Nebengewerbe Archive - Jobfails Fri, 05 Jan 2024 00:00:45 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Muss ich mein Nebengewerbe meinem Arbeitgeber mitteilen? https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-nebengewerbe-meinem-arbeitgeber-melden/ https://www.jobfails.de/muss-ich-mein-nebengewerbe-meinem-arbeitgeber-melden/#respond Fri, 05 May 2023 18:41:09 +0000 https://www.jobfails.de/?p=1064 In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann? Wenn […]

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In der heutigen Zeit reicht uns oftmals ein einzelner Job nicht mehr aus. Wer aber nun auch noch genügend Zeit für seine Familie, Freunde und Freizeit haben möchte, der schafft es kaum, einen Minijob nebenher auszuführen. Wieso also nicht ein Nebengewerbe starten, bei dem man selbstständig arbeitet und sich die Zeiten passend einteilen kann?

Wenn du ein Nebengewerbe oder eine Nebentätigkeit ausübst, stellt sich allerdings oft die Frage, ob du deinen Arbeitgeber auch darüber informieren musst oder nicht. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Blogartikel werden wir uns genauer mit dem Thema befassen und einige wichtige Aspekte erläutern, die du dabei berücksichtigen solltest.

Was ist ein Nebengewerbe?

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, was ein Nebengewerbe überhaupt ist. Ein Nebengewerbe bezeichnet eine selbstständige Tätigkeit, die eine Person neben ihrem Hauptberuf ausübt. Es handelt sich hierbei um eine Erwerbstätigkeit, die neben dem regulären Einkommen erzielt wird. Ein Nebengewerbe kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise das Anbieten von Dienstleistungen oder der Verkauf von Waren. Wichtig ist, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, bei der die Person eigenverantwortlich agiert und nicht in einem Angestelltenverhältnis steht. Um ein Nebengewerbe anzumelden, muss in der Regel ein Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt beantragt werden. Es ist zu beachten, dass dabei bestimmte Regeln und Vorschriften, wie beispielsweise Steuervorschriften, bei der Ausübung eines Nebengewerbes berücksichtigt werden müssen.

Wann muss ich eine Nebentätigkeit anmelden?

Die Anmeldepflicht einer Nebentätigkeit beim Amt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art und dem Umfang der Nebentätigkeit sowie der jeweiligen gesetzlichen Regelungen in deinem Land oder Region. In der Regel musst du jedoch eine Nebentätigkeit beim Amt anmelden, wenn diese steuerpflichtig ist oder als Gewerbe angemeldet werden muss.

Im Allgemeinen solltest du also eine Nebentätigkeit beim Amt anmelden, wenn du selbstständig tätig bist und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erzielst. Je nach Art und Umfang der Nebentätigkeit kann es sein, dass du dich als Freiberufler/in, Gewerbetreibende/r oder auch als Kleingewerbetreibende/r anmelden musst. Auch eine Anmeldung als Freiberufler/in oder Gewerbetreibende/r kann von Land zu Land unterschiedlich sein, daher solltest du dich im Zweifelsfall bei deinem  zuständigen Gewerbeamt oder Finanzamt informieren.

Wenn du als Arbeitnehmer/in eine Nebentätigkeit ausübst und neben deinem Gehalt zusätzliche Einkünfte erzielst, musst du diese Einkünfte in der Regel in deiner Steuererklärung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine steuerpflichtige oder eine steuerfreie Tätigkeit handelt. Du musst die Einkünfte angeben und gegebenenfalls Steuern darauf zahlen. In jedem Fall empfiehlt es sich, sich im Vorfeld genau über die Anmeldepflicht und die damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen.

Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich ein Nebengewerbe habe?

Nun stellt sich zusätzlich die Frage, ob du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen musst. Grundsätzlich gibt es hier keine klare gesetzliche Regelung, die besagt, dass du deinen Arbeitgeber darüber informieren musst. Es kann jedoch sein, dass sich aus deinem Arbeitsvertrag oder aus betrieblichen Regelungen ein Mitteilungs- oder Genehmigungserfordernis ergibt. In diesem Fall solltest du dich auf jeden Fall an diese Vorgaben halten.

Auch wenn du rechtlich nicht dazu verpflichtet bist, dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitzuteilen, kann es dennoch sinnvoll sein, dies zu tun. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber steht oder zeitlich und/oder inhaltlich mit deinem Hauptberuf kollidiert. In diesen Fällen kann es zu Interessenkonflikten kommen, die im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen können.

Indem du deinen Arbeitgeber über dein Nebengewerbe informierst, zeigst du Offenheit und Transparenz und vermeidest mögliche Konflikte im Vorfeld. Zudem kann dein Arbeitgeber in manchen Fällen auch hilfreiche Tipps und Ratschläge geben oder sogar bereit sein, dich bei deinem Nebengewerbe zu unterstützen.

Wie teile ich meinem Arbeitgeber meine Nebentätigkeit mit?

Wenn du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen möchtest, solltest du dies am besten in einem persönlichen Gespräch tun. Erkläre dabei, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt und wie viel Zeit du dafür aufwendest. Zeige auch auf, dass dein Nebengewerbe deine Arbeitsleistung in deinem Hauptberuf nicht beeinträchtigt. Du solltest im besten Fall darauf bestehen, dass ihr schriftlich etwas darüber festhaltet, damit es später nicht irgendwann heißt, der Chef könne sich an das Gespräch nicht erinnern. Hierzu erfährst du auch mehr im Artikel darüber, warum man sich alles schriftlich geben lassen sollte.

Insgesamt lässt sich aber festhalten, dass es keine einheitliche Antwort darauf gibt, ob du dein Nebengewerbe deinem Arbeitgeber mitteilen musst oder nicht. Es hängt immer von den individuellen Umständen ab. Es kann jedoch sinnvoll sein, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden und eine offene Kommunikation zu fördern. Solltest du dir jedoch sicher sein, dass die Tätigkeit keinen Grund zur Diskussion liefert, dann kannst du es auch einfach lassen. Die Entscheidung liegt ganz bei dir.

Muss der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit genehmigen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben oft Interessen und Talente, die nicht unbedingt mit ihrem Job verbunden sind. Möglicherweise möchten sie in ihrer Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen, sei es als Hobby oder um ihr Einkommen zu verbessern. Doch muss der Arbeitgeber eine solche Nebentätigkeit genehmigen?

Grundsätzlich ist eine Nebentätigkeit erlaubt, solange sie nicht mit den Pflichten des Arbeitnehmers im Hauptjob kollidiert oder dem Arbeitgeber schadet. Eine solche Konfliktsituation kann entstehen, wenn die Nebentätigkeit die Arbeitsleistung im Hauptjob beeinträchtigt. Der Arbeitgeber kann dann verlangen, dass der Arbeitnehmer entweder auf die Nebentätigkeit verzichtet oder eine Genehmigung dafür einholt.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Nebentätigkeit mit dem Hauptjob vereinbar ist. Zum Beispiel kann ein Softwareentwickler in seiner Freizeit als Musiklehrer arbeiten, ohne dass dies Auswirkungen auf seine Arbeit hat. In diesem Fall ist keine Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich.

Was tun, wenn im Arbeitsvertrag ein Nebengewerbe ausgeschlossen ist?

In manchen Arbeitsverträgen ist jedoch eine Klausel enthalten, die den Arbeitnehmer verpflichtet, Nebentätigkeiten anzumelden oder Genehmigung einzuholen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitzuteilen und um Genehmigung zu bitten. Der Arbeitgeber kann dann entscheiden, ob die Nebentätigkeit mit dem Hauptjob vereinbar ist und ob sie genehmigt wird oder nicht.

Wichtig ist außerdem zu beachten, dass der Arbeitgeber in der Regel kein Recht hat, eine Nebentätigkeit grundsätzlich zu verbieten, es sei denn, sie beeinträchtigt die Arbeitsleistung im Hauptjob oder stellt ein Konkurrenzgeschäft dar. Eine solche Einschränkung muss jedoch klar im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Ein generelles Verbot von jeglichen Nebentätigkeiten in einer Vertragsklausel ist zu scharf formuliert und kann angefochten werden.

Wenn der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit trotz einer Vertragsklausel ohne Genehmigung ausübt und der Arbeitgeber davon erfährt, kann dies Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer abmahnen oder sogar fristlos kündigen, wenn die Nebentätigkeit dadurch einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellt.

In jedem Fall ist es ratsam, die eigene Nebentätigkeit mit dem Arbeitgeber zu besprechen und sich eine Genehmigung einzuholen, wenn dies erforderlich ist. Dies schafft Klarheit und vermeidet mögliche Konflikte und negative Konsequenzen.

Welche Vorteile hat es, eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung genehmigen zu lassen?

Es gibt mehrere Vorteile, eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung genehmigen zu lassen:

    1. Rechtliche Klarheit

Wird eine Nebentätigkeit bereits vor Vertragsunterzeichnung genehmigt, gibt es keine Unsicherheit darüber, ob die Tätigkeit erlaubt ist oder nicht. Dies kann dazu beitragen, mögliche Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden.

    1. Vermeidung von Interessenskonflikten

Eine Genehmigung der Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung kann auch dazu beitragen, Interessenkonflikte zu vermeiden. Wenn eine Nebentätigkeit während der Arbeitszeit des Hauptjobs ausgeübt wird oder das Potenzial hat, den Hauptjob zu beeinträchtigen, kann dies zu Problemen führen. Wenn die Nebentätigkeit jedoch vor Vertragsunterzeichnung genehmigt wurde, kann dies dazu beitragen, solche Konflikte zu vermeiden.

    1. Vermeidung von Vertragsverletzungen

Enthält der Arbeitsvertrag eine Klausel, die den Arbeitnehmer verpflichtet, Nebentätigkeiten anzumelden oder eine Genehmigung einzuholen, kann das Unterlassen dieser Anmeldung oder Genehmigung zu Vertragsverletzungen führen. Wenn die Nebentätigkeit jedoch vor Vertragsunterzeichnung genehmigt wurde, kann dies dazu beitragen, Vertragsverletzungen zu vermeiden.

    1. Vertrauensbasis schaffen

Holt der Arbeitnehmer die Genehmigung für eine Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung ein, kann dies dazu beitragen, eine Vertrauensbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubauen. Der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer transparent und verantwortungsbewusst handelt und der Arbeitnehmer weiß, dass der Arbeitgeber ihm bei der Ausübung einer Nebentätigkeit entgegenkommt.

Fazit:

Insgesamt kann eine Genehmigung der Nebentätigkeit vor Vertragsunterzeichnung dazu beitragen, eine klare und transparente Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert und mögliche Konflikte vermeidet. Wer jedoch damit rechnet, dass der Chef ablehnend reagieren wird, der sollte sich überlegen, ob er seine Nebentätigkeit überhaupt erwähnt.

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IHK – Wofür ist die Kammer eigentlich gut und ist sie so hilfreich, wie versprochen wird? https://www.jobfails.de/ihk-wofuer-ist-die-kammer-eigentlich-gut-und-ist-sie-so-hilfreich-wie-versprochen-wird/ https://www.jobfails.de/ihk-wofuer-ist-die-kammer-eigentlich-gut-und-ist-sie-so-hilfreich-wie-versprochen-wird/#respond Sat, 19 Oct 2019 21:38:14 +0000 https://www.jobfails.de/?p=465 Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind seit etlichen Jahren ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Berufswelt. Es gibt insgesamt 79 Kammern in Deutschland, die für verschiedene Regionen verantwortlich sind und dort selbstverantwortlich die Aufgaben der regionalen Wirtschaft übernehmen. Aber was genau macht die IHK für uns? Es ist sehr schwer zu sagen, welche Aufgaben […]

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Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind seit etlichen Jahren ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Berufswelt. Es gibt insgesamt 79 Kammern in Deutschland, die für verschiedene Regionen verantwortlich sind und dort selbstverantwortlich die Aufgaben der regionalen Wirtschaft übernehmen.

Aber was genau macht die IHK für uns?

Es ist sehr schwer zu sagen, welche Aufgaben explizit von der IHK ausgeführt werden und wieso das gut für uns sein soll. Dennoch gibt es einige Punkte, bei denen wir die Arbeit der IHK wahrnehmen:

In Deutschland fungieren die Kammern als zentrales Organ für die Berufsausbildungen und setzen unter anderem die Lerninhalte fest, oder nehmen Prüfungen ab. Sie fördern zudem die gewerbliche Wirtschaft und beraten auch bei Existenzgründungen. Man ist in Deutschland automatisch in einer Pflichtmitgliedschaft der Industrie- und Handelskammer gefangen, sobald man ein Gewerbe anmeldet. Die Unternehmensgröße ist hierbei irrelevant, denn es trifft auch die nebenberuflichen Tätigkeiten, die als Gewerbe angemeldet wurden. Der zu zahlende Beitrag bemisst sich dann anhand des Umsatzes. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden vom Beitrag befreit, sofern sich der jährliche Gewinn aus Gewerbeertrag und -gewinn unter 5.200 Euro beläuft.

 

Welche Aufgaben erfüllt die Kammer?

Zu den Aufgaben der IHK zählen unter anderem:

  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft in der Region
  • Wahrnehmung der Interessen der Gewerbetreibenden aus der Region
  • Regelung der kaufmännischen und regionalen Berufsausbildung
  • Erlass von Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen
  • Unterstützung der Behörden durch Vorschläge, Gutachten und Berichte
  • Unterstützung der regionalen Unternehmen bei der Außenwirtschaft (EU und Drittland)
  • Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze durch die IHK-Mitglieder
  • Beratungen bei Existenzgründung

 

Zudem sorgen die Industrie- und Handelskammern für eine solide Ausbildung. Sie nehmen fast jedes Jahr mehr als 590.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Das soll sich auch für diejenigen rentieren, die zwar nicht selber ausbilden, aber fertig ausgebildete Arbeitskräfte einstellen wollen.

Diese Verwaltungsaufgaben führen die Kammern in Eigenregie aus, jedoch sollen sie auch immer ein Ansprechpartner bei Komplikationen sein und beispielsweise auch den Ausbildungsverlauf begutachten. So stellt sich natürlich die Frage, ob sie dies auch tatsächlich tun können, bei der Vielzahl von Auszubildenden, Fort- und Weiterbildenden, sowie den ganzen verschiedenen Branchen , in denen diese angeboten werden.

Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich sagen: Nein, das schaffen sie nicht einmal annäherungsweise!

Wie schon zuvor in einem Beitrag geschrieben, war ich leider eine längere Zeit während der Ausbildung erkrankt und dadurch ausgefallen, weshalb man mir wegen häufiger Krankheit bzw. längerer Krankheit einen Aufhebungsvertrag auf den Tisch legte. Auf Anraten des Betriebsrates, hatte ich auch aktiv das Gespräch zu meiner zuständigen IHK gesucht, um die außergewöhnliche Situation zu besprechen und eine Lösung zu finden. Mir wurde ein Ansprechpartner zugewiesen, welchen ich gerne jederzeit kontaktieren könnte, sollte ich das Bedürfnis haben.
Das “jederzeit” jedoch nur bedeuten sollte, zwischen 8 und 10 Uhr morgens an 3 Tagen in der Woche, das musste ich dann leider erst noch feststellen, denn ich habe es sage und schreibe in 2 Monaten lediglich 1 Mal geschafft, den Herren zu erreichen.
Die erhoffte Unterstützung war dann ein 3-minutiges Gespräch, während der Herr sogar bereits auf der Heimfahrt im Zug saß und ich ihn somit nur schwer verstehen konnte. Hilfreiche Tipps konnte er mir leider nicht geben, weshalb sich die Mühen nicht gelohnt haben für mich.

In anderen Fällen erwies sich die IHK leider auch nicht als sonderbar hilfreich:

Für das Abschlussprojekt der Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration bekam man in der Berufsschule zum Thema Projektmanagement und der Projektdokumentation wiederholt folgende Aussage genannt: Die Projektdokumentation dokumentiert den Projektverlauf und soll nicht ausführlich die eingesetzte Technologie erklären!
Der Prüfer der IHK gab jedoch bei der Bewertung lediglich die Note 3 mit der Begründung, dass die Dokumentation zu wenige technische Details enthalten würde. Insbesondere scheint hier leider reine Willkür zu herrschen, wie es von der IHK telefonisch, als dort eine Rückmeldung zum Ausbildungsverlauf erfolgte, bestätigt wurde.

Auch als ich mich während einer meiner früheren Anstellungen bei der Industrie- und Handelskammer darüber beschwert habe, dass es in dem Betrieb keine ausgebildete Ausbildungsleitung gab und man mich damit beauftragte, die Auszubildenden zu unterweisen, damit ich meinen Urlaub antreten konnte und somit 2 Azubis selbstständig das Sekretariat der Firma leiten sollten, bekam ich nur die Information, dass man es Auszubildenden ruhig zumuten könne, eine Abteilung im Alleingang für mehrere Monate zu führen.
Natürlich habe ich die Auszubildenden gut eingearbeitet und ihnen auch durchaus vertraut, dass sie das alltägliche Geschäft meistern können, dennoch sollte immer ein Ansprechpartner für die Azubis zur Verfügung stehen, denn man kann nicht erwarten, dass die Azubis sowohl die Berufsschule meistern, als auch eine 40-Stunden-Arbeitskraft vollständig zu ersetzen, die mehrere Jahre Berufserfahrung hat. Das fand ich sehr unverantwortlich und auch den jungen Auszubildenden gegenüber sehr unfair, hatten sie in keiner Situation einen fähigen Ansprechpartner für die Ausbildungsbelange. Es soll nicht heißen, dass ihre Ausbildung somit schlechter war, sondern lediglich, dass die sonst so erpichte Gleichberechtigung für die IHK plötzlich nicht mehr wichtig erschien, denn schließlich gab es in der Firma niemanden, der sicherstellen konnte, dass alle erforderlichen Ausbildungsinhalte auch gelehrt wurden.

Von einem Leser erfuhr ich zudem auch eine interessante Geschichte:

Dieser merkte schnell, als er sich mit anderen Auszubildenden in seiner Berufsschule unterhielt, dass er im Betrieb nicht eine einzige Aufgabe bekam, die etwas mit seiner Ausbildung zu tun hatte. So saß er als angehender Fachinformatiker nur am Telefon und habe Support-Fälle in das Ticket-System der Firma eingetragen, jedoch selber nicht einen Fall davon bearbeiten können.
Er hat sich daraufhin bei der zuständigen IHK der Region beschwert und nur die Aussage erhalten, dass es ja auch nicht schlecht sei, wenn er da eine andere Aufgabe erhält, als andere Auszubildende, denn das könne er ja später im Beruf sicherlich auch gebrauchen. Tolle Hilfe!

 

Natürlich können wir einfach Pech mit der zuständigen IHK in unserer Region gehabt haben, dennoch sollte man bei Herausforderungen zumindest das Gefühl haben, dass das jeweilige Anliegen ernst genommen wird und man, sofern eben möglich, Unterstützung erwarten kann. Schließlich zahlen kleine so wie große Unternehmen ja auch dafür ihre Pflichtbeiträge, oder?

 

Habt ihr auch schlechte oder eher gute Erfahrungen machen können mit der Industrie- und Handelskammer?
Dann schreibt es doch gerne in die Kommentare!

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Sollte man als Arbeitnehmer noch ein Nebengewerbe anmelden? https://www.jobfails.de/sollte-man-als-arbeitnehmer-noch-ein-nebengewerbe-anmelden/ https://www.jobfails.de/sollte-man-als-arbeitnehmer-noch-ein-nebengewerbe-anmelden/#respond Sun, 04 Aug 2019 20:33:47 +0000 https://www.jobfails.de/?p=355 Ganz einfach gesagt, ja! Warum man ein Nebengewerbe haben sollte und wie potenzielle Arbeitgeber darauf reagieren, das kann ich euch in diesem Artikel verraten. Vielen Arbeitnehmern ist die Wirkung der Angabe eines Nebengewerbes im Lebenslauf völlig unbewusst. Dabei kann das ganz tolle Effekte auf den potenziellen Arbeitgeber haben.  Besonders die Personaler stellen dann gerne Fragen […]

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Ganz einfach gesagt, ja!

Warum man ein Nebengewerbe haben sollte und wie potenzielle Arbeitgeber darauf reagieren, das kann ich euch in diesem Artikel verraten.

Vielen Arbeitnehmern ist die Wirkung der Angabe eines Nebengewerbes im Lebenslauf völlig unbewusst. Dabei kann das ganz tolle Effekte auf den potenziellen Arbeitgeber haben.  Besonders die Personaler stellen dann gerne Fragen dazu, sind interessiert und sehen, dass man sich in seiner Freizeit auch mit dem “Arbeiten” beschäftigt. Zudem kann man als Bewerber mit unternehmerischen Kenntnissen für die Firma durch persönliche Erfahrungen glänzen.

Das Nebengewerbe muss auch keine so hohen Einnahmen erzielen, aber ein passives Einkommen wäre natürlich immer schöner. Und das kann in den verschiedensten Formen geführt werden: sei es als Food-Blogger, Sozial-Media-Kanäle verwalten, neue Spiele-Apps testen, Lets-Play auf YouTube, etc. Die Hauptsache ist, dass ihr das gut neben dem Hauptberuf ausführen könnt und euch nicht  zu sehr anstrengen müsst. Wenn es euer Hobby ist, um so leichter fällt es euch auch.

Natürlich kann man dann auch irgendwann einmal an den Punkt kommen, wo man in seinem Nebengewerbe die Chance bekommt, doch etwas großes daraus zu machen, sowie auch etliche YouTube-Stars, wie beispielsweise “pewdiepie” oder “Bibis Beauty Palace”, es geschafft haben. Doch wer nicht vor hat, sich nur mit seinem Nebengewerbe zu finanzieren, der kann auch für seinen Hauptjob weiterhin profitieren.

Wie bereits erwähnt, freuen sich grade auch Personaler beim Vorstellungsgespräch, wenn sie interessante Punkte im Lebenslauf ansprechen können und euch somit besser kennen lernen. Hier könnt ihr ordentlich Sympathie-Punkte sammeln und auch euren Arbeitswillen unterstreichen. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es mir bisher bei meinen Vorstellungsgesprächen nur Gutes gebracht hat und ich immer ein Thema zum “Eisbrechen” hatte. Danach fiel es mir auch leichter, frei und ehrlich zu sprechen. Zudem wirkt es auf die Personaler sehr authentisch, sofern ihr wirklich im Nebengewerbe tätig seid und auch etwas von eurer Arbeit präsentieren könnt (wie z. B. Webseiten).

Es gibt aber weitere Vorteile:

Wenn man einmal ein Einkommen im Nebengewerbe hat, darf man dieses zusätzlich zum ALG1 (Arbeitslosengeld) weiterhin beziehen. Ansonsten jedoch darf man lediglich 165,00 Euro im Monat hinzuverdienen, wenn man das Nebengewerbe während der Arbeitslosigkeit neu anmeldet. Das heißt also, habt ihr in der Zeit ein Nebengewerbe angemeldet, in der ihr noch ganz normal angestellt gewesen seid, dann kann euch das in der Arbeitslosigkeit keiner mehr nehmen.

Zudem lässt sich auch eine Lücke im Lebenslauf retuschieren, sofern man wirklich etwas im Nebengewerbe getan hat, da sicherlich Fragen dazu aufkommen werden. Ihr könntet dann einfach sagen, dass ihr euch dort stärker um das Nebengewerbe gekümmert habt oder etwas neues darin ausprobieren wolltet. Seid nur gut auf etliche Fragen gefasst, sicherlich wollt ihr ja nicht, dass man euch einen Strick daraus drehen kann.

Bis auf die Mehrarbeit nebenbei und die Anmeldegebühren von rund 20 – 40 Euro (je nach Gemeinde), kenne ich nur einen Nachteil des Nebengewerbes:

Ihr müsst dann zwangsläufig eine Steuererklärung abgeben. Da kommt ihr dann nicht mehr drum rum.

Obwohl der Nachteil Steuererklärung eigentlich wiederum ein Vorteil ist, denn so ist man gezwungen, diese endlich mal zu machen und man kann auch ordentlich Geld zurück bekommen. Somit kann es euch tatsächlich nur weiter bringen, wenn ihr auch eine Nebentätigkeit anmeldet und diese zu eurem Hauptberuf ausübt.

Tipp:

Lasst euch von eurem zukünftigen Arbeitgeber allerdings unbedingt eine schriftliche Genehmigung ausstellen, dass dieser von eurer Nebentätigkeit informiert ist und euch erlaubt, diese weiterhin auszuführen. Damit könnt ihr euch im Streitfall großen Ärger ersparen.

Eine Mustervorlage kann ich euch hier zur Verfügung stellen:

Wie sieht es denn mit euren Erfahrungen aus? Habt ihr bereits ein Nebengewerbe und arbeitet hauptberuflichfür einen Arbeitgeber oder wollt ihr bald ein Nebengewerbe anmelden?

 

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