Aufhebungsvertrag Archive - Jobfails Sat, 18 Nov 2023 03:07:43 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Gekündigt worden – und nun? https://www.jobfails.de/gekuendigt-worden-und-nun/ https://www.jobfails.de/gekuendigt-worden-und-nun/#respond Sun, 11 Oct 2020 18:48:17 +0000 https://www.jobfails.de/?p=768 Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!   Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber […]

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Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!

 

Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber als Person oder der Qualität der eigenen Arbeitsleistung liegen. Eventuell hat sich einfach eine Änderung der betrieblichen Ausrichtung ergeben oder das Geschäft wirft zu wenig Geld ab und man versucht nun, angeblich überflüssiges Personal loszuwerden. Wichtig ist dann jedoch, dass man richtig agiert und einen kühlen Kopf bewahrt, um den möglichen Schaden einzugrenzen.

Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung kann man einfach entgegen nehmen. Einen Aufhebungsvertrag sollte man allerdings nie einfach unterschreiben! Hierzu habe ich auch selbst eine unschöne Erfahrung gemacht, als ich mich in der Ausbildung befand und habe das richtige getan: Nicht unterschrieben! Den entsprechenden Artikel findet ihr hier.

Selbst wenn einem eine Abfindung laut Aufhebungsvertrag zugesprochen wird, sollte man sich davon nicht blenden lassen. Durch eure Unterschrift stimmt ihr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Gegenwehr zu und das ist aus Sicht des Arbeitsamtes gleich zu stellen mit einer Kündigung eurerseits. Dadurch wird das Arbeitsamt für den Bezug des Arbeitslosengeldes eine Sperre verhängen. 

Hier gibt es allerdings noch Unterschiede, wenn durch den Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist wie bei der ordentlichen Kündigung nicht unterschritten wird.  In jedem Fall sollte man sich am besten Beratung holen und den Vertrag erst einmal mitnehmen und sich gut überlegen ob man diesem zustimmt. Hier kann im Zweifel auch der Betriebsrat unterstützen, sofern vorhanden. Vor Ort sollte man dies auf keinen Fall sofort machen!

Tipp:
Hat man natürlich schon eine neue Stelle nahtlos an das Ende des Beschäftigungsverhältnisses laut dem Aufhebungsvertrag sicher, z. B. weil man geahnt hat, dass man entlassen werden soll, so kann man natürlich dem Vertrag zustimmen und eine etwaige Abfindung noch mitnehmen, da man nicht auf das Arbeitsamt und das Arbeitslosengeld angewiesen ist.
Der neue Arbeitsvertrag solle allerdings dann auch schon unterschrieben worden sein, damit man nicht mit einem plötzlichen Rückzug des neuen Arbeitgebers rechnen muss.


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Kündigung

Im Fall einer Kündigung kann es passieren, dass man sofort freigestellt wird und bei Bezug des normalen Gehalts nach Hause gehen kann. In den meisten Arbeitsverträgen hat sich der Arbeitgeber dieses Recht vorbehalten. Dadurch versucht er natürlich sich zu schützen und einen unmotivierten Mitarbeiter davon abzuhalten Schaden anzurichten.

Im Normalfall wird der Mitarbeiter nicht mehr besonders motiviert sein und seine Zeit auch eher mit der Suche einer neuen Stelle verbringen, was natürlich völlig legitim ist. Erfahrungsgemäß sind sowieso viele Kollegen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben. Man fühlt sich auch einfach nicht so gut noch bei einem Arbeitgeber, der einen eigentlich nicht mehr haben will, weiterhin zu arbeiten. Insbesondere kleine Betriebe können allerdings richtig dreist sein. Hier hätte sich mein Vorgesetzter nach Überreichung einer angeblich betriebsbedingten Kündigung mit sofortiger Freistellung natürlich gefreut, wenn ich doch noch bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin arbeiten gekommen wäre, da man ja eigentlich doch jemanden für den Job braucht. Überreicht wurde mir die Kündigung an dem Tag kurz vor Feierabend. Hier sollte man definitiv nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren.

 

Was sollte man sofort beim Arbeitgeber erledigen?

Man sollte sich, sofern keine Freistellung ausgesprochen wurde, um die Klärung bzgl. Inanspruchnahme des Resturlaubs/Überstunden kümmern.

Tipp:
Je nachdem wie viel anteiliger Resturlaub noch besteht kann es sogar sein, dass einem sogar noch Urlaub ausbezahlt werden muss oder man gar nicht mehr in die Firma zurückkehren braucht. Gerade in Bezug auf die Auszahlung sollte man unbedingt selber tätig werden, da Unternehmen dies natürlich gerne unter den Tisch fallen lassen. Ist man bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank, muss der entsprechende Urlaubsanspruch komplett ausgezahlt werden.

To-Do

  • Schreiben für das Arbeitsamt sofort anfordern. Dieses wird zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes benötigt. Ohne dieses wird sich der ganze Prozess nur verzögern.
  • Die Rückgabe von Arbeitsmitteln wie einem Diensthandy oder -notebook sollte man sich unbedingt quittieren lassen.
  • Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern. Warum ein Zwischenzeugnis? Je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis noch andauert, ist der Arbeitgeber an die Wertung des Zwischenzeugnisses bei der Ausstellung des finalen Arbeitszeugnisses gebunden. In Betracht der Dinge die noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses passieren könnten, wie beispielsweise einer Krankschreibung oder Mobbing, kann man sich hierdurch ein besseres Arbeitszeugnis sichern.

 

Welche Schritte folgen als nächstes?

Man sollte das Kündigungsschreiben selbst genau überprüfen oder jemanden mit entsprechenden Kenntnissen damit beauftragen. Die meisten Kündigungen sind schon aufgrund einfacher Formfehler schlicht und ergreifend nichtig.

    • Kündigungsfrist eingehalten?
    • Bei unbefristetem Vertrag: Kündigungsgrund in Ordnung?
    • Im Fall einer ungültigen Kündigung  bleibt einem die Option einer Kündigungsschutzklage um die Kündigung abzuwenden oder eine Abfindung auszuhandeln. Zur Einreichung der Klage hat man allerdings nur drei Wochen nach Erhalten der Kündigung Zeit! Man sollte sich also damit beeilen.
  • Man sollte das Arbeitsamt über den baldigen Jobverlust informieren und sich schon einmal arbeitssuchend melden. Dies kann auch online erfolgen oder telefonisch. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss aber dann noch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vor Ort erfolgen!
  • Ebenfalls muss man die Krankenkasse informieren, da das Arbeitsamt lahm ist, ansonsten bekommt man recht schnell nach Ende des Arbeitsverhältnisses ein Schreiben von der Krankenkasse, in welchem man aufgefordert wird einen hohen Beitrag für die Krankenkasse selber zu entrichten. Dies muss man natürlich nicht tun, da das Arbeitsamt diesen Betrag entrichtet. Hierzu muss man aber auch die Unterlagen vorlegen können, und auch das rechtzeitig.

 

Was sollte man beim Arbeitgeber auf jeden Fall unterlassen nach dem einem die Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag überreicht worden ist?

  • Vorsicht, was man gegenüber den Kollegen oder dem Vorgesetzten äußert.
    “Ich mache bis zum Ende krank” heraus zu posaunen oder das Einpacken aller persönlichen Gegenstände mit der anscheinenden Absicht nicht mehr wiederzukehren, kann als absichtliches krank machen ausgelegt werden und z. B. für die Anfechtung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genutzt werden.
  • Man sollte nichts sabotieren oder absichtlich sehr schlecht arbeiten. Die Arbeitsleistung zu minimieren ist normal. Keine Überstunden zu machen und sich nicht mehr zu bemühen ist auch normal. Aber mit voller Absicht eine einfache Aufgabe zu versauen und eventuell finanziellen Schaden anzurichten, könnte für einen selber noch Folgen haben und bei nachgewiesener Absicht zu einer finanziellen Beteiligung am Schaden führen.
  • In der Öffentlichkeit oder auf Social Media-Plattformen sollte man den Arbeitgeber nicht angreifen oder beleidigen. Dies kann zu einer entsprechenden Abmahnung mit einem eingefordertem horrenden Strafbetrag führen. Normalerweise geht dies in den meisten Fällen ohne die Zahlung der geforderten Strafsumme und lediglich einer Unterlassungserklärung aus, bringt einem aber nur weiteren Ärger und Stress und eventuell daraus folgende Anwaltskosten.

 

Was gilt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses?

  • Sofern noch nicht geschehen, sollte man unbedingt das finale Arbeitszeugnis anfordern und eventuell noch vorhandene Ansprüche auf Zahlungen von Überstunden, Urlaubstagen oder sonstigen offenen Zahlungen schriftlich einfordern, damit diese nicht verfallen.
  • Bei Rückfragen des alten Arbeitgebers zu arbeitsspezifischen Belangen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist man diesem keine Antwort mehr schuldig.
  • Die Verschwiegenheitsklausel aus dem Arbeitsvertrag gilt natürlich weiterhin. Betriebsgeheimnisse nun öffentlich zu machen hätte rechtliche Folgen!
  • Noch verbliebene sensible Daten, die man aus irgendeinem Grund (z. B. Home-Office während Corona) vielleicht auf privaten Geräten hat, sollte man nun löschen.

 

Keine neue Stelle in Sicht?

Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass man Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen muss und man auf die Schnelle keine Option für einen anderen Arbeitsplatz hat, sollte man noch folgende Punkte beachten:

  • Man sollte prüfen, ob Versicherungen oder andere Verpflichtungen wie ein Kredit, während der Arbeitslosigkeit beitragsfrei genutzt oder beglichen werden können. Dies steht in Klauseln der jeweiligen Versicherungsunterlagen bzw. greift, wenn man z. B. eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat.
  • Da man nun genug Zeit hat sollte man prüfen, ob man etwas für 160 € (anrechnungsfreie Grenze für das Arbeitslosengeld) monatlich nebenbei machen kann, sofern man bisher keinen Nebenjob oder kein Gewerbe angemeldet hat.
  • Bei einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt sollte man im Vorfeld überlegte Argumente für eine Fortbildung vorbringen. Eventuell als Weiterbildungsmaßnahme, um seine Chancen auf eine neue Anstellung zu erhöhen. Durch eine Fortbildung ergibt sich nicht nur die Möglichkeit auf einen anderen Arbeitsplatz, sondern es verlängert sich auch theoretisch der Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld. Denn ein Tag der Fortbildung gilt nur als ein halber Tag, der beim Arbeitslosengeldbezug abgezogen wird. Aufgrund der Fortbildung steht man dem Arbeitsmarkt nämlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Fazit

Auch wenn der erste Schock bei einem Jobverlust, besonders auch aktuell während der Corona-Zeit, meist sehr tief sitzt, so darf man nicht direkt den Kopf in den Sand stecken. Zumindest in Deutschland gibt es mehr als genügend Möglichkeiten, die Lohnfortzahlung zu gewährleisten und auch das Arbeitslosengeld hinauszuzögern, ehe man in die Not gerät, dass man einen Antrag auf Hartz IV stellen müsste.

Auch wenn das System nicht fehlerfrei ist, so ist es doch eines wenigen Systeme, bei dem man nicht direkt auf der Straße landen muss. Man muss sich nur auskennen!

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IHK – Wofür ist die Kammer eigentlich gut und ist sie so hilfreich, wie versprochen wird? https://www.jobfails.de/ihk-wofuer-ist-die-kammer-eigentlich-gut-und-ist-sie-so-hilfreich-wie-versprochen-wird/ https://www.jobfails.de/ihk-wofuer-ist-die-kammer-eigentlich-gut-und-ist-sie-so-hilfreich-wie-versprochen-wird/#respond Sat, 19 Oct 2019 21:38:14 +0000 https://www.jobfails.de/?p=465 Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind seit etlichen Jahren ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Berufswelt. Es gibt insgesamt 79 Kammern in Deutschland, die für verschiedene Regionen verantwortlich sind und dort selbstverantwortlich die Aufgaben der regionalen Wirtschaft übernehmen. Aber was genau macht die IHK für uns? Es ist sehr schwer zu sagen, welche Aufgaben […]

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Die Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind seit etlichen Jahren ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Berufswelt. Es gibt insgesamt 79 Kammern in Deutschland, die für verschiedene Regionen verantwortlich sind und dort selbstverantwortlich die Aufgaben der regionalen Wirtschaft übernehmen.

Aber was genau macht die IHK für uns?

Es ist sehr schwer zu sagen, welche Aufgaben explizit von der IHK ausgeführt werden und wieso das gut für uns sein soll. Dennoch gibt es einige Punkte, bei denen wir die Arbeit der IHK wahrnehmen:

In Deutschland fungieren die Kammern als zentrales Organ für die Berufsausbildungen und setzen unter anderem die Lerninhalte fest, oder nehmen Prüfungen ab. Sie fördern zudem die gewerbliche Wirtschaft und beraten auch bei Existenzgründungen. Man ist in Deutschland automatisch in einer Pflichtmitgliedschaft der Industrie- und Handelskammer gefangen, sobald man ein Gewerbe anmeldet. Die Unternehmensgröße ist hierbei irrelevant, denn es trifft auch die nebenberuflichen Tätigkeiten, die als Gewerbe angemeldet wurden. Der zu zahlende Beitrag bemisst sich dann anhand des Umsatzes. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden vom Beitrag befreit, sofern sich der jährliche Gewinn aus Gewerbeertrag und -gewinn unter 5.200 Euro beläuft.

 

Welche Aufgaben erfüllt die Kammer?

Zu den Aufgaben der IHK zählen unter anderem:

  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft in der Region
  • Wahrnehmung der Interessen der Gewerbetreibenden aus der Region
  • Regelung der kaufmännischen und regionalen Berufsausbildung
  • Erlass von Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen
  • Unterstützung der Behörden durch Vorschläge, Gutachten und Berichte
  • Unterstützung der regionalen Unternehmen bei der Außenwirtschaft (EU und Drittland)
  • Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze durch die IHK-Mitglieder
  • Beratungen bei Existenzgründung

 

Zudem sorgen die Industrie- und Handelskammern für eine solide Ausbildung. Sie nehmen fast jedes Jahr mehr als 590.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Das soll sich auch für diejenigen rentieren, die zwar nicht selber ausbilden, aber fertig ausgebildete Arbeitskräfte einstellen wollen.

Diese Verwaltungsaufgaben führen die Kammern in Eigenregie aus, jedoch sollen sie auch immer ein Ansprechpartner bei Komplikationen sein und beispielsweise auch den Ausbildungsverlauf begutachten. So stellt sich natürlich die Frage, ob sie dies auch tatsächlich tun können, bei der Vielzahl von Auszubildenden, Fort- und Weiterbildenden, sowie den ganzen verschiedenen Branchen , in denen diese angeboten werden.

Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich sagen: Nein, das schaffen sie nicht einmal annäherungsweise!

Wie schon zuvor in einem Beitrag geschrieben, war ich leider eine längere Zeit während der Ausbildung erkrankt und dadurch ausgefallen, weshalb man mir wegen häufiger Krankheit bzw. längerer Krankheit einen Aufhebungsvertrag auf den Tisch legte. Auf Anraten des Betriebsrates, hatte ich auch aktiv das Gespräch zu meiner zuständigen IHK gesucht, um die außergewöhnliche Situation zu besprechen und eine Lösung zu finden. Mir wurde ein Ansprechpartner zugewiesen, welchen ich gerne jederzeit kontaktieren könnte, sollte ich das Bedürfnis haben.
Das “jederzeit” jedoch nur bedeuten sollte, zwischen 8 und 10 Uhr morgens an 3 Tagen in der Woche, das musste ich dann leider erst noch feststellen, denn ich habe es sage und schreibe in 2 Monaten lediglich 1 Mal geschafft, den Herren zu erreichen.
Die erhoffte Unterstützung war dann ein 3-minutiges Gespräch, während der Herr sogar bereits auf der Heimfahrt im Zug saß und ich ihn somit nur schwer verstehen konnte. Hilfreiche Tipps konnte er mir leider nicht geben, weshalb sich die Mühen nicht gelohnt haben für mich.

In anderen Fällen erwies sich die IHK leider auch nicht als sonderbar hilfreich:

Für das Abschlussprojekt der Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration bekam man in der Berufsschule zum Thema Projektmanagement und der Projektdokumentation wiederholt folgende Aussage genannt: Die Projektdokumentation dokumentiert den Projektverlauf und soll nicht ausführlich die eingesetzte Technologie erklären!
Der Prüfer der IHK gab jedoch bei der Bewertung lediglich die Note 3 mit der Begründung, dass die Dokumentation zu wenige technische Details enthalten würde. Insbesondere scheint hier leider reine Willkür zu herrschen, wie es von der IHK telefonisch, als dort eine Rückmeldung zum Ausbildungsverlauf erfolgte, bestätigt wurde.

Auch als ich mich während einer meiner früheren Anstellungen bei der Industrie- und Handelskammer darüber beschwert habe, dass es in dem Betrieb keine ausgebildete Ausbildungsleitung gab und man mich damit beauftragte, die Auszubildenden zu unterweisen, damit ich meinen Urlaub antreten konnte und somit 2 Azubis selbstständig das Sekretariat der Firma leiten sollten, bekam ich nur die Information, dass man es Auszubildenden ruhig zumuten könne, eine Abteilung im Alleingang für mehrere Monate zu führen.
Natürlich habe ich die Auszubildenden gut eingearbeitet und ihnen auch durchaus vertraut, dass sie das alltägliche Geschäft meistern können, dennoch sollte immer ein Ansprechpartner für die Azubis zur Verfügung stehen, denn man kann nicht erwarten, dass die Azubis sowohl die Berufsschule meistern, als auch eine 40-Stunden-Arbeitskraft vollständig zu ersetzen, die mehrere Jahre Berufserfahrung hat. Das fand ich sehr unverantwortlich und auch den jungen Auszubildenden gegenüber sehr unfair, hatten sie in keiner Situation einen fähigen Ansprechpartner für die Ausbildungsbelange. Es soll nicht heißen, dass ihre Ausbildung somit schlechter war, sondern lediglich, dass die sonst so erpichte Gleichberechtigung für die IHK plötzlich nicht mehr wichtig erschien, denn schließlich gab es in der Firma niemanden, der sicherstellen konnte, dass alle erforderlichen Ausbildungsinhalte auch gelehrt wurden.

Von einem Leser erfuhr ich zudem auch eine interessante Geschichte:

Dieser merkte schnell, als er sich mit anderen Auszubildenden in seiner Berufsschule unterhielt, dass er im Betrieb nicht eine einzige Aufgabe bekam, die etwas mit seiner Ausbildung zu tun hatte. So saß er als angehender Fachinformatiker nur am Telefon und habe Support-Fälle in das Ticket-System der Firma eingetragen, jedoch selber nicht einen Fall davon bearbeiten können.
Er hat sich daraufhin bei der zuständigen IHK der Region beschwert und nur die Aussage erhalten, dass es ja auch nicht schlecht sei, wenn er da eine andere Aufgabe erhält, als andere Auszubildende, denn das könne er ja später im Beruf sicherlich auch gebrauchen. Tolle Hilfe!

 

Natürlich können wir einfach Pech mit der zuständigen IHK in unserer Region gehabt haben, dennoch sollte man bei Herausforderungen zumindest das Gefühl haben, dass das jeweilige Anliegen ernst genommen wird und man, sofern eben möglich, Unterstützung erwarten kann. Schließlich zahlen kleine so wie große Unternehmen ja auch dafür ihre Pflichtbeiträge, oder?

 

Habt ihr auch schlechte oder eher gute Erfahrungen machen können mit der Industrie- und Handelskammer?
Dann schreibt es doch gerne in die Kommentare!

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Aufhebungsvertrag wegen häufiger Krankmeldung https://www.jobfails.de/aufhebungsvertrag-wegen-haeufiger-krankmeldung/ https://www.jobfails.de/aufhebungsvertrag-wegen-haeufiger-krankmeldung/#respond Wed, 16 Nov 2016 21:50:39 +0000 https://www.jobfails.de/?p=47 Wer kennt es nicht, dass man plötzlich eine chronische Krankheit hat oder eine Erkrankung so stark gewesen ist, dass sich das Immunsystem nicht wieder richtig erholen kann. Mir ist leider letzteres passiert und ich wurde häufig krank. Erst mit einer saftigen Stimmbandentzündung, die sich 3 Wochen lang hielt, dann schlug das ganze auf den Kehlkopf, […]

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Wer kennt es nicht, dass man plötzlich eine chronische Krankheit hat oder eine Erkrankung so stark gewesen ist, dass sich das Immunsystem nicht wieder richtig erholen kann.

Mir ist leider letzteres passiert und ich wurde häufig krank. Erst mit einer saftigen Stimmbandentzündung, die sich 3 Wochen lang hielt, dann schlug das ganze auf den Kehlkopf, da man sich nicht richtig auskuriert hatte. Man wollte ja schnell wieder fit sein für die Arbeit. Das kann aber auch nach hinten los gehen, wie ich leider feststellen musste. Mein Immunsystem war deswegen so stark geschwächt, dass ich jede leichte Erkältung direkt abbekommen hatte. Und wenn  man dann auch noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Ausbildung oder Berufsschule fährt, dann kein Wunder.

Ich habe ein richtig schlechtes Gewissen gehabt und habe direkt das Gespräch mit meiner Ausbildungsleiterin gesucht. Sie hatte mir versichert, dass ich mir keine Sorgen machen müsste. Wenn man krank ist, dann ist man nun einmal krank.

Ein bisschen beruhigt hatte mich das ganze schon, aber dennoch fühlte man sich “beobachtet”. Und so kam es leider auch dann einmal dazu, dass ich mir eine schlimme Verletzung am Knie zugezogen hatte und deswegen 6 Wochen lang so gut wie gar nicht laufen konnte. Die Krankenkasse konnte einem kein Taxidienst finanzieren und ich erst recht nicht. Also saß ich Zuhause fest, unfähig mich zur Arbeit zu begeben und bin fast verzweifelt. Dann musste man auch noch mit dem bisschen Krankengeld auskommen und bekam ständig zu hören: “Das kann doch nicht so schlimm sein. Es gibt auch Krücken!”
Ja, Krücken habe ich mir für 5€ Zuzahlungsgebühr geleistet, kein Problem. Aber ich konnte ohne Schmerzmittel nicht einmal stehen und hatte auch keine Ahnung, wie ich mein Bein halten sollte, denn leider ist das Knie die Verbindung zwischen Ober- und Unterschenkel.

Also habe ich es nach vielem Üben zu Hause irgendwann geschafft, mich mit großen Schmerzen wieder zur Arbeit zu schleppen. Ein paar Mitarbeiter hatten Verständnis, der Großteil jedoch nicht und so plagten einem zu dem schlechten Gewissen das man hatte, auch noch die Blicke der Kolleginnen und Kollegen.

Ich habe dann nochmal das Gespräch mit meiner Ausbildungsleiterin gesucht und ihr offen und ehrlich erklärt, wie es mir gesundheitlich momentan ging und dass die Ärzte nichts chronisches feststellen konnten. Sie hat mich wieder beruhigt und gesagt, dass wir uns da nochmal zusammensetzten können, eventuell könnten sie mir ja irgendeine Unterstützung bieten. Darüber war ich sehr froh und auch glücklich, dass man mich anscheinend verstanden hatte.

Nun, klingt ja alles nicht so schlimm, oder?
Tja, ich hatte mich leider zu früh gefreut, denn nicht ganz 3 Tage später hatte mich die Personalchefin um ein Gespräch gebeten und ich bin natürlich zu ihr ins Büro. Dort saß auch meine Ausbildungsleiterin und ein Umschlag lag auf dem Tisch…

…man wollte mich bitten, im Sinne der Firma, doch folgendes Dokument zu unterschreiben: Einen Aufhebungsvertrag!

Für mich ist in diesem Moment eine Welt zusammengebrochen. Ich bin ja schließlich nicht freiwillig so krank geworden und habe mir die Verletzung auch nicht absichtlich zugefügt. Aber man hatte kein Vertrauen mehr in mich, ich sollte doch eventuell mal eine Kur machen und mich eventuell dann irgendwann wieder bei einer anderen Ausbildungsstätte bewerben.

Ich habe instinktiv das Richtige gemacht: NICHT unterschrieben!

In diesem Moment habe ich mich etwas “verar…t” gefühlt und wollte nur noch weg. Natürlich musste ich erstmal heulen wie ein Kleinkind. Meine Mitauszubildende (und Freundin) hatte mich getröstet und gemeinsam haben wir überlegt, was ich machen sollte. Ich habe mich dann unserem Ausbildungssprecher anvertraut und gemeinsam sind wir zu unserem Betriebsrat hin. Zum Glück war man hier auf meiner Seite und hat mir ebenfalls empfohlen, nicht zu unterschreiben. Mir wurde quasi geraten, nichts zu tun und einfach meine Ausbildung weiter zu machen. Das habe ich dann auch so durchgezogen.

Tatsächlich kann man wegen Krankheit gekündigt werden, aber dies ist ziemlich schwer, muss begründet sein und wenn  man sich immer ein Attest vom Arzt geben lässt und versucht, nicht bei jedem Schnupfen direkt zu Hause zu bleiben, dann wird das fast unmöglich für den Arbeitgeber bzw. den Ausbildungsbetrieb. Natürlich darf man nicht sehr lange krank geschrieben bleiben, dann verständlicherweise braucht ein Betrieb Mitarbeiter, die mitarbeiten.

Ich habe meinem Betrieb immer gesagt, weshalb ich krank bin, aber das müsst ihr nicht. Dies geht nämlich niemanden etwas an und es ist eure Entscheidung, ob ihr das sagen möchtet oder nicht!

Also passt gut auf euch auf und gebt eurem Arbeitgeber bzw. Ausbildungsbetrieb nicht zu viel Schießpulver 😉

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