein, damit man nicht mit einem plötzlichen Rückzug des neuen Arbeitgebers rechnen muss.


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Kündigung

Im Fall einer Kündigung kann es passieren, dass man sofort freigestellt wird und bei Bezug des normalen Gehalts nach Hause gehen kann. In den meisten Arbeitsverträgen hat sich der Arbeitgeber dieses Recht vorbehalten. Dadurch versucht er natürlich sich zu schützen und einen unmotivierten Mitarbeiter davon abzuhalten Schaden anzurichten.

Im Normalfall wird der Mitarbeiter nicht mehr besonders motiviert sein und seine Zeit auch eher mit der Suche einer neuen Stelle verbringen, was natürlich völlig legitim ist. Erfahrungsgemäß sind sowieso viele Kollegen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben. Man fühlt sich auch einfach nicht so gut noch bei einem Arbeitgeber, der einen eigentlich nicht mehr haben will, weiterhin zu arbeiten. Insbesondere kleine Betriebe können allerdings richtig dreist sein. Hier hätte sich mein Vorgesetzter nach Überreichung einer angeblich betriebsbedingten Kündigung mit sofortiger Freistellung natürlich gefreut, wenn ich doch noch bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin arbeiten gekommen wäre, da man ja eigentlich doch jemanden für den Job braucht. Überreicht wurde mir die Kündigung an dem Tag kurz vor Feierabend. Hier sollte man definitiv nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren.

 

Was sollte man sofort beim Arbeitgeber erledigen?

Man sollte sich, sofern keine Freistellung ausgesprochen wurde, um die Klärung bzgl. Inanspruchnahme des Resturlaubs/Überstunden kümmern.

Tipp:
Je nachdem wie viel anteiliger Resturlaub noch besteht kann es sogar sein, dass einem sogar noch Urlaub ausbezahlt werden muss oder man gar nicht mehr in die Firma zurückkehren braucht. Gerade in Bezug auf die Auszahlung sollte man unbedingt selber tätig werden, da Unternehmen dies natürlich gerne unter den Tisch fallen lassen. Ist man bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank, muss der entsprechende Urlaubsanspruch komplett ausgezahlt werden.

To-Do

  • Schreiben für das Arbeitsamt sofort anfordern. Dieses wird zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes benötigt. Ohne dieses wird sich der ganze Prozess nur verzögern.
  • Die Rückgabe von Arbeitsmitteln wie einem Diensthandy oder -notebook sollte man sich unbedingt quittieren lassen.
  • Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern. Warum ein Zwischenzeugnis? Je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis noch andauert, ist der Arbeitgeber an die Wertung des Zwischenzeugnisses bei der Ausstellung des finalen Arbeitszeugnisses gebunden. In Betracht der Dinge die noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses passieren könnten, wie beispielsweise einer Krankschreibung oder Mobbing, kann man sich hierdurch ein besseres Arbeitszeugnis sichern.

 

Welche Schritte folgen als nächstes?

Man sollte das Kündigungsschreiben selbst genau überprüfen oder jemanden mit entsprechenden Kenntnissen damit beauftragen. Die meisten Kündigungen sind schon aufgrund einfacher Formfehler schlicht und ergreifend nichtig.

    • Kündigungsfrist eingehalten?
    • Bei unbefristetem Vertrag: Kündigungsgrund in Ordnung?
    • Im Fall einer ungültigen Kündigung  bleibt einem die Option einer Kündigungsschutzklage um die Kündigung abzuwenden oder eine Abfindung auszuhandeln. Zur Einreichung der Klage hat man allerdings nur drei Wochen nach Erhalten der Kündigung Zeit! Man sollte sich also damit beeilen.
  • Man sollte das Arbeitsamt über den baldigen Jobverlust informieren und sich schon einmal arbeitssuchend melden. Dies kann auch online erfolgen oder telefonisch. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss aber dann noch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vor Ort erfolgen!
  • Ebenfalls muss man die Krankenkasse informieren, da das Arbeitsamt lahm ist, ansonsten bekommt man recht schnell nach Ende des Arbeitsverhältnisses ein Schreiben von der Krankenkasse, in welchem man aufgefordert wird einen hohen Beitrag für die Krankenkasse selber zu entrichten. Dies muss man natürlich nicht tun, da das Arbeitsamt diesen Betrag entrichtet. Hierzu muss man aber auch die Unterlagen vorlegen können, und auch das rechtzeitig.

 

Was sollte man beim Arbeitgeber auf jeden Fall unterlassen nach dem einem die Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag überreicht worden ist?

  • Vorsicht, was man gegenüber den Kollegen oder dem Vorgesetzten äußert.
    “Ich mache bis zum Ende krank” heraus zu posaunen oder das Einpacken aller persönlichen Gegenstände mit der anscheinenden Absicht nicht mehr wiederzukehren, kann als absichtliches krank machen ausgelegt werden und z. B. für die Anfechtung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genutzt werden.
  • Man sollte nichts sabotieren oder absichtlich sehr schlecht arbeiten. Die Arbeitsleistung zu minimieren ist normal. Keine Überstunden zu machen und sich nicht mehr zu bemühen ist auch normal. Aber mit voller Absicht eine einfache Aufgabe zu versauen und eventuell finanziellen Schaden anzurichten, könnte für einen selber noch Folgen haben und bei nachgewiesener Absicht zu einer finanziellen Beteiligung am Schaden führen.
  • In der Öffentlichkeit oder auf Social Media-Plattformen sollte man den Arbeitgeber nicht angreifen oder beleidigen. Dies kann zu einer entsprechenden Abmahnung mit einem eingefordertem horrenden Strafbetrag führen. Normalerweise geht dies in den meisten Fällen ohne die Zahlung der geforderten Strafsumme und lediglich einer Unterlassungserklärung aus, bringt einem aber nur weiteren Ärger und Stress und eventuell daraus folgende Anwaltskosten.

 

Was gilt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses?

  • Sofern noch nicht geschehen, sollte man unbedingt das finale Arbeitszeugnis anfordern und eventuell noch vorhandene Ansprüche auf Zahlungen von Überstunden, Urlaubstagen oder sonstigen offenen Zahlungen schriftlich einfordern, damit diese nicht verfallen.
  • Bei Rückfragen des alten Arbeitgebers zu arbeitsspezifischen Belangen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist man diesem keine Antwort mehr schuldig.
  • Die Verschwiegenheitsklausel aus dem Arbeitsvertrag gilt natürlich weiterhin. Betriebsgeheimnisse nun öffentlich zu machen hätte rechtliche Folgen!
  • Noch verbliebene sensible Daten, die man aus irgendeinem Grund (z. B. Home-Office während Corona) vielleicht auf privaten Geräten hat, sollte man nun löschen.

 

Keine neue Stelle in Sicht?

Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass man Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen muss und man auf die Schnelle keine Option für einen anderen Arbeitsplatz hat, sollte man noch folgende Punkte beachten:

  • Man sollte prüfen, ob Versicherungen oder andere Verpflichtungen wie ein Kredit, während der Arbeitslosigkeit beitragsfrei genutzt oder beglichen werden können. Dies steht in Klauseln der jeweiligen Versicherungsunterlagen bzw. greift, wenn man z. B. eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat.
  • Da man nun genug Zeit hat sollte man prüfen, ob man etwas für 160 € (anrechnungsfreie Grenze für das Arbeitslosengeld) monatlich nebenbei machen kann, sofern man bisher keinen Nebenjob oder kein Gewerbe angemeldet hat.
  • Bei einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt sollte man im Vorfeld überlegte Argumente für eine Fortbildung vorbringen. Eventuell als Weiterbildungsmaßnahme, um seine Chancen auf eine neue Anstellung zu erhöhen. Durch eine Fortbildung ergibt sich nicht nur die Möglichkeit auf einen anderen Arbeitsplatz, sondern es verlängert sich auch theoretisch der Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld. Denn ein Tag der Fortbildung gilt nur als ein halber Tag, der beim Arbeitslosengeldbezug abgezogen wird. Aufgrund der Fortbildung steht man dem Arbeitsmarkt nämlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Fazit

Auch wenn der erste Schock bei einem Jobverlust, besonders auch aktuell während der Corona-Zeit, meist sehr tief sitzt, so darf man nicht direkt den Kopf in den Sand stecken. Zumindest in Deutschland gibt es mehr als genügend Möglichkeiten, die Lohnfortzahlung zu gewährleisten und auch das Arbeitslosengeld hinauszuzögern, ehe man in die Not gerät, dass man einen Antrag auf Hartz IV stellen müsste.

Auch wenn das System nicht fehlerfrei ist, so ist es doch eines wenigen Systeme, bei dem man nicht direkt auf der Straße landen muss. Man muss sich nur auskennen!

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Kündigung per WhatsApp gültig? https://www.jobfails.de/kuendigung-per-whatsapp-gueltig/ https://www.jobfails.de/kuendigung-per-whatsapp-gueltig/#respond Wed, 03 Apr 2019 19:00:06 +0000 https://www.jobfails.de/?p=263 Ganz kurz und knapp gesagt: NEIN Natürlich ist eine Kündigung, die über WhatsApp kommuniziert wird nicht rechtskräftig. Dabei ist es auch egal, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber diese Kündigung ausspricht. Gerade jetzt ist das Thema wieder sehr aktuell, da viele junge Unternehmer gerne auf die schnelle, unkomplizierte Kommunikationsmöglichkeit zurückgreifen. Vor dem Gesetz ist lediglich […]

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Ganz kurz und knapp gesagt: NEIN

Natürlich ist eine Kündigung, die über WhatsApp kommuniziert wird nicht rechtskräftig. Dabei ist es auch egal, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber diese Kündigung ausspricht. Gerade jetzt ist das Thema wieder sehr aktuell, da viele junge Unternehmer gerne auf die schnelle, unkomplizierte Kommunikationsmöglichkeit zurückgreifen.

Vor dem Gesetz ist lediglich eine in Schriftform und unterschriebene Kündigung gültig, die elektronische Form ist dabei ausgeschlossen (§623 BGB). Gleiches gilt also dann auch für E-Mails, Faxe oder ähnliches.

Was genau bedeutet denn “Schriftform”?
Gemäß §126 Absatz 1 BGB bedeutet die Schriftform eben, dass eine Urkunde eigenhändig durch die Namensunterschrift des Erstellers zu unterzeichnen ist.
Somit sind weder abfotografierte Kündigungen, noch als PDF verschickte oder gar mündliche per Sprachnachricht verschickte Kündigungen, wirksam.

Auch die Übergabe der Kündigung im Original ist unerlässlich und diese solltet ihr euch unbedingt bestätigen lassen, um im Fall der Fälle einen Beweis vorlegen zu können.

 

Das Gesetz sieht übrigens nicht vor, dass ihr die verschickte bzw. empfangene Kündigung nachträglich korrigieren könnt. In diesem Fall ist es immer notwendig, eine neue Kündigung zu erstellen, die rechtskräftig ist. Auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung des Empfängers heilt den Formverstoß der Kündigung nicht, sie bleibt dennoch unwirksam.

Verhindert also einfach die unnötige Arbeit und schreibt eure Kündigung direkt in vorgegebener Schriftform. Selbstverständlich ist es auch euer gutes Recht, auf eine schriftliche Kündigung vom Arbeitgeber zu bestehen.

Zudem solltet ihr besonders vorsichtig sein, wenn ihr generell wichtige Dokumente oder Daten über den elektronischen Weg weiterleitet. Nicht zuletzt muss auch hier immer die neue EU-DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) eingehalten werden und da WhatsApp zu Facebook gehört, die ihre Server im Ausland stehen haben, werden alle Daten, die über diese Portale verschickt werden, auch über diese Server laufen. Dabei kann der Datenschutz nicht mehr gewährleistet werden und ihr macht euch sogar strafbar. Die betroffenen Personen sind berechtigt, Schadensersatz zu fordern. Darum solltet ihr wenn möglich, auf die Messenger-Dienste verzichten und die Dinge lieber in einem persönlichen Gespräch klären, sowie sich dann alle Ergebnisse schriftlich geben zu lassen, auch wenn dies eine Kündigung ist.

 

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