Krankengeld Archive - Jobfails Sat, 18 Nov 2023 03:07:43 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Wiedereingliederung nach Krankheit – ist das sinnvoll? https://www.jobfails.de/wiedereingliederung-nach-krankheit-ist-das-sinnvoll/ https://www.jobfails.de/wiedereingliederung-nach-krankheit-ist-das-sinnvoll/#respond Sun, 08 Jan 2023 15:23:16 +0000 https://www.jobfails.de/?p=516 Bedingt durch eine längere Krankheitsgeschichte können viele Arbeitnehmer nicht sofort zurück in den Beruf und wieder Vollzeit arbeiten. Für die Betroffenen ist es eine sehr schwierige Zeit. Manchmal benötig eine Heilung durchaus intensive Betreuung, ist kostenintensiv und an Arbeit erstmal nicht mehr zu denken. Aus diesem Grund wurde für die angeschlagenen Arbeitnehmer das Konzept der […]

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Bedingt durch eine längere Krankheitsgeschichte können viele Arbeitnehmer nicht sofort zurück in den Beruf und wieder Vollzeit arbeiten. Für die Betroffenen ist es eine sehr schwierige Zeit. Manchmal benötig eine Heilung durchaus intensive Betreuung, ist kostenintensiv und an Arbeit erstmal nicht mehr zu denken. Aus diesem Grund wurde für die angeschlagenen Arbeitnehmer das Konzept der Wiedereingliederung gestaltet, damit diese möglichst schonend in den beruflichen Alltag zurückkehren können, sobald es der gesundheitliche Zustand zulässt.

Die Wiedereingliederung nach langer Krankheit ist für Betroffene und ihre Familien oft eine Herausforderung. Es ist wichtig, dass die Rückkehr in den Arbeitsalltag gut geplant und vorbereitet wird, um einen erfolgreichen Übergang zu gewährleisten. Dazu gibt es verschieden Modelle, die Vor- und Nachteile bringen können.
Die Frage bleibt aber bei allen immer gleich. Ist eine Wiedereingliederung sinnvoll?
Schauen wir uns dafür erst einmal die Modelle an.

Hamburger Modell

So bezeichnet man die stufenweise Wiedereingliederung die helfen soll, sich wieder an die frühere Arbeit heranzutasten. Der Erfolg ist jedoch stark davon abhängig, wie gut die Personalabteilung des Arbeitgebers diese Maßnahme umsetzen kann.
Eine Wiedereingliederung beginnt noch während der offiziellen Krankschreibung des Arbeitnehmers. Dieser wird vorerst stundenweise wieder an seinen alten Job herangeführt, ohne ihn zu sehr zu stressen. Dadurch kann der Arbeitgeber sich die Mühe sparen, die Stelle neu zu besetzen und hat eine günstige Arbeitskraft, denn während der Wiedereingliederung innerhalb der Krankschreibung, erhält der Arbeitnehmer noch Krankengeld bzw. Übergangsgeld, jedoch nicht sein vorheriges Gehalt und das hat somit auch weitere Nachteile. Dies betrifft z. B. die Fahrtkosten zu seinen Lasten, wie auch Einbußen bei den gesammelten Rentenpunkten.
Anders als das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), zu dessen Angebot Unternehmen verpflichtet sind, sobald ein Mitarbeiter mehr als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällt, ist die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell bisher noch eine freiwillige Maßnahme und muss vom Arbeitgeber auch nicht genehmigt werden. Immer mehr Gerichtsurteile zeigen jedoch deutlich, dass es für den Arbeitgeber meist keine andere Wahl gibt. Schon gar nicht, wenn dies auch mit einem Attest vorliegt.

Probleme

Im Internet liest man viele Geschichten von Personen, die eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell angefangen haben und nach relativ kurzer Zeit von ihrem Arbeitgeber als Teilzeit- oder wieder als Vollzeitkraft behandelt wurden und auch relativ schnell Termine, die nach dem eigentlich vorgesehenen stark verkürzten Tag lagen, angesetzt wurden. Dass diese Personen derzeit nicht da sind, um wieder vollwertig zu arbeiten, geht je nach Job relativ schnell unter. Man sollte nicht vergessen, dass es einem keiner dankt, wenn man sich überanstrengt und die Genesung gefährdet. Finanziell bringt einem dies auch nichts, da man trotzdem nur das Krankengeld bekommt. Je nachdem wie der Arbeitgeber tickt und wie die eigene Arbeit normalerweise organisiert ist, kann man eventuell schon im Vorfeld gut abschätzen, ob eine solche Wiedereingliederung in einem Fiasko enden wird.

Krankengeldbezug

Ebenfalls sollte man bedenken, dass die Zeit in der man für ein- und dieselbe Krankheit Krankengeld beziehen kann, bei maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren beträgt. Diese wird durch den Versuch der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell nicht unterbrochen! Das heißt, wenn man sechs Monate versucht die Wiedereingliederung zu machen, aber feststellt, dass es gesundheitlich doch nichts mehr wird mit der Berufstätigkeit, dass man diese sechs Monate nicht wieder für die Fortzahlung des Krankengeldes zurück bekommt. Je nach der persönlichen Situation (z. B. ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung) kann dies eine schlechte Entscheidung gewesen sein, da man dadurch einige Monate an Krankengeld nach hinten hin verliert, obwohl man eigentlich gearbeitet hat. Besser wäre es dann unter Umständen gewesen, man hätte versucht ohne Krankschreibung in Teilzeit wieder ins Berufsleben einzusteigen, sofern man so viele Stunden arbeiten würde und der Arbeitgeber dies mitmacht, dass man finanziell nicht schlechter da stünde, als mit dem Krankengeld. In diesem Fall würde man wohl, wenn man nach einigen Monaten in Teilzeit doch merkt dass es nichts wird, wieder krank geschrieben werden und hätte noch den verbliebenen Anteil der drei Jahre Anspruch auf das Krankengeld. Wenn dieses irgendwann endet, würde man Arbeitslosengeld bekommen, aber nur sofern man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Ansonsten liefe man Gefahr die schlechte Erwerbsminderungsrente zu bekommen und dies trotz einiger Monate Arbeit eher, als es sein müsste.

Teilzeitarbeit

Diese Option haben wir oben bereits schon ein paar Mal erwähnt, aber gehen wir nun etwas genauer darauf ein.
Die Teilzeitarbeit kann durchaus einige Vorteile bieten, sofern es der gesundheitliche Zustand zulässt, dass man eben weniger lange arbeitet. Somit können beispielsweise Therapien am Nachmittag wahrgenommen werden oder auch wichtige Arztbesuche am Tag stattfinden. Zu beachten ist jedoch, dass man zwar nicht mehr so lange arbeitet wie vorher, allerdings wird die Arbeitslast dadurch nicht geringer.
So kommen wir zum ersten und sehr ernsten Nachteil, denn bedauerlicherweise geschieht es schnell, dass man die gleiche Menge an Aufgaben erhält, wie vor der Erkrankung. So kommt es unweigerlich dazu, dass man diese ganzen Aufgaben nicht mehr in 40 Stunden, sondern dann in 25 oder 30 Stunden schaffen “darf”. Ob es dann eine tatsächliche Erleichterung für die Betroffenen ist, wage ich zu bezweifeln. Das Modell sollte dadurch auch nur wahrgenommen werden, wenn es einem schon gut genug geht.

Teilzeitarbeit mit Verlängerung

Die Teilzeitarbeit kann man auch für einen vorübergehenden Zeitraum ausüben mit dem Ziel, nach angemessener Zeit wieder auf Vollzeitarbeit umzusteigen.  Dies nennt man dann “Teilzeitarbeit mit Verlängerung”. Hierbei wird zunächst mit einer reduzierten Arbeitszeit begonnen, die schrittweise erhöht wird, bis die volle Arbeitszeit wieder erreicht ist. Je nach Ausgangslage kann dies innerhalb weniger Wochen, Monate oder auch über mehrere Jahre hinweg gezogen werden. Da sollte man jedoch vorsichtig mit sein. Schließlich wird man bei Teilzeit auch weniger verdienen und da sollte man gut mit dem Arbeitgeber verhandeln, um nicht noch schlechter da zu stehen, als mit seinem Krankengeld. Das Modell der Teilzeitarbeit wird zudem auch nicht in allen Berufen möglich sein.

Rehabilitationsmaßnahmen

Nicht immer werden Rehabilitationsmaßnahmen von der Krankenkasse verordnet und bezahlt. In einigen Fällen zahlt sogar der Arbeitgeber diese Reha-Maßnahmen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Betroffenen wieder fit für den Arbeitsalltag zu machen. Zum Beispiel durch gezielten Sport, Physiotherapie oder berufliche Weiterbildungen. Je nach Krankheit wird auch mal der komplette Arbeitsplatz neu gestaltet, damit die Arbeit in Zukunft wieder ausgeübt werden kann. Beispielsweise sorgt man für Barrierefreiheiten und Rollstuhlgerechte Schreibtische, etc.

Der Vorteil von Rehabilitationsmaßnahmen ist, dass sie sehr individuell auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt werden können und somit eine gezielte Unterstützung bieten. Ein Nachteil ist jedoch, dass solche Maßnahmen nicht immer angeboten werden können und auch nicht immer zum gewünschten Erfolg führen. Sie werden dadurch wenig genutzt und von immer weniger Arbeitgebern finanziell unterstützt.

Eingliederungshilfen

Neben den zuvor genannten Möglichkeiten gibt es auch die Option einer sogenannten Eingliederungshilfe.  Diese kann in Form von finanziellen Leistungen oder auch in Form von Hilfe zur Pflege und Betreuung gewährt werden. Sie soll dazu beitragen, eine weitestgehend selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Hierbei erhält man die Unterstützung von “Case Managern”, die sich den persönlichen Fall vornehmen und als Ansprechpartner unterstützend die Eingliederung begleiten. So können sie auch Kontakte zu bestimmten Fachärzten vermitteln, Rehabilitationsmaßnahmen einleiten oder anderweitig behilflich sein.

Es gibt außerdem auch spezielle Wiedereingliederungsprogramme, die von einigen Sozialversicherungsträgern angeboten werden. Diese Programme können besonders individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen angepasst werden. Eine Wiedereingliederung nach langer Krankheit kann also durchaus auch durch externe Dienstleister unterstützt werden.

Mobile Wiedereingliederung

Dank der immer modernen Technik, kann die Rückkehr in den Arbeitsalltag auch in Form von Homeoffice oder in einem anderen geeigneten Ort außerhalb des Unternehmens erfolgen. Diese Methode kann für Betroffene besonders geeignet sein, die noch nicht in der Lage sind, den Anforderungen eines regulären Arbeitsplatzes gerecht zu werden, bzw. spezielle bauliche Voraussetzungen benötigen, um die Arbeit ausführen zu können.

Auch eine Arbeit in einer sogenannten “Werkstatt für behinderte Menschen” kann bei der mobilen Wiedereingliederung eine Option sein. Hier werden Menschen mit Beeinträchtigungen beschäftigt, die aufgrund ihrer Einschränkungen nicht in der Lage sind, einer regulären Arbeit nachzugehen. Je nach Krankheitsverlauf der Betroffenen, können diese somit gut ermitteln, welche Arbeiten körperlich noch gut erledigt werden können und entsprechend mit dem Arbeitgeber nach einer langfristigen Lösung suchen.

Die Gefahr, dass man jedoch nicht ohne enorme Einbußen in seinen “alten Job” zurückkehren kann, sind enorm groß. Nicht zu unrecht sagt man auch “einmal raus und aus”.

Fazit

Es gibt also viele verschiedene Möglichkeiten, um eine Wiedereingliederung nach langer Krankheit zu ermöglichen. Zunächst kann eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Umschulung in einen anderen Beruf helfen, wieder in das Berufsleben zurückzukehren. In vielen Fällen kann auch die Unterstützung durch Rehabilitationseinrichtungen oder eine ambulante Rehabilitation sinnvoll sein. Hier werden gezielt therapeutische Maßnahmen angeboten, um körperliche und psychische Fähigkeiten zu verbessern und die Wiedereingliederung in den Alltag zu erleichtern. Welche Option am besten geeignet ist, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Einschränken ab.

Allgemein sollte man sich gut überlegen, ob man einer Wiedereingliederung offen gegenübersteht und wertvolle Zeit im Krankengeldbezug damit opfern möchte. Man kann sich ja immer noch direkt gesund schreiben lassen und erstmal nur noch Teilzeitarbeit vollziehen. Entweder beim alten Arbeitgeber oder eben bei einem neuen, wenn der alte Arbeitgeber diese Möglichkeit nicht bieten kann oder möchte.
Es muss gut überlegt werden.

 

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Gekündigt worden – und nun? https://www.jobfails.de/gekuendigt-worden-und-nun/ https://www.jobfails.de/gekuendigt-worden-und-nun/#respond Sun, 11 Oct 2020 18:48:17 +0000 https://www.jobfails.de/?p=768 Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!   Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber […]

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Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!

 

Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber als Person oder der Qualität der eigenen Arbeitsleistung liegen. Eventuell hat sich einfach eine Änderung der betrieblichen Ausrichtung ergeben oder das Geschäft wirft zu wenig Geld ab und man versucht nun, angeblich überflüssiges Personal loszuwerden. Wichtig ist dann jedoch, dass man richtig agiert und einen kühlen Kopf bewahrt, um den möglichen Schaden einzugrenzen.

Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung kann man einfach entgegen nehmen. Einen Aufhebungsvertrag sollte man allerdings nie einfach unterschreiben! Hierzu habe ich auch selbst eine unschöne Erfahrung gemacht, als ich mich in der Ausbildung befand und habe das richtige getan: Nicht unterschrieben! Den entsprechenden Artikel findet ihr hier.

Selbst wenn einem eine Abfindung laut Aufhebungsvertrag zugesprochen wird, sollte man sich davon nicht blenden lassen. Durch eure Unterschrift stimmt ihr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Gegenwehr zu und das ist aus Sicht des Arbeitsamtes gleich zu stellen mit einer Kündigung eurerseits. Dadurch wird das Arbeitsamt für den Bezug des Arbeitslosengeldes eine Sperre verhängen. 

Hier gibt es allerdings noch Unterschiede, wenn durch den Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist wie bei der ordentlichen Kündigung nicht unterschritten wird.  In jedem Fall sollte man sich am besten Beratung holen und den Vertrag erst einmal mitnehmen und sich gut überlegen ob man diesem zustimmt. Hier kann im Zweifel auch der Betriebsrat unterstützen, sofern vorhanden. Vor Ort sollte man dies auf keinen Fall sofort machen!

Tipp:
Hat man natürlich schon eine neue Stelle nahtlos an das Ende des Beschäftigungsverhältnisses laut dem Aufhebungsvertrag sicher, z. B. weil man geahnt hat, dass man entlassen werden soll, so kann man natürlich dem Vertrag zustimmen und eine etwaige Abfindung noch mitnehmen, da man nicht auf das Arbeitsamt und das Arbeitslosengeld angewiesen ist.
Der neue Arbeitsvertrag solle allerdings dann auch schon unterschrieben worden sein, damit man nicht mit einem plötzlichen Rückzug des neuen Arbeitgebers rechnen muss.


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Kündigung

Im Fall einer Kündigung kann es passieren, dass man sofort freigestellt wird und bei Bezug des normalen Gehalts nach Hause gehen kann. In den meisten Arbeitsverträgen hat sich der Arbeitgeber dieses Recht vorbehalten. Dadurch versucht er natürlich sich zu schützen und einen unmotivierten Mitarbeiter davon abzuhalten Schaden anzurichten.

Im Normalfall wird der Mitarbeiter nicht mehr besonders motiviert sein und seine Zeit auch eher mit der Suche einer neuen Stelle verbringen, was natürlich völlig legitim ist. Erfahrungsgemäß sind sowieso viele Kollegen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben. Man fühlt sich auch einfach nicht so gut noch bei einem Arbeitgeber, der einen eigentlich nicht mehr haben will, weiterhin zu arbeiten. Insbesondere kleine Betriebe können allerdings richtig dreist sein. Hier hätte sich mein Vorgesetzter nach Überreichung einer angeblich betriebsbedingten Kündigung mit sofortiger Freistellung natürlich gefreut, wenn ich doch noch bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin arbeiten gekommen wäre, da man ja eigentlich doch jemanden für den Job braucht. Überreicht wurde mir die Kündigung an dem Tag kurz vor Feierabend. Hier sollte man definitiv nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren.

 

Was sollte man sofort beim Arbeitgeber erledigen?

Man sollte sich, sofern keine Freistellung ausgesprochen wurde, um die Klärung bzgl. Inanspruchnahme des Resturlaubs/Überstunden kümmern.

Tipp:
Je nachdem wie viel anteiliger Resturlaub noch besteht kann es sogar sein, dass einem sogar noch Urlaub ausbezahlt werden muss oder man gar nicht mehr in die Firma zurückkehren braucht. Gerade in Bezug auf die Auszahlung sollte man unbedingt selber tätig werden, da Unternehmen dies natürlich gerne unter den Tisch fallen lassen. Ist man bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank, muss der entsprechende Urlaubsanspruch komplett ausgezahlt werden.

To-Do

  • Schreiben für das Arbeitsamt sofort anfordern. Dieses wird zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes benötigt. Ohne dieses wird sich der ganze Prozess nur verzögern.
  • Die Rückgabe von Arbeitsmitteln wie einem Diensthandy oder -notebook sollte man sich unbedingt quittieren lassen.
  • Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern. Warum ein Zwischenzeugnis? Je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis noch andauert, ist der Arbeitgeber an die Wertung des Zwischenzeugnisses bei der Ausstellung des finalen Arbeitszeugnisses gebunden. In Betracht der Dinge die noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses passieren könnten, wie beispielsweise einer Krankschreibung oder Mobbing, kann man sich hierdurch ein besseres Arbeitszeugnis sichern.

 

Welche Schritte folgen als nächstes?

Man sollte das Kündigungsschreiben selbst genau überprüfen oder jemanden mit entsprechenden Kenntnissen damit beauftragen. Die meisten Kündigungen sind schon aufgrund einfacher Formfehler schlicht und ergreifend nichtig.

    • Kündigungsfrist eingehalten?
    • Bei unbefristetem Vertrag: Kündigungsgrund in Ordnung?
    • Im Fall einer ungültigen Kündigung  bleibt einem die Option einer Kündigungsschutzklage um die Kündigung abzuwenden oder eine Abfindung auszuhandeln. Zur Einreichung der Klage hat man allerdings nur drei Wochen nach Erhalten der Kündigung Zeit! Man sollte sich also damit beeilen.
  • Man sollte das Arbeitsamt über den baldigen Jobverlust informieren und sich schon einmal arbeitssuchend melden. Dies kann auch online erfolgen oder telefonisch. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss aber dann noch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vor Ort erfolgen!
  • Ebenfalls muss man die Krankenkasse informieren, da das Arbeitsamt lahm ist, ansonsten bekommt man recht schnell nach Ende des Arbeitsverhältnisses ein Schreiben von der Krankenkasse, in welchem man aufgefordert wird einen hohen Beitrag für die Krankenkasse selber zu entrichten. Dies muss man natürlich nicht tun, da das Arbeitsamt diesen Betrag entrichtet. Hierzu muss man aber auch die Unterlagen vorlegen können, und auch das rechtzeitig.

 

Was sollte man beim Arbeitgeber auf jeden Fall unterlassen nach dem einem die Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag überreicht worden ist?

  • Vorsicht, was man gegenüber den Kollegen oder dem Vorgesetzten äußert.
    “Ich mache bis zum Ende krank” heraus zu posaunen oder das Einpacken aller persönlichen Gegenstände mit der anscheinenden Absicht nicht mehr wiederzukehren, kann als absichtliches krank machen ausgelegt werden und z. B. für die Anfechtung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genutzt werden.
  • Man sollte nichts sabotieren oder absichtlich sehr schlecht arbeiten. Die Arbeitsleistung zu minimieren ist normal. Keine Überstunden zu machen und sich nicht mehr zu bemühen ist auch normal. Aber mit voller Absicht eine einfache Aufgabe zu versauen und eventuell finanziellen Schaden anzurichten, könnte für einen selber noch Folgen haben und bei nachgewiesener Absicht zu einer finanziellen Beteiligung am Schaden führen.
  • In der Öffentlichkeit oder auf Social Media-Plattformen sollte man den Arbeitgeber nicht angreifen oder beleidigen. Dies kann zu einer entsprechenden Abmahnung mit einem eingefordertem horrenden Strafbetrag führen. Normalerweise geht dies in den meisten Fällen ohne die Zahlung der geforderten Strafsumme und lediglich einer Unterlassungserklärung aus, bringt einem aber nur weiteren Ärger und Stress und eventuell daraus folgende Anwaltskosten.

 

Was gilt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses?

  • Sofern noch nicht geschehen, sollte man unbedingt das finale Arbeitszeugnis anfordern und eventuell noch vorhandene Ansprüche auf Zahlungen von Überstunden, Urlaubstagen oder sonstigen offenen Zahlungen schriftlich einfordern, damit diese nicht verfallen.
  • Bei Rückfragen des alten Arbeitgebers zu arbeitsspezifischen Belangen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist man diesem keine Antwort mehr schuldig.
  • Die Verschwiegenheitsklausel aus dem Arbeitsvertrag gilt natürlich weiterhin. Betriebsgeheimnisse nun öffentlich zu machen hätte rechtliche Folgen!
  • Noch verbliebene sensible Daten, die man aus irgendeinem Grund (z. B. Home-Office während Corona) vielleicht auf privaten Geräten hat, sollte man nun löschen.

 

Keine neue Stelle in Sicht?

Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass man Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen muss und man auf die Schnelle keine Option für einen anderen Arbeitsplatz hat, sollte man noch folgende Punkte beachten:

  • Man sollte prüfen, ob Versicherungen oder andere Verpflichtungen wie ein Kredit, während der Arbeitslosigkeit beitragsfrei genutzt oder beglichen werden können. Dies steht in Klauseln der jeweiligen Versicherungsunterlagen bzw. greift, wenn man z. B. eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat.
  • Da man nun genug Zeit hat sollte man prüfen, ob man etwas für 160 € (anrechnungsfreie Grenze für das Arbeitslosengeld) monatlich nebenbei machen kann, sofern man bisher keinen Nebenjob oder kein Gewerbe angemeldet hat.
  • Bei einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt sollte man im Vorfeld überlegte Argumente für eine Fortbildung vorbringen. Eventuell als Weiterbildungsmaßnahme, um seine Chancen auf eine neue Anstellung zu erhöhen. Durch eine Fortbildung ergibt sich nicht nur die Möglichkeit auf einen anderen Arbeitsplatz, sondern es verlängert sich auch theoretisch der Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld. Denn ein Tag der Fortbildung gilt nur als ein halber Tag, der beim Arbeitslosengeldbezug abgezogen wird. Aufgrund der Fortbildung steht man dem Arbeitsmarkt nämlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Fazit

Auch wenn der erste Schock bei einem Jobverlust, besonders auch aktuell während der Corona-Zeit, meist sehr tief sitzt, so darf man nicht direkt den Kopf in den Sand stecken. Zumindest in Deutschland gibt es mehr als genügend Möglichkeiten, die Lohnfortzahlung zu gewährleisten und auch das Arbeitslosengeld hinauszuzögern, ehe man in die Not gerät, dass man einen Antrag auf Hartz IV stellen müsste.

Auch wenn das System nicht fehlerfrei ist, so ist es doch eines wenigen Systeme, bei dem man nicht direkt auf der Straße landen muss. Man muss sich nur auskennen!

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