arbeitslos Archive - Jobfails Sat, 18 Nov 2023 03:07:43 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 Gekündigt worden – und nun? https://www.jobfails.de/gekuendigt-worden-und-nun/ https://www.jobfails.de/gekuendigt-worden-und-nun/#respond Sun, 11 Oct 2020 18:48:17 +0000 https://www.jobfails.de/?p=768 Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!   Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber […]

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Das allerwichtigste was man tun sollte, wenn einem der Chef oder der Vorgesetzte die Kündigung überreicht oder sogar bittet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben: Ruhig bleiben!

 

Der Moment ist mit Sicherheit sehr unangenehm und kann, wenn es sich nicht länger im Vorfeld abgezeichnet hat, ein richtiger Schock sein. Es muss auch nicht an einem selber als Person oder der Qualität der eigenen Arbeitsleistung liegen. Eventuell hat sich einfach eine Änderung der betrieblichen Ausrichtung ergeben oder das Geschäft wirft zu wenig Geld ab und man versucht nun, angeblich überflüssiges Personal loszuwerden. Wichtig ist dann jedoch, dass man richtig agiert und einen kühlen Kopf bewahrt, um den möglichen Schaden einzugrenzen.

Aufhebungsvertrag

Eine Kündigung kann man einfach entgegen nehmen. Einen Aufhebungsvertrag sollte man allerdings nie einfach unterschreiben! Hierzu habe ich auch selbst eine unschöne Erfahrung gemacht, als ich mich in der Ausbildung befand und habe das richtige getan: Nicht unterschrieben! Den entsprechenden Artikel findet ihr hier.

Selbst wenn einem eine Abfindung laut Aufhebungsvertrag zugesprochen wird, sollte man sich davon nicht blenden lassen. Durch eure Unterschrift stimmt ihr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Gegenwehr zu und das ist aus Sicht des Arbeitsamtes gleich zu stellen mit einer Kündigung eurerseits. Dadurch wird das Arbeitsamt für den Bezug des Arbeitslosengeldes eine Sperre verhängen. 

Hier gibt es allerdings noch Unterschiede, wenn durch den Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist wie bei der ordentlichen Kündigung nicht unterschritten wird.  In jedem Fall sollte man sich am besten Beratung holen und den Vertrag erst einmal mitnehmen und sich gut überlegen ob man diesem zustimmt. Hier kann im Zweifel auch der Betriebsrat unterstützen, sofern vorhanden. Vor Ort sollte man dies auf keinen Fall sofort machen!

Tipp:
Hat man natürlich schon eine neue Stelle nahtlos an das Ende des Beschäftigungsverhältnisses laut dem Aufhebungsvertrag sicher, z. B. weil man geahnt hat, dass man entlassen werden soll, so kann man natürlich dem Vertrag zustimmen und eine etwaige Abfindung noch mitnehmen, da man nicht auf das Arbeitsamt und das Arbeitslosengeld angewiesen ist.
Der neue Arbeitsvertrag solle allerdings dann auch schon unterschrieben worden sein, damit man nicht mit einem plötzlichen Rückzug des neuen Arbeitgebers rechnen muss.


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Kündigung

Im Fall einer Kündigung kann es passieren, dass man sofort freigestellt wird und bei Bezug des normalen Gehalts nach Hause gehen kann. In den meisten Arbeitsverträgen hat sich der Arbeitgeber dieses Recht vorbehalten. Dadurch versucht er natürlich sich zu schützen und einen unmotivierten Mitarbeiter davon abzuhalten Schaden anzurichten.

Im Normalfall wird der Mitarbeiter nicht mehr besonders motiviert sein und seine Zeit auch eher mit der Suche einer neuen Stelle verbringen, was natürlich völlig legitim ist. Erfahrungsgemäß sind sowieso viele Kollegen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank geschrieben. Man fühlt sich auch einfach nicht so gut noch bei einem Arbeitgeber, der einen eigentlich nicht mehr haben will, weiterhin zu arbeiten. Insbesondere kleine Betriebe können allerdings richtig dreist sein. Hier hätte sich mein Vorgesetzter nach Überreichung einer angeblich betriebsbedingten Kündigung mit sofortiger Freistellung natürlich gefreut, wenn ich doch noch bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist weiterhin arbeiten gekommen wäre, da man ja eigentlich doch jemanden für den Job braucht. Überreicht wurde mir die Kündigung an dem Tag kurz vor Feierabend. Hier sollte man definitiv nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren.

 

Was sollte man sofort beim Arbeitgeber erledigen?

Man sollte sich, sofern keine Freistellung ausgesprochen wurde, um die Klärung bzgl. Inanspruchnahme des Resturlaubs/Überstunden kümmern.

Tipp:
Je nachdem wie viel anteiliger Resturlaub noch besteht kann es sogar sein, dass einem sogar noch Urlaub ausbezahlt werden muss oder man gar nicht mehr in die Firma zurückkehren braucht. Gerade in Bezug auf die Auszahlung sollte man unbedingt selber tätig werden, da Unternehmen dies natürlich gerne unter den Tisch fallen lassen. Ist man bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krank, muss der entsprechende Urlaubsanspruch komplett ausgezahlt werden.

To-Do

  • Schreiben für das Arbeitsamt sofort anfordern. Dieses wird zur Ermittlung des Arbeitslosengeldes benötigt. Ohne dieses wird sich der ganze Prozess nur verzögern.
  • Die Rückgabe von Arbeitsmitteln wie einem Diensthandy oder -notebook sollte man sich unbedingt quittieren lassen.
  • Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern. Warum ein Zwischenzeugnis? Je nachdem wie lange das Arbeitsverhältnis noch andauert, ist der Arbeitgeber an die Wertung des Zwischenzeugnisses bei der Ausstellung des finalen Arbeitszeugnisses gebunden. In Betracht der Dinge die noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses passieren könnten, wie beispielsweise einer Krankschreibung oder Mobbing, kann man sich hierdurch ein besseres Arbeitszeugnis sichern.

 

Welche Schritte folgen als nächstes?

Man sollte das Kündigungsschreiben selbst genau überprüfen oder jemanden mit entsprechenden Kenntnissen damit beauftragen. Die meisten Kündigungen sind schon aufgrund einfacher Formfehler schlicht und ergreifend nichtig.

    • Kündigungsfrist eingehalten?
    • Bei unbefristetem Vertrag: Kündigungsgrund in Ordnung?
    • Im Fall einer ungültigen Kündigung  bleibt einem die Option einer Kündigungsschutzklage um die Kündigung abzuwenden oder eine Abfindung auszuhandeln. Zur Einreichung der Klage hat man allerdings nur drei Wochen nach Erhalten der Kündigung Zeit! Man sollte sich also damit beeilen.
  • Man sollte das Arbeitsamt über den baldigen Jobverlust informieren und sich schon einmal arbeitssuchend melden. Dies kann auch online erfolgen oder telefonisch. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss aber dann noch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vor Ort erfolgen!
  • Ebenfalls muss man die Krankenkasse informieren, da das Arbeitsamt lahm ist, ansonsten bekommt man recht schnell nach Ende des Arbeitsverhältnisses ein Schreiben von der Krankenkasse, in welchem man aufgefordert wird einen hohen Beitrag für die Krankenkasse selber zu entrichten. Dies muss man natürlich nicht tun, da das Arbeitsamt diesen Betrag entrichtet. Hierzu muss man aber auch die Unterlagen vorlegen können, und auch das rechtzeitig.

 

Was sollte man beim Arbeitgeber auf jeden Fall unterlassen nach dem einem die Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag überreicht worden ist?

  • Vorsicht, was man gegenüber den Kollegen oder dem Vorgesetzten äußert.
    “Ich mache bis zum Ende krank” heraus zu posaunen oder das Einpacken aller persönlichen Gegenstände mit der anscheinenden Absicht nicht mehr wiederzukehren, kann als absichtliches krank machen ausgelegt werden und z. B. für die Anfechtung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genutzt werden.
  • Man sollte nichts sabotieren oder absichtlich sehr schlecht arbeiten. Die Arbeitsleistung zu minimieren ist normal. Keine Überstunden zu machen und sich nicht mehr zu bemühen ist auch normal. Aber mit voller Absicht eine einfache Aufgabe zu versauen und eventuell finanziellen Schaden anzurichten, könnte für einen selber noch Folgen haben und bei nachgewiesener Absicht zu einer finanziellen Beteiligung am Schaden führen.
  • In der Öffentlichkeit oder auf Social Media-Plattformen sollte man den Arbeitgeber nicht angreifen oder beleidigen. Dies kann zu einer entsprechenden Abmahnung mit einem eingefordertem horrenden Strafbetrag führen. Normalerweise geht dies in den meisten Fällen ohne die Zahlung der geforderten Strafsumme und lediglich einer Unterlassungserklärung aus, bringt einem aber nur weiteren Ärger und Stress und eventuell daraus folgende Anwaltskosten.

 

Was gilt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses?

  • Sofern noch nicht geschehen, sollte man unbedingt das finale Arbeitszeugnis anfordern und eventuell noch vorhandene Ansprüche auf Zahlungen von Überstunden, Urlaubstagen oder sonstigen offenen Zahlungen schriftlich einfordern, damit diese nicht verfallen.
  • Bei Rückfragen des alten Arbeitgebers zu arbeitsspezifischen Belangen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist man diesem keine Antwort mehr schuldig.
  • Die Verschwiegenheitsklausel aus dem Arbeitsvertrag gilt natürlich weiterhin. Betriebsgeheimnisse nun öffentlich zu machen hätte rechtliche Folgen!
  • Noch verbliebene sensible Daten, die man aus irgendeinem Grund (z. B. Home-Office während Corona) vielleicht auf privaten Geräten hat, sollte man nun löschen.

 

Keine neue Stelle in Sicht?

Wenn es sich nicht vermeiden lässt, dass man Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen muss und man auf die Schnelle keine Option für einen anderen Arbeitsplatz hat, sollte man noch folgende Punkte beachten:

  • Man sollte prüfen, ob Versicherungen oder andere Verpflichtungen wie ein Kredit, während der Arbeitslosigkeit beitragsfrei genutzt oder beglichen werden können. Dies steht in Klauseln der jeweiligen Versicherungsunterlagen bzw. greift, wenn man z. B. eine Restschuldversicherung abgeschlossen hat.
  • Da man nun genug Zeit hat sollte man prüfen, ob man etwas für 160 € (anrechnungsfreie Grenze für das Arbeitslosengeld) monatlich nebenbei machen kann, sofern man bisher keinen Nebenjob oder kein Gewerbe angemeldet hat.
  • Bei einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt sollte man im Vorfeld überlegte Argumente für eine Fortbildung vorbringen. Eventuell als Weiterbildungsmaßnahme, um seine Chancen auf eine neue Anstellung zu erhöhen. Durch eine Fortbildung ergibt sich nicht nur die Möglichkeit auf einen anderen Arbeitsplatz, sondern es verlängert sich auch theoretisch der Bezugszeitraum für das Arbeitslosengeld. Denn ein Tag der Fortbildung gilt nur als ein halber Tag, der beim Arbeitslosengeldbezug abgezogen wird. Aufgrund der Fortbildung steht man dem Arbeitsmarkt nämlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Fazit

Auch wenn der erste Schock bei einem Jobverlust, besonders auch aktuell während der Corona-Zeit, meist sehr tief sitzt, so darf man nicht direkt den Kopf in den Sand stecken. Zumindest in Deutschland gibt es mehr als genügend Möglichkeiten, die Lohnfortzahlung zu gewährleisten und auch das Arbeitslosengeld hinauszuzögern, ehe man in die Not gerät, dass man einen Antrag auf Hartz IV stellen müsste.

Auch wenn das System nicht fehlerfrei ist, so ist es doch eines wenigen Systeme, bei dem man nicht direkt auf der Straße landen muss. Man muss sich nur auskennen!

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Weiterbildungsmaßnahmen – hilfreich oder nicht? https://www.jobfails.de/weiterbildungsmassnahmen-hilfreich-oder-nicht/ https://www.jobfails.de/weiterbildungsmassnahmen-hilfreich-oder-nicht/#respond Sat, 16 Mar 2019 02:53:03 +0000 https://www.jobfails.de/?p=159 Während einer Arbeitslosigkeit überlegt man oft, was man tun kann, um schnell wieder einen Job zu bekommen. Schließlich stapeln sich die Rechnungen und wollen bezahlt werden, aber dazu reicht das Arbeitslosengeld nur bedingt. Man hat sich ja schließlich seinen Lebensstandard aufgebaut und plötzlich nur noch 60% seines Nettolohnes übrig. Aus diesem Grund habe ich damals […]

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Während einer Arbeitslosigkeit überlegt man oft, was man tun kann, um schnell wieder einen Job zu bekommen. Schließlich stapeln sich die Rechnungen und wollen bezahlt werden, aber dazu reicht das Arbeitslosengeld nur bedingt. Man hat sich ja schließlich seinen Lebensstandard aufgebaut und plötzlich nur noch 60% seines Nettolohnes übrig.

Aus diesem Grund habe ich damals mit meinem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit gesprochen und um die Möglichkeit einer Weiterbildung gebeten. In meinem Umkreis wurden sehr viele Finanzbuchhalter gesucht, aber leider hatte ich bei meinem IHK-Abschluss nur die Note Mangelhaft erreicht. Buchhaltung und ich – das lief nicht so gut.
Darum bat ich, mir in dem Bereich eine Weiterbildung zu ermöglichen, damit ich dieses Defizit ausgleichen und aufarbeiten kann.

Es ist nicht so leicht, seinen Arbeitsvermittler davon zu überzeugen, deshalb braucht ihr da sehr gute Argumente:

  1. ihr wollt eure Defizite ausgleichen
  2. eventuelle Stärken sollen ausgearbeitet werden
  3. potenzielle Arbeitgeber suchen bestimmte Qualifikationen, die euch noch fehlen
  4. ihr möchtet unbedingt gut auf den nächsten Job vorbereitet sein und etwas sinnvolles während der Arbeitslosigkeit tun

Natürlich könnt ihr auch andere Gründe nennen, weshalb ihr gerne an einer Weiterbildung teilnehmen möchtet, Hauptsache der Arbeitsvermittler ist davon überzeugt und stellt euch einen Bildungsgutschein aus, den ihr dann bei den Weiterbildungsanbietern einreichen könnt.

Ich konnte mir dann zum Glück eine geeignete Einrichtung suchen, die mir genau die Weiterbildung bieten konnte, die ich benötigte und mit dem Arbeitsvermittler vorab festgelegt hatte. So kam ich zu dem COMCAVE.COLLAGE.

Dort hatte man tatsächlich noch ein Vorstellungsgespräch und auch eine Vertragsunterzeichnung für den Weiterbildungszeitraum, nachdem man in einem Gespräch ermittelt hat, ob man für die Maßnahme qualifiziert ist. So wird tatsächlich geprüft, ob man die Weiterbildung ernst nimmt und diese auch wirklich für einen geeignet ist. Das fand ich sehr professionell.

Aufgrund der Tatsache, dass ich zu dem Zeitpunkt nicht die Möglichkeit hatte, mit dem Auto zur Einrichtung zu fahren und hier der ÖPNV zu selten fährt, bot man mir dort an, die Weiterbildung via Skype von zu Hause aus zu absolvieren. Sollte ich keine entsprechende Technik haben, würde man mir diese stellen. Voraussetzung war lediglich eine stabile 6 MBit Internetanbindung. Da ich bereits alle Systemvoraussetzungen erfüllte, brauchte ich nur die entsprechende Software einrichten, dabei bekam ich auch Unterstützung via Telefon. Und dann ging es auch schon los.

Der Unterricht via Skype verlief reibungslos und auch die Dozenten waren wirklich sehr versiert in dem jeweiligen Fach. Es hat richtig Spaß gemacht, wieder Schüler zu sein und sich per Video und Headset zu verständigen. Die Dozenten befanden sich immer in einem echten Klassenraum an verschiedenen Standorten, wo auch andere Teilnehmer physisch anwesend waren. Man war wirklich ein Teil der Klassengemeinschaft, konnte untereinander chatten und sich melden, wenn man eine Frage hatte, so konnte der Dozent explizit auch auf persönliche Fragen eingehen.

Meine gewählten Fächer waren immer in Monats-Blöcken eingeteilt, d.h. in meinem ersten Monat habe ich wirklich nur das Fach Rechnungswesen gelehrt bekommen. Der Unterricht fing um 8:00 Uhr an und ging bis 14 Uhr, anschließend gab es noch eine Lerngruppe bis ca. 17 Uhr. Damit man auch die Anwesenheit überprüfen konnte, gab es sogenannte Code-Abfragen, die willkürlich auf dem Bildschirm auftauchten und eingegeben werden mussten. Die angezeigte Tastatur auf dem Bildschirm änderte sich zudem immer, sodass man wirklich genau gucken musste, welche Zahlen man anklicken musste. Es gab also auch keine Möglichkeit, da einen Bot für zu programmieren. Zudem wurde man oft vom Dozenten persönlich angesprochen, da musste man wirklich vor dem Bildschirm sitzen und anwesend sein.

Einmal im Monat gab es auch ein Feedbackgespräch, bei dem man seinen Dozenten benoten konnte und wie zufrieden man mit dem gesamten Aufbau war. Das fand ich sehr fair und so konnte man noch zum Ablauf Verbesserungsvorschläge machen, sofern man welche hatte.

Damit die Weiterbildung auch etwas bringt, ist es schon sehr wichtig, dass man diese Chance nutzen möchte und auch bereit ist, zu lernen. Am Ende einer Einheit, also zum Ende des Monats hin, hat man auch eine Klausur geschrieben. Die Kamera sollte dazu möglichst so gestellt werden, dass der Dozent sehen konnte, wie man schreibt. Anschließend hat man seine Klausur eingescannt und dem Dozenten geschickt. Meine Weiterbildung dauerte leider nur 2 Monate, da ich dann tatsächlich schon einen neuen Job gefunden hatte. Ehrlich gesagt, war ich etwas traurig darüber, denn ich hatte sehr viel Freude am Lernen. Wenn die Schule damals so gewesen wäre, zumindest wenigstens die Berufsschule, dann wäre ich auch dort lernwilliger gewesen.

Ich kann über die Weiterbildung bei dem COMCAVE.COLLEGE aber wirklich nur Gutes sagen. Von den verschiedenen Dozenten, über das Angebot an verschiedenen Kursen und über den Ablauf war ich positiv überrascht. Auch das Lernmaterial war gut ausgewählt worden und sehr hilfreich. Sowohl den Kurs über Rechnungswesen, Social Media und den begonnen Kurs zu DATEV, habe ich genossen und konnte ganz viel Wissen für mich daraus schöpfen. Beide abgeschlossenen Kurse habe ich sogar mit der Note 1 bestanden. Zum Abschluss bekommt man ein Zeugnis und kann vorab auch jederzeit eine Teilnahmebestätigung anfordern.

Mein Fazit:

Solltet ihr die Möglichkeit haben, eine Weiterbildung von der Agentur für Arbeit bezahlt zu bekommen oder eventuell selbst genügend Geld dafür übrig haben (ein halbes Jahr hätte bei mir ca. 15.000 Euro gekostet), dann probiert es gerne bei dem COMCAVE.COLLEGE. Ich kann es wirklich nur empfehlen.

Denn leider habe ich in meinen Kursen selbst einige Leute kennengelernt, die diese Chance nicht ernst genommen haben und bei denen die hohen Kosten vom Amt umsonst getragen wurden, da die Leute den Mehrwert nicht für sich erkannt haben.
Viele haben einfach nicht aktiv an dem Unterricht teilgenommen oder kamen nur 2-3 Mal online, ehe diese sich nicht mehr gemeldet haben.

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